Gestalten und Verwalten. Städtische Politik in einer vielfältigen Gesellschaft

Noëmi Crain Merz

In: Stadt an der Grenze in einer Zeit der Gefährdung. 1912 – 1966 | S. 76-133 | DOI: 10.21255/sgb-07.02-917501 | Lizenz: CC BY-NC 4.0

Ein Streikführer wird Regierungsrat, eine Frau Rektorin, ein Italiener eröffnet ein Baugeschäft, Fasnächtler landen vor Gericht. Die Geschichten, die sich in den ersten zwei Dritteln des 20. Jahrhunderts in Basel abspielten, erzählen von gegenläufigen Entwicklungen: Neue Bevölkerungsgruppen bestimmten in der Politik mit, gleiche Rechte für die Mehrheit lehnte die stimmberechtigte Minderheit jedoch ab. Der Ausbau des Wohlfahrtsstaats bewahrte Menschen vor Armut und Arbeitslosigkeit und führte gleichzeitig zu mehr Kontrolle und Normierung. Frauen erschlossen sich neue Handlungsspielräume, doch rigide Moralvorstellungen prägten die Gesetze. Gemeinschaften öffneten sich und vermischten sich miteinander, gleichzeitig wuchs die Abschottung gegen aussen und man fürchtete sich vor «Überfremdung». Arbeitskräfte wurden aus dem Ausland angeworben, aber ihr Hierbleiben als Teil der Gesellschaft war nicht erwünscht. Vieles wurde denkbar, doch starre Strukturen standen der Erneuerung oft im Weg.

Vermischt und abgeschottet: Das Gefüge der Bevölkerung

In städtischen Gesellschaften leben verschiedenste Menschen in grosser räumlicher Nähe, doch in unterschiedlichen Lebensrealitäten. So auch in Basel um 1912: Manche waren vor Kurzem zugewandert, andere hatten lange Basler Stammbäume; sie waren wohlhabend oder bedürftig, hatten studiert oder kaum Schulen besucht. Die einen waren politisch rechtlos, andere nahmen Einfluss auf die Entwicklung der Stadt. Zu Letzteren gehörten die Parlamentarier, die am 7. März des Jahres kurz vor 15 Uhr zum zweiten Teil der eintägigen ausserordentlichen Sitzung in den Grossratssaal strömten – unter ihnen der Liberale Albert Oeri, 36-jähriger Leiter der Auslandsredaktion der ‹Basler Nachrichten› und der 27-jährige Sozialdemokrat Fritz Hauser, Lehrer im Industriequartier Horburg und Student der Nationalökonomie. An diesem Nachmittag stand eine Abstimmung an, die Hausers Partei am Herzen lag: die vom Regierungsrat beantragte Erhöhung des Staatsbeitrags an den Arbeiterbund von 400 auf 800 Franken. Bürgerliche Grossräte hielten Voten gegen eine Erhöhung, doch es gab Abweichler: Oeri sprach sich wie seine sozialdemokratischen Vorredner für den Regierungsantrag aus, der in der Abstimmung angenommen wurde.1

Der sozialdemokratischen Partei war im Jahr zuvor auch Robert Tschudi beigetreten. Der gebürtige Glarner hatte das Lehrerseminar in Kreuzlingen besucht, später in Birsfelden unterrichtet und daneben an der Universität Basel studiert. Im Frühjahr 1912 heiratete der 35-Jährige die acht Jahre jüngere Baslerin Emmy Nufer, im folgenden Jahr kam ihr Sohn Hans Peter zur Welt. Emmy Tschudi-Nufer hatte eine, wie sie es beschrieb, «sonnige Kindheit»2 im Kleinbasel verbracht und ihren zuküftigen Mann an der Mädchen-Sekundarschule im Dreirosen-Quartier kennengelernt; hier unterrichteten beide, bis sie ihre Arbeit kurz vor der Heirat aufgab.3 In diesem Teil Kleinbasels wohnten Menschen am untersten Rand der Gesellschaft: ungelernte oder angelernte Arbeiterinnen und Arbeiter, deren Verdienst kaum zum Überleben reichte. Die Luft war von chemischen Gerüchen verpestet, Kinderarbeit verbreitet, vor der Schule, nach der Schule und selbst in der Mittagspause. Dutzende Personen lebten «familienweise zusammengepfercht» in engen Zimmern in Hinterhäusern, wie Tschudi in seiner Broschüre ‹Das proletarische Kind› schrieb.4

Am oberen Ende der sozialen Leiter war Elisabeth Alioth als jüngste von fünf Töchtern des Fabrikanten und Pioniers der Elektrotechnik Ludwig Alioth-von Speyr und seiner Frau Bertha in Arlesheim aufgewachsen. Ihre Vorfahren waren Unternehmer, Pfarrer oder Bankiers, die Frauen führten die herrschaftlichen Haushalte. Der jungen Elisabeth allerdings sagte die Vorstellung eines solchen Lebens wenig zu. Nach dem Besuch der renommierten Basler Privattöchterschule der Fräulein Gutlé und Jachmann an der Leonhardstrasse und einem Pensionatsjahr in Genf bereitete sich die Zwanzigjährige 1912 auf ihr Studium an der von der Sozialreformerin Alice Salomon gegründeten ‹Sozialen Frauenschule› in Berlin vor.5

Als sie ihre Heimat 1913 verliess, zog gerade der 27-jährige in Solothurn geborene Glaser und Gewerkschafter Friedrich Schneider nach Basel. Bereits 1912 hatte er die Stadt am Rhein kennengelernt: Als Teilnehmer des internationalen sozialistischen Friedenskongresses traf er sich im Kleinbasler ‹Rebhaus› mit Mitgliedern des deutschen Arbeitervereins, die dort ihr Stammlokal hatten, und entwarf mit ihnen die Vision einer neuen Gesellschaftsordnung. An die Macht des demokratischen Systems glaubte er nicht – allein im revolutionären Umsturz der bestehenden Ordnung sah er eine Möglichkeit, soziale Ungerechtigkeit zu überwinden.6

Nur wenige hundert Meter vom Rebhaus entfernt, an der Rheingasse 17, eröffnete der 43-jährige Italiener Prospero Lasagni 1912 ein Wirtshaus. Um die Jahrhundertwende hatte er sein Heimatdorf verlassen, um im deutschen Istein nahe der Basler Grenze im Steinbruch zu arbeiten. Drei Kinder liess er in der Emilia Romagna zurück. 1907 zog Lasagni mit seiner Frau Generosa und der einjährigen Tochter Vittoria, später Viktoria genannt, ins Kleinbasel.7 Besonders viele italienische Staatsangehörige lebten auch im Hegenheimerquartier, das sich Anfang des Jahrhunderts rasant ausgebreitet und durch den Bau der Bahnstrecken Arbeiter in grosser Zahl angezogen hatte. Dabei war es zu heftigen Spannungen und Konflikten zwischen der eingesessenen Bevölkerung und ihren italienischen Nachbarn und Nachbarinnen gekommen.8

Das Quartier zog dank tiefer Mieten und der Nähe zur Synagoge auch neu zugewanderte Jüdinnen und Juden aus Osteuropa an, die ihre Heimat wegen gewalttätigen Pogromen, sozialer Ächtung und materieller Armut nach der Jahrhundertwende verlassen hatten. 1912 kam hier Emma Rosenberg9 zur Welt und wuchs in einer günstigen Wohnung nahe des ostjüdischen Gebetsraums an der Hegenheimerstrasse auf. Religiöse Vorschriften prägten ihren Alltag, der Vater verdiente den Lebensunterhalt für die siebenköpfige Familie mit der Herstellung von koscherer Seife, die er als Kleinhändler verkaufte. Kontakt zu den länger in Basel ansässigen Westjuden hatte die schnell wachsende ostjüdische Gemeinschaft nur wenig.10 Glaube und Religion waren auch im Leben von Marie Stickelberger allgegenwärtig, die 1912 mit ihrem Mann, einem Ingenieur, an die Holbeinstrasse zog. Schöne Bürgerhäuser aus dem Fin de Siècle mit hellen Wohnungen säumten hier die Strassen. Geld verdienen musste die 46-Jährige nicht, und auch wenn sie keine eigenen Kinder hatte, waren ihre Tage doch mit Arbeit ausgefüllt. Sie hatte ein Pflegekind aus Missionskreisen aufgenommen, engagierte sich im ‹Verein für Hauspflege› und arbeitete in der reformierten Kirchgemeinde. Als Mitglied des ‹Frauenvereins für Kranke und Alte› begab sie sich regelmässig ins Hegenheimerquartier, wo sie trotz der Nähe zu ihrem Wohnquartier auf eine völlig andere Welt traf. Es waren Verhältnisse, wie sie die gebürtige Schaffhauserin bisher nie gesehen hatte. Die Besuche bei Bedürftigen wurden ihr bald zur «lieben Aufgabe».11 Basel im Jahr 1912 – grosser Reichtum und bittere Armut lagen nah beieinander. Die Stadt befand sich in einem Umbruch, der die folgenden Jahrzehnte andauerte: Die Industrie schuf Arbeitsstellen und zog weiterhin Zuwanderinnen und Zuwanderer an, weniger als zuvor, aber zunehmend aus entfernteren Gebieten. Die alteingesessenen Familien verloren etwas von ihrem exklusiven Status. Die bis zur Jahrhundertwende in Basel besonders ausgeprägte Standesgesellschaft hatte Risse bekommen.12 In den Jahrzehnten vor 1912 war Basel vor allem durch Zuwanderung enorm gewachsen – seit 1835 hatte sich die Stadtbevölkerung mehr als versechsfacht. 1912 lebten in der Stadt 135 570 Personen, im Kanton knapp 140 000. Bis 1966 nahm die Bevölkerung noch einmal um etwa sechzig Prozent zu: 215 868 Personen lebten nun in Basel, 237 170 im Kanton Basel-Stadt. 1912 machten die Kantonsbürgerinnen und -bürger 33.8 Prozent aus, während weitere 27.9 Prozent in anderen Kantonen heimatberechtigt waren und 38.3 Prozent einen ausländischen Pass hatten. In den folgenden Jahrzehnten nahm der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer deutlich ab. In den Jahren der Hochkonjunktur nach 1945 stieg er wieder an, doch erreichte er im 20. Jahrhundert nicht mehr annähernd die Werte von 1912.

Die konjunkturelle Lage, aber auch fremdenpolizeiliche Bestimmungen sowie Einbürgerungsgesetze und -praktiken beeinflussten den Zuzug ausländischer Arbeiterinnen und Arbeiter. In der Schweiz mit ihrem dreistufigen Bürgerrecht – Staatsbürgerrecht, Kantonsbürgerrecht und Gemeindebürgerrecht – erwarben Ausländerinnen und Ausländer den Schweizer Pass über die Einbürgerung in der Wohngemeinde. In Basel wurde das Bürgerrecht seit 1902 auf Antrag gebührenfrei allen Personen unter 45 Jahren verliehen, die seit mindestens 15 Jahren in Basel lebten, keine Vorstrafen und einen guten Leumund hatten. Die meisten Basler Neubürger und -bürgerinnen vor dem Zweiten Weltkrieg stammten aus der unmittelbaren Nachbarschaft, sei es aus dem angrenzenden Ausland, besonders Baden und Württemberg, oder aus den Nachbarkantonen. Oft wurden ganze Familien eingebürgert.13 Frauen übernahmen bei der Heirat das Bürgerrecht ihres Ehemanns. War dieser Ausländer, verloren Baslerinnen bis 1952 nicht nur das Basler Bürgerrecht, sondern auch ihren Schweizer Pass. So wurden sie zu Ausländerinnen, selbst wenn sie weiter in ihrer Heimatstadt lebten.14

Im frühen 20. Jahrhundert sah man die Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen als wichtigen Schritt, um deren Integration zu fördern. Dabei zielten die Behörden besonders auf Kinder; frühe Einbürgerungen sollten ‹Assimilation› fördern.15 Eine Minderjährige, die sich in Basel einbürgern liess, war die fünfzehnjährige Emma Rosenberg, die nach der Einwanderung ihrer Eltern aus Polen 1912 im Hegenheimerquartier zur Welt gekommen war. Sie gehörte zu den damals etwa fünfzig Prozent der Eingebürgerten, die seit Geburt in Basel lebten.16

Nach dem Ersten Weltkrieg änderte sich dies langsam. Zunehmend wurde eine bereits erfolgte Integration zur Voraussetzung für den Erwerb der Staatsbürgerschaft. In der Grenzstadt Basel mit ihrem verhältnismässig hohen Ausländeranteil waren die Behörden ambivalent: Einerseits wollte man auch in den 1930er-Jahren mithilfe der Einbürgerung den Anteil der schweizerischen Bevölkerung erhöhen. Doch kam es auch hier zu einschneidenden Verschärfungen: ‹Kulturelle Assimilation› wurde zur Bedingung für Einbürgerungen, und die finanzielle Unabhängigkeit musste gewährleistet sein.17 Explizit fanden auch eugenisch begründete Forderungen Eingang ins kantonale Einbürgerungsgesetz von 1938: Eine gute seelische und physische Gesundheit nicht nur der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, sondern auch ihrer Vorfahren und Verwandten wurde vorausgesetzt. Gängige Praxis war dies in vielen Kantonen, in Basel-Stadt wurde es gesetzlich geregelt.18

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden insbesondere deutsche Staatsangehörige, die zuvor den mit Abstand grössten Anteil der in Basel eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer ausgemacht hatten, öfter abgewiesen, selbst wenn sie Jahrzehnte in der Schweiz gelebt hatten. Neben einer erwiesenen oder vermuteten Sympathie für den Nationalsozialismus scheiterten Petentinnen und Petenten oft daran, als zu wenig ‹schweizerisch› gesehen zu werden. Selbst eine «aktenkundige, fremd und ‹unschweizerisch› anmutende Tätigkeit […] als Kunstkritikerin» konnte Grund für Ablehnung sein.19 In einer weiteren Verschärfung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes wurden 1964 die Einstellung zur Demokratie und vor allem der Assimilierungsgrad noch gewichtiger. Blieb die Stadtbevölkerung auch nach dem Ersten Weltkrieg durchaus vielfältig, so zogen einzelne Bevölkerungsgruppen bis weit ins 20. Jahrhundert enge Grenzen um sich. Familien des alteingesessenen Bürgertums besassen seit Generationen das Basler Bürgerrecht und grenzten sich durch politisch und kulturell einflussreiche Vorfahren, Reichtum, verwandtschaftliche Bande, geteilte kulturelle und gesellschaftliche Werte, eine enge Verbindung mit der Evangelisch-reformierten Kirche und den gemeinsamen Dialekt vom Rest der Einwohnerschaft ab.23 Durch Wohltätigkeit und Mäzenatentum leisteten sie auch im 20. Jahrhundert ergänzend zu staatlichen Leistungen einen wichtigen Beitrag zur Wohlfahrt der Stadt. Die ungleiche Verteilung von Reichtum und Armut wurde von ihnen kaum hinterfragt, freiwillige und nicht entlöhnte Arbeit im Dienste der Gemeinschaft aber als selbstverständlich angesehen. Ihr wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Einfluss konnte dadurch bewahrt werden, auch lange nachdem ihre politische Vormachtstellung gebrochen war.24

Auch viele Angehörige der katholischen Religionsgemeinschaft blieben vor dem Zweiten Weltkrieg stark ihrem Milieu verhaftet. Bis 1960 machten sie ungefähr ein Drittel der Basler Bevölkerung aus. Sie hatten keine lange Tradition der Verbundenheit mit der Stadt, ihre Vorfahren waren oft aus Nachbarkantonen, der Innerschweiz oder dem angrenzenden Baden zugewandert. Nachdem im Nachgang zum Kulturkampf 1884 die katholische Schule in Basel aufgelöst worden war, hatte sich ihr Rückzug ins katholische Milieu verstärkt. Durch gesellschaftliche Geschlossenheit und eigene Vereine und Organisationen sollte der katholische Glaube bewahrt werden, den man von aussen bedroht sah. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg fanden die Katholiken durch eine junge, sozial und politisch engagierte Generation zu einem neuen Selbstbewusstsein als katholische Baslerinnen und Basler, die sich so auch stärker als bisher gegenüber einer zunehmend säkularisierten Gesellschaft öffnen konnten.25

Um die Jahrhundertwende kam mit den sogenannten «Ostjuden» eine Emigrantengruppe nach Basel, die räumlich und sozial relativ abgeschottet blieb, auch innerhalb der jüdischen Gemeinde. Diese bestand damals grösstenteils aus sogenannten «Westjuden», deren Vorfahren meist aus dem Elsass, später auch aus Baden stammten. Oft waren diese jüdischen Familien eingebürgert – seit der rechtlichen Gleichstellung 1866 war dies möglich – und viele von ihnen hatten finanzielle Sicherheit und gesellschaftliche Akzeptanz erlangt. Jüdinnen und Juden aus Osteuropa unterschieden sich von ihnen durch die oft später erfolgte Zuwanderung, den sozialen Status und die Bedeutung, die Religion in ihrem Alltag hatte. Dieser war geprägt von eigenen Bräuchen und Religionsgesetzen. Zu einer gewissen Annäherung der beiden Gruppen führte die Ausgrenzung, die sich zunehmend gegen alle Jüdinnen und Juden richtete. Waren die Ostjuden im frühen 20. Jahrhundert stärker als die länger in Basel ansässigen Westjuden antisemitischen Stereotypen und Anfeindungen ausgesetzt gewesen, so nahm der Antisemitismus im Ersten Weltkrieg und verstärkt in den 1930er-Jahren gegenüber allen jüdischen Menschen zu. Ab 1933 brachten die existentielle Bedrohung und die Organisation der Hilfe für Juden und Jüdinnen auf der Flucht Basels jüdische Gemeinschaften näher zusammen.26 Zu engen Verbindungen zwischen West- und Ostjuden kam es dennoch kaum. Als Emma Rosenberg 1939 in die Familie Mendel27 einheiratete, war es angeblich die erste Heirat zwischen einem Westjuden und einer Ostjüdin in Basel, was in der jüdischen Gemeinde für Aufsehen sorgte.28 Auch in der Römisch-katholischen Gemeinde führte die Zuwanderung von Personen aus entfernteren Regionen zu Spannungen. Deutlich zeigte sich dies in der Nachkriegszeit, als Italienerinnen und Italiener den grössten Anteil an zugewanderten Katholikinnen und Katholiken ausmachten, ohne sich sozial in die bestehende katholische Gemeinde einzufügen. Sie wurden stattdessen Teil des 1900 gegründeten Basler Ablegers der ‹Missione Cattolica Italiana›, die seit 1903 am Rümelinbachweg ansässig war. Die Missione wurde zwar 1948 in die Basler Gemeinde der Römisch-katholischen Kirche integriert, schottete sich aber dennoch von dieser ab, was immer wieder zu Irritationen führte. Für Missstimmungen, die durch sprachliche Hürden verstärkt wurden, sorgten etwa die Zuständigkeit für die Kirchensteuern oder die Trauung von Paaren in der Missione, bevor sie sich auf dem Standesamt das Ja-Wort gegeben hatten.29 Als der Neubau der Missione im März 1953 mit grossem Pomp, zahlreichen Reden und Musik aus Verdis ‹Nabucco› eingeweiht wurde, kam es schliesslich fast zum Eklat. Friedrich Schneider überbrachte die Grüsse der Stadt Basel, die sich durch den ‹Arbeitsrappen› finanziell beteiligt hatte, der italienische Botschafter reiste aus Bern an und durchschnitt feierlich das Band im neuen Gebäude, während ausgerechnet Constantin Gyr, der langjährige Präsident der Römisch-katholischen Gemeinde Basel, keine Einladung erhalten hatte. Als er aus der Zeitung vom «hochoffiziellen Anlass» mit «illustren Gästen» erfuhr, schrieb er dem eben noch von allen Seiten gelobten Vorsteher der Missione, Padre Zanatta, einen geharnischten Brief und drohte, die Zusammenarbeit aufzukündigen.30

Die Funktion der Missione ging weit über das Religiöse hinaus. Sie bot ein soziales Umfeld, Unterstützung bei Behördengängen, bei der Bewältigung des Alltags, sie bedeutete ein Stück Heimat. So gelang es ihr, einen grossen Teil der italienischen Bevölkerung in Basel anzusprechen. Auch zahlreiche weitere kirchliche und laizistische Verbände und Vereine, unter anderen die Basler Sektion der von Antifaschisten gegründeten ‹Colonie Libere Italiane in Svizzera›, unterstützten die neu aus dem kriegsversehrten Italien zugewanderten Menschen und ermöglichten eine schnelle soziale Integration innerhalb der italienischen Diaspora. Diese wurde in der Nachkriegszeit, in der Basels ausländische Bevölkerung wieder zunahm, neben den Deutschen zur grössten Gruppe von ausländischen Staatsangehörigen.

Stammten die Deutschen, die in der ersten Jahrhunderthälfte den weitaus grössten Teil der ausländischen Staatsangehörigen ausmachten, meist aus Basels unmittelbarer Nachbarschaft, unterschieden sich die Italienerinnen und Italiener schon sprachlich erkennbar von der eingesessenen Einwohnerschaft. Dank der vielfältigen Vernetzungsmöglichkeitkeiten untereinander blieb die italienische Bevölkerung meist unter sich, wodurch eine Art Parallelgesellschaft entstand. Diese wurde auch von der Basler Regierung gefördert, denn der Aufenthalt der ‹Fremdarbeiter› oder ‹Gastarbeiter› sollte nur vorübergehend sein. Die Politik sah sich zwar in der Pflicht, den Menschen, auf die man «zur Deckung des in unserer Wirtschaft bestehenden Mangels an Arbeitskräften» angewiesen war, den Aufenthalt «zu erleichtern und erträglich zu gestalten», wie es 1962 in einem Grossratsbeschluss formuliert wurde.31 Integration in die Basler Gesellschaft war jedoch nicht erwünscht, was sich auch am Umgang mit Kindern zeigte. Die Organisation einer Kinderkrippe der Missione Cattolica unterstützte die Basler Regierung in den frühen 1960er-Jahren finanziell mit der Begründung, diese Kinder hätten in den «baselstädtischen Heimen» keinen Platz und würden wegen der Sprache «und anderen Gewöhnungen» wohl Schwierigkeiten machen. Man sah es als geradezu ideal an, sie «nach ihren Sitten und Gewohnheiten» betreuen zu lassen, da sie wieder in ihre Heimat zurückkehren würden.32 Was in diesen Worten zum Ausdruck kam, hatte auch eine gesetzliche Grundlage: Seit 1934 regelte ein Bundesgesetz den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern, unter anderem mit dem sogenannten Saisonnierstatut. Eine Saison- oder Jahresaufenthaltsbewilligung erhielten ausländische Arbeitskräfte nur, wenn die Wirtschaft sie brauchte. Danach sollten sie das Land wieder verlassen. Eine Niederlassungsbewilligung, die das Bleiben auch bei einem Stellenverlust ermöglicht hätte, konnte erst nach zehn Jahren beantragt werden, Familiennachzug war vorher nicht erlaubt. Die Umsetzung der Vorgaben oblag den kantonalen Behörden, die mit der 1917 gegründeten Fremdenpolizei ein Instrument hatten, um die ausländischen Staatsangehörigen zu kontrollieren und Personendossiers anzulegen. Kinder von Eltern mit einer saisonalen Aufenthaltsbewilligung wies die Fremdenpolizei Basel-Stadt nach Einzelfallprüfung zwar nicht konsequent aus, doch die strengen Bedingungen für eine Anmeldung der Kinder machte ihr Hierbleiben fast durchgehend unmöglich. Oft brachten die Eltern sie nach Italien, zu Verwandten oder in eine italienische Fürsorgeeinrichtung nahe der Schweizer Grenze – oder sie behielten sie illegal bei sich zu Hause. Solchen Fällen nicht gemeldeter Kinder ging die Fremdenpolizei rigoros nach. Jederzeit konnte sie Wohnungen von Saisonarbeiterinnen und -arbeitern überprüfen.33 Wurden ledige Frauen Mütter, waren die Behörden unerbittlich: Die Kinder mussten nach Italien gebracht werden, da arbeitende Mütter – so die Begründung – sich nicht um sie kümmern konnten und ihre Unterbringung in Basler Heimen verboten war.34

Eingeführt während wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wurde das Saisonnierstatut von den Gewerkschaften unterstützt. Ihr Verhältnis zu den zugewanderten Italienern war schon vor dem Ersten Weltkrieg zwiespältig gewesen. Theoretisch solidarisierten sie sich mit allen ‹Proletariern›, zu denen die italienischen Bauarbeiter gehörten; gleichzeitig wollten sie aber Konkurrenz auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt verhindern. Dabei gewichteten sie die diffusen Ängste der Schweizer Gewerkschaftsbasis höher als die problematischen Arbeitsbedingungen der Saisonarbeiterinnen und -arbeiter.35 Die italienische Regierung unterstützte die Auswanderung anfangs als Instrument gegen die grassierende Arbeitslosigkeit. Zunehmend führte die prekäre Situation, in der sich die Italienerinnen und Italiener in der Schweiz befanden, aber zu diplomatischen Spannungen. 1964 wurden die dauerhafte Niederlassung und der Familiennachzug in einem Abkommen etwas erleichtert.36

Längst nicht alle Italienerinnen und Italiener in Basel lebten in unsicheren Verhältnissen. Von den früher Zugezogenen hatten viele den beruflichen Aufstieg geschafft. Gerade in der Baubranche, die schon vor dem Ersten Weltkrieg Männer aus Italien in grosser Zahl angezogen hatte, waren die Hürden zur Selbständigkeit relativ tief, Startkapital war kaum nötig. Zahlreiche Italiener wagten vor oder kurz nach dem Ersten Weltkrieg diesen Schritt, von dem italienische Namen von Baufirmen zeugen. Oft arbeitete die ganze Familie im Geschäft mit, auch die Frauen, die im Verhältnis zu den Schweizerinnen generell häufiger berufstätig waren.37 So war es etwa in der Familie Lasagni: Noch 1922 im Adressbuch als Handlanger gelistet, hatte Prospero Lasagni dort ein Jahr später einen Eintrag als Bauunternehmer.38 Viktoria Mazzotti-Lasagni, die eine kaufmännische Ausbildung absolviert hatte, führte das Büro des Geschäfts ihres Vaters ebenso wie später jenes ihres Mannes. Ihre Arbeiter rekrutierten die meisten italienischen Bauunternehmer aus Italien, in der ersten Jahrhunderthälfte fast ausschliesslich aus dem Norden des Landes, danach zunehmend und ab den 1960er-Jahren mehrheitlich aus dem Süden.39 Ein steiler Aufstieg gelang dem Steinmetz, Gewerkschafter und Sozialdemokraten Oreste Fabbri, der 1953, sechs Jahre nach seiner Einbürgerung, in den Grossen Rat und 1962/63 zu dessen Präsidenten gewählt wurde.40 Mit der 1908 eingeweihten Tramverbindung waren Basel und Riehen näher zusammengerückt. Das nun gut erreichbare Dorf, das, so die ‹National-Zeitung› 1923, in seiner «heiteren und in sich gefestigten Ländlichkeit […] uns Baslern so lieb geworden ist»,49 zog immer mehr Städter und Städterinnen an. In ihren Rebberg mit dem «schlichten Rebhäuschen», das Marie Stickelberger und ihr Mann Emanuel 1909 am Dorfende gekauft hatten, zogen sie sich nun oft zurück und luden «Stadtmenschen» ein, die hier Ruhe und Natur genossen.50 Da zahlreiche wohlhabende Basler gleich ganz nach Riehen übersiedelten, stiegen dort die Steuereinnahmen deutlich an und die finanziellen Verhältnisse zwischen Basel und Riehen schlugen zugunsten der Landgemeinde um. Das Dorf selbst, nach dem sich die Städter sehnten, veränderte durch deren Zuzug rasch sein Gesicht, auch wenn sich die Architekten an klare Vorgaben halten mussten, um den viel gerühmten ‹Dorfcharakter› nicht zu zerstören. Alte Bauernhäuser verschwanden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und machten Wohnhäusern Platz.51 Zwischen 1910 und 1966 versechsfachte sich Riehens Bevölkerung.52 Dabei nahm der Anteil der Riehener Bürgerinnen und Bürger im Dorf ab, während jener von Personen mit Basler Bürgerrecht anstieg, denn einbürgern liessen sich die zugezogenen Städter kaum.

Trotz des Wachstums blieb die Landgemeinde räumlich klar von der Stadt abgegrenzt. In den 1920er-Jahren scheiterte der Plan für einen vom Grossen Rat projektierten Industriehafen Bäumlihof, der das Gebiet zwischen Basel und Riehen zur Industriezone gemacht hätte. Auch politisch wuchsen Stadt und Landgemeinde nicht zusammen. Einer Eingemeindung standen die Riehener, auch aufgrund der verbesserten Finanzsituation, zunehmend skeptisch gegenüber, während die städtische Politik, die sich noch anfangs Jahrhundert dagegen ausgesprochen hatte, nun Interesse bekundete. 1928 wäre es fast dazu gekommen, als eine von kommunistischen Politikern angestossene Volksabstimmung nur ganz knapp scheiterte.53

Für Basel wäre eine Eingemeindung der letzten verbliebenen Landgemeinden Riehen und Bettingen – Kleinhüningen gehörte seit 1908 zu Basel – die einzige Möglichkeit der territorialen Ausdehnung gewesen. Durch das starke demografische Wachstum im 19. und frühen 20. Jahrhundert stiess die Stadt bald an Kantons- und Landesgrenzen. Zwar wuchsen Basels Aussenquartiere immer stärker mit den Vorortgemeinden Allschwil, Binningen oder Birsfelden zusammen, doch konnte deren Eingemeindung kein Thema sein, solange Basel-Stadt und Basel-Landschaft getrennte Kantone waren. In den Debatten um eine Wiedervereinigung waren die Frage der Eingemeindung, die sogenannte Vorortsfrage, und ihre finanziellen Konsequenzen denn auch zentral. Linke Politiker der Landschaft führten für eine Wiedervereinigung die soziale Not von Familien an, die in der Stadt arbeiteten, jedoch in basellandschaftlichen Vorortgemeinden lebten, dort kaum Steuern bezahlten, aber Schulen und Sozialwerke beanspruchten. Diese Gemeinden wuchsen im Gegensatz zu den ländlichen Regionen ähnlich schnell wie die Stadt, und man befürchtete eine Verarmung, bei deren Bekämpfung Basel aufgrund der Kantonsgrenzen nicht helfen konnte. Trotz überwiegender Zustimmung im Stadtkanton gab es auch kritische Stimmen gegenüber der Wiedervereinigung, von der Linken aus Furcht vor dem Einfluss der als konservativ wahrgenommenen Landbevölkerung, von Bürgerlichen aus Angst vor steigenden Kosten.

In den 1930-Jahren nahmen die Stimmbürger beider Halbkantone einen Verfassungsentwurf zur Wiedervereinigung an. Doch die eidgenössischen Räte lehnten 1948 einen geeinten Kanton Basel ab. Zu grundsätzlichen Bedenken gegenüber einer Veränderung der föderalen Struktur und einer Verfassungsänderung kam die Furcht, die Wiedervereinigung führe längerfristig zu einem Grosskanton Nordwestschweiz oder schaffe einen Präzedenzfall für die anderen Halbkantone und gebe dem Juraseparatismus Auftrieb. 1958 versuchten es die Basler Halbkantone, angestossen von Politikern der Landschaft, erneut mit einer Initiative, die schliesslich zur Abstimmung von 1969 führte, nun unter Beteiligung der Frauen. Der Stadtkanton sprach sich – mit Ausnahme von Bettingen – ebenso klar dafür aus wie der Landkanton dagegen. Entscheidend dafür war das massive Nein im Oberbaselbiet, während die stadtnahen Gemeinden bei ihrem Ja blieben. Dieses fiel aber aufgrund der stärker gewordenen Eigenständigkeit der Gemeinden und der schlechten Finanzlage der Stadt gegenüber den 1950er-Jahren weniger deutlich aus.54

Fürsorge, Regulierung, Kontrolle: Die Verwaltung wächst

Seit Inkrafttreten der Kantonsverfassung von 1875 waren die baselstädtische Kantons- und die Stadtverwaltung identisch. Nur die beiden Landgemeinden Riehen und Bettingen hatten auch im 20. Jahrhundert eigene Behörden mit kommunalen Aufgaben. Im Schweizer Staatswesen ist diese Einheit der Behörden und Öffentlichen Dienste von Stadt und Kanton einzigartig. Einem gesamtschweizerischen Trend entsprach hingegen das markante Wachstum der öffentlichen Verwaltung in Basel zwischen 1912 und 1966. Das Gewicht zwischen der Bundesverwaltung und kantonalen und kommunalen Verwaltungen verschob sich in dieser Zeit zugunsten der letzteren.55 Auch Basel vollzog eine ganze Welle verwaltungstechnischer Neuerungen, die nach dem Ersten Weltkrieg aus den USA nach Europa kam. Sichtbarstes Zeichen und Auslöserin tiefgreifender Umstrukturierungen war die Schreibmaschine. Erst waren es einige wenige, aber bereits 1929 zählte die Basler Verwaltung 452 Schreibmaschinen, jährlich wurden es mehr.56 Damit hielt auch die Normierung Einzug, denn die Schreibmaschinen verlangten gleiche Papierformate, die, in standardisierten Dossiers und Hängeregistern versorgt, platzsparend in ebenfalls einheitlichem Mobiliar verstaut werden konnten. Zuständig für den Einkauf aller Papiere und Maschinen der Verwaltung, von der Bleistiftspitzmaschine bis zur Schreibmaschine, war ab 1928 die ‹Zentralstelle für Büromaterial und Drucksachen›. Schreiber und Kopisten verschwanden, Angestellte tippten die Akten selbst ab und vervielfältigten sie mit Durchschlagverfahren und Kohlepapier. Immer öfter hörte man aus den Büros statt des zweifingrigen das flinke zehnfingrige Klappern der Tastaturen; ab den 1920er-Jahren wurde das sogenannte Blindschreiben in Maschinenwettschreiben gefördert.57 Meist sass hinter der Schreibmaschine eine Frau; man nannte sie auch «Bürofräulein». Iris von Roten stellte ihr in ‹Frauen im Laufgitter› 1958 sarkastisch das «Büroherrlein» gegenüber: den Mann, der zwar eine ähnliche Arbeit machte, aber besser bezahlt war.58

Noch mehr Effizienzsteigerung versprachen in den folgenden Jahrzehnten weitere technische Neuerungen. 1966 vergab der Grosse Rat einen Kredit zur Förderung der Nutzung von Computern in Verwaltung und Universität. Damit wurde die nächste Etappe eines rasanten Medien- und Verwaltungswandels eingeläutet. Die vielen Arbeitsschritte im Verwaltungsapparat seien mit konventionellen Maschinen kaum mehr zu bewältigen, hielten die Autoren einer Einführung in die elektronische Datenverarbeitung fest. Rhetorisch fragten sie zwar, wie sich «der Mensch als Objekt der Rationalisierung» fühle, doch eine Alternative sahen sie nicht – die Zeit des «beschaulichen Beamtentums» sei längst vorüber.59 Wie schon nach dem Ersten Weltkrieg wurde erneut eine Maschine zum Symbol für Effizienz und Rationalisierung.

Die Menschen wurden durch die technologischen Errungenschaften jedoch keineswegs ‹wegrationalisiert› – im Gegenteil: Stetig und steil war die Zunahme der Verwaltungsangestellten, sowohl absolut als auch im Verhältnis zur Bevölkerungszahl. Überdurchschnittlich war das Wachstum aufgrund staatlicher Vollmachten im Zuge des Notrechts während der beiden Weltkriege und in der Zeit der Hochkonjunktur der 1950er- und 1960er-Jahre. Kamen 1912 25.6 Staatsangestellte auf 1000 Einwohner, waren es 1945 bereits 39.5 und 1963 45.5. Durchgehend je etwa ein Viertel arbeitete in den beiden grössten Departementen, dem Erziehungs- und dem Sanitätsdepartement.60

Der wachsende Staatsapparat generierte steigende Kosten, wodurch die Steuerlast stieg, die über direkte und indirekte Abgaben mehr oder weniger stark die gesamte Wohnbevölkerung traf.61 Für breite Bevölkerungsschichten ging der Verwaltungsausbau jedoch auch mit einer deutlichen Verbesserung der Lebensbedingungen einher, insbesondere durch sozialstaatliche Leistungen, aber auch dank Regulierungen in der Gesundheitspolitik, die zum starken Rückgang der Todesfälle durch Infektionskrankheiten und der bis zum Ersten Weltkrieg sehr hohen Kindersterblichkeit beitrugen.62 Andere Bereiche waren umstrittener. Politiker verschiedener Parteien debattierten oft heftig darüber, wie weit staatliche Finanzierung gehen und wo der Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Dienste enden sollte. Der Ausbau des Sozialstaats ergänzte und ersetzte teilweise die bis ins frühe 20. Jahrhundert zu einem überwiegenden Teil von privaten Vereinen, der Bürgergemeinde, der reformierten Kirche und der ‹Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige› (GGG) getragene Armen- und Krankenfürsorge.63 Der Fokus lag auf Menschen, die keine Arbeit hatten und denen wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Alter der soziale Absturz drohte. Bereits 1910 war die freiwillige kantonale Arbeitslosenkasse entstanden, am Ende des Ersten Weltkriegs war ungefähr ein Drittel der Arbeiterschaft aus Gewerbe und Industrie gegen Arbeitslosigkeit versichert. 1927 wurde die Arbeitslosenversicherung im Stadtkanton für Jahreseinkommen unter 6000 Franken obligatorisch, lange vor ihrer Einführung auf Bundesebene. Vom Obligatorium ausgenommen waren neben den selbständig Erwerbenden allerdings mehrere Gruppen von Arbeitnehmenden, unter ihnen Staatsangestellte, Dienstpersonal und Heimarbeiterinnen.

1914 nahm die Öffentliche Krankenkasse ÖKK in Basel ihre Tätigkeit auf. Obligatorisch war sie für Geringverdienende, für die übrige Bevölkerung freiwillig. Kostenlos versichert waren Personen mit sehr tiefen Einkommen. Auch mit der bereits 1931 eingeführten kantonalen Alters- und Hinterlassenenversicherung war Basel-Stadt Pionierkanton. 1956 kam – ebenfalls vor der Einführung auf Bundesebene – die kantonale Invalidenversicherung dazu. Allerdings gingen die Befugnisse in der Sozialpolitik in der Nachkriegszeit zunehmend von den Kantonen an den Bund über.64

Eine Basler Besonderheit war die Aufteilung der sozialen Institutionen auf die kantonale Verwaltung und die städtische Bürgergemeinde. Letztere blieb verantwortlich für Einrichtungen wie das Bürgerspital oder das Waisenhaus und hatte die Oberaufsicht über die gemeinnützige Christoph Merian Stiftung. Die von der Bürgergemeinde und Stiftungen finanzierte Bürgerliche Fürsorge kümmerte sich um bedürftige Basler Bürgerinnen und Bürger, die öffentlich-rechtliche Fürsorge – bis 1964 ‹Armenpflege› genannt, danach ‹Allgemeine Sozialhilfe› – kam für die Niedergelassenen ohne Basler Bürgerrecht auf.

Der fürsorgerische Aspekt des immer weiter ausgebauten Sozialstaats galt neben finanziell Bedürftigen auch Menschen, die aufgrund von psychischer Krankheit, Straffälligkeit oder sozialen Missständen durch das gesellschaftliche Raster fielen. Das bürgerliche Familienmodell mit seinen Moralvorstellungen prägte das Vorgehen der Behörden, die im Vormundschaftsbereich mit dem ‹Basler Frauenverein› zusammenarbeiteten. Verdächtigte man Eltern und vor allem Mütter, ihre Aufsichtspflichten zu vernachlässigen, drohte die Fremdplatzierung der Kinder. Unehelich Geborene und Kinder geschiedener Eltern, insbesondere aus sozial benachteiligten Familien, waren besonders häufig von behördlichen Massnahmen betroffen. Die Basler Behörden griffen auch präventiv ein, wenn die Familienverhältnisse als schädlich angesehen wurden: Dann entfernte man die Kinder aus ihrem Milieu und platzierte sie in einem Umfeld, das einer propagierten ‹Normalität› entsprach.65 Sie wurden entweder in Pflegefamilien oder im bürgerlichen Waisenhaus am Theodorskirchplatz untergebracht. Dort regte «Waisenvater» Hugo Bein, selbst ehemaliges Heimkind, ab 1930 die Umstellung auf ein Familiensystem an, das sich an den traditionellen Familienstrukturen orientierte. Der Waisenvater stand an der Spitze, seine Frau arbeitete unentgeltlich mit und führte das Leben einer vorbildlichen Ehefrau. Wärme und Anteilnahme sollten zulasten von Strenge und Zucht gestärkt werden, wobei Strafen weiterhin Teil der Erziehung waren.66

Der kantonalen Verwaltung unterstellt war die 1886 eröffnete, bis 1899 ‹Irrenanstalt› genannte ‹Kantonale Heil- und Pflegeanstalt Friedmatt›. Psychisch kranke Menschen wurden lange in der Anstalt «verwahrt», die wie in dieser Zeit üblich ausserhalb der Stadt gebaut worden war. In der Zwischenkriegszeit änderte sich die Sichtweise. John Staehelin, ab 1929 langjähriger Direktor, setzte sich für Präventivarbeit und Wiedereingliederung der Kranken in die Gesellschaft ein.67 Gleichzeitig fokussierte die Psychiatrie unter ihm zunehmend auf die zu der Zeit verbreitete Eugenik, die von der Vererbbarkeit physischer und psychischer Krankheiten ausging. Daher sollten «erblich belastete» Patienten und vor allem Patientinnen dazu gebracht werden, keine Kinder zu zeugen. Zwang lehnte man zwar ab, doch gab es Druck, sich «freiwillig» sterilisieren zu lassen, um die «Volksgesundheit» nicht weiter zu schwächen.68 Nach dem Ersten Weltkrieg erfreute sich die Reformpädagogik in Lehrer- und Lehrerinnenkreisen grosser Beliebtheit. Der schulische Bildungsauftrag wurde nicht nur als Vermittlung von Schulstoff begriffen, sondern, so der Sekundarlehrer Robert Tschudi, als gesamtheitliche Erziehung «in einer harmonischen Entfaltung aller Kräfte».69 Dazu gehörte die körperliche Bewegung, die Tschudi als Turnlehrer ebenfalls förderte – bereits 1922 führte die Universität Basel die erste Turnlehrerausbildung der Schweiz ein. In diesem Sinne verstand Basels staatliche Schule ihren Auftrag zunehmend darin, nicht nur allen Kindern und Jugendlichen die gleiche Schulbildung zu ermöglichen, sondern auch, sie in ihrer Individualität wahrzunehmen. Dabei orientierte man sich jedoch an einer gängigen Vorstellung von Normalität, was zur Aussonderung einer steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern aus der Regelschule führte. Die Sonderpädagogik wurde ausdifferenziert und etablierte sich fest im Basler Schulsystem. Zwischen 1915 und 1930 entstanden in kurzen Abständen Sprachheilkurse, eine Schwerhörigen- und eine Waldschule, Sonderturnkurse und eine separate Klasse für Kinder mit Sehschwäche. Nachdem als «Geistesschwache» und «Schwachsinnige» bezeichnete Kinder mit unterdurchschnittlicher Intelligenz bereits zuvor in Sonderschulen unterrichtet worden waren, versetzte man ab Ende der 1920er-Jahre auch Kinder mit normaler Intelligenz, jedoch mit «zerfahrenem Wesen» oder «asozialem Verhalten» von den Regelklassen in sogenannte Beobachtungsklassen.70 Basel nahm in der Entwicklung der Sonderpädagogik eine Vorreiterrolle ein und schickte, wie auch andere Städte, deutlich öfter Kinder in Sonderklassen als in ländlichen Gebieten üblich. Bereits 1933 hatten sechs Prozent aller kantonalen Primarschulkinder in sonderpädagogischen Klassen Unterricht, was weit über dem Schweizer Durchschnitt von einem Prozent lag.71

Die ersten Beobachtungsklassen wurden 1929 eingeführt, im Jahr, als nach langem Ringen ein neues Schulgesetz in Kraft trat. Dieses war eine Reaktion auf das vielerorts als bedenklich eingestufte Niveau der Basler Schulen, insbesondere der Mittelschulen, im frühen 20. Jahrhundert.72 Politiker und Lehrerinnen waren sich zwar einig, dass etwas gegen die Bildungsmisere unternommen werden musste, doch über Ausmass und Weg gingen die Meinungen auseinander. Streitpunkt war insbesondere die Dauer der verschiedenen Schulstufen. Sozialdemokratische Politiker wie Erziehungsdirektor Fritz Hauser wünschten eine spätere Schulselektion – nicht bereits nach vier Jahren Primarschule – und versprachen sich davon eine «Hebung der Leistungsfähigkeit».73 Die dadurch bedingte Verkürzung des Gymnasiums von acht auf sechs Jahre stiess jedoch auf heftigen Widerstand vonseiten der Universität, welche die Qualität der Hochschulbildung gefährdet sah, sowie von Gymnasien und Politikern der Liberalen Partei wie Albert Oeri.

Die unterschiedlichen Auffasssungen der Politiker gründeten auch in eigenen herkunftsbedingten Bildungserfahrungen, für die Hausers und Oeris Biografien beispielhaft sind. Als einziges Kind eines badischen Schneidergesellen und einer Schneiderin in sanierungsbedürftigen Altbauwohnungen aufgewachsen, musste sich Hauser den Zugang zur höheren Bildung erkämpfen. Nach der Matur an der Oberen Realschule und einer Kurzausbildung zum Primarlehrer begann er ein Studium und promovierte in Nationalökonomie. Parallel dazu arbeitete er als Primarlehrer im Industriequartier Horburg, wo er mit den prekären Lebens- und Lernbedingungen der Arbeiterkinder in Berührung kam.74 Oeri, ältestes von fünf Kindern eines Latein- Griechisch- und Deutschlehrers, der für die Liberalen im Grossen Rat politisierte, studierte nach dem Besuch des Gymnasiums an den Universitäten Basel und Göttingen Latein, Griechisch und Geschichte. Als Student korrespondierte er mit seinem Grossonkel Jacob Burckhardt, dessen Werk sein Vater ediert hatte, und promovierte noch nicht 24-jährig mit einer lateinisch verfassten Doktorarbeit zum Dichter Herodot. Die Möglichkeit, am Gymnasium eine fundierte klassische Bildung zu erhalten, war für ihn zentral.75 Die verschiedenen Auffassungen mündeten in einen Kompromiss. Wie von Oeri und der Universität propagiert, behielt man das achtjährige Gymnasium bei. Der Zugang zur höheren Bildung sollte jedoch erleichtert werden: durch neu geschaffene gymnasiale Typen und einen vereinfachten Übertritt von der Realschule ans Gymnasium.

Auch ausserhalb der staatlichen Schulen kamen Forderungen nach einer Demokratisierung des Bildungsangebots auf: Als Reaktion auf die beim Landesstreik zutage getretene Kluft zwischen Bürgertum und Arbeiterschaft initiierten bürgerliche Politiker gemeinsam mit der Universität 1919 die Gründung der Basler Volkshochschule, die höhere Bildung breiten Kreisen zugänglich machen sollte.76 Entstanden nach Vorbildern in anderen Ländern war sie schweizweit die erste, und ihre Kurse hatten grossen Zulauf – allerdings weniger bei der Arbeiterschaft, dem anvisierten Zielpublikum, als bei Frauen aus dem Mittelstand, denen der Zugang zur Universität lange erschwert wurde. Während andere Schweizer Hochschulen europaweit Vorreiterinnen bei der Zulassung von Frauen gewesen waren, tat sich die älteste Universität des Landes schwer damit. Seit 1890 wurden Frauen zwar aufgenommen, doch nur, wenn sie in Basel die Maturität gemacht hatten. Trotz gewissen Erleichterungen in den folgenden Jahrzehnten stellte man die Studentinnen den Studenten bei der Zulassung erst 1937 vollends gleich, als diese Klausel im neuen Universitätsgesetz gestrichen wurde.77

Die Matur machten Basler Mädchen am sogenannten Mädchengymnasium, das 1959 weit über Basel hinaus Schlagzeilen machte. Am zweiten Schultag nach der nationalen Abstimmung über das Frauenstimmrecht vom 1. Februar, das auch die Basler knapp abgelehnt hatten, protestierten die Lehrerinnen gegen die Ungleichbehandlung, indem sie geschlossen nicht zum Unterricht erschienen. Der Basler Lehrerinnenstreik schlug hohe Wellen. Das Einstehen dieser Frauen für sich selbst, aber auch für ihre Schülerinnen und alle Frauen, wurde zu einer prägenden Jugenderinnerung vieler Mädchen. Die Diskrepanz zwischen der Eigenständigkeit und der rechtlichen Situation ihrer hochgebildeten Lehrerinnen bekamen sie aus nächster Nähe mit. Diese waren nicht nur politisch rechtlos, sondern auch im Privatleben gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt: Bei einer Heirat verloren sie ihre feste Anstellung, und das Zusammenleben mit einem Mann war für sie ohne Trauschein wegen des Konkubinatsverbots nicht möglich.78 In der Nachkriegszeit musste das Erziehungsdepartement stark steigende Schülerzahlen bewältigen. Gegen die Platznot schufen neue Schulhausbauten Abhilfe, gegen den zunehmenden Lehrkräftemangel Quereinsteiger. Nur langsam trug die grosse Nachfrage nach Lehrkräften zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Lehrberuf bei. 1962 setzte man den Grundsatz der Lohngleichheit durch, für den Anna Keller als Präsidentin des Lehrerinnenvereins schon 1918 mit einem aufsehenerregenden Referat eingetreten war.79 Eine letzte schwerwiegende Ungleichbehandlung war die seit 1922 bestehende ‹Zölibatsklausel›, die verhinderte, dass verheiratete Lehrerinnen fest angestellt werden konnten. 1965 hob der Grosse Rat sie auf.80 In dieser Zeit begann auch auf gymnasialer Ebene zögerlich die Koedukation der Geschlechter, nachdem sie auf der Primarstufe seit den 1950er-Jahren eingeführt worden war. Insbesondere an den Mittelschulen blieb die Opposition dagegen heftig, Basel hielt länger an der schulischen Geschlechtertrennung fest als beispielsweise Bern oder Zürich.81 Privates Mäzenatentum in der Kultur hatte in Basel eine lange Tradition und beförderte das Selbstverständnis der Stadt als Kulturstadt. Nach dem Ersten Weltkrieg setzte ein Wandel hin zu mehr staatlichem Einfluss ein, der in der Politik heftig umstritten war. Es ging auch um kulturelle Deutungshoheit. Wo Liberale, die in den Kulturinstitutionen zahlreich vertreten waren, staatliche Finanzhilfe nicht als Eingriff in die künstlerische Freiheit sahen, kam es zu fruchtbaren parteiübergreifenden Kooperationen. So im Juni 1919, als der Regierungsrat befand, der Staat sei in der Pflicht, die einheimischen Kunstschaffenden durch einen staatlichen Kunstkredit finanziell zu unterstützen. Er setzte einen jährlichen Kredit ein, mit dem Werke von lokalen Künstlerinnen und Künstlern angekauft und Aufträge vergeben wurden. Damit half man den Kunstschaffenden finanziell und brachte lokale zeitgenössische Kunst einer breiten Öffentlichkeit näher.87 Zu intensiven Debatten über die Rolle des Staates in der Kultur führte in den frühen 1930er-Jahren der geplante und von weiten Teilen der Politik unterstützte Neubau des Kunstmuseums. Während die Opposition gegen staatliche Finanzierung im Kulturbereich oft von rechts kam, ergriffen in diesem Fall die Kommunisten das Referendum. Sie argumentierten, es sei falsch, so viel staatliches Geld in ein Museum zu stecken, während Proletarier in unwürdigen Wohnungen hausen müssten. In einer Volksabstimmung unterlagen sie 1932 relativ knapp.88

Staatliche Finanzhilfe benötigte auch das Stadttheater, das in der finanziell angespannten Situation nach dem Ersten Weltkrieg unter Druck geraten war. Ohne stärkere Zuwendungen der öffentlichen Hand hätte es kaum überleben können. Der von sozialdemokratischen Politikern eingebrachte Vorschlag einer Verstaatlichung des Stadttheaters blieb zwar chancenlos, doch finanzielle Zuschüsse und die Festsetzung der Theaterkommission auf elf Mitglieder, wovon sechs durch den Regierungsrat zu wählen waren, stärkten den staatlichen Einfluss.89 Gegen die grossrätlichen Subventionsbeschlüsse ergriffen Politiker aus dem rechtsbürgerlichen Spektrum mehrfach das Referendum. Dabei war der finanzielle Aspekt nicht das alleinige Kriterium. Auch die progressive Ausrichtung des Stadttheaters war nationalkonservativen Kreisen ein Dorn im Auge. In der Saison 1932/33 stellten die «heissen politischen Kämpfe», wie das Stadtbuch festhielt, «zeitweise geradezu seine Existenz in Frage».90 Im Zentrum stand der innovative Basler Regisseur Oskar Wälterlin, Direktor von 1925 bis 1932, der entscheidend zur Bekanntheit des Stadttheaters beitrug. Der sexuelle Missbrauch eines Knaben durch einen Operettensänger machte auch Wälterlins längst bekannte Homosexualität zum öffentlichen Thema und diente als Vorwand, um ihn loszuwerden. Politiker aus der Bürger- und Gewerbepartei und dem Freisinn griffen Wälterlin mit heftigen und entwürdigenden Worten an und forderten seine Entlassung. Strafbar hatte er sich nicht gemacht, in Basel-Stadt war einvernehmliche Homosexualität zwischen erwachsenen Männern seit 1919 im Gegensatz zur übrigen Schweiz straffrei, doch akzeptiert war sie in weiten Kreisen nicht. Trotz offener Unterstützung von Prominenten aus dem Kulturbereich demissionierte Wälterlin und ging 1933, als zahlreiche Kunstschaffende aus Deutschland in die Schweiz emigrierten, nach Frankfurt am Main. 1938 übernahm er die Leitung des Zürcher Schauspielhauses und half mit, dieses dank einem herausragenden Emigranten-Ensemble zum wichtigsten deutschsprachigen Theater ausserhalb des nationalsozialistischen Deutschland zu machen.91

Von einer erfolgreichen Symbiose von staatlicher Unterstützung und Mäzenatentum profitierte das Basler Musikleben. Entscheidend dafür war der Dirigent Paul Sacher. Als Zwanzigjähriger gründerte er 1926 das teilweise von der öffentlichen Hand getragene Basler Kammerorchester. Nachdem er durch die Heirat mit der Bildhauerin und Kunstsammlerin Maja Hoffmann-Stehlin, der Witwe eines Sohns der Gründerfamilie der Firma Hoffmann-La Roche, immens reich geworden war, unterstützte er das Orchester über Jahrzehnte mit hohen Zuschüssen und vergab Auftragswerke an bedeutende zeitgenössische Komponisten. Damit trug er massgeblich zu Basels Bedeutung als international bekannte Musikstadt bei.92 Die staatlichen Subventionen, die in der Musik hauptsächlich auf die Basler Orchestergesellschaft BOG entfielen, waren im Gegensatz zum Theater kaum umstritten, zu Referenden gegen Subventionsbeschlüsse kam es nie.93

Mann, Schweizer, Stimmbürger: Eine Minderheit bestimmt

Bleibe eine Demokratie stehen, versteinere sie, notierte Elisabeth Vischer-Alioth 1946; lebendig sei sie nur, wenn sie sich weiterentwickle. In einer Zeit der zunehmenden Verantwortung des Staates in sozialen, gesundheitlichen und erzieherischen Bereichen könne es doch nicht sein, dass man Frauen bei den politischen Entscheiden nicht mitbestimmen lasse.94 Doch Basels demokratisches System hatte sich nach zahlreichen Reformen im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert kaum mehr verändert. Das Stimm- und Wahlrecht blieb auf eine Minderheit beschränkt: auf mündige Männer ab 20 Jahren mit Schweizer Pass. 1914, als der Ausländeranteil sehr hoch war, hatten nur 16 Prozent der in Basel lebenden Bevölkerung das Stimmrecht, bis 1935 stieg ihr Anteil auf 34.5 Prozent. Mit der Zuwanderung in den 1950er- und 1960er-Jahren fiel er wieder auf unter dreissig Prozent.95 Nur ein Teil von ihnen machte vom Recht auch Gebrauch. In einigen Fällen waren es so wenige, dass die Abstimmenden bloss eine einstellige Prozentzahl der Gesamtbevölkerung ausmachten. Am höchsten war die Stimmbeteiligung in der politisch stark polarisierten Zwischenkriegszeit. Etwa ein Viertel der in Basel lebenden Menschen traf in diesen Jahren die politischen Entscheide.96

Da Stadt und Kanton in der Verwaltung im Stadtkanton Basel eine Einheit bilden, hatte die Stadt mit dem damals 130-köpfigen Grossen Rat nur ein kantonales Parlament, jedoch – abgesehen vom Weiteren Bürgerrat der Bürgergemeinde – kein separates Stadtparlament. Bis 1956 wurde der Grosse Rat alle drei, danach alle vier Jahre gewählt, 1905 erstmals im Proporz- oder Verhältniswahlrecht. Die Wahlkreise wurden nun vergrössert, statt neun gab es ab 1914 noch fünf: die drei städtischen Wahlbezirke Grossbasel-West, Grossbasel-Ost und Kleinbasel sowie die zwei Landgemeinden.97 Durch die Vergrösserung standen weniger die zu wählenden Personen im Zentrum als ihre Parteien. Die Sozialdemokratie erstarkte dadurch ebenso wie die Katholische Volkspartei. Die lange überragende Stellung des Freisinns wurde geschmälert, und auch der politische Einfluss der seit 1905 in der Liberalen Partei vereinten Konservativen nahm ab. 1920 wählten die Stimmbürger mit Friedrich Schneider einen der Anführer des Landesstreiks in die Regierung. Seine Wahl fiel in eine äusserst aufgeheizte Zeit, in der sich nicht nur die Gräben zwischen linken und bürgerlichen Allianzen vertieften, sondern auch jene innerhalb der Sozialdemokratischen Partei. 1921 kam es zum internen Zerwürfnis über die Frage des Beitritts zur Kommunistischen Internationalen. Während in den meisten Kantonen nur eine Minderheit der SP kommunistische Positionen unterstützte, schloss sich in Basel die Parteimehrheit unter der Führung Friedrich Schneiders und des Parteipräsidenten Franz Welti der neu gegründeten KP Schweiz an. Auch das Parteiblatt ‹Vorwärts›, das in der Restschweiz sozialdemokratisch blieb, wurde in Basel kommunistisch. Schneider zerstritt sich mit der KP-Führung allerdings bald wieder, gründete eine neue Partei und kehrte nach deren Auflösung noch im Jahr 1921 in die SP zurück.99 Das Verhältnis der beiden Parteien blieb jahrelang angespannt und aggressiv.

Erst auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise Mitte der 1930er-Jahre, als Basel von einer weit über dem Schweizer Durchschnitt liegenden, rekordhohen Arbeitslosigkeit geplagt war und die Kommunistische Internationale von ihrer Konfrontationspolitik gegenüber der Sozialdemokratie abrückte, gingen die Parteispitzen wahltaktisch eine Listenverbindung ein. Die Stimmung war im Wahljahr 1935 stark polarisiert, die Jahreschronik beschrieb eine «in Basel selten erlebte politische Erregung und Spannung».100 Bürgerliche Politiker hofften, den sozialdemokratischen Regierungsrat Fritz Hauser aus dem Amt drängen zu können, als in dessen Departement finanzielle Unstimmigkeiten ans Licht kamen. Doch ihre Kampagne erwies sich als kontraproduktiv: Bis weit ins bürgerliche Lager stellten sich prominente Baslerinnen und Basler aus dem Kultur- und Bildungsbereich hinter den Erziehungsdirektor. Weiteres Ungemach drohte bürgerlichen Politikern, nachdem die Bürger- und Gewerbepartei, die Teil ihrer Listenverbindung war, nach rechts gerückt war und sich 1934 in Nationale Volkspartei umbenannt hatte.101 Wähler insbesondere der Radikaldemokraten wandten sich ab. Bei den Grossratswahlen im Frühling kippten die Mehrheitsverhältnisse zugunsten der Linken. Zu ihrem Sieg trug die wirtschaftlich prekäre Situation breiter Bevölkerungsschichten bei. Die SP gewann nicht nur auf Kosten der Kommunisten, sondern auch gegen die Mitte hin. Bei den Regierungsratswahlen gelang Fritz Hauser wie seinem Genossen Gustav Wenk schon im ersten Wahlgang mit ausgezeichnetem Resultat die Wahl. Dem zweiten Wahlgang gingen heftige Schlagabtausche voran, Debatten im Grossen Rat wurden so ausfällig, dass die Polizei eingreifen musste.102 Schliesslich gewann die SP mit kommunistischer Unterstützung zwei weitere Sitze und damit erstmals die Regierungsmehrheit. So begann 1935 die Zeit des ‹Roten Basel›.103

Die Polarisierung in der Politik führte jedoch nicht zur Blockade. Über die Parteigrenzen hinweg kamen immer wieder wichtige Kompromisse zustande, und dies nicht nur in Zeiten linker Mehrheiten. Abgesehen vom ‹Arbeitsrappen›, der während des ‹Roten Basel› eingeführt wurde, gelangten alle sozialpolitischen Anliegen der Sozialdemokratie zum Durchbruch, als die Politik bürgerlich dominiert war.104

Der Kalte Krieg und der wirtschaftliche Aufschwung der Nachkriegszeit bewirkten eine nachhaltige Veränderung der Kräfteverhältnisse in der Basler Politik. 1950 verloren die Sozialdemokraten ihre Mehrheit in der Regierung. Der radikaldemokratische Nationalrat Alfred Schaller, der als Sozialliberaler galt und auch im linken Lager Stimmen holte, gewann einen zweiten Sitz für seine Partei.105 Mit seiner Wahl etablierte sich für über zwei Jahrzehnte eine neue Zauberformel in der siebenköpfigen Regierung. Die vier bürgerlichen Sitze wurden unter zwei Radikaldemokraten, einem liberalen und einem katholisch-konservativen Vertreter aufgeteilt, die Sozialdemokraten behielten drei Sitze. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts übertraf das Bevölkerungswachstum von Basel-Stadt jenes der meisten Schweizer Kantone, wodurch die Zahl der Nationalratssitze 1911 auf sieben und 1943 auf acht stieg. Die Sitzverteilung entsprach meist etwa der Kräfteverteilung im kantonalen Parlament. Der baselstädtische Ständeratssitz war lange in der Hand der Radikaldemokraten und ging erst verloren, als diese sich mit den Liberalen 1925 nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen konnten. Als lachender Dritter gewann mit Eugen Wullschleger erstmals ein Sozialdemokrat, der jedoch schon 1928 die Wahl gegen den freisinnigen ehemaligen FCB-Präsidenten Ernst Thalmann verlor. Nach diesem begann 1935 eine lange sozialdemokratische Dominanz durch Gustav Wenk, der nach seinem Tod 1956 von Hans Peter Tschudi abgelöst wurde.

Basels etwas zwiespältiges Verhältnis zur Eidgenossenschaft dauerte im 20. Jahrhundert an. Durch die beiden Weltkriege und die verstärkte Binnenwanderung kam es zwar zu einer, in Edgar Bonjours Worten, «zunehmenden Verschweizerung»106 der Rheinstadt. Zugleich festigten die geografische Position an der Landesgrenze und die politische Situation als Stadtkanton ohne Hinterland Basels Aussenseiterposition in der Schweiz. «In weiten Kreisen» sei das «politische Minderwertigkeitsgefühl gegenüber den eidgenössischen Mitständen» verbreitet, vermerkte die städtische Chronik 1959.107 Der Einfluss des Kantons auf Bundesebene blieb beschränkt, seit 1911 war kein Basler mehr im Bundesrat vertreten. Als 1954 gleichzeitig drei Sitze in der Landesregierung zu besetzen waren, kandidierten mit Regierungs- und Nationalrat Alfred Schaller (FDP) und Nationalrat Nicolas Jaquet (LP) zwei Basler, gewählt wurde jedoch der katholisch-konservative Tessiner Giuseppe Lepori. Jaquet erhielt im entscheidenden Wahlgang nur 10 Stimmen, Schaller 70, obwohl seine Partei ihn für den Sitz eines zurücktretenden FDP-Bundesrates nominiert hatte.108 Umso grösser war die Freude in Basel fünf Jahre später, als sich der 46-jährige Ständerat Hans Peter Tschudi gegen den von der SP offiziell nominierten Schaffhauser Ständerat Walther Bringolf durchsetzte.109 Die Nachricht traf während der Vormittagssitzung des Grossen Rats ein. Über alle Parteigrenzen hinweg begrüsste man die Wahl des Sozialdemokraten euphorisch. Der liberaldemokratische Vorsteher des Erziehungsdepartements, Peter Zschokke, erklärte den folgenden Tag gleich für schulfrei.110

So konnten die Schulkinder miterleben, wie der ehemalige Regierungsrat am Tag nach der Wahl im Beisein von Bundesrat Friedrich Traugott Wahlen und den Basler Nationalräten im Sonderzug eintraf. Eine riesige Menschenmenge begleitete ihn durch die fahnenbehängten Strassen zum Stadtcasino, selbst die Elefanten aus dem Zoo fehlten beim Triumphzug nicht.111 In der Stadt herrschte eine euphorische Stimmung mit Trommelwirbeln und Marschmusik, immer wieder übertönt von Böllerschüssen und vom Lärm einer DC-4 der Balair, die im Tiefflug ihre Runden drehte. Bis Mitternacht zogen trommelnde und pfeifende Fasnachtscliquen durch die Gassen, während der Ehrengast beim Bankett in der Mustermesse die Glückwünsche entgegennahm: als erst zweiter und gleichzeitig letzter Basler Bundesrat im 20. Jahrhundert.112 Über diese lokalen sowie über nationale und globale Ereignisse informierte sich die Bevölkerung in der Presse, vorwiegend in der Zeitung. Dank Rotationsmaschinen und eigenen Druckereien stiegen die Auflagen der grösseren Blätter nach dem Ersten Weltkrieg deutlich an. Meist wurden die zwei- bis dreimal täglich erscheinenden Tageszeitungen an Kiosken, in Zigarrenläden oder im Strassenverkauf erworben. An den belebten Orten der Stadt traf man auf Zeitungsverkäuferinnen und -verkäufer mit den neusten Nachrichten in den Händen und auf den Hüten.

Welche Zeitung man las, hing in der ersten Jahrhunderthälfte stark vom politischen und kulturellen Umfeld ab. Das ‹Basler Volksblatt› sprach die katholische Bevölkerung an, der ‹Basler Vorwärts›, die ‹Arbeiter-Zeitung› und mehrere kurzlebige Arbeiterzeitungen die Arbeiterschaft. Marktführerin war die dem Freisinn nahestehende linksliberale ‹National-Zeitung›, deren Auflage mit 25 000 (1913) und 56 000 (1956) fast doppelt so hoch war wie jene der zweitgrössten Tageszeitung, den ‹Basler Nachrichten›. Deren Verleger gehörten dem alteingesessenen Bürgertum an, ihre Chefredaktoren politisierten in der Liberalen Partei. Während des Nationalsozialismus bezogen die grossen Basler Zeitungen von Beginn an pointiert Stellung gegen die Diktatur, mit Ausnahme der ‹Neuen Basler Zeitung› der Nationalen Volkspartei. 1937 distanzierte sich die Partei allerdings von der Zeitung wegen deren offenkundig nationalsozialistischer Ausrichtung.113

Nach dem Zweiten Weltkrieg machte die aufkommende Konsumgesellschaft die sozialen Grenzen durchlässiger und die Nähe zwischen Presseerzeugnissen und politischen Parteien nahm ab. Technische Neuerungen veränderten die Zeitungslandschaft ebenfalls. Dank effizienteren Satz- und Drucktechniken konnten zwar die Auflagen erhöht werden, doch die dafür benötigten Investitionen waren für kleinere Zeitungen kaum tragbar. Auch die verstärkte Konkurrenz durch Radio und Fernsehen setzte ihnen zu. Hatte sich die lokal gefärbte Zeitungspresse mit ihrem oft pointierten Meinungsjournalismus lange klar von diesen überregionalen Medien abgrenzen können, fiel dies im Umfeld einer zunehmend entpolitisierten Zeitungslandschaft schwerer.114

Neben den politischen Parteien und der Presse nahmen verschiedene Verbände und Interessengemeinschaften Einfluss auf die politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung von Stadt und Kanton. Der SP und der KP standen die meisten der in Basel traditionell starken Gewerkschaften nahe, die allerdings ihrerseits geschwächt wurden durch die zeitweise heftige Feindschaft zwischen Kommunisten und Sozialdemokraten.115 Diese Zerrissenheit in Bezug auf die beiden linken Parteien fand auf bürgerlicher Seite ihre Entsprechung bei den Vertretern des Gewerbes, um deren Gunst die Radikaldemokraten, die Liberalen und die Bürger- und Gewerbepartei buhlten. Die Fusion der LP mit der BGP 1957 zur LDP machte sie zur stärksten Partei des Gewerbes im Parlament.116

Vertreter der Gewerkschaften und des Gewerbes nahmen zu verschiedenen Zeiten im Grossen Rat Einsitz und konnten ihre Interessen so direkt in die Politik tragen. Frauenorganisationen mussten indessen Männer als Verbündete gewinnen, um ihre Anliegen einbringen zu können. Über den sozialdemokratischen Grossrat Franz Welti gelangte so bereits 1919 im Rahmen der Revision des Basler Strafgesetzes der Antrag auf Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten drei Monaten ins Parlament. Im Auftrag seiner Genossinnen argumentierte Welti, Arbeiterinnen hätten besonders unter einer zu hohen Kinderzahl zu leiden und riskierten bei Abbrüchen zusätzlich zur Kriminalisierung Leib und Leben.117 Als der Grosse Rat den Antrag in der ersten Lesung annahm, entbrannte eine öffentliche Diskussion, auch unter Frauen. Kirchliche Kreise, Teile der Ärzteschaft und bürgerliche Frauenorganisationen – so die ‹Basler Frauenzentrale› unter dem Präsidium der Frauenstimmrechtsaktivistin Georgine Gerhard – kritisierten die Gesetzesvorlage, da sie ein «Verkümmern der Mütterlichkeit» zur Folge haben würde. In der zweiten Lesung lehnte die Mehrheit des Grossen Rats den Antrag ab.118 Ein explizites ‹Frauenthema› hatte es auf die politische Agenda eines Kantonsparlamentes geschafft und sogleich ein politisches Kräftemessen zwischen der bürgerlichen und der sozialistischen Frauenbewegung ausgelöst. Deutlich zeigte sich in der Debatte die Verschiedenheit der Alltagsprobleme aufgrund des sozialen Status.119 Die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen konzentrierten ihr Engagement während Jahrzehnten auf die Frage des Frauenstimmrechts, über das die Basler zwischen 1920 und 1966 fünfmal auf kantonaler, 1959 auch auf nationaler Ebene abstimmten.120 Der Basler Frauenstimmrechtsverband, in dem regional und national profilierte Frauenrechtlerinnen wie Georgine Gerhard, Elisabeth Vischer-Alioth und Mathilde Paravicini engagiert waren, gewann zahlreiche Verbündete unter den Politikern, jedoch vor 1966 nie eine Mehrheit der stimmberechtigten Männer. Gerade in ihren eigenen Kreisen hatten die gebildeten Frauen aus bürgerlichen Familien mit mangelndem Engagement oder gar mit heftigem Widerstand der Männer zu kämpfen. Nicht selten waren aktive Befürworterinnen und Gegner familiär verbunden. Seit dem Ersten Weltkrieg setzten sich hingegen Parteispitze und Grossräte der SP und der KP für das Frauenstimmrecht ein. Sämtliche Vorstösse, mit Ausnahme der Motion des Basler Freisinnigen Emil Göttisheim auf nationaler Ebene von 1918, kamen von linken Politikern. Dies war der Sache bei der bürgerlichen Wählerschaft abträglich. Trotz einigen prominenten Fürsprechern wie den liberalen Gross- und Nationalräten Albert Oeri und Peter Dürrenmatt, die als Chefredaktoren der ‹Basler Nachrichten› – Oeri von 1925 bis 1949, Dürrenmatt von 1949 bis 1969 – auch in der Presse für die politische Gleichstellung der Frauen eintraten, wurde das Anliegen von Gegnern zu einer Frage von links und rechts stilisiert. Stammten die Urheber einer Vorlage wie 1927 aus der KP, war die Ablehnung in bürgerlichen Quartieren haushoch.

Der Ja-Stimmenanteil bei Abstimmungen zum Frauenstimmrecht war in Basel im Schweizer Vergleich von Anfang an hoch, doch zeigten sich im Stadtkanton die gleichen Tendenzen wie in der Restschweiz: Arbeiterparteien gaben die Ja-Parole heraus, ihre Wähler folgten ihnen nur bedingt. Verschärft wurde dies während des Wirtschaftsaufschwungs der Nachkriegszeit, als auch für Schweizer Familien aus der Arbeiterschicht zunehmend das sogenannte Alleinernährermodell realisierbar wurde. Die Zustimmung in den Arbeiterquartieren stagnierte oder nahm sogar ab. Bei der nationalen Abstimmung von 1959 und noch deutlicher bei der kantonalen von 1966 hatten bürgerliche Quartiere teilweise sogar höhere Ja-Stimmen-Anteile, wie ein Vergleich zwischen den Stimmlokalen Bläsi und Sevogel zeigt.121

Die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen kämpften für die politische Gleichberechtigung, eine radikale Veränderung der gesellschaftlichen Strukturen war nicht ihr Ziel. Damit konnten sie letztlich eine Mehrheit der Stimmbürger für ihr Anliegen gewinnen. Elisabeth Vischer-Alioths Eintreten für eine «loyale Partnerschaft» der Geschlechter machte den Männern, die in der Politik weiterhin das Sagen hatten, keine Angst. Als sie 1963 verstarb, lobte man in Nachrufen ihren «Helferwillen», das «mütterliche Herzen» der kinderlosen Frau, ihr Einstehen für Gerechtigkeit, «ohne je fanatisch» zu werden.122 Es waren Eigenschaften, deren Fehlen man einer anderen Frau vorwarf, die für die Gleichberechtigung der Geschlechter kämpfte. Die Juristin Iris von Roten tat all das, was Vischer-Alioth unterliess: Sie eckte an, sie provozierte, sie kritisierte die Männer und das Patriarchat offen. Ihr Buch ‹Frauen im Laufgitter› wurde 1958 als Frontalangriff auf die bürgerliche Gesellschaft gesehen, seine Autorin heftig kritisiert, aber auch bewundert. Von Roten formulierte darin Forderungen, die durch eine andere Generation ein Jahrzehnt später Kernpunkte einer breiten sozialen Bewegung werden sollten: eine neue Rolle der Frau in der Gesellschaft, Selbstbestimmung in der Arbeitswelt, in der Bildung, in der Ehe und in der Sexualität. Dass sie diese Werte selbst lebte, war für viele ihrer Zeitgenossinnen unerhört. Zu Papier brachte von Roten ihre revolutionären Gedanken im Altstadthaus am Heuberg 12, in dem bis zu ihrem Tod 1929 die Bündner Historikerin Meta von Salis – zusammen mit ihrer Gefährtin Hedwig Kym und deren Ehemann Ernst Feigenwinter – gelebt hatte.

Von Salis’ öffentliche Forderung nach dem Frauenstimmrecht lag bereits ein Dreivierteljahrhundert zurück, als Elisabeth Vischer-Alioth im Dezember 1961 wenigstens einen Teil der Früchte ihres langjährigen Engagements ernten konnte. Nach der Einführung des Frauenstimmrechts in der Bürgergemeinde wurde sie als eine der ersten Frauen in den Weiteren Bürgerrat gewählt, den sie im Dezember 1961 als Alterspräsidentin eröffnete. Auf kantonaler oder nationaler Ebene abzustimmen, blieb der Präsidentin des Schweizerischen Frauenstimmrechtsverbandes, die sich ihr Leben lang national und international in Vereinen und Kommissionen für Frauenrechte und Menschenrechte eingesetzt hatte, jedoch verwehrt.123 Siebzigjährig verstarb sie, drei Jahre bevor das Ziel ihres Kampfes im ersten Deutschschweizer Kanton erreicht werden sollte: Am 23. Juni 1966 wurde in Basel-Stadt durch die Einführung des Frauenstimmrechts zum ersten Mal überhaupt eine Mehrheit der Wohnbevölkerung stimm- und wahlberechtigt.

Eine Tradition im Wandel: Die Fasnacht als Politikum

Gesellschaftliche, institutionelle und politische Veränderungen, die sich in Basel in den ersten zwei Dritteln des 20. Jahrhunderts vollzogen, zeigen sich wie unter dem Brennglas an der Entwicklung der Basler Fasnacht. Die anfänglich grosse Bedeutung der sozialen Herkunft nahm über die Jahrzehnte ebenso ab wie die der politischen Zugehörigkeit. Religiöse Fragen verloren an Virulenz, die Grenzen zwischen Frauen und Männern zugeordneten Sphären wurden durchlässiger.

Im 18. und frühen 19. Jahrhundert hatte die «Fastnacht» noch zur öffentlichen Kultur der Oberschicht gehört, ab den 1840er-Jahren organisierten hingegen Mitglieder der Vorstadt- und Ehrengesellschaften und des Bürgerturnvereins die Karnevalsumzüge, für die sich vermehrt neue Gesellschaftsschichten, unter ihnen Zuwanderer aus anderen Kantonen und Süddeutschland, begeisterten. Als Nichtbürger waren sie von einflussreichen Organisationen wie den Zünften ausgeschlossen und interessierten sich umso mehr für die Mitgliedschaft in lokalen Vereinen. Die politisch und gesellschaftlich dominierenden Kreise hielten sich ihrerseits zunehmend von der ‹Fastnacht› fern. So gehörten denn auch deutsche Zuwanderer 1858 zu den Mitbegründern des Vereins ‹Quodlibet›, der die «Basler Fastnacht» in den folgenden Jahrzehnten durch Maskenbälle, einen Karnevalsumzug und die Prämierung von originellen Karnevalsgruppen zu einem Grossanlass machte. Gemeinsam mit dem Kleinbasler Wurzegrabe-Kämmerli und dem Basler Verkehrsverein begründete das ‹Quodlibet› 1910 das ‹Fastnachts-Komitee›, das spätere ‹Fasnachts-Comité›, das ein Monopol auf das Geldsammeln für die Fasnacht erhielt und die ‹moderne› Fasnacht etablierte.128 Unumstritten war der Anlass keineswegs, jahrelang wurde intensiv um die Durchführung gerungen. Gegen die von der Regierung in Absprache mit dem Comité verhängte Absage der Fasnacht während des Ersten Weltkriegs wehrten sich unter anderen Gastwirte, der Bäckermeister-Verein, der Tanzlehrer Fromm, das Konzert-Orchester Basel, der Verein Basler Cigarrenhändler und die Costüm- und Fahnenfabrik Kaiser – lauter Betriebe und Unternehmen, die finanziell profitiert hätten. Auf der Gegenseite engagierten sich zahlreiche religiöse und soziale Vereine sowie der Basler Frauenverein, der Basler Lehrerverein oder der Abstinententurnverein. Ihre Position setzte sich durch, es wurde gar «jegliche Belästigung von Personen durch Ulk aller Art» verboten.129 Die Stimmung zwischen Fasnachtsbefürwortern und -gegnern war auch nach Kriegsende noch aufgeheizt. 1919 beschloss die Regierung gar kurzfristig, den Morgenstreich zu erlauben, um Gewalt zu verhindern. Das Polizeidepartement hatte erfahren, dass Cliquen beabsichtigten, ihn allenfalls illegal durchzuführen, und Gegner sich organisierten, um den Anlass zu sprengen. Die restliche Fasnacht sagte man erneut ab. Vergebens versuchte das Comité, mit dem Argument zu überzeugen, «Witz, Geist und Kunst» machten die Fasnacht zu einer «wertvolle[n] Äusserung Baslerischer Eigenart und Kultur». Der Polizeiinspektor hielt dies für «furchtbare[n] Unsinn».130

Auch als die Regierung im folgenden Jahr einer Verschiebung auf April zustimmte, da der Anlass wegen der Spanischen Grippe erneut auszufallen drohte, erhielt sie geharnischte Briefe. Kirchliche Kreise empörten sich über die Rücksichtslosigkeit gegenüber den Opfern der Grippe, Pfarrer verurteilten in Predigten die fasnächtliche Frivolität. Doch sie kämpften auf verlorenem Posten. Statt unterzugehen, setzte die Basler Fasnacht zu einem ebenso steilen wie raschen Aufstieg zum grossen Volksfest an; bereits 1921 fand sie «in noch nie erlebtem Umfang»131 statt. Massenhaft strömten Zuschauerinnen und Zuschauer in die Stadt, 1923 fuhr erstmals ein Extrazug aus Zürich anlässlich des Morgenstreichs ein.132 Die meist aus religiösen Kreisen erhobenen Einsprachen machten deren Autoren zu beliebten Sujets. «Wenn au der Pfaff uf d’Fasnacht schimpft, Sie isch in’s Basler Bluet yg’impft», sang der Schnitzelbank Alti Fasnächtler 1922.133 In diesem lokalpatriotischen Sinne erwärmte sich auch das pietistisch geprägte Bürgertum wieder für die Fasnacht. Zahlreiche seiner Mitglieder fanden sich in Cliquen wie der 1926 vom legendären Trommelinstruktor Fritz Berger gegründeten Alti Richtig zusammen. Immer mehr Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens engagierten sich für die Fasnacht. Dem Redaktor der ‹National-Zeitung›, Edwin Strub, der das 1921 ins Leben gerufene ‹Schnitzelbank-Comité› präsidierte, gelang es, stadtbekannte Schriftsteller wie Theobald Bärwart und Emanuel Stickelberger und Künstler wie Niklaus Stoecklin, Burkhard Mangold und Hans Pellegrini für die Unterstützung und die Mitarbeit zu gewinnen.134

Die Haltung der reformierten Kirche blieb unerbittlich. 1922 nannte der Kirchenrat die Fasnacht ein «Unrecht», denn es sei in einer Zeit sozialer Not nicht zu verantworten, dass dort Familienväter ihr letztes Geld und junge Leute ihre Ehre und Unschuld verlören.135 Auch nach dem Zweiten Weltkrieg nahm er den neuerlichen Unterbruch der Festivität zum Anlass, die Regierung um ein Verbot zu bitten.136 Allerdings hatte er in dieser Frage immer weniger Rückhalt in der reformierten Bevölkerung, welche die Mehrheit der Stadtbevölkerung ausmachte. Dass die reformierte Kirche sich nicht durchsetzen konnte, macht die Basler Fasnacht zur Ausnahme in der Schweiz: Die alten Fasnachtsbräuche lebten sonst nur in katholischen Gegenden weiter.137 Dennoch fühlten sich ausgerechnet die katholischen Baslerinnen und Basler lange ausgeschlossen. Viele von ihnen hatten familiäre Wurzeln in der katholischen Innerschweiz und waren mit dort verbreiteten Fasnachtsbräuchen vertraut. Eine besonders hohe Hürde stellte für sie der Umstand dar, dass in Basel die Fasnacht in der Fastenzeit gefeiert wurde. Die Römisch-katholische Kirche erlaubte eine Teilnahme deshalb nicht und so mussten katholische Anlässe am Sonntag acht Tage vor dem Morgenstreich stattfinden. Auch dass Mönche und Priester beliebte Fasnachtssujets waren, verärgerte die katholische Bevölkerung regelmässig. Nach dem Zweiten Weltkrieg änderte sich die Haltung insbesondere der jungen Katholiken und Katholikinnen zur Fasnacht allmählich. Cliquen wie die 1930 von praktizierenden Katholiken gegründeten Rhyschnoogge verzichteten bis in die 1960er-Jahre zwar auf die Teilnahme an den Strassenumzügen, trommelten und pfiffen jedoch an anderen Anlässen.138 Und indirekt hatte die Römisch-katholische Kirche durch den Organisten der Clarakirche, Karl Schell, schon längst Eingang in die Basler Fasnacht gefunden: In den Jahren nach der Gründung des ‹Fasnachts-Comités› war er mit der Komposition und dem Arrangement von Märschen beauftragt, die zum Grundrepertoire der Fasnächtlerinnen und Fasnächtler wurden, unter anderen der ‹Morgenstreich›, der Arabi und die ‹Alten Schweizer Märsche›.139 Auch nach der Entstehungsphase der modernen Fasnacht im 19. Jahrhundert spielten Zugezogene eine wichtige Rolle. Karl Roth, der die Fasnacht mit Marschkompositionen und -arrangements wie Z’Basel am mym Rhy und als Pfeiferinstruktor in zahlreichen Cliquen musikalisch prägte, war deutscher Herkunft.140 Zugleich nahm ab Ende der 1920er-Jahre die Bedeutung dessen, was als spezifisch ‹baslerisch› angesehen wurde, zu. Der Dialekt wurde zunehmend Fasnachtssprache, das Hochdeutsche verschwand; so wurde aus dem ‹Fastnachts-Komitee› das ‹Fasnachts-Comité›.141 Obschon die Zuwanderung in dieser Zeit deutlich geringer war als vor dem Ersten Weltkrieg, gewannen die Identifizierung als Basler und die Abgrenzung gegen andere an Gewicht. «Nur dem wirklich guten Basler», schrieb die ‹Arbeiter-Zeitung› 1938, sei die über der Stadt liegende Spannung am Morgenstreich «wahrnehmbar».142 Die Bedeutung der Klassenzugehörigkeit und der politischen Ausrichtung schwächte sich hingegen ab. Noch in den 1920er-Jahren hatte sie auch in Fasnachtscliquen eine wichtige Rolle gespielt. Die Mitglieder der Rätz – 1923 als ‹Arbeiter-Tambouren-Vereinigung Rätz-Clique› gegründet – mussten gewerkschaftlich oder politisch organisiert sein. Die Clique nahm mit Trommeln und Piccolos nicht nur an der Fasnacht, sondern auch regelmässig an 1.-Mai-Umzügen in der Stadt und an Veranstaltungen der Arbeiterbewegung auch ausserhalb Basels teil. Selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ermöglichten Arbeitercliquen ihren Mitgliedern die Teilnahme an der recht kostspieligen Fasnacht; Arbeitslose mussten bei der Rätz keinen Beitrag zahlen. Die politisch polarisierten 1930er-Jahre stellten die Arbeitercliquen jedoch auf die Probe. Wie in den Arbeitersportvereinen kam es zu Spaltungen und politisch begründeten Austritten. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Bedeutung der politischen Zugehörigkeit innerhalb der Cliquen ab.143

In der Zwischenkriegszeit war die Teilnahme an der Strassenfasnacht Männerdomäne. Der Bereich der Frauen waren die Maskenbälle, die sie im Gegensatz zu den meisten Männern tatsächlich maskiert besuchten. Seit den 1920er-Jahren waren die in öffentlichen Lokalen zahlreich stattfindenden Tanzveranstaltungen sehr beliebt. Frauen konnten sie dank der Maskierung auch unerkannt besuchen. Ein explizites Verbot für Frauen, mitzupfeifen oder mitzutrommeln gab es nicht, einzelne taten dies schon Ende der 1920er-Jahre, beispielsweise in der Rätz. 1937 begann der Pfeiferinstruktor der Alti Richtig, einigen Mädchen Piccolounterricht zu geben. Doch als sie an der Fasnacht 1939 mit der Clique tatsächlich als Pfeiferinnen teilnehmen sollten, änderten die Männer kurzfristig ihre Meinung. Die jungen Frauen hielten ihren Versuch für abverheit, liessen sich die Teilnahme am Morgenstreich jedoch nicht nehmen; die Abverheyte wurde zur ersten Frauenclique.144 Nach dem Zweiten Weltkrieg spielten die Maskenbälle eine immer kleinere Rolle, während die Bedeutung der Strassenfasnacht stieg. Das Interesse von Mädchen und Frauen nahm zu, dennoch blieben sie bis in die 1960er-Jahre in den Fasnachtscliquen deutlich in der Minderheit. Die männliche Opposition gegen ihre Teilnahme hielt sich hartnäckig, während sie als Sujets weiterhin sehr beliebt waren, insbesondere wenn sie sich für Frauenrechte einsetzten.145 Wer glaubte, an der Fasnacht sei «etwas mehr erlaubt als an normalen Tagen»,146 konnte böse Überraschungen erleben. Die Polizei kontrollierte vorgängig nicht nur die Umsetzung von Fasnachtssujets auf Laternen und Zetteln und beschlagnahmte, was Gesetze verletzte, sie schickte auch jährlich Detektive los, um in den Restaurants Zettel und Bilder, Zeedel und Helgen, aus dem Verkehr zu ziehen. Die Verletzung religiöser Gefühle und der Ehre war ebenso strafbar wie «Unzüchtigkeit». So wurden in den 1920er-Jahren Schnitzelbänkler, die sich ‹Fidele Mönche› nannten, verzeigt, und die Polizei beschlagnahmte das Kreuz, das sie mit sich trugen. Der reformierte Pfarrer Waldburger, dessen Kampf gegen ‹Schundliteratur› ihm zu lokaler Bekanntheit verholfen hatte, gewann eine Klage vor Gericht gegen den Obmann der Clique Bajazzo, die sich auf ihrem Zettel über ihn lustig gemacht hatte.147 Grosses Aufsehen erregte 1930 die Beschlagnahmung der Laterne der Basler Mittwochsgesellschaft, auf der das Haus ‹Zum neuen Singer›, ein Wohnhaus für alleinstehende Frauen, vom Maler Max Sulzbachner persifliert wurde. Nicht der an der Fasnacht allgegenwärtige Sexismus schockierte den katholisch-konservativen Regierungsrat Niederhauser, sondern die «Unzüchtigkeit» der «geistlosen Schmutzereien».148 Nach dem Morgenstreich liess er die Laterne in den Lohnhof abführen und die 30 000 Cliquen-Zettel konfiszieren. Der Künstler durfte sein Werk zwar beim Gefängnis abholen und die «anrüchigen» Stellen für die verbleibenden Fasnachtstage übermalen, dennoch kam er mit dem Dichter Theobald Bärwart, dem Verfasser der Verse, und zwei weiteren Beschuldigten vor Gericht. Der Vorsteher des Polizeidepartements wollte einen Präzendenzfall schaffen, um in Zukunft «schweren sittlichen Schaden» zu verhindern.149 Sulzbachner erinnerte sich später, wie betroffen die sonst schlagfertigen Herren auf der Anklagebank gesessen hätten, denn auf Verbreitung von Unzüchtigkeit drohte mindestens ein Jahr Gefängnis. Indem der Staatsanwalt statt «Unzüchigkeit» nur «Unsittlichkeit» feststellte, bewahrte er sie davor.150 Das Argument der «sogenannten Fasnachtsfreiheit» spielte keine Rolle: selbst «geistreiche, witzige Darstellungen des Unzüchtigen» waren strafbar.151 In den 1930er-Jahren führte die angespannte internationale Situation zu fasnächtlicher Nervosität im Polizeidepartement. 1933 protestierte die Ortsgruppe Basel der NSDAP gegen die «Herabsetzung» ihres Reichskanzlers an der Fasnacht. Kurz erwog der Polizeidirektor, die nächste abzusagen, er sah aber davon ab, als sich die beiden Comités verpflichteten, «berechtigtes Ärgernis zu vermeiden».152 Die «Beschimpfung eines fremden Volkes oder seines Souveräns oder seiner Regierung» war gesetzlich verboten, doch Nationalsozialismus und Faschismus fanden weiter Eingang in die Fasnacht. Beschwerden der deutschen und italienischen Konsulate veranlassten die Polizei 1938, besonders rigoros durchzugreifen, da «reichlich viel an zwischenstaatlichen Verunglimpfungen» geleistet worden sei. Requisiten und Larven wurden beschlagnahmt, die Exemplare des Versbüchleins der Basler Schnitzelbangg Gesellschaft eingezogen und Cliquen, die entgegen den Vorschriften nach 22 Uhr noch trommelten, gebüsst.153 «Die Fasnachtsgesellschaften glauben sich fortwährend über die polizeilichen Verordnungen hinwegsetzen zu müssen», erklärte der Polizeiinspektor die Vorladung von sechzehn Cliquen vor Gericht. Diese «Unbotmässigkeit» könne nur durch «exemplarische Strafen» bekämpft werden.154 In der Presse entlud sich darauf ein Proteststurm, der das Polizeidepartement veranlasste, sich mit einer Pressekonferenz gegen die «perfiden Angriffe» zu wehren, denen das Polizeicorps ausgesetzt sei.155 Zensur, «Gesinnungsschnüffelei» und Ähnliches war ihm vorgeworfen worden, was den Vorsteher des Polizeidepartements, Fritz Brechbühl, besonders verdross, da der Sozialdemokrat keinerlei Sympathien für die diktatorischen Nachbarstaaten hegte und die Interventionen seines Departements als «Frage der diplomatischen Klugheit» rechtfertigte.156

Die nächste Fasnacht stand bereits unter dem Eindruck des aufziehenden Weltkriegs, der in den folgenden sechs Jahren erneut zum Verbot der Strassenumzüge führte. Zugleich ging damit die Phase der heftigsten Konflikte zwischen staatlichen Kontrollinstanzen und Fasnächtlern zu Ende. Nicht nur entspannte sich die politische Grosswetterlage in Westeuropa nach 1945, auch die schwindende Bedeutung der Religion im Alltag und die allmähliche Lockerung der rigiden Sexualmoral trugen dazu bei. Während der kulturelle Austausch über Länder und Kontinente zunahm, das neue Medium Fernseher internationale Ereignisse direkt in die Wohnzimmer trug und die Bedeutung der lokalen Presse zurückging, wuchs allerdings die Furcht, auch dieser so baslerische Anlass werde seine Besonderheit verlieren und – so 1965 der Schnitzelbank Birsigratte – «mit fremdem Giggelmischt versaut, Ass es jede rächte Bebbi us de Sogge haut».157

Doch die Sorge war unbegründet: Die Form des Anlasses sollte in den folgenden Dekaden Bestand haben, selbst der Basler Dialekt, der sich sonst mit der gesellschaftlichen Zusammensetzung der Stadtbevölkerung wandelte, blieb an der Fasnacht fast unverändert. Der anfangs des Jahrhunderts provokative, die Gesellschaft spaltende Anlass war zu einer einigenden Tradition geworden. Von den neuen sozialen Bewegungen, die am Horizont auftauchten und bald einschneidenden und nachhaltigen Einfluss auf Kultur und Gesellschaft haben sollten, war die Fasnacht nur am Rande betroffen.

Anmerkungen

  1. StABS, Protokolle: Grosser Rat 51, 07.03.1912, S. 73.
  2. StABS, PA 1098a C 2-1 (1), Emmy Tschudi-Nufer: Aus meinem Leben, in: Unseren Eltern Robert und Emmy Tschudi-Nufer. In dankbarem Gedenken, S. 28.
  3. Tschudi 1993, S. 17 f.; StABS PA 1098a C 1-1 (1), Brief von E. Nufer an R. Tschudi, 08.03.1912.
  4. Tschudi 1919.
  5. Thurneysen 1963; Schmidlin 2009, S. 329 ff.
  6. Stohler 1966, S. 18–20.
  7. Interview mit Bruno Mazzotti, 18.02.2022; StABS, KG 53 (1) 15611, Lasagni, Prospero; Basler Adressbücher 1907–1912.
  8. Manz 1988, S. 182–186.
  9. Der Name ist ein Pseudonym.
  10. Kury 1994; Basler Adressbuch 1912.
  11. Orelli; Stickelberger-Fischli 1938.
  12. Zur Zeit vor dem Ersten Weltkrieg vgl. Sarasin 1997.
  13. «Bürgerrechtsänderungen», in: StatJB, div. Jahrgänge.
  14. Redolfi 2019.
  15. Kury 2003, S. 57–72.
  16. Kury 1994; S. 25; «Bürgerrechtsänderungen», in: StatJB, div. Jahrgänge.
  17. Argast 2008, S. 206–226.
  18. Imboden 1999.
  19. Baselstädtisches Departement des Innern, 20.12.1955, zit. in: Montanari Häusler 2006, S. 72 f.
  20. Schneider 1919, S. 36 f.
  21. Basler Stadtbuch, Chronik-Eintrag vom 25. Dezember 1921; StABS, Gemeindearchiv Bürgergemeinde Basel C 3 1921, Bürgerrechtsbegehren Nr. 13189; An den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, 13. Mai 1921; div. Briefe von und an die Bürgerratskanzlei Basel.
  22. Basler Stadtbuch, Chronik-Eintrag vom 19. Dezember 1929; StABS, Bürgerrecht H 1.67, Nr. 550.
  23. Janner 2011a; Sarasin 1997.
  24. Mooser 2011, S. 186 f.
  25. Pfister 2014, S. 24 f. und 117–122; Mattioli; Stirnimann 1992.
  26. Sibold 2010.
  27. Der Name ist ein Pseudonym.
  28. Kury 1998, S. 106.
  29. StABS, ÖR-REG 4e 4-2-1, Briefe der Röm.-Kath. Gemeinde Basel an Padre Zanatta 1948 bis 1956; StABS, JD-REG 1a 17-12(1), Verwarnung betr. Vornahme einer kirchlichen Trauung; Pfister 2014, S. 170–172.
  30. StABS, ÖR-REG 4e 4-2-1, Zeitungsausschnitt o. A.; Briefe von Constantin Gyr an Padre Zanatta, 25.03.1953 und von Padre Zanatta an Constantin Gyr, 28.03.1953.
  31. StABS, STA DS BS 9 5919, Ratschlag betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrages an die Missione Cattolica Italiana für den Neu- und Umbau des Heimes Rümelinbachweg 14, 07.12.1962, S. 6.
  32. Ebd.
  33. Grossmann 2017; Khan 2019.
  34. Khan 2019, S. 60–63.
  35. Zürcher 2015.
  36. Barcella 2012.
  37. Baumann 2015, S. 68.
  38. Basler Adressbücher 1922–1923.
  39. Braun 1970, S. 39; Knoepfli 2003; Interview mit Bruno Mazzotti, 18.02.2022.
  40. Degen 1986, S. 173.
  41. Gerber 2007b, S. 23–26.
  42. Pfister 2019, S. 72–78.
  43. Gerber 2007b, S. 29–32.
  44. Schaub 2014.
  45. Pfister 2014, S. 194–197.
  46. Weill 2014.
  47. Koller 2008.
  48. Peter 2014.
  49. National-Zeitung, 16.06.1923, zit. in: Hess 2021, S. 120.
  50. Orelli; Stickelberger-Fischli 1938, S. 13.
  51. Ackermann 2021, S. 164–172.
  52. Von 3185 auf 20416, «Wohnbevölkerung des Kantons Basel Stadt», in: StatJB 1921, S. 20 und 1967, S. 20.
  53. Kaufmann 2021, S. 195–197; Kreis 2019, S. 61–63.
  54. Kreis 2019, S. 94–119; Kreis 2005, S. 120–126.
  55. Schai 1984, S. 281.
  56. Nellen 2020, S. 151–194.
  57. Ebd.
  58. Von Roten 1996, S. 48 f.
  59. Burckhardt; Flubacher; Rupp 1968.
  60. «Personalbestand», in: StatJB, div. Jahrgänge.
  61. Zur Steuerpolitik im frühen 20. Jahrhundert vgl. Keller 2017.
  62. «Die Gestorbenen der Wohnbevölkerung» und «Erkrankungen und Todesfälle einzelner Infektionskrankheiten», in: StatJB 1940, S. 51 und 120.
  63. Janner 2011b.
  64. Degen 2011.
  65. Janett 2022.
  66. Häsler 2019, S. 76–85.
  67. Staehelin 1933, S. 44.
  68. Imboden; Ritter; Wecker u. a. 2007.
  69. StABS, PA 1098a C 2-1 (1), Unseren Eltern Robert und Emmy Tschudi-Nufer. In dankbarem Gedenken, S. 10–13.
  70. Vgl. dazu: Hänggi 2015.
  71. Bühler 2021, S. 84–87.
  72. Zur Reform von 1929 vgl. Stirnimann 2021, S. 116–119; Felder 2019, S. 185–201; Oeri; Teuteberg 2002, S. 105–107.
  73. Ratschlag von Fritz Hauser 1922, zit. in: Schneider 2009, S. 22 f.
  74. Stirnimann 2021, S. 146–149.
  75. Zu Hauser vgl. ebd., S. 20–22; zu Oeri vgl. Oeri; Teuteberg 2002, S. 20–27.
  76. Mattmüller 1991.
  77. Wecker 2010.
  78. Crain Merz; Maihofer 2016; Krattiger 2010; Wegmüller 2009; zur Mädchenbildung vgl. Flueler 1984.
  79. Keller 1918.
  80. Belleville Wiss 2009.
  81. Felder 2019, S. 236–238; Schneider 2009, S. 242–245.
  82. Paul 1912, S. 17–24.
  83. StABS, Erziehung B 76, Statuten von «Wort und Bild», §2a.
  84. Porchet 1987, S. 38–42.
  85. Trachsler 1989.
  86. Vgl. dazu Kreis 2022.
  87. Stirnimann 2019.
  88. Stirnimann 2021, S. 140–143.
  89. Brenner; Markees; Barth u. a. 1921.
  90. Merian 1934, S. 231.
  91. Blubacher 2011, S. 49–70.
  92. Schibli 1999, S. 198–207.
  93. Ziegler 1972, S. 7–15.
  94. Vischer-Alioth 1946; zur politischen Entwicklung vgl. Gschwind 2022, S. 90–159.
  95. «Wohnbevölkerung, Wahlberechtigte, Wählende», in: Stat. JB, div. Jahrgänge.
  96. So 1923 mit einer Stimmbeteiligung von 85.3 Prozent; vgl. «Die Grossratswahlen», in: StatJB 1935, S. 310.
  97. Zum politischen System vgl. Gschwind 2022; Felder; Gschwind 2009, S. 70–90.
  98. Zu den Parteien vgl. Pfister 2019; Koellreuter; Lanfranchi; Schürch 2016; Pfister 2014, S. 115–117; Roth 1988; Mattioli; Stirnimann 1987; Hänggi 1955.
  99. Schneider 1943, S. 231; Gerster 1980; Bolliger 1970, S. 40–43.
  100. Basler Stadtbuch, Chronik-Eintrag vom 23./24. März 1935.
  101. Mattioli; Stirnimann 1987.
  102. Basler Stadtbuch, Chronik-Eintrag vom 04. April 1935.
  103. Stirnimann 2021, S. 173–184; Stirnimann 1988.
  104. Degen 2011, S. 164.
  105. Pfister 2019, S. 96–99.
  106. Bonjour 1951, S. 335.
  107. Basler Stadtbuch, Chronik-Eintrag vom 31. Dezember 1959.
  108. Pfister 2019.
  109. Tschudi 1993, S. 116 f.
  110. Basler Stadtbuch, Chronik-Eintrag vom 17. Dezember 1959.
  111. Tschudi 1993, S. 104.
  112. Basler Stadtbuch, Chronik-Eintrag vom 18. Dezember 1959.
  113. Wichers 1993.
  114. Tréfás 2016.
  115. Vgl. dazu: Degen 1986; Gerster 1980, S. 41–96.
  116. Pfister 2009, S. 26 f.
  117. StABS, Protokolle: Grosser Rat 54, 03.07. 1919.
  118. Gerhard 1919; Winkler 1919.
  119. Zu dieser Debatte vgl. Woodtli 1975, S. 138–152.
  120. Wo nicht anders angegeben stammen die Informationen aus Kreis 2016b.
  121. Ebd., S. 60.
  122. «Frau Elisabeth Vischer-Alioth», in: Staatsbürgerin, 1963, S. 3; Dankesworte von Gertrud Haemmerli-Schindler im Auftrag des Bundes Schweizerischer Frauenvereine, in: Elisabeth Vischer-Alioth, Nekrolog, 1963, S. 13.
  123. Zu ihrem Leben vgl. Schmidlin 2009.
  124. Basler Stadtbuch, Chronik-Eintrag vom 13. Dezember 1966.
  125. Kreis 2016b, S. 31.
  126. «‹Kaibe Saich›. Merkwürdige Äusserungen eines Regierungsrates», in: Arbeiter-Zeitung, 06.03.1954.
  127. Basler Stadtbuch, Chronik-Eintrag vom 12. März 1962.
  128. Bürgi 1998, S. 19–24; Fasnachts-Comité 1985, S. 339–352.
  129. StABS, PD-REG 2a 44, div. Eingaben an das Polizeidepartement; StABS, PD-REG 2a 44, Verbot der Fasnacht 1915, Bekanntmachung.
  130. Zit. in Weidkuhn 1969, S. 44.
  131. Basler Stadtbuch, Chronik-Eintrag vom 14. Februar 1921.
  132. Basler Stadtbuch, Chronik-Eintrag vom 19. Februar 1923.
  133. Archiv Schnitzelbank-Comité, «Alti Fasnächtler» 1922.
  134. Archiv Schnitzelbank-Comité, Comité-Schnitzelbänke: An Basels Gesellschaften und Vereine sowie an alle Freunde fasnächtlichen Humors! Basel 1921.
  135. Weidkuhn 1969, S. 66.
  136. 35. Jahresbericht der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt pro 1945, 26.06.1946, S. 41.
  137. Weidkuhn 1969, S. 37.
  138. Pfister 2014, S. 203–209; Gantner 1969.
  139. Batschelet 1999, S. 94.
  140. Ebd., S. 93 f.
  141. Bürgi 1998, S. 20–24.
  142. Arbeiter-Zeitung, 07.03.1938, zit. in: Veraguth 1998, S. 140.
  143. Thrier 1998, S. 68–80.
  144. Fasnachts-Comité 1985, S. 151 f.
  145. Imboden 1998.
  146. «Ein strafgerichtliches Nachspiel zur Basler Fasnacht», in: NZ, 05.06.1930.
  147. Porchet 1987, S. 39.
  148. StABS, PD-REG 2a 44, Beschwerde des Vorstehers des Polizeidepartements an den Vorsitzenden des Appellationsgerichts, 22.03.1930.
  149. Ebd.
  150. Sulzbachner 1973; «Ein strafgerichtliches Nachspiel zur Basler Fasnacht», in: NZ, 05.06.1930.
  151. StABS, PD-REG 2a 44, Beschwerde des Vorstehers des Polizeidepartements an den Vorsitzenden des Appellationsgerichts, 22.03.1930.
  152. StABS, PD-REG 2a 44, Vorsteher des Polizeidepartements an G. Fürstenberger, Präsident des Fastnachtskomités, 20.12.1933 und Vorsteher des Polizeidepartements an Dr. Edwin Strub, 06.01.1934.
  153. StABS, PD-REG 2a 44, Polizei-Inspektorat Basel-Stadt an das Polizeidepartement, 01.04.1938.
  154. «Trommeln an der Fasnacht – verboten!», in: NZ, 05.04.1938.
  155. StABS, PD-REG 2a 44, Polizei-Inspektorat Basel-Stadt, Polizei und Fastnacht, 09.04. 1938.
  156. StABS, PD-REG 2a 44, Protokoll der Pressekonferenz betr. Durchführung der basler [sic!] Fasnacht und andere polizeiliche Fragen, 11.04.1938.
  157. Archiv Schnitzelbank-Comité, «Birsigratte» 1965.