1817−1840

André Salvisberg

In: Hinter der Mauer, vor der Moderne. 1760 – 1859 | S. 110-135 | DOI: 10.21255/sgb-05.04-432348 | Lizenz: CC BY-NC 4.0

Der Zeitraum 1817 bis 1840 umschliesst den bedeutendsten Bruch in der modernen Basler Geschichte und ist damit ebenfalls stark von ereignisgeschichtlichen Aspekten und der Perspektive Kontinuität/Diskontinuität geprägt. Die Kantonstrennung ist ein Trauma – weniger durch die Reduktion auf den Stadtstaat als vielmehr durch die erfahrene Anfeindung und Demütigung. Basel verliert Verbindungen durch die Konfrontation mit der Landschaft und der liberalen Mehrheit im Bund. Verflechtung ist nicht mehr selbstverständlich und eher wirtschaftlich geprägt, zahlreiche institutionelle und persönliche Brücken werden zwischen 1830 und 1833 abgebrochen, das miserable Ansehen Basels auswärts kann zudem nicht negiert werden. Der Wechsel vom Kanton Basel zum Halbkanton ‹Basel-Stadttheil› (amtlicher Name bis 1847) ist mehr als nur ein semantischer. Neue Kanäle des Austauschs sind verlangt. Die Diplomatie mit dem Rest der Schweiz muss neu, das Verhältnis zu Baselland überhaupt erst aufgebaut werden; am Rhein sind schon zuvor die Stadtrepubliken verschwunden, mit denen sich die isolierte Stadt einst verbunden fühlen konnte.

Auf der Schanze

Christian Friedrich Schönbein hält eine Waffe in den Händen. Viele Jahre später wird der Basler Chemieprofessor die Schiessbaumwolle erfinden, die jedes Geschütz noch zerstörerischer und alle Stadtmauern noch nutzloser macht. Doch jetzt, im Dezember 1830, exerziert er auf einer solchen Mauer, und er soll sie mit dem Freikorps der Basler Universität verteidigen. Dieses ist auf der St. Johanns-Schanze eingestanden und übt Gewehrgriffe.1 Die Landschaft befindet sich in Aufruhr, die meisten Dozenten und Studenten halten zur Stadt. Der eine Professorenmilizionär spricht von drohender Pöbelherrschaft, der andere befürchtet die Auflösung der Universität.2 Am Ende werden das akademische Aufgebot und Christian Friedrich Schönbeins dreiwöchiger Milizdienst nichts daran ändern, dass das Baselbiet den Kampf um seine Grenzen am 3. August 1833 bei der Hülftenschanze und im Hardwald für sich entscheiden und die Basler Truppe in die Stadt zurückjagen wird. Die Stadtmauer hat einer verlorenen Sache gedient, und es wäre nicht an ihr gelegen, das Blatt zu wenden. Dem Basel der anderen, dem Basel der zugezogenen Haus- und Fabrikangestellten, der Niedriglöhne und des Lebens von einem Tag zum nächsten, kann die Kantonstrennung eher egal sein. Für sie macht es nichts aus, ob der Kanton nun an Belchen, Birs oder gar an der Stadtmauer endet, dazu haben sie ohnehin keine Stimme. Aber das Basel aus spätpatrizischer Elite, Zünften, kleinbürgerlichem Handwerk, aus pietistischem, liberalem oder konservativem Gelehrtenmilieu ist geschockt und gedemütigt. Es muss tief in die Staatsschatulle greifen, um die unabhängige Landschaft auszubezahlen. Und dennoch findet es Behagen am Stadtstaat. Der ihm aufgezwungenen territorialen Enge entspricht eine geistig-politische Verdichtung, welche die Stadt im Grunde schon angestrebt hat. Die Befestigung war bisher Mittel zum Zweck, nun bekommt sie eine höhere Bedeutung.

Die Kantonstrennung ist das einschneidende Ereignis der neuzeitlichen Basler Geschichte. Sie ist im Rückblick ein Debakel mit Ansage. Der Pfarrer von Waldenburg konstatiert bereits 1817 Neid und Misstrauen zwischen den Landesteilen.3 Die Helvetik und die Idee der Gleichheit von Stadt und Land liegen einige Jahre zurück. Die Stadt entscheidet fast alles. Eine ländliche Elite, die gleichberechtigt mit lenkt, wird nicht aufgebaut. Liestaler und Birsecker Talente fühlen sich nicht integriert. In der Stadt lobt man sich währenddessen selbst für Wohlwollen, Milde und väterliche Gesinnung gegenüber dem Land.4

Die Zeit bis 1830 ist nicht für alles blind. Das Elsass industrialisiert sich, Basel folgt. Fabriken stehen in der Stadt, und die Fabrikarbeiterin wird eine typische Stadtbewohnerin. Der Pietismus arbeitet sich an der neuen Zeit ab; was er mit Erfolg tut und Basel zur sprichwörtlich ‹frommen Stadt› macht. Die Universität beruft deutsche Freidenker. Das ist bemerkenswert, denn in den 1830er-Jahren wird sie mit dem Liberalismus brechen.

Die Trennungswirren von 1830 bis 1833 zerreissen ungezählte Beziehungen, nicht nur ins Baselbiet, sondern auch in die Schweiz. Der Wille, sie wiederherzustellen, ist nicht stark. Die Kantonstrennung scheint zur Ruhe als erster Bürgerpflicht zu verpflichten. Basel ist eine stille Stadt – und nachts eine dunkle. Nur zweihundert Öllaternen verteilen sich über Gross- und Kleinbasel.5 Das sind Orientierungspunkte, weniges verlängert das städtische Leben über den Tag hinaus. Wen die Patrouille in der Gasse ohne Handlaterne antrifft, wer ohnehin nach Fremde und Fabrik riecht, ist verdächtig.6 Die Stadtarmut nimmt proletarische Züge an, und sozialistisches Gedankengut macht sich Ende der 1830er-Jahre bemerkbar. Es hat keine Struktur, als hochgefährlich gilt es trotzdem. Bereits 1834 warnt man in Basel vor einem Krieg der Besitzlosen gegen die Besitzenden.7 Tatsächlich aber gewinnen die politischen Konflikte erst ab 1840 wieder an Fahrt.

Friedrich Engels schildert 1841, wie abscheulich Basel auf ihn wirke, das Trockene und Schwerfällige von Ort und Sprache. Er sieht Bürger und Geistliche, gekleidet wie Gestalten der Vergangenheit, auf den Strassen gehen. Er schreibt, wie anders als die Schweiz diese Stadt sei.8 Das Basel von Friedrich Engels hätte seine Abscheu nicht verstanden, aber der Andersartigkeit sicher zugestimmt. Gerade das Gelehrtenmilieu, die Professoren und Studenten von 1830/1833 und ihre Nachfolger, wird die Vorstellung pflegen, dass sich die Stadt am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen konnte. Es ist die Marignano-Deutung der Hülftenschanze: Die Stadt habe das Unglück der Niederlage zum eigenen Glück gewendet. Sie sei danach hinter der Mauer geblieben und habe ihre Eigenheiten besser als andere, viel früher geöffnete Städte wie Zürich oder Bern festigen können. Die Idee von Basel als einer Stadt mit einer besonderen Identität hat eine Wirkungskraft, die – längst losgelöst von den vergessenen Debatten des 19. Jahrhunderts – ungebrochen andauert.

In der Mitte der Bruch – Die lange Basler Restauration

Als die Schweiz 1817 der ‹Heiligen Allianz› beitrat, wurde sie Teil eines Europas, das Russland, Österreich und Preussen zum Kontinent der restaurativen Monarchien machen wollte. Als Republik war die Schweiz zwar fremdartig, aber akzeptiert als Bund patrizisch gelenkter Demokratien. Viele Kantone hatten bereits 1814 die Restauration eingeleitet. Sie hatten ihre Verfassungen umgeschrieben und die Rechtsgleichheit aller Männer abgeschafft. Mit dem Beitritt zur Allianz bekannte sich die Schweiz zum Konservativismus als Staatsziel. Allerdings waren ihre konservativen Politiker an die Macht gekommen, ohne eine politische Bewegung zu sein. Dazu hätten sie die eigenen Ideen und Taten gründlicher durchdenken müssen. Für Basel leistete dies erst Andreas Heusler ab 1831 in der ‹Baseler Zeitung›. Das Konservative – besser gesagt: das Traditionelle und Reaktionäre – schwamm obenauf, während sich liberale Strömungen unter der Oberfläche hielten. Wo es im nachnapoleonischen Europa nicht unmittelbar um Politik ging, blieb es zudem beim Erreichten, denn verbesserte Verwaltung, Gesetze, Bildung oder Strassen nützten jedem Staatswesen. Der Restauration gelang eine illiberale Beruhigung, aber an der allgemeinen Rückkehr in vorgeblich bessere Zeiten scheiterte sie. Die lang ersehnte Ruhe nach der Kriegszeit bis 1815 förderte neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Kräfte, die spätestens in den 1830er-Jahren wirksam wurden.9 In der kurzen Zeit bis 1830 lässt sich die Geburt des bürgerlichen Basel feststellen. Auf der anderen Seite ging die Stadt mit dem Festhalten an ihrem kantonalen Führungsanspruch einen politischen Weg, auf dem sich das Land von ihr trennte. Die Kantonstrennung brachte für Basel unterschiedliche Geschwindigkeiten in der Entwicklung von Bürgerlichkeit und Moderne. Die Regeneration von 1830 bis 1848 − das Erstarken des radikalen Liberalismus in der Form des schweizerischen Freisinns − fand nur wenig Anklang. Vielmehr festigten und verlängerten sich die Restauration und der sehr baslerische Liberalkonservativismus mit seiner Betonung des Konservativen. Dieser war gesellschaftlich offen und hielt sich politisch zurück – eine vermittelnde Haltung, die sich im ‹Juste Milieu› der 1840er-Jahre fortsetzte. Die frühen 1820er-Jahre waren die Hochphase der Restauration. Politische Morde in den Jahren 1819 und 1820 standen am Anfang. Nach den Attentaten auf den russischen Generalkonsul in Mannheim und einen französischen Königssohn ging die ‹Heilige Allianz› gegen die sogenannten ‹Demagogen› vor. Wer liberale oder republikanische Ansichten äusserte, musste mit internationaler Strafverfolgung rechnen. Die Schweiz trug ab 1823 mit dem ‹Presse- und Fremdenkonklusum› dazu bei, doch nicht alle Kantone setzten dieses streng um. Die Schweiz wurde deswegen eines der wichtigsten Asylländer für Andersdenkende. Die internationalen Verhältnisse änderten sich ab Mitte der 1820er-Jahre. 1825 starb Zar Alexander, der die Restauration und die ‹Heilige Allianz› angeführt hatte. Drei Jahre zuvor hatte der griechische Aufstand gegen das Osmanische Reich begonnen. Er befeuerte wieder die liberale Idee, dass Völker über sich selbst entscheiden sollten. Auch in Basel war die Aufmerksamkeit gross; ein privates Unterstützungskomitee für Griechenland trat zusammen. An den restaurativen Basler Zuständen änderte dies noch nichts. Die Obrigkeit unterband öffentliche Aufrufe.10

In Basel wirkten Restauration und Stadt wie ein und dasselbe. Vieles erinnerte an die vorrevolutionäre Zeit. Die Landschaft wurde von der Stadt dominiert, in der Stadt selbst war der Spielraum des Sagbaren eng. Der Ökonom Christoph Bernoulli, Professor an der Universität Basel, äusserte sich 1822 gegen den Zunftzwang. Die Antwort darauf war ein Antrag im Parlament, seine Schrift zu beschlagnahmen, und Metzger beschmierten sein Haus mit Blut. Die Handwerker und ihre Zünfte waren eine Stütze der Restauration. Aus ihren Reihen war 1814 der Versuch gekommen, die Leibeigenschaft wieder einzuführen.11 Nicht nur Meinungen wurden unterdrückt, sondern auch das Wissen über den Staat. Die Kantonsrechnung kannten bis 1830 allein die Politiker, und das Parlament tagte bis 1831 ausdrücklich «bei geschlossenen Türen».12 Die Zensur schritt schnell ein, als die ‹Baslerischen Mittheilungen› 1826 Nachrichten aus dem Grossen Rat brachten.13 Es war die konservative ‹Baseler Zeitung›, die 1831 erstmals laufend aus dem Grossen Rat berichten durfte (vgl. S. 157–163). Da und dort blieb der Liberalismus handlungsfähig. Im Bildungswesen war dies augenfällig (vgl. S. 194–195). Bildungschancen entstanden, die neuen Ansprüchen gerecht wurden. 1817 wurde die naturforschende Gesellschaft gegründet, 1818 naturwissenschaftliche Studiengänge an der Universität eingeführt, 1821 ein naturhistorisches Museum eingerichtet. Allerdings waren solche Vereinigungen elitär, während der öffentlichen Schule nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Um 1820 waren mehr Kinder in privaten als in öffentlichen Schulen, und die Schulpflicht wurde erst 1838 eingeführt. Der Weg zu einem echten staatlichen Schulsystem war lang. Die Schulgesetze von 1817/18 führten den Erziehungsrat, eine Institution der Helvetik, wieder ein und unterbanden die direkte kirchliche Schulaufsicht in der Stadt. Die Mädchenbildung wurde zwar ausgebaut, blieb aber zweitrangig. Das hohe Schulgeld in den nachobligatorischen Mädchenschulen gab diesen den Charakter einer Ständeschule.14 Weit über die Schweizer Grenzen hinaus erregte die 1818 reformierte Universität Aufsehen. In den 1820er-Jahren berief sie eine Anzahl deutscher Akademiker, die sich gegen die Restauration gestellt hatten. Preussen verbot seinen Staatsangehörigen 1824 das Studium in Basel, da es als ‹Demagogennest› galt. Eine längere Affäre folgte, die Basel aussass. Für die zwei am meisten betroffenen deutschen Professoren, Karl Follen und Wilhelm Snell, schien die Situation unsicher. Snell blieb in Basel, Follen floh mit einem gefälschten Pass. Basels Diplomatie galt seiner Souveränität, nicht dem radikalen Liberalismus der Verfolgten. Im Übrigen war im Bildungsbürgertum eine kräftige Integration spürbar. Die Mehrzahl der zugezogenen Professoren machte sich den Basler Liberalkonservativismus zu eigen. Dem Zuzug von Professoren stand ein Fernbleiben von Studenten gegenüber. Viele Schweizer, die ein nationales und freisinniges Gedankengut pflegten, besuchten lieber eine ausländische Universität statt die einzige inländische in Basel.15

Liberale Anstriche erlaubte sich der konservative Staat im Rechtswesen. Das Strafrecht wurde 1821 mit der modernen bayerischen Gesetzgebung als Vorbild erneuert. Es blieb im Rahmen dessen, was die Verhältnisse zuliessen, Körperstrafen verschwanden nicht. Das Basler Recht bewegte sich noch lange auf dem Boden der Vergangenheit. Die Stadtgerichtsordnung aus dem Jahr 1719 blieb in Kraft, soweit nicht Spezialgesetze neues Recht schufen.16 Eine Totalrevision des Zivilrechts scheiterte 1834. Bemerkenswert war, dass sich die Restauration von der Praxis der Todesstrafe verabschiedete, obwohl der gesellschaftliche Druck dazu gering war. Die letzte Hinrichtung in Basel fand 1819 vor einem Publikum statt, das rund zwanzigtausend Schaulustige zählte. Die Hinrichtung war ein Grossanlass, wie er auch im 18. Jahrhundert stattgefunden hatte. Sie sollte zeigen, dass die Obrigkeit die Ordnung wiederhergestellt hatte. Das war nicht mehr die Welt der patriotischen Gesangs-, Schützen- und Turnerfeste. Diese neuartigen, ab den 1820er-Jahren in der ganzen Schweiz abgehaltenen Feste machten gesamtgesellschaftliche Veränderungen bemerkbar. Sie wollten nicht bewahren, sondern Gleichgesinnte bewegen. Insbesondere Musik und Gesang waren ein Vehikel, Bürgersinn und Nationalgefühl zu entwickeln. Daran konnte Basel gut anschliessen, galt das Musikschaffen doch als Basler Leitkultur. Einige Veranstaltungen des Basler Musikfests von 1820 fanden auch in Zunftstuben und Patrizierhäusern statt. Der Lebensstil eines neuen Bürgertums etablierte sich in der Stadt. Es organisierte sich in mitgliederreichen Vereinen und Vereinigungen, es begriff sich nicht mehr als Stand, sondern als massgebliche ‹Mitte der Gesellschaft›. Seine Treffpunkte – Sommer- und Stadtcasino öffneten 1824/1826 – wurden zahlreicher. Sie schufen neue Möglichkeiten, gesellschaftlichen Zusammenhalt und bürgerliches Selbstinteresse zu pflegen. Alles Alte verschwand deswegen nicht. Das altpatrizische Grossbürgertum heiratete weiterhin meist unter sich. Die neue Mitte stiess an Grenzen, wenn sie in die privilegiertesten Kreise wollte. Das gewerbliche Kleinbürgertum war seinerseits geplagt von Abstiegssorgen. Bedrängt von den industriellen Massenprodukten hielt es die Zunfttraditionen hoch. Es war ein Versuch, sich vom Proletariat abzugrenzen, das in der wachsenden Industrie arbeitete und nur wenig schlechter lebte (vgl. S. 272–291). Der Wiener Kongress hatte die Schweiz zum Pufferstaat gemacht. Sie sollte eine gewisse Stärke haben, aber sich in nichts verstricken. So teilte der Kongress das ehemalige Fürstbistum Basel der Schweiz zu und schuf eine klare Grenze gegenüber Frankreich. Im Krieg bedeuteten die Jurapässe ähnlich viel wie die Alpenpässe. Das hatte der Winter 1813/14 gezeigt, als die alliierte Hauptmacht über Basel, weitere Schweizer Orte und den Jura in Frankreich einmarschierte. Bern erhielt den Löwenanteil des Fürstbistums, um es für den Verlust des Aargaus und der Waadt zu entschädigen. Basel bekam das Birseck. Die Stadt hatte mehr Umland, die Gemeinde Biel-Benken störte nicht mehr als Exklave. Die meisten Kantone hatten ihre inneren Angelegenheiten 1814 ohne den Wiener Kongress erledigt. Für Basel war er entscheidend. Er vermehrte die Kantonsbevölkerung um rund fünftausend Menschen, deren Integration in einen auf die Stadt ausgerichteten Kanton scheiterte.

Basel zögerte, das Birseck anzunehmen. Von dem ländlichen Gebiet versprach man sich nicht viel. Es war katholisch, und es gab eine ähnliche Skepsis wie zwanzig Jahre zuvor, als das Fricktal abgelehnt worden war. Die Regierung formulierte die Beitrittsbestimmungen erst, als die Eidgenossenschaft darauf drängte. Das Verhältnis zwischen Zentrum und Rand war auch danach nicht einfach. Das Birseck war gegenüber Basel mehrfach benachteiligt: politisch als Landbezirk; ökonomisch als Randgebiet, das nicht aufhörte, seine Besteuerung zu bemängeln; konfessionell, weil es nicht reformiert war. Ein Personenkreis mit dem Interesse und den Möglichkeiten, sich in der Stadt zu integrieren und Brücken zu bauen, wuchs nicht heran. Für die Birsecker Bevölkerung sollte erst die Trennung von der Stadt Karrierechancen eröffnen. Die städtische Elite strebte nicht danach, eine ländliche Elite zu formen oder diese gar in die eigenen Zirkel zu integrieren. Die Probleme einer ländlichen und städtischen Bevölkerung, zueinander zu finden, bestanden allerdings nicht bloss im Fall des Bezirks Birseck. Sie waren die des ganzen Kantons Basel. Doch sie spitzten sich im neuen Bezirk zu, da dieser keine gemeinsame Geschichte mit der Stadt hatte. Im Birseck fiel es nicht schwer zu erkennen, dass Trennung machbar war.

Der Kanton bekam bloss ein katholisches Randgebiet, sein Zentrum tat sich weiterhin schwer mit der Glaubensvielfalt. 1815 lebten im Kanton rund 50 000 Menschen, davon 8000 Katholikinnen und Katholiken mit 5000 im neuen Bezirk. In der Stadt waren die Verhältnisse 17 000 zu 3000. Der Kanton bekannte sich immer noch zum reformierten Glauben, und die Birsecker Bevölkerung konnte den katholischen Glauben ausserhalb ihrer Gemeinden nicht frei ausüben. Das Stadtbasler Bürgerrecht gab es nur bei reformierter Konfession, was die Möglichkeiten anderer Glaubensangehöriger im Zentrum von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft stark einschränkte. Als der Kanton das Birseck in Besitz nahm, rief er die Bevölkerung dort auf: «Haltet in Ehren die Religion Eurer Väter».17 Es bedeutete, sich in einem Bürgerrecht zweiter Klasse einzurichten. Noch 1847 hielt die Verfassung fest, dass Basel-Stadt eine protestantische Staatskirche hatte, die man ‹evangelische-reformierte Landeskirche› nannte, und nur christliche Bekenntnisse durften frei ausgeübt werden. Als 1858 rund ein Viertel der Bevölkerung katholisch war, fanden in der Clarakirche keine evangelischen Gottesdienste mehr statt. Absolute Religionsfreiheit gab es erst ab 1875, was aber keine ‹konfessionsblinde› Gesellschaft schuf. Das katholische Milieu blieb noch weit ins 20. Jahrhundert hinein erhalten.

Wer vom Land in die Stadt zog, liess den bäuerlichen Alltag und die Dorfgemeinschaft hinter sich. In der Stadt nahm man an der Gestaltung von bürgerlicher und proletarischer Kultur teil. Für die bis 1860 ausschliesslich aus kleinen elsässischen Orten eingewanderten Jüdinnen und Juden geschah das in der Rolle einer winzigen Glaubensgemeinschaft, die unter genauer Beobachtung stand.18 Die Mehrheit grenzte das Judentum aus. Jüdische Handwerker wurden der Stadt verwiesen, und das von privater Trägerschaft publizierte ‹Adressen-Buch› von 1826 führte sowohl 10 einheimische «Jüdische Handels- und Gewerbetreibende[n] Leute» als auch 31 «Täglich hiesige Stadt besuchende Handelsjuden» in eigenen Rubriken auf.19 Der Verein ‹Freunde Israels› trieb Bekehrungsarbeit, mit wenig Erfolg.20 Eine jüdische Gemeinde existierte im Gegensatz zur katholischen rechtlich gesehen nicht. Sie traf sich wie die katholische Bevölkerung des 18. Jahrhunderts nur in privaten Räumen zum Gottesdienst. Doch wie für den Katholizismus hatten Helvetik und Mediation eine Rechtslage geschaffen, die ab 1800 zur Ansiedlung einer geringen Anzahl jüdischer Familien führte. Die jüdischen Niederlassungsrechte endeten, als die Restauration begann. An deren Stelle traten nicht übertragbare Bleiberechte. Die jüdische Gemeinde schwand deswegen kontinuierlich. Wer sich verheiratete, verlor das Bleiberecht in der Stadt, weil das Wohnrecht im Elternhaus endete. Erst das immer noch strenge Niederlassungsgesetz von 1849 öffnete das drei Jahrzehnte zuvor geschlossene Fenster, was als Erste die drei Söhne des Kaufmanns Isaac Dreifuss (in Basel seit 1812) nutzten. Die vollständige Judenemanzipation gelang erst 1866/1874 mit dem Ende des Zuzugsverbots, mit der freien Religionsausübung und schliesslich der Einbürgerung (vgl. S. 260–267). Ende der 1820er-Jahre war die Restauration an einen toten Punkt gelangt. Machtausübung diente nicht mehr dazu, konservative Staatswesen aufzubauen. Die Machtapparate kreisten um sich selbst. Ab 1830 kam es zu einer Welle von Volkserhebungen: in Belgien, mehreren deutschen Staaten, Polen, dem österreichischen Nord- und Mittelitalien, Frankreich. Dort wollte König Charles X. seine schwindende Macht durch einen Gesetzesbruch erhalten. Vor allem die Zensurbestimmungen seiner widerrechtlichen ‹Juliordonnanzen› empörten.21 Über Staat und Gesellschaft liess sich nicht mehr ohne die Öffentlichkeit entscheiden. Die ‹Julirevolution› brach aus, und unter dem Druck der Strasse beseitigte das Parlament das Königtum von Gottes Gnaden. Es wählte Louis Philippe von Orléans zum Nachfolger, der dadurch zum ‹Bürgerkönig› wurde. Dies gab im Schweizer Nachbarland einer breit abgestützten Bewegung von Landbürgern und Bauern den nötigen Schub, Verfassungsreformen durchzusetzen. 1830/31 wurden in 11 von 22 Kantonen auf den Druck von Volksversammlungen, Massenpetitionen und Volksbewaffnung gleiches Stimmrecht, Gewaltenteilung sowie Handels- und Gewerbefreiheit eingeführt. Die Zeit bis zum Bundesstaat von 1848 erhielt später den Namen ‹Regeneration›. Der Begriff sollte zum Ausdruck bringen, dass die Schweiz wieder zu einer Nation in urtümlicher Freiheit und Gleichheit geworden sei. Die Realität war nüchterner, aber doch einschneidend. In fast allen Schweizer Stadtkantonen trat der Bürgerstaat an die Stelle des Zunft- und Patrizierstaats. Die Ausnahme machte Basel.

Wohin man blickte, hatte sich in anderen Kantonen ein ländliches Bürgertum entwickelt, bloss nicht in Basel. Die Basler ‹Bändelherren› liessen ihre Seide im Baselbiet verarbeiten, aber es war eine teure Industrie. Keine ländliche Unternehmerschaft hatte die Mittel, teilzunehmen und sozioökonomisch aufzusteigen. Auch die ländlichen Handwerker waren durch Einfuhrverbote vom lukrativen städtischen Markt ausgegrenzt. Der Gegensatz zwischen konservativer und liberaler Haltung im Basler Bürgertum äusserte sich primär in der Machtverteilung innerhalb der Stadtmauer. Anfang 1829 wurde im Grossen Rat ein Antrag eingebracht, die Verfassung zu erneuern. Er kam auf die lange Bank. Basel benachteiligte weiterhin das ländlich-bürgerliche Milieu, das keine Generation später den Bundesstaat – die Bundesräte von 1848 stammten aus Kleinstädten und Dörfern, ihre Eltern waren noch als Untertanen zur Welt gekommen – anführen würde.22

Auf der Basler Landschaft begann das Nachdenken über die Verfassung. Die Rechtsgleichheit von 1798 bis 1814 stand vor Augen. Drohender Aufruhr erlaubte es dem Kanton nicht, eine Baselbieter Petition von Ende Oktober 1830 zu ignorieren. Die revidierte Verfassung von 1831 konnte die Lage nicht dauerhaft beruhigen. Die städtische Strafverfolgung gegen die aktivsten Wortführer der Baselbieter Eigenständigkeit entfremdete das Land der Stadt. Nur die Gemeinden mit persönlichen oder engen wirtschaftlichen Verbindungen nach Basel (in Reinach durch die Familien Landerer und Wieland, in Gelterkinden und Reigoldswil die Textilproduktion) blieben stadttreu. Es kam erneut zu Gewalttätigkeiten. Die Stationierung eidgenössischer Truppen verhinderte vorerst den Bürgerkrieg.

Die Erlasse von Charles X., welche Frankreichs Julirevolution von 1830 ausgelöst hatten, werden als Selbstmord der bourbonischen Herrschaft bezeichnet.23 Die Entscheidungen von Regierung und Parlament Basels ab dem Herbst 1831 waren nichts weniger, als sich abzeichnete, dass der bisherige Kanton nicht mehr lebensfähig war. Im November 1831 mussten die Gemeinden über ihren Willen zum Verbleiben im Kanton abstimmen. Dieser politischen Erpressung begegnete die provisorische Regierung in Liestal mit dem Aufruf zum Abstimmungsboykott. 42 von 78 Landgemeinden taten dies, 4 Gemeinden sprachen sich für den Austritt aus. Diesen 46 Gemeinden wurde im März 1832 die kantonale Verwaltung entzogen. Zur Überraschung der Stadt erklärten sich die landschaftlichen Gemeinden kurz darauf zum eigenen Kanton. Die Tagsatzung, in der eine radikalliberale Mehrheit das Wort hatte, zog die schweizerischen Truppen ab und erklärte auf diese Weise das frisch ausgerufene Baselland für lebensfähig. Mehrere Monate voller Streit und Übergriffe vergingen. Im Juli/August 1833 eskalierte die Lage. Die baseltreuen Gemeinden bei Gelterkinden riefen die Stadt um Hilfe, die eine bewaffnete Kolonne gegen Liestal ausschickte. Gegen den gut organisierten Widerstand führte das zur Katastrophe. Die städtische Truppe flüchtete nach schweren Verlusten an der Hülftenschanze und im Hardwald. Der Bürgerkrieg hatte rund hundert Tote gefordert und einem gemeinsamen Kanton von Stadt und Land den Boden entzogen. Am 26. August 1833 wurde der Kanton Basel in einen ländlichen und einen städtischen Halbkanton getrennt. Einzig die drei rechtsrheinischen Landgemeinden Bettingen, Kleinhüningen und Riehen blieben der Stadt erhalten (vgl. S. 138–156).

Die Basler Halbkantone mussten sich in den eidgenössischen Gremien die bisherige Basler Kantonsstimme teilen. So gesehen lebte der Kanton Basel fort, was für die Schweizer Aussenpolitik wertvoll war. Der Wiener Kongress hatte den Bestand der Kantone garantiert. Hätte die Schweiz den Kanton Basel komplett beseitigt, wäre sie einer Einmischung von aussen gefährlich nahe gekommen. Die Sorge davor war nicht unbegründet. Internationale Truppeneinsätze bei innenpolitischen Umstürzen hatte es bereits gegeben: in den 1820er-Jahren in Spanien, Portugal und Italien, zu Beginn der 1830er-Jahre in Belgien, dann in Polen und wieder in Italien.

Die Stadt fand sich seit August 1833 im Kanton ‹Basel-Stadttheil› wieder – weder überraschend noch ganz widerwillig. Bereits im Frühjahr 1831 war in der Stadt über die Teilung laut nachgedacht und «ihr ganzes Wohl» damit verknüpft worden.24 Was Basel entsetzte, war die Schuldzuweisung durch die liberalen Kantone. Der Vorwurf, die Katastrophe verursacht zu haben, unterschied sich völlig von der Eigenwahrnehmung der Stadt, gebildeter und politisch fähiger zu sein – also mit der Begründung, warum eine städtische Stimme mehr Gewicht haben sollte als eine ländliche. Ein eidgenössisches Schiedsgericht urteilte über die Verteilung und Verrechnung des Kantonsvermögens, wozu etwa der Münsterschatz, die Universität oder die Stadtmauer gezählt wurden. Der Grundsatz von zwei Dritteln für Baselland, einem Drittel für Basel basierte auf den Bevölkerungsverhältnissen, welche die Stadt ignoriert oder nur halbherzig beachtet hatte. Die Urteile, die im Zweifelsfall ausnahmslos zugunsten der Landschaft ausfielen, waren ein Schlag vor den Kopf.

Gesellschaftspolitischen Stillstand hatte es in Basel während der Restauration bis 1830 nicht gegeben. Nach der Kantonstrennung war er umso spürbarer. Das politische Basel trennte sich von den radikalliberalen Zeitströmungen, welche die Regeneration und die Schweiz ab 1830 prägten. Die Korrespondenz des Milizdienst leistenden Professors Schönbein mit einem Freund in Jena endete, als dieser bemerkte, dass Basel «offenbar in [die] Hand aristokratischer Reactionen» geraten sei.25 Am Rand der Schweiz entstand ein Stadtstaat, dessen Bürgerschaft ihr bisheriges Selbstbewusstsein und Selbstverständnis weiterpflegte und sogar intensivierte. Dieses kam von aussen gesehen einer «Realitätsverweigerung» gleich.26 Die Kantonstrennung war ein Bruch. Sie wirkte aber auch wie ein Mittelscharnier, das eine erste Restauration mit einer zweiten, wesentlich stärker nachwirkenden verband. Im August 1833 war ein neuer Kanton entstanden, der fast nur noch aus der Stadt Basel bestand. Dennoch war die Verfassung von 1833 weitgehend die von 1831. Man hatte einfach die Baselbieter Bezüge gestrichen. So blieb es dabei, kantonale und kommunale Aufgaben auseinanderzuhalten, obwohl sich vieles überschnitt. Exekutive und Legislative waren doppelt vorhanden: in Grossem Rat und Kleinem Rat des Kantons beziehungsweise in Grossem Stadtrat und Kleinem Stadtrat. Die kommunalen Strukturen verloren mit der Zeit an Bedeutung, aber das politische System hielt sich bis 1875. Es bekam den Namen ‹Ratsherrenregiment›, da die obersten politischen Amtsträger, die sogenannten Ratsherren, eine ausserordentliche Machtfülle besassen. Die 15 Kleinräte der Regierung gehörten zu den 119 Grossräten des Parlaments. Die zwei Bürgermeister leiteten sogar dessen Sitzungen. Sie hatten alle Möglichkeiten, die legislativen Geschäfte zu steuern.

Der neu geschaffene Kanton hatte einen engeren Kreis Stimmberechtigter als der untergegangene. Aus gerade acht Prozent der Stadtbevölkerung gingen alle politischen Entscheidungen hervor: von den volljährigen Männern mit Basler Bürgerrecht. Die wenigen Stimmberechtigten der drei Landgemeinden fielen nicht ins Gewicht. Das abgespaltene Baselbiet brachte es immerhin auf achtzehn Prozent Stimmberechtigte. Nicht nur Geschlecht und Bürgerrecht beschränkten das Stimmrecht. Es galten auch ein Zensus und der Wahlausschluss der grossen Zahl von Dienstboten und Hausangestellten. Von den 22 000 Menschen, die 1837 in Basel lebten, hatten maximal 1800 politische Rechte. Die Teilnahme an den politischen Gremien wurde nicht bezahlt. Also konnten nur wenige Männer mit ähnlichen Interessen und nötigem Einkommen es sich überhaupt leisten, öffentlich tätig zu werden: Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker, Freiberufliche. Die ersten fünfzehn Jahre des Ratsherrenregiments könnte man in Anlehnung an die französische Julimonarchie als Basler ‹Augustoligarchie› bezeichnen. Erst die Bundesverfassung von 1848 beseitigte die oligarchischen Zustände. Sie verschaffte den niedergelassenen Schweizern das Stimmrecht. Ihre Bevölkerungsgruppe war um rund ein Drittel grösser als die der Stadtbürger. Trotz der geringen Anzahl Politiker waren unterschiedliche Milieus ablesbar. Die städtischen Räte waren deutlich gewerblicher und traditioneller geprägt als die kantonalen. Sie lehnten gesellschaftliche Veränderungen ab. Ihre Abneigung, Juden einzubürgern, war manifest.27

Die Abtrennung der meisten ländlich geprägten Kantonsteile brachte für Basel von heute auf morgen das, was als ein Merkmal des 19. Jahrhunderts gilt: den Wandel von der Agrar- zur Industriegesellschaft. Die eigene Wirtschaftswelt war nun klar durch Handel, Gewerbe und Industrie geprägt. Das Verhältnis zur Landbevölkerung war ausgelagert, auch wenn es durch das – allerdings industrielle – Verlagssystem weiterhin bestand. Dieses war durch die Kantonstrennung nicht abgebrochen. Der Schwund vom Flächen- zum Stadtkanton intensivierte die Auseinandersetzung mit den unterbürgerlichen Gesellschaftsschichten. Ab den 1830er-Jahren machte sich das Proletariat bemerkbar. Es liess beim Bürgertum Befürchtungen aufkommen, welche die vormodernen Ängste vor ländlichen Räuberbanden ablösten und politischen Gehalt gewannen.

Das an die Industriebetriebe gebundene Proletariat nahm laufend zu, denn die Bedingungen für Basels Wirtschaft waren günstig. Ab den 1830er-Jahren wuchs die grösste Industrielandschaft Europas von Belgien und Nordfrankreich aus den Rhein hinauf. Der Bau von Chausseen, der im 18. Jahrhundert begonnen hatte und während der napoleonischen Epoche und darüber hinaus fortgesetzt wurde, führte zu einer ersten Geschwindigkeitsrevolution vor derjenigen, welche die Eisenbahnen brachten. Befestigte Strassen ermöglichten dreimal höhere Geschwindigkeiten als bisher. Chausseen gab es besonders viele in Frankreich, und ihre Fortsetzungen in anderen europäischen Ländern schufen ein internationales Fernstrassennetz.28 Das war im Interesse des Basler Handels, der eng mit der Basler Seidenproduktion zusammenarbeitete. Basel zahlte in den 1820er-Jahren an den Strassenbau über den Gotthard und den Hauenstein und verminderte in einem Konkordat die Zollabgaben auf die Verbindungen nach Italien und in die Ostschweiz. Die Korrektion der Schifflände machte Basel für den Schiffsverkehr auf dem Rhein-Rhone-Kanal attraktiv und leitete Handelswaren über die Stadt.29 Der Grossbasler Brückenkopf war ein Nadelöhr des Strassentransports. Das Rheintor bei der Rheinbrücke wurde 1839 abgerissen, die Eisengasse bis 1842 begradigt (vgl. S. 168–187 und S. 188–196).

An der Religiosität der Leute zeigte sich deutlich, wie Modernes und Traditionalistisches nebeneinander standen. Der Pietismus gewann an Zulauf, und er tat dies mit dem Anspruch zu erneuern. Es fehlte ihm und seinem christlichen Umfeld nicht an jungen Einrichtungen: mit der Basler Mission von 1815, dem Armen-Schullehrer-Verein von 1817, der Anstalt Beuggen von 1820 oder dem Basler Evangelischen Jünglingsverein von 1825. Auch diese Einrichtungen gehörten zu der gesellschaftlichen Entfaltung, für welche die Pflege des Vereinswesens durch das Bürgertum so typisch war. Und auch in Basel war diese Entfaltung keine Trotzreaktion auf die Kantonstrennung, sie hatte schon vorher eingesetzt. Nach 1833 war es jedoch auffällig, dass vor allem christliche und pietistische Vereinigungen auftauchten, die der Stadt Halt geben wollten. Sie formten das liberalkonservative Basel dauerhaft mit. Die Staatsnähe der pietistischen Kreise fiel schon zuvor auf. So hiessen diese den griechischen Aufstand als Revolte gegen die Obrigkeit nicht gut.30 Die Redensart vom ‹frommen Basel› festigte sich zwar erst Jahrzehnte später. Aber schon am Ende der langen Basler Restauration um 1840 war die Macht der ‹frommen› Kreise nicht mehr zu übersehen. 1843 fragte das ‹Basellandschaftliche Volksblatt› rhetorisch, wer in Basel denn regieren solle: «die Regierung oder die Geistlichkeit, die Missions-Männer, Pietisten und Frömmler aller Arten?»31 (vgl. S. 238–259).

Missions- und Handelsleute aus Basel fanden sich in allen Erdteilen und trugen zu Europas Austausch mit der Welt bei. Dieser Austausch wurde zwischen der ersten Hälfte des 18. und der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zur globalen Kolonisierung.32 In den Kolonien fanden sich Beamte, Militärs oder Private, für welche die nationale Zugehörigkeit zweitrangig war. Basels missionarische und wirtschaftliche Netzwerke passten zu dieser transnational verbundenen Gemeinschaft und hatten es leicht, die durchlässigen kolonialen Grenzen zu überwinden. Die Schweiz selbst hatte keine Kolonien. Weil der Kolonialismus aber sowohl von Staaten als auch von Gesellschaften ausging, weil er also Nationalgeschichte und Sozialgeschichte in einem war, konnte die koloniale Welt auch ein Teil Basels werden. In Basel war der Import fremdartiger Güter so wichtig wie der Export des protestantischen Glaubens. Beides hing von einer bürgerlichen Elite ab, welche die ‹Basler Weltgeschichte› des 19. Jahrhunderts gestaltete. Sie erwarb viel von ihrer lokalen Macht, indem sie an den Kolonien teilhatte. Ihre Teilhabe bewerkstelligte sie mittels Wirtschaftsaktivitäten, Unterstützung von Missionierungen oder des Eintritts in Kolonialdienste. Was sie fernab tat und erreichte, zeigte und nutzte sie daheim und befeuerte koloniale Fantasien.33 Auch Basels Kultur nahm koloniale Züge an. Spektakulär war sie nicht. Andere europäische Städte kannten Ähnliches. Eine Besonderheit Basels war aber – als Spiegel seiner Gesellschaft — die ausgeprägt protestantisch-konservative Haltung, mit der dies geschah. Das lokale Selbstbild Basels ab den 1830er-Jahren, die Erfindung einer schweizerischen Stadt ‹mittendrin am Rande› und mit ‹unzeitgemässem Denken›34, geschah in kolonialen Verflechtungen (vgl. S. 197–206).

Anmerkungen

  1. Kahlbaum 1899, S. 97. Kahlbaum 1900, S. 21. Der Zofinger-Verein 1831, S. 16–18.
  2. Es handelt sich um Alexandre Vinet und Wilhelm Martin Leberecht De Wette. Bonjour 1960, S. 389–392.
  3. Burckhardt 1942, S. 157.
  4. Bonjour 1960, S. 391.
  5. Grieder 1952, S. 122–123.
  6. Grieder 1952, S. 122–123. Müller 1963, S. 22–23.
  7. StABS, Standestruppen A1: 10.1.1834.
  8. Gossman 2005, S. 33. Engels 1841.
  9. Hippel; Stier 2012, S. 60–61.
  10. Rothpletz 1943, S. 122.
  11. Senn 2009, S. 45. Kreis; von Wartburg 2000, S. 177–178.
  12. Burckhardt 1942, S. 156. Gesetze 11.
  13. Vischer 1906, S. 48.
  14. Burckhardt 1942, S. 147–148.
  15. Maissen 2010, S. 184.
  16. Gesetze 5.
  17. Besitznahmspatent vom 26.12.1815. Abgedruckt in Utz 2015, S. 122.
  18. Die folgenden Ausführungen basieren auf Bennewitz 2014.
  19. Basler Adressbuch 1826, S. 27 und Anhang, S. 10.
  20. Burckhardt 1841, S. 284.
  21. Kästli 1998, S. 260.
  22. Maissen 2010, S. 208.
  23. Hippel; Stier 2012, S. 124.
  24. Der Zofinger-Verein 1831, S. 9.
  25. Kahlbaum 1899, S. 100.
  26. Bennewitz 2014, S. 69.
  27. Bennewitz 2014, S. 45–46.
  28. Hippel; Stier 2012, S. 321.
  29. Vischer 1906, S. 44−45.
  30. Vischer 1906, S. 53–54.
  31. Basellandschaftliches Volksblatt, 12.1.1843.
  32. Die folgenden Ausführungen basieren auf Schär 2015, S. 7–28, 125, 329–332.
  33. Schmidt-Müller 2022.
  34. Vgl. die Titel von Habicht 2008 und Gossman 2005.