Politisieren und Definieren

Daniel Kriemler, David Tréfás

In: Hinter der Mauer, vor der Moderne. 1760 – 1859 | S. 136-165 | DOI: 10.21255/sgb-05.05-622430 | Lizenz: CC BY-NC 4.0

Die Basler Kantonstrennung von 1832/33 ist das lokale Hauptereignis der letzten zweihundert Jahre. Andere Kantone erleben in dieser Zeit liberale Revolten, hier führen die Gegensätze von Stadt und Land zum Bürgerkrieg. Die Heftigkeit der Debatten vor, während und nach der Kantonstrennung macht die Basler Zeitungen unverzichtbar für die Kommunikation. Langfristig werden diese von Nebenprodukten politisch mehr oder weniger interessierter Verlage und Druckereien zu Medienunternehmen. Für die Schweiz ist die Kantonstrennung ein erster Höhepunkt auf ihrem Weg zum liberalen Bundesstaat von 1848. Aber auch das Grossherzogtum Baden bleibt nicht unberührt. Die Monarchie ist zwar liberal, aber sie lehnt revolutionäre Umtriebe ab. Sie sympathisiert aus Eigeninteresse mit dem konservativen Stadtkanton und mildert dessen schweizerische Isolation. Die badische Nachbarschaft ist fast schon ein befreundetes Hinterland.

Bürgerkrieg, Kantonstrennung und die badische Aussenperspektive

Moderne Verfassungen bildeten das Kernstück der entstehenden bürgerlichen Gesellschaften. Die Regeneration mit ihren ‹Wirren›, welche die Schweiz in den Jahren 1830 bis 1833 in Atem hielten, drehte sich im Wesentlichen um Fragen nach Freiheit, Volkssouveränität und Bürgerrechten. Dies waren auch die Schlagworte der Revolten, die in den meisten Kantonen ausbrachen. Waren sie erfolgreich, stellten sich die praktischen Fragen, wie Freiheit ausgelegt, in ‹freisinnige› Verfassungen umgemünzt und welche Rechte in welchem Mass welchen sozialen Gruppen zugesprochen werden sollten. Die Prozesse gingen nicht reibungslos vonstatten, denn es zeigte sich, dass innerhalb der liberalen Bewegung unterschiedliche Konzepte von Freiheit und Demokratie aufeinanderprallten.1 Anfang Januar 1831 wurde von radikalliberalen Baselbietern unter der Führung von Stephan Gutzwiller und Anton von Blarer-Schwab eine provisorische Regierung für die Basler Landschaft gebildet. Es kam es zu einem bewaffneten Aufstand, der gegen die Hauptstadt gerichtet war, aber von kantonalen und städtischen Kontingenten niedergeschlagen wurde. Eine Befriedung der Lage im Kanton erhoffte man sich von der Abstimmung über die neue Verfassung, die eine vom Grossen Rat bestellte Kommission ausgearbeitet hatte. In den meisten Kantonen war es zu gleich oder ähnlich gelagerten Konstellationen und Abläufen gekommen: Von Landbürgern wurden Bittschriften an die Regierungen eingesandt mit dem Begehren, die politische Ordnung anzupassen und die Verfassungen zu revidieren. In Basel waren dies die Honoratiorenversammlungen in Bad Bubendorf und die Petition an die Regierung vom Herbst 1830. Beantragt wurde unter anderem, Volkssouveränität und Gewaltenteilung einzuführen, Persönlichkeitsrechte zu verbriefen, letzte ständische Privilegien abzuschaffen sowie die ländlichen Teile im Verhältnis zu den Hauptstädten politisch besserzustellen. Neben den schriftlichen Begehren berief man grosse, teilweise bewaffnete Volkstage ein (Sissach, Muttenz und Liestal, zu Jahresbeginn 1831). Den Regierenden wurde die ‹Macht des Volkes› vor Augen geführt und demonstriert, dass die Bevölkerung jenseits der Hauptstädte mehr Mitsprache im Staat verlangte. An den als Landsgemeinden inszenierten Versammlungen wurde aber auch offensichtlich, dass die Masse der Bäuerinnen, Tauner, Arbeiterinnen und Handwerker mit den staatsrechtlichen Postulaten zwar einverstanden war, aber viel grösseres Interesse für realpolitische Fragen bekundete. Ihre Forderungen nach erleichtertem Loskauf von Zehnten, Aufhebung indirekter Steuern, Verminderung von Gebühren und Einführung der Gewerbefreiheit machten deutlich, dass die materiellen Nöte der mittel- und unterständischen Bevölkerungsteile eher dazu motivierten, sich gegen die Herrschaftsordnung aufzulehnen als die theoriegeleiteten Thesen der landliberalen Anführer – und dies schweizweit: Machten die Kundgebungen auf die Regierenden in den Hauptstädten zu wenig Eindruck oder wollte ein Teil des Volkes die Wirkung der Petitionen erst gar nicht abwarten, kam es zu bewaffneten Aktionen, wie etwa in Freiburg, Aargau, Waadt, Schaffhausen, Schwyz oder in Basel mit dem erwähnten Aufstand vom Januar 1831. Spätestens jetzt gaben die meisten Regierungen nach und leiteten die Ausarbeitung neuer Verfassungen ein. Das den Stimmberechtigten Basels im Februar 1831 vorgelegte Gesetzeswerk überzeugte. Es hielt dem Vergleich mit den regenerierten Verfassungen anderer Kantone stand und erhielt vom Tagsatzungspräsidenten das Prädikat einer der ‹freisinnigsten› Konstitutionen. Zwei Drittel der stimmberechtigten Landbürger sowie sämtliche Stadtbürger stimmten ihm zu, und die Tagsatzung garantierte die Gewährleistung. Etliche Bürger-, Freiheits- und Partizipationsrechte waren darin verbrieft, und das Land erhielt mit 79 von 154 Grossratssitzen die Majorität im Parlament. Arithmetisch gesehen, kam mit diesem Verhältnis die Landbevölkerung im Vergleich zu den meisten der regenerierten Kantone weit besser weg. In Basel aber konnten die landschaftlichen Abgeordneten mit ihrer knappen Mehrheit im Grossen Rat kaum etwas gegen die tradierten, städtischen Machtstrukturen in Politik, Wirtschaft oder Kultur ausrichten. Denn an den Schwierigkeiten, vom Land aus ein Mandat in Basel wahrzunehmen, hatte sich nichts geändert. Überdies nötigten Restriktionen des Wahlrechts die Landbürger dazu, einige ihrer Advokaten aus der Stadtbürgerschaft zu bestimmen, so sie an den Wahlen überhaupt teilnehmen konnten: Dass die Wahlen an Werktagen durchgeführt werden sollten, war für untere und mittlere soziale Schichten eine hohe Hürde. Im Vorfeld der Abstimmung war in der Stadt der Gedanke einer förmlichen Trennung in zwei Verwaltungseinheiten ernsthaft erwogen worden, sollte die Konstitution von der Landschaft verworfen werden. Liberale wie auch altgesinnt-konservative Kreise sahen in den gewährten Rechten die Freiheitspostulate hinreichend eingelöst und waren zu keinen weiteren Konzessionen bereit. Auf der Landschaft wurde die Trennungsidee anfänglich noch einmütig abgelehnt, blieb aber nach der Abstimmung im Raum. Ein Jahr lang sollte sie weitergären, bis sie sich Bahn brach und im März 1832 dann Wirklichkeit wurde.

Die Revolutionäre propagierten unausgesetzt die Wahl eines Verfassungsrates sowie die Repräsentation nach dem Kopfzahlprinzip. Sie fanden neben dem Vertretungsverhältnis in der Forderung nach Amnestie für die Anführer des Aufstandes ein weiteres Pièce de Résistance. Trotz Ermahnungen der Tagsatzung, Straffreiheit zu gewähren, beharrte die Basler Regierung nämlich auf der Verfolgung und Bestrafung von 56 Personen, darunter die Mitglieder der provisorischen Regierung. Nach deren Rückkehr aus dem Exil im Sommer 1831 besetzte Basler Militär Liestal zum zweiten Mal, worauf eidgenössische Truppen zur Befriedung in den Kanton einrückten. In der Tagsatzung hatten die radikalliberalen Kantone inzwischen die Mehrheit erlangt und bewirkten gegenüber Basel einen Kurswechsel. Der Stand sah sich zunehmend dahin gedrängt, den Baselbieter Revolutionären entgegenzukommen, was von den Räten und der Stadtbürgerschaft als Wortbruch der Eidgenossen taxiert wurde, hatten sie doch die Verfassung garantiert. Um sich der Haltung der Landschaft zu vergewissern, führte der Kleine Rat im November 1831 eine Konsultativabstimmung zum Verbleiben im Kanton durch. In der Absicht, die 46 als ‹trennungswillig› klassierten Gemeinden abzuspalten und der Autorität der Tagsatzung zu unterstellen, beschlossen die Räte, diesen Dörfern per 15. März 1832 die Verwaltung zu entziehen, sollten sie sich nicht zuvor mit einer Abstimmung umentscheiden. Statt dass in den getrennten Gebieten das Chaos ausbrach, schritt die Landpartei dazu, den Kanton Basel-Landschaft zu gründen, und vollzog somit die Partialtrennung.

Für den alten Kanton ging es nun darum, die Verbindung zu den verbliebenen Gebieten im Oberbaselbiet aufrechtzuerhalten, denn dort woben Tausende in Fabriken oder in Heimarbeit für die städtischen Industriellen Seidenbänder. Das gestaltete sich schwierig, die Gemeinden waren räumlich von der Stadt abgeschnitten, und der Austausch von Gütern, der Fluss von Geld, Löhnen und Informationen sowie der polizeiliche und militärische Schutz vor Drangsalierung und Überfällen seitens der Aufständischen musste durch oder an feindlichem Gebiet vorbei organisiert werden.

Aussenpolitisch gesehen erhöhten sich die Spannungen zur Eidgenossenschaft, da nach anfänglichen Protesten und Vermittlungsversuchen die oberste Schweizer Behörde den neuen Halbkanton anerkannte. Nicht nur Basel, sondern mit ihm auch Uri, Schwyz, Unterwalden, Nidwalden und Neuenburg sahen in dem Schritt einen unzulässigen Übergriff, weshalb sie sich zum ‹Sarnerbund› zusammenschlossen. Dieser stellte sich dem ‹Siebnerkonkordat›, dem Bündnis der radikalliberalen Stände, gegenüber, dessen erstes Ziel es war, eine Bundesverfassung auszuarbeiten. Gegen den nationalen Zusammenschluss der Kantone wehrte sich der Sarnerbund entschieden. Als Basel-Landschaft offiziell an die Tagsatzung eingeladen wurde, führte das Bündnis aus Protest Gegentagsatzungen durch.

Im Kanton Schwyz hatte die Regenerationsbewegung einen frappant ähnlichen Verlauf genommen wie in Basel. Auch dort kam es zur Spaltung und zur Neugründung eines Kantons (Ausserschwyz). Gemeinsam abgestimmt gingen die Regierungen von Basel und Schwyz militärisch gegen die jeweiligen abgetrennten Kantonsteile vor. Aus der Stadt Basel zogen am 3. August 1833 Truppen aus, um die Baselbieter zu disziplinieren. Zum Gefecht kam es an der Hülftenschanze, genau genommen bei der Griengrube, einer Infanterieschanze bei Frenkendorf. Dort lief die Basler Standestruppe bei zwei Angriffen in den Kugelhagel der Verteidiger. Der anschliessende Rückzug wurde zu einer chaotischen und panischen Flucht und dann zum Fiasko: «Immer mehr Leute fielen, sie hatten jedoch keinen Wagen zum Wegführen derselben. Da ließen sie Sammlung zur Retraite blasen, und in wilder Hast den Rückweg einschlagend, ließen sie die Gefallenen und Verwundeten auf der Walstatt liegen […]», berichtete ein am Kampf beteiligter Muttenzer.2

Jetzt griff die Tagsatzung durch und liess Stadt und Land Basel besetzen. Der Sarnerbund wurde aufgelöst, die Totaltrennung der Landschaft von der Stadt Basel vollzogen. Bei der Stadt blieben lediglich die drei rechtsrheinischen Gemeinden Riehen, Bettingen und Kleinhüningen. Zur Ausmittlung der beidseitigen Geld-und Mannschaftskontingente wurde eine Tagsatzungskommission eingesetzt, zur Teilung des Staatsvermögens ein Schiedsgericht. Mit der Totaltrennung Basels legten sich die frühen Wirren der Regeneration weitgehend. In den 1840er-Jahren flammten diese mit den Freischarenzügen in die Zentralschweiz wieder auf, bevor es 1847 zum Sonderbundskrieg und 1848 zur Gründung des Bundesstaats kam. In Basel hatte die politische Eskalation die höchste Stufe erreicht, und es kam zum Bürgerkrieg. Was bewegte die verschiedenen sozialen Gruppen dazu, eher auf ihren Standpunkten zu verharren und Hass und Terror walten zu lassen, als nachzugeben?

Gemäss dem bürgerlichen Leistungsethos sollten die ‹Fähigen› im Staat bestimmen – konkret: wer über Kapital oder Bildungsqualifikationen verfügte. Von solchermassen zur Fähigkeit Erkorenen gab es in der Stadt mehr, und da die Stadt beträchtlich mehr an den Steuerhaushalt beisteuerte, hielten weite Teile des Wirtschafts- und des Bildungsbürgertums die städtische Mehrberechtigung bei der Beschickung der Räte für gerechtfertigt. Ausserdem befürchtete die Seidenbourgeoisie, dass die zahllosen Mitarbeitenden auf dem Land auf politischem Weg Einfluss auf den Geschäftsgang nehmen könnten. Das Bildungsbürgertum erwartete vom ‹Bauernregiment› keine Vorliebe für die neuhumanistischen Bildungsideale und seine Institutionen. Entscheidend für das Beharren des städtischen Bürgertums auf seinem Standpunkt war die Absenz eines starken Gegenspielers, der das politische Gebaren in Schranken weisen und den Lauf der Dinge zu seinen Gunsten hätte beeinflussen können, bevor es zur Gewalt kam. Ein Landbürgertum, das ökonomische Macht mit politischem Aufstiegswillen verband, gab es aber nicht. Im Kanton Basel hatten die Fabrikanten die Entstehung einer ländlichen Konkurrenz zu unterbinden gewusst.

Straff geführt ging die Verwaltung der Landbezirke von der Hauptstadt aus, und die Beamten, Pfarrer und Lehrer waren mehrheitlich Stadtbürger. Lediglich das katholische Birseck, das am Wiener Kongress Basel zugeschlagen worden war, steuerte eine Beamtenschicht bei. Sie war aus der lokalen Verwaltungsaristokratie hervorgegangen, die ursprünglich dem bischöflichen Beamtentum angehört hatte. Mit der Einverleibung ins Basler Staatswesen hatte diese Schicht stark an Einfluss eingebüsst. Ein Verlust, mit dem sie sich nicht abfinden wollte, zumal ihr der Aufstieg im protestantischen Basel nahezu unmöglich war. Mit den Juristen Stephan Gutzwiller und Anton von Blarer an der Spitze waren die Birsecker in den Trennungswirren nicht nur Wortführer des Birsecks, sondern der ganzen Landschaft.

Die bäuerliche Mittelschicht war im Konflikt weniger vom Anspruch der politischen Partizipation geleitet als vielmehr von den Erwartungen auf Lösung vom Flurzwang und auf die Reduktion ihrer Abgaben. Noch immer mussten hohe Summen für die Ablösung der Feudallasten bezahlt werden, während schon neue Steuern und Abgaben erhoben wurden. Als zu Beginn der Wirren die Regierung die Senkung von Abgaben negierte, führte dies viele Bauern dem Aufstand zu. Der Revolution fern blieben die zahlreichen Heimarbeiter, Fabrikarbeiterinnen, Zulieferer des Baselbiets. Wie bei den städtischen Dienstboten, Arbeitern, Weberinnen hing ihre ökonomische Existenz von den Patrons ab, weshalb sie sich mit ihnen keine Entzweiung leisten konnten. Die Unterschicht verhielt sich im Konflikt weitgehend loyal zur bürgerlichen Oberschicht und hielt zur Regierung.

Hauptakteurin beim Aufstand gegen die Restaurationsordnung war die ländliche Handwerker- und Gewerbeschicht. Unter dem Einfluss und der Kontrolle der städtischen Zünfte konnte sie sich wenig entfalten. Die Innungen der Landhandwerker waren von den städtischen Zünften bis zu einem gewissen Grad kontrolliert und hatten bei Weitem nicht die gleichen Rechte: So war den Landhandwerkern der Stadtmarkt verwehrt und die freie Berufsausübung begrenzt, womit sie sich zu Bürgern zweiter Klasse degradiert sahen. In den 1820er-Jahren verband sich ihr Drang nach grösserem ökonomischem Spielraum mit dem Drang zur sozialpolitischen Emanzipation. Es war diese Schicht, welche die Axt an die Wurzeln legte: an die seit der Reformation bestehende Zunftordnung. Deren Kern bildeten der Zunft- und Marktzwang sowie die Verquickung der Zünfte mit dem Wahlsystem. Das anfängliche Begehren, das Monopol der Stadthandwerker am städtischen Markt aufzuheben, wurde zusehends mit der viel weiter reichenden Forderung nach Gewerbefreiheit ausgetauscht. Dieses liberale Konzept beanspruchte neben der freien Berufswahl und Berufsausübung auch das Recht, geschäftliche Entscheide ohne Einschränkung zu treffen. Gewerbefreiheit und die Befreiung vom Zunftzwang waren die Postulate, die das ländliche Handwerk ins Feld führte.

Das städtische Handwerk wehrte sich mit Händen und Füssen gegen jegliche Form von Deregulierung. Vorstösse zur Einführung der Gewerbe- und Handelsfreiheit waren bereits von den Stadtliberalen, namentlich von Christoph Bernoulli, gemacht worden. Sie bekämpften damit die zünftischen Produktionsbegrenzungen, die sich für die Ausbreitung der Fabrikindustrie als Hindernis erwiesen. Ihre Argumente, dass die Fabriken die Lebensgrundlagen des Handwerks zerstörten, den gesamten Stand aufrieben und in der Fabrikarbeiterschaft aufgehen liessen, hatten Erfolg. Die Gewerbefreiheit blieb chancenlos, und die Stadthandwerker waren nicht bereit, ihre wirtschaftlichen Privilegien aus der Hand zu geben. Immerhin kamen sie zu Beginn der Revolte dem Landhandwerk insofern einen Schritt entgegen, als der Verfassungsentwurf von 1831 die freie Berufsausübung vorsah und somit der städtische Raum beliefert werden durfte. Diese zusätzlichen Rechte waren ein wichtiger Grund dafür, dass auch auf dem Land eine Mehrheit der Vorlage zustimmte. Im 19. Jahrhundert stand das Grossherzogtum Baden im Ruf, Heimstätte des politischen Fortschritts zu sein. Es galt als liberales Musterland und ging, wie man sagte, als Leuchte dem übrigen Deutschland voran. Die Baden beigemessene politische Vorbildfunktion reizt zur Frage, wie man dort auf die Transformationen in der Schweiz blickte. Was nahm man zur Kenntnis? Wie wurde reagiert? Da die badischen Fürsten seit dem 18. Jahrhundert nahezu idealtypisch den aufgeklärten Absolutismus vertraten, stellt sich insbesondere die Frage, wie man sich am Hof in Karlsruhe zur Revolution im benachbarten Basel stellte. Dieser letzte Punkt soll hier im Fokus stehen.

Wie in der Schweiz markiert das Jahr 1830 in Baden eine politische Zäsur. Das eigentlich liberale Baden gehörte zum Deutschen Bund und erlebte deshalb in den Jahren davor ein reaktionäres Klima. Die deutsche Politik war von den konservativen Monarchien Österreich und Preussen geprägt und hatte mit dem österreichischen Kanzler Graf Klemens Wenzel Lothar von Metternich eine unangefochtene Leitfigur – Metternich verkörperte geradezu die Restauration. Als im Frühjahr Leopold den badischen Thron bestieg, wurde bei der liberalen Opposition die Hoffnung auf einen politischen Richtungswechsel geweckt. Unter dem Eindruck der Pariser Julirevolution nahm der neue Herrscher eine Umbildung seines Kabinetts vor. Er bestellte Ende 1830 mit Ludwig Georg Winter als Innen-und mit Johann von Türkheim als Aussenminister zwei Regierungsmitglieder, die liberalen Reformen gegenüber aufgeschlossen waren. Dies wurde als Signal zum Aufbruch wahrgenommen. Als dann mit der Landtagswahl Liberale die Mehrheit in der zweiten, das Volk repräsentierenden Kammer errangen, war der Boden für Erneuerungen gelegt. 1831 hielt man in Karlsruhe einen neun Monate währenden Landtag ab, der Gewaltiges leistete: Frondienst und Zehnten wurden abgeschafft, eine neue Ordnung gab den Gemeinden mehr Autonomie und nahm weitere Bürgerkreise ins Wahlrecht auf, die Justizreform führte unter anderem das Öffentlichkeitsprinzip der Verfahren ein, und ein neues Pressegesetz sistierte die Zensur. Der Reformlandtag strahlte weit über Baden aus. Der Aargauer Radikalliberale Heinrich Zschokke-Nüsperli schrieb: «Das Wort, im Ständesaal zu Karlsruhe gesprochen, klang erhebend, beruhigend, belehrend vom Fuss der Alpen bis zum Ufer des deutschen Meeres wider.»3

Für Metternich war die Politik Leopolds ein abschreckendes Beispiel. Hier konnte sich die nationale Freiheitsbewegung ungehindert ausbreiten. Als im bayerischen Hambach im Mai 1832 eine Grossveranstaltung zeigte, dass sich die Opposition nicht nur im Grossherzogtum radikalisierte und eine breite Basis gewann, verschärfte der Deutsche Bund seine Repressionen. In Baden setzte er das neue Pressegesetz ausser Kraft, und die seit Jahresbeginn erscheinenden, unzensierten Tageszeitungen wurden verboten. Widerstand hätte möglicherweise die militärische Intervention zur Folge gehabt, sodass der Grossherzog einlenkte. Führende liberale Professoren verloren ihre akademischen Lehrämter, liberale Beamte wurden strafversetzt, und ein Vereins- und Versammlungsverbot wurde durchgesetzt. Die folgenden Landtage verhielten sich weitgehend botmässig gegenüber der grossherzoglichen Regierung. Der Hof in Karlsruhe wollte aber keinen grundsätzlich reaktionären Kurs einnehmen und die Verständigung mit der liberalen Bewegung offenhalten. Die Regierungskoalition von gemässigt progressiven und konservativen Kräften blieb erhalten. Mitten im Basler Januaraufstand von 1831 marschierten Soldaten des Grossherzogtums Baden an der Schweizergrenze auf.4 Es handelte sich um ein Detachement des in Freiburg stationierten Infanterieregiments ‹Erbgrossherzog›, bestehend aus 119 Mann, das den Auftrag hatte, die ‹obere Landesgrenze› zu bewachen. Zweifellos wollte man mit dem Aufmarsch entlang der Grenze am Rhein verhindern, dass die Revolution auf Baden überschwappte. Die Soldaten führten der eigenen Bevölkerung vor Augen, dass Aufstände keine Chance hätten. Zugleich sendete man das Signal über den Rhein, dass badisches Gebiet verteidigt würde, sollten Aufständische den Fuss über den Rhein setzen. Für die von der provisorischen Baselbieter Regierung mobilisierte Landwehr wäre ein Grenzübertritt infrage gekommen, weil man so die Stadt von rechtsrheinischer Seite her hätte bedrohen können. Es lag aber noch ein weiterer Grund vor, weshalb sich Militär in Südbaden einfand. Baden hatte Basel Hilfe angeboten. Nun stand die Hilfe schon an der Grenze bereit, erst eine Vorhut, dann ein ganzes Regiment einen Tagesmarsch entfernt in Bereitschaft. Basel liess die Tagsatzung wissen, dass es die Hilfe «bis jetzt nicht» angenommen habe, da es den Aufstand ohne Beistand niederschlagen wollte, was auch geschah.5 Nachdem die radikalisierten Kantone gegenüber Basel das Versprechen abgegeben hatten, Freischarenzüge zu verhindern, verliessen die Freiburger Infanteristen am 23. Januar die Grenzregion wieder, ohne in Kampfhandlungen verwickelt worden zu sein.6

Zu einem gewissen Grad hatten die Revolutionen in der Schweiz auch Rückwirkung auf Baden und dessen politische Entwicklung. Wie die liberale Julirevolution in Frankreich bewegten sie die Gemüter und erhöhten den Reformdruck auf Leopold. Da die bereits erwähnte liberale Neubildung der badischen Regierung nahezu synchron zum Januaraufstand verlief, scheint die Frage berechtigt, ob das Angebot zur Hilfeleistung noch von den restaurativen Kräften oder bereits vom neuen, liberaleren Kurs inspiriert war. Über die Abtrennung der aufständischen Gebiete und die Kantonsgründung von Basel-Landschaft vom März 1832 erstattete der badische Gesandte Dusch dem grossherzoglichen Ministerium Bericht.7 Er schrieb, dass der eidgenössische Vorort Luzern gegen die Trennung protestiert habe und die neue Regierung in der Schweiz noch keineswegs anerkannt sei. Die Tagsatzung sei entzweit, die regenerierten Kantone, welche den Landschäftlern zugeneigt waren, seien gerade in der Minderheit, weshalb der Zustand einer Doppelregierung in Basel andauern werde. Er könnte sich sogar konsolidieren, wenn solches nicht mit einer Intervention von aussen verhindert würde oder die rebellierenden Gemeinden, «durch Erfahrung klug gemacht», zu den früheren Verhältnissen zurückkehrten – hier nahm Dusch die von der Basler Regierung gemachte Spekulation auf, dass die Baselbieter nicht in der Lage seien, sich selber zu verwalten. Weiter warf er die Frage auf, ob ein neuer Kanton innerhalb des Schweizer Territoriums überhaupt mit der Wiener Ordnung vereinbar sei – als Staatenbund stand die Schweiz ja in vertraglichen Verhältnissen mit dem Ausland, und ein neuer Kanton konnte deswegen nicht als eine rein innenpolitische Angelegenheit betrachtet werden. Schliesslich gab Dusch die Empfehlungen ab, die badischen Grenzbehörden über die wahrscheinlich anhaltende Situation zu informieren und die von der neuen Regierung ausgestellten Urkunden nicht zu akzeptieren.

Noch immer wehte in Baden ein progressiver, nationaler Wind. In der Berichterstattung und den Empfehlungen des Liberalen Dusch war davon aber wenig zu spüren. Selbstbestimmung und Gewaltanwendung waren für ihn offensichtlich keine legitimen Mittel, um Freiheiten durchzusetzen. Auch daher rührte seine Frage, ob die Kantonsgründung aus übergeordneter, internationaler Perspektive überhaupt rechtsgültig war. Müsste sie ablehnend beantwortet werden, könnte sich eine Intervention durch die Monarchien der Heiligen Allianz rechtfertigen. Richtig schätzte er ein, dass die «deliberirende» Tagsatzung sich nicht so bald einig würde, da sich der Graben zwischen den radikalliberalen auf der einen und den liberalkonservativen und konservativen Kantonen auf der anderen Seite durch die Basler Trennungsfrage erst vertiefte und sich mit der Etablierung des Siebnerkonkordats zur gleichen Zeit noch verbreiterte. Aus seiner kritischen Perspektive gegenüber dem Radikalismus heraus mahnte Dusch den Fürsten und sein Ministerium, keine Schritte auf den neuen Staat hin zu machen.

Adressat des Schreibens war auch der liberale Aussenminister Türckheim. Zusammen mit Grossherzog Leopold war er Hauptakteur im Aussenministerium. Dort reagierte man im Sinn Duschs und erteilte dem von Ludwig Georg Winter geleiteten Innenministerium die Order, von der neuen Regierung «keine Notiz» zu nehmen und besonders keine Urkunden wie zum Beispiel Reisepässe anzuerkennen und zu signieren.8 Per innenministeriellem Dekret wurde entschieden, allen wichtigen Organen des Innenministeriums aber auch externen Stellen die offizielle Stellungnahme zu kommunizieren: Sämtliche Kreisdirektorien, die Polizeidirektionen, die Kommandos der Gendarmerie und der Divisionen sowie die Grenzzollstationen erhielten entsprechende Instruktionen.9

Das Aussenministerium folgte bei seinem Entscheid hinsichtlich «der Nichtanerkennung der Liestaller Regierung» auch den anderen Staaten mit diplomatischer Vertretung in der Schweiz; jene würden in gleicher Weise verfahren. Extra hervorgehoben wurde der Gesandte Frankreichs, das sich durch den liberalen Umsturz von 1830 einen neuen König und eine bürgerliche Verfassung gegeben hatte. Der Gesandte wollte bei Louis-Philippe die «förmliche Erklärung der Nichtanerkennung des nun gebildeten Halbkantons» beantragen! Und dem französischen Zahlmeister in Basel habe er untersagt, Pensionen an ehemalige französische Söldner auszurichten, die sich nur mit Urkunden aus den abgetrennten Gebieten ausweisen könnten.10 In diesem Zusammenhang erscheint der Rekurs auf den Diplomaten Frankreichs als Legitimation für die eigene Distanzierung gegenüber der Revolution. Denn die badischen Beamten massen die Revolution an der konstitutionellen Monarchie: Wie für das Basler Bürgertum die Forderungen der Landschaft über die mit der 1831er-Verfassung gewährte Freiheit hinausgingen, so überschritten für sie die Revolutionäre die Grenzen dessen, was sich im Grossherzogtum Baden oder im Königreich Frankreich an bürgerlichem Liberalismus verwirklichen liess. Das konnte nur inakzeptabel sein. Gegen den Willen der Basler Räte sprach die Tagsatzung im September 1832 die Partialtrennung Basels aus und kommunizierte ihren Schritt den in der Schweiz akkreditierten ausländischen Diplomaten.11 Als nach dem Verstreichen von ein paar Wochen vom badischen Hof keine neuen Instruktionen bezüglich des Grenzverkehrs mit Baselland ergingen, ergriff das Innenministerium die Initiative. Es fragte nach, ob bereits Schritte zur Anerkennung «dieser von der Tagsatzung bestättigten Regierung eingeschlagen worden seyen»12. Für die staatlichen Organe des Seekreises und des Oberrheinkreises war die Frage virulent, da man dort täglich im Austausch mit den Gebieten jenseits des Rheins stand und der Personen-und Warenverkehr seit einem halben Jahr beeinträchtigt war. Jener Austausch war beträchtlich, zählten doch die Schweizer Kantone zu den wichtigsten Handelspartnern des Fürstentums. Die Anfrage beantwortend, erklärte die grossherzogliche Hausbehörde, dass dies nicht der Fall sei, weil auch noch von keinem anderen Staat in irgendeiner Weise Schritte zur Anerkennung unternommen worden seien; überhaupt sei «der Zustand der von der Stadt losgerissenen Landschaft des Cantons Basel noch nicht von der Art um einen lebhaften Verkehr mit demselben Canton zu machen». Damit waren die fortdauernden Spannungen zwischen Stadt und Land Basel gemeint. Nach wie vor, so der offizielle Erlass, wurden die amtlichen Dokumente von Basel-Landschaft prinzipiell abgelehnt mit Ausnahme solcher Ausweise, welche die Durchreise oder einen kurzen Aufenthalt im Grossherzogtum legitimierten.13

Dass der Vorstoss aus dem von Ludwig Georg Winter geleiteten Innenministerium kam, hatte praktische Gründe. Schien dabei aber nicht auch eine politische Präferenz des Innenministers durch? In Baden waren die liberalen Reformen vom Deutschen Bund abgewürgt worden. Wieso nicht die freiheitlichen Bestrebungen des Nachbars unterstützen, um dort den Liberalismus sichtbar zu halten? Nachdem man die Sache vorerst auf sich hatte beruhen lassen, war es erneut das Innenministerium, das zehn Monate später die völkerrechtliche Anerkennung wieder aufs Tapet brachte. Und zwar nicht als Frage, sondern als Antrag ans grossherzogliche Ministerium formuliert: «Wegen definitiver Anerkennung der Cantons-Regierung zu Liestal höchstem Urteil die geeigneten Schritte gefälligst machen zu wollen».14 Inzwischen waren der Bürgerkrieg beendet, die Totaltrennung vollstreckt, beide Halbkantone mit neuen Verfassungen rekonstituiert und Regierungs- und Verwaltungsbehörden eingesetzt. Der Vorort Zürich konnte die ausländischen Mächte offiziell über die Konsolidierung der neuen Verhältnisse in Kenntnis setzen, was am 21. Oktober 1833 in einem Zirkularschreiben des eidgenössischen Kanzlers, Zürcher Bürgermeister Johann Jakob Hess-Meyer, geschah. Darin wird den Gesandtschaften angezeigt, dass mit der Regierung von Basel-Landschaft nunmehr eine offizielle Behörde bestehe, mit der sie «in den Fall kommen könnten, amtlich Correspondenz zu führen».15

Selbstbewusst stellte Hess die Empfänger vor vollendete Tatsachen. Er verzichtete darauf, im Namen der Eidgenossenschaft als Bittsteller zu erscheinen, besonders was die Akzeptierung des radikalliberalen neuen Kantons anging.16 Selbstverständlich war ihm bewusst, dass sich die europäischen Monarchien mit einem antifeudalen, demokratischen Freiraum schwertun mussten. Das Risiko war aber berechenbar, da man in der Eidgenossenschaft die Standpunkte der Mächte kannte. Es war Hess, der sich persönlich darüber hatte vergewissern können, und zwar kurz nach der Schlacht an der Hülftenschanze im August 1833. Die Vertreter von Österreich, Preussen, Russland, Bayern und Sardinien waren bei ihm in Zürich zu einer inoffiziellen Audienz – ohne Demarche und in Zivilkleidung – erschienen. Zur Sprache kamen Rachegelüste gegen die Stadt Basel und die Besorgnis, dass die Eidgenossen der Verliererin Gewalt antun könnten. Hess lehnte jedoch eine Bevormundung in der Frage ab mit der Erwiderung, dass es sich um eine interne Angelegenheit handle, welche die fremden Mächte nicht berühre. Ferner kam zur Sprache, dass Polen auf Seite der Landschaft gekämpft hatten. Der preussische Diplomat Ignaz von Olfers bezeichnete die Tatsache als völkerrechtswidrig und verlangte eine Rechtfertigung, weshalb der Vorort den Übergriff nicht ahnde. Mit der Nennung der geringen Anzahl von zehn polnischen Soldaten war das Thema bald vom Tisch. Am Treffen wurde einsehbar, dass weder Österreich noch Preussen eine Einmischung erstrebten, zumal sich Frankreich hinter die Tagsatzung stellte und ihr Vorgehen guthiess. Ostentativ war der französische Botschafter Marie-Théodore Comte de Rumigny dem inoffiziellen Treffen ferngeblieben. Seine Weigerung fand die Anerkennung seines Vorgesetzten, des Aussenministers Herzog Achille Léon Victor de Broglie, der später auch die feste Haltung von Hess gegenüber den ‹östlichen› Mächten rühmen sollte.

Alexander von Dusch informierte die Zentrale in Karlsruhe über den Erhalt der Note. Er riet dazu, dass die grenznahen Kreise und Ämter «mit der Liestaler Regirung und Behörden geeignetenfalls in Communication treten und die von Letztern in gehöriger Form ausgestellten Urkunden anerkennen»17 dürften. Somit wurde das Innenministerium beauftragt, die Hemmnisse im Grenzverkehr aufzuheben und seinen Organen zu erlauben, die Beziehungen mit Liestal aufzunehmen.18 Zugleich startete Dusch eine Umfrage bei seinen diplomatischen Kollegen wegen förmlicher Bestätigung von Basel-Landschaft. In einem folgenden Bericht teilte er dem Aussenministerium das Ergebnis mit. Der französische Gesandte (Rumigny) anerkannte die Regierung und somit den Kanton. Alle Übrigen hätten noch keine Antwort von ihren Höfen erhalten, ausser Ludwig Philipp von Bombelles, der Botschafter Österreichs. Vom Fürsten Metternich habe dieser die Ermächtigung erhalten, mit Basel-Landschaft über «Administrativ-Gegenstände» zu korrespondieren und ihre Aktenstücke zu legalisieren. Von völkerrechtlicher Anerkennung liess der österreichische Kanzler aber nichts verlautbaren.19

In Baden und anderswo im Deutschen Bund waren die Liberalisierungen eingedämmt. Metternich war wieder Herr im Haus, und es war gefährlich, sich ihm zu widersetzen. Die französische Akzeptanz des radikalliberalen Basellands wäre dem konstitutionellen Liberalismus Badens entgegengelaufen und fiel als Option ausser Betracht. Auffällig war, dass Dusch die Voten der übrigen Mächte der Heiligen Allianz nicht abwarten wollte. Ihm erschien das Wort des mächtigen Metternich hinreichend, um dem Hof seine Empfehlung abzugeben: «Von Badischer Seite wird [man] nicht zögern dürfen eine Antwort zu geben, die ohne die förmliche Anerkennung auszusprechen von dem faktischen Bestande Notiz nimmt.»20 Dusch reproduzierte mit seinen Statements letztlich nichts anderes, als was Metternich vorgab: Ja zur Aufnahme von Beziehungen, Stillschweigen bei der Anerkennung. Allerdings konnte der Botschafter noch eine Begründung seiner Position beifügen: «Unterdessen kann ich kaum an einen sehr langen Fortbestand dieser Regirung glauben.» Angesichts des latenten Geldmangels, der die Baselbieter Administration langfristig in prekärem Zustand verharren liess, lagen die vom badischen Gesandten geäusserten Zweifel auf der Hand. Viele Basler Stadtbürger hegten die gleichen Zweifel, indem sie dem Land nicht zutrauten, dass es sich selbst würde regieren können. Die Tagsatzung liess beim Entscheid der Totaltrennung eine Hintertüre offen. Für den Fall eines Scheiterns von Basel-Landschaft baute sie die freiwillige Wiedervereinigung explizit als Möglichkeit in ihre Beschlüsse ein. Wieso also einen staatsrechtlichen Akt vollziehen, ein neues Staatswesen akzeptieren, wenn es ohnehin bald wieder in sich zusammensacken würde? Jedenfalls wurde Duschs Empfehlung zum grossherzoglichen Beschluss umgemünzt,21 und die Formel mit «Umgehung einer förmlichen Anerkennung» wurde für den gesamten Verwaltungsapparat zur Maxime gegenüber dem neuen Kanton erklärt.22 Während die südlichen Kreis- und Bezirksregierungen angewiesen waren, die Beziehungen mit dem Landrat neu aufzuziehen und den Import und Export sowie den grenzüberschreitenden Personenverkehr provisorisch zu organisieren, stellte sich am Hof in Karlsruhe die Frage, wie man auf staatsrechtlicher Ebene weiterfahren wolle.23 Eine Enquête förderte zutage, dass Staatsverträge mit wenigen Ausnahmen zwischen Baden und der Eigenossenschaft, respektiv mit einem Konglomerat von Kantonen, wozu auch Basel zählte, bestanden.24 Von den vier entsprechenden Vereinbarungen bezog sich eine auf die gegenseitige Auslieferung von Personen, nach denen gefahndet wurde.

«Entsteht nun die Frage, ob es angemessen sey, das Fortbestehen dieser Verträge mit der von Basel getrennten Landschaft anzuerkennen», schlussfolgerte das von Leopold und dem Liberalen Türckheim geleitete Aussenministerium angesichts der Faktenlage.25 Die Weiterführung des Vertrags wegen Auslieferung von Verbrechern schien «bei dem dermaligen politischen Zustand von Basel-Landschaft nicht rathsam». Wieso? Das Beschlussprotokoll lässt durchblicken, dass das grossherzogliche Ministerium in den Anführern des Aufstandes selber Verbrecher sah. Mit Verbrechern einen Vertrag über die Auslieferung von Verbrechern fortzusetzen, wäre widersinnig. Nur, jetzt bildeten diese ‹Hochverräter› den Landrat! Diplomatisch entschied man, bis zur förmlichen Anerkennung der Baselbieter Regierung auf die Fortsetzung aller Staatsverträge zu verzichten.

Die Fortsetzung der Beziehungen zum neuen Kanton ‹Basel-Stadttheil› stand ausser Debatte, denn aus Perspektive des Karlsruher Hofes gab es nur einen legitimen Rechtsnachfolger. Überhaupt betonte man dort im Verlauf des Konflikts das freundliche Verhältnis zur Basler Regierung. Jene drohte nur einmal, und auch da nur vordergründig, in Schieflage zu geraten. Um dem im April 1832 in Bedrängnis geratenen Gelterkinden zu Hilfe zu eilen, durchschritten unbewaffnete Basler Soldaten auf ihrem Hin- und Rückweg ohne Bewilligung badisches Territorium, weswegen das Grossherzogtum in der radikalen Presse der Kollaboration verdächtigt wurde. Um «Excesse» und «unangenehme Verwicklungen» abzuwenden,26 aber auch um allseits territoriale Integrität zu demonstrieren, distanzierte sich Karlsruhe öffentlich von einer Mitwisserschaft, zog Basel zur Rechenschaft und drohte mit Sanktionen im Wiederholungsfall. Im gleichen Atemzug unterliess man es aber nicht, die «stets gleichbleibenden freundnachbarschaftlichen Gesinnungen» zu unterstreichen und die «aufrichtigsten Wünsche» auszusprechen, dass mit «gesetzlicher Ordnung und Ruhe zugleich das Glück in diesem Kanton wiederkehre».27

Während in den Jahren nach der Kantonstrennung für Basel-Stadt das Verhältnis zur Schweiz von feindschaftlichen Gefühlen geprägt war, blieb ‹Freundnachbarschaftlichkeit› das kernige Narrativ gegenüber dem Nordosten. Diese Konstellation sollte besonders die industrielle Entwicklung von Basel nachhaltig beeinflussen. Wenngleich die städtischen Industriellen nach wie vor einen grossen Teil der Seidenbänder von Heimarbeitern im Oberbaselbiet herstellen liessen, vermieden sie kapitalintensive Investitionen im Kanton Baselland und verlegten die teuren Produktionsanlagen ins ummauerte Stadtgebiet. Dort aber waren die geeigneten Standorte für die nunmehr mit Dampf betriebenen Spinn- und Webmaschinen knapp, da die Fabriken für die Erzeugung von Dampf sowie die Entsorgung der Abwässer auf fliessende Gewässer angewiesen waren. Da die Lagen entlang des Rheins, der Birs und der Ergolz nicht mehr infrage kamen, rückten die südbadischen Flussläufe ins Blickfeld der Unternehmer, vor allem aber das Wiesental. Dass es unmittelbar vor den Toren der Stadt endete und eine mit der Textilproduktion vertraute Bevölkerung beheimatete, waren weitere Argumente.

Das Wiesental mit Basler Kapital zu industrialisieren, war kein neues Projekt der Grossherzöge, und bereits in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts hatte ein erstes Textilunternehmen Fuss gefasst. Erst nach der Kantonstrennung trieb der Mangel des Produktionsfaktors ‹Boden› das Basler Kapital dazu, neue Expansionsräume zu erschliessen. Als Baden 1835 dem Deutschen Zollverein beitrat, wurden Filial- oder Firmengründungen im deutschen Absatzgebiet schliesslich zur Überlebensfrage. Man exportierte hauptsächlich in die Staaten des Zollvereins und die neuen, exorbitanten Zölle hätten die Basler Produkte konkurrenzunfähig gemacht. 1837 fabrizierten bereits fünf Basler Unternehmen mit teilweise mehreren Standorten im Wiesental. Es avancierte zum Zentrum der Textilindustrie im Grossherzogtum.28

Die eingangs gestellte Frage aufgreifend, wie man am Hof in Karlsruhe auf die Veränderungen beim Nachbarn im Südwesten blickte, erkennt man, dass das liberale Musterland Baden dem radikalen und gar militanten Liberalismus, wie er sich in der Basler Landschaft Bahn brach, kaum Verständnis entgegenbrachte, im Gegenteil, dessen Handlungen sogar als Verbrechen ansah. Dies lässt sich für Zeitabschnitte, in denen ein restaurativ-reaktionäres Klima herrschte, wie auch für die Hochphase des badischen Liberalismus feststellen. Dagegen bestand die Bereitschaft, der liberal dominierten Regierung Basels entgegenzukommen und ihr Hilfe anzutragen. Der gemässigte Liberalismus des Basler Bürgertums vertrug sich offenbar mit dem liberalen Konstitutionalismus Badens und fand in der Revolution einen gemeinsamen Feind. Diese politische Nähe zu Baden war für Basel ein Glücksfall. Sie verhinderte, dass in den Jahren nach der Kantonstrennung das Gefühl entstand, völlig eingekreist und von Feinden umgeben zu sein, und ermöglichte die unausgesetzte Entwicklung der Basler Textilindustrie.

Die Entstehung des Basler Zeitungswesens

Das Zeitungswesen in Basel trat im Vergleich zu Freiburg im Breisgau oder Schweizer Städten wie Aarau oder Zürich erst spät hervor. Unpolitische Vorläufer der Zeitungen hatte es einige gegeben: Eine ‹Ordinari-Wochenzeitung› erschien von 1610 bis 1611, das Direktorium der Kaufmannschaft gab bis 1796 die ‹Basler Mittwochs-Zeitung› beziehungsweise ‹Samstags-Zeitung› heraus, ausserdem bekam 1729 die Familie Raillard das Privileg, den Anzeiger ‹Avis-Blatt› zu publizieren.29 Die in Basel gelesene politische Presse, wie etwa das ‹Helvetische Volksblatt› oder der ‹aufrichtige und wohlerfahrene Schweizer-Bote›, wurde anderswo verlegt. Obwohl schon im Zuge der Französischen Revolution ein Bedürfnis breiterer Schichten nach politischer Information erwacht war, wurden die Gründung einer eigenen politischen Zeitung, aber auch die Einfuhr und Vertrieb gewisser auswärtiger Presseerzeugnisse insbesondere mit dem Mittel der Zensur verhindert. Einzig der Drucker und Buchhändler Samuel Flick versuchte 1798 vergebens, dauerhaft ein eigenes Blatt herauszubringen. Die Zensurbehörde verhinderte dies erfolgreich. Aber auch nach dem Ende der Helvetik und den Beschlüssen des Wiener Kongresses 1815 blieb die Gründung einer politischen Tageszeitung nahezu unmöglich. Mediale Öffentlichkeit entsteht, wenn sich eine Gesellschaft so stark ausdifferenziert hat, dass herkömmliche Kommunikationsmittel nicht mehr ausreichen. Dieser Zustand war in Basel bis zu den 1820er-Jahren noch nicht erreicht. Die Stadt wurde von wenigen Familien beherrscht, deren Informationsbedürfnisse durch Versammlungen wie im Kleinen Rat oder an Familientagen genügend abgedeckt waren. Informationen von ausserhalb erreichten die Stadt via Briefe oder fremde Presseerzeugnisse. Nur 1826 gelang es der aufklärerischen ‹Dienstagsgesellschaft›, in einer Zeitschrift den Bericht über eine Grossratssitzung zu veröffentlichen. Die politischen Risiken für die Autoren von Veröffentlichungen änderten sich erst 1831 mit der Abschaffung der Zensur. Die Gründung der ersten politischen Tageszeitung hing nicht nur mit dem Ende der Zensur zusammen. In der Eidgenossenschaft war bereits eine mediale Öffentlichkeit entstanden. Im Zuge der Trennungswirren von 1830 bis 1833 dominierte die Parteinahme eidgenössischer liberaler Blätter für die Baselbieter Abtrünnigen, unter anderem vorgetragen von aus Basel verstossenen Persönlichkeiten wie etwa Ignaz Paul Vital Troxler.30 Als Reaktion darauf rekrutierten sich aus regierungsnahen Kreisen die ‹Freunde der Baseler Zeitung›, die innert kurzer Frist die Finanzierung der ‹Baseler Zeitung› sicherstellten. Am Anfang stand kein programmatischer Artikel, sondern lediglich eine Feststellung: «Die neue Baseler-Zeitung eröffnen wir, wie unsere Leser auch erwarten werden, mit einer möglichst gedrängten und getreuen Darstellung der wichtigen und denkwürdigen Ereignisse, die sich in den letzten Wochen in unserer Stadt selbst zutrugen.»31 Die Texte wurden zunächst von Johann Georg von der Mühll, seinem Schwager Wilhelm Burckhardt, Bruder des Bürgermeisters Karl Burckhardt, sowie den Professoren Christian Friedrich Schönbein und Christoph Bernoulli verfasst. Der Verleger Johann Georg Neukirch steuerte seine verlegerische Erfahrung bei. Im Hintergrund spielte Andreas Heusler eine dominierende Rolle. Damit verfügte die Stadt Basel über eine kräftige, regierungsnahe Stimme. Die Reaktion auf dieses Regierungsblatt liess nicht lange auf sich warten. Abtrünnige Baselbieter Gemeinden finanzierten ein Jahr später den ‹Unerschrockenen Rauracher›, der in Liestal von Benedikt Banga herausgegeben wurde. Hinzu kam ab 1834 der ‹freie Baselbieter› von Pfarrer Johann Ulrich Walser. In Basel-Stadt selbst gelang es erst 1839, mit dem ‹Basilisk› ein regierungskritisches Blatt zu gründen. Zeitungsgründungen waren zu jener Zeit kurzlebig. Viele Blätter gingen kurz nach ihrer Gründung ein, neue Blätter entstanden in hoher Kadenz. Zwischen 1831 und 1860 wurden in Baselland ein gutes Dutzend Zeitungen gegründet, in Basel etwa halb so viele. Hinzu kamen Namensänderungen. Während sich die Zeitungslandschaft in Baselland um 1855 konsolidierte, war das in Basel-Stadt erst nach 1860 der Fall. Praktisch jede politische Fraktion gründete ihr eigenes Publikationsorgan, oft waren es nur einzelne Politiker, die versuchten, über Zeitungen Einfluss auf breitere Schichten zu gewinnen. Für diese Phase muss man das ganze alte Kantonsgebiet als Resonanzraum der politischen Diskussionen in Liestal und Basel verstehen. Erst Jahrzehnte nach der Kantonstrennung können die Basler und die Baselbieter Öffentlichkeit getrennt betrachtet werden, wenn auch eine gewisse Verzahnung bestehen blieb. Die teilweise hitzig geführten und in derber Sprache gehaltenen Debatten blieben für die Redakteure nicht ohne Folgen. Das Pressegesetz von 1830 regelte die Möglichkeiten und Grenzen der Presse, sorgte aber mit einem Ehrverletzungsparagrafen auch dafür, dass Redakteure sich regelmässig vor Gericht verantworten mussten. Hauptverantwortlich für die Verurteilungen war Kriminalgerichtspräsident Nikolaus Bernoulli, der es sich nach der Kantonstrennung zur Aufgabe machte, möglichst jede freisinnige Initiative im Keim zu ersticken. Johannes Eckenstein, Herausgeber des ‹Basilisk›, musste sich zwischen 1839 und 1841 mindestens viermal vor Gericht verantworten, Emanuel Scherb von der ‹National-Zeitung› war 1842 mindestens zweimal im Gefängnis, Karl Brenner 1844 und 1845 ebenso. Da gemäss Pressegesetz der Redakteur für den Inhalt verantwortlich zeichnete, war nur sein Name beziehungsweise derjenige des Druckers aufgeführt. Selbst auf gerichtlichem Weg schien es kaum möglich, die Namen der Einsender zu erfahren. Während die Regierung gegen den Freisinn mit staatlichen Mitteln vorging, blieb diesem das Mittel des Strassenmobs, der etwa Andreas Heusler wegen der «Beleidigung der Schweizer Fahne» in einem Artikel in der ‹Baseler Zeitung› aus der Stadt zu jagen versuchte.32 Einige Exponenten der Freisinnigen pflegten Kontakte zu deutschen Emigranten oder emigrierten selbst nach den USA.

Zeitungen waren zu dieser Zeit noch keine eigenständigen Medienunternehmen, sondern lediglich Produkte von Buchhandlungen und Druckereien. Die ersten Journalisten waren Universitätsprofessoren, Pfarrer und Lehrer, die ein politisches Sprachrohr benötigten, sich dabei aber vor allem in den Dienst einer politischen Gruppe stellten und kaum eigene Interessen vertraten. Redakteure, die dies nicht taten, konnten sich nicht lange halten. Ein Beispiel dafür war der liberale deutsche Immigrant Gustaf Kombst, der ab April 1834 für etwa sechs Wochen Redakteur der konservativen ‹Baseler Zeitung› war, bis er zurücktreten und Basel verlassen musste.33 Besonders in politisch ruhigeren Zeiten blieben politische Artikel aus, weshalb in einem Vertragsverhältnis zum Verleger stehende Redakteure für das Zusammenstellen des Inhalts verantwortlich waren. Infrage kamen etwa ausserordentliche Professoren, die mit der journalistischen Arbeit ihr Gehalt entscheidend aufbessern konnten. Die meisten Journalisten aber amteten ehrenamtlich. Obschon die Redakteure als Lehre aus dem Kombst-Skandal nach politischer Gesinnung ausgesucht wurden, waren es die Aktionäre, die die politische Richtung vorgaben. Die Trägerschaft etwa der ‹Baseler Zeitung› wurde erst 1834 zu einer Art Aktiengesellschaft umgeformt. Präsidiert wurde sie vom Baumwollfabrikanten Felix Sarasin, der Mitglied des Kleinen Rats war. Auch die anderen Aktionäre stammten aus den alteingesessenen Basler Familien. Immer wieder schalteten sich Exponenten wie Andreas Heusler-Ryhiner aktiv in die politische Publizistik ein. Auf der freisinnigen Seite war es der ‹Verein von Vaterlandsfreunden›, der 1841 die ‹Schweizerische National-Zeitung› ins Leben rief. Die Mitglieder des Vereins waren neben dem Juristen und Grossratsmitglied Karl Brenner vorwiegend Ärzte aus eingewanderten Familien. Ihr Durchschnittsalter lag bei 26 Jahren, während dies bei den Gründern der ‹Baseler Zeitung› 41 Jahre waren. Sie standen Studentenschaften und den Turnern nahe, die auch in der Schweiz als freisinnige Bewegung galten. Verlegt wurde die Zeitung durch den Buchdrucker Jakob Christian Schabelitz. Mitglied des Vereins war auch Emanuel Scherb, der der erste Redakteur war. Als dieser im Gefängnis sass, übernahm Karl Brenner die Redaktion, wodurch er zum Exponenten des Vereins und der Zeitung wurde. Die typische Zeitung jener Zeit hatte einen Umfang von vier, höchstens sechs Seiten und erschien nur dreimal pro Woche. In dieser Frühphase setzte sich der Inhalt aus redaktionellen Beiträgen und Einsendungen zusammen. Ein wesentlicher Teil der Zeitungen waren Nachrichten, die zumeist von anderen Zeitungen aus dem In- und Ausland abgeschrieben wurden. Nachrichtenagenturen gab es damals noch keine, die Telegrafie wurde in der Schweiz erst 1852 eingeführt. Basel hatte jedoch eine privilegierte Lage dank der ab 1844 fertiggestellten Eisenbahn aus Paris und Strassburg, die eine Beschleunigung der Nachrichtenübermittlung mit sich brachte. Der damalige Redakteur der ‹Baseler Zeitung› erschien zum Zeitpunkt der Ankunft der Züge am Bahnhof und hielt dadurch als erster Journalist in der Schweiz ausländische Nachrichten in den Händen.

Über die Produktionsverhältnisse ist aus dieser Zeit nur wenig bekannt, da nur in Ausnahmefällen buchhalterische Informationen erhalten geblieben sind. Da Zeitungen zunächst ein Zusatzprodukt zum Buchdruck waren, halfen diese, die Maschinen besser auszulasten. Redaktionskosten fielen nicht ins Gewicht. Die höchsten Kosten waren das Papier und die Abgaben. Das Basler Papier war teurer, die Industrialisierung der Papierfabrikation dafür langsamer als an anderen Orten.34 Erst mit der Einführung des Endlospapiers in den 1860er-Jahren wurden grössere Formate möglich, die auch Platz boten für das sich professionalisierende Annoncengeschäft. Zudem galt bis 1864 eine Stempelgebühr, die fünf Prozent des Abonnementspreises betrug. Schliesslich mussten Zeitungen «obrigkeitliche Anzeigen und Kundmachungen auf Verlangen unentgeldlich» aufnehmen.35 Die Stempelgebühr, unter die neben Zeitungen auch andere Papierprodukte wie Frachtbriefe oder Spielkarten fielen, gehörte zwar zu den in Basel allgegenwärtigen Konsumabgaben, die dem Staat dringend nötige Einnahmen brachten. Aber sie wurde auch als politisches Steuerungsmittel eingesetzt, indem alle Zeitungen wie etwa der 1839 ins Leben gerufene ‹Basilisk› unter die Steuer fielen, die offiziöse ‹Baseler Zeitung› aber davon befreit war.

Auf der Einnahmeseite standen in erster Linie die Mäzene, die sich in Vereinen versammelten, und die Abonnenten, gefolgt von den Anzeigen. Zwar waren die ‹Nachrichten aus dem Berichtshaus› beziehungsweise die späteren ‹Basler Nachrichten› ursprünglich ein Anzeigenblatt; diese entwickelten sich aber erst in den 1860er-Jahren zu einer Säule der Finanzierung. Anzeigen mussten zunächst direkt in der Druckerei geschaltet werden, eine eigene Annoncenfirma trat in Basel erst 1868 auf den Plan. Es ist anzunehmen, dass die Abonnementsgebühren die grösste Einnahmequelle waren. Es gab verschiedene Modelle von kurz- bis langfristigen Abonnementen, die per Post zugestellt wurden. Der Strassenverkauf wurde erst im 20. Jahrhundert unter strengen Auflagen erlaubt. Waren Zeitungen bislang ein weiteres Produkt von Unternehmungen gewesen, die Buchhandel, Schreibwarenhandel und Buchdruck vereinten, so setzte in den 1850er-Jahren eine Ausdifferenzierung ein. 1854 etwa übergab der Verleger der ‹Baseler Zeitung›, Johann Georg Neukirch, seine Buchhandlung am Fischmarkt seinem Schwiegersohn, während die Druckerei nach Neukirchs Tod 1857 an Fritz Wassermann überging. Die öffentliche Kommunikation war nicht mehr ohne Zeitungen denkbar. Dies rief neue Politikertypen hervor. Waren die ‹Freunde der Baseler Zeitung› und auch der ‹Verein von Vaterlandsfreunden› Vereinigungen, die einer politischen Richtung zugetan waren, wo sich die Redakteure in der Regel weniger exponierten, so änderte sich diese Haltung allmählich in den 1850er- und 1860er-Jahren. Wilhelm Klein etwa begann seinen politischen Aufstieg, indem er im seit 1838 erscheinenden ‹Täglichen Fremden- und Anzeigenblatt der Stadt Basel› – später einfach ‹Tagblatt› genannt – von 1850 bis 1852 einen politischen Nachrichtenteil aufzubauen versuchte, der wohl enttäuschte Leser der ‹National-Zeitung› bedienen sollte. Erst mit der Gründung des ‹Schweizerischen Volksfreunds› 1861 etablierte sich Wilhelm Klein aber als Politiker und Zeitungsherausgeber. 1858 stellten die Radikalen ihre ‹National-Zeitung› ein, 1859 endete die Ära der konservativen ‹Baseler Zeitung›. Von den politischen Zeitungen der Frühzeit überlebten nur die ‹Basler Nachrichten›, die dem ‹Juste Milieu› nahestanden. Sie und der ‹Volksfreund›, der 1888 in ‹National-Zeitung› umbenannt wurde, prägten die Grundzüge der Basler Zeitungslandschaft ein Jahrhundert lang. Beide Zeitungen verzeichneten die grössten Auflagen und zogen ab den späten 1860er-Jahren die meisten Inserate auf sich. Damit entstanden eigentliche Medienunternehmen moderner Prägung: Mehr und qualitativ bessere redaktionelle Beiträge, ein wachsender Abonnentenkreis, grössere Zeitungsformate dank industriell hergestelltem Endlospapier sowie ein professionalisiertes Annoncenwesen führten zu jenem finanziellen Ertrag, der ihre Existenz sicherte.

Anmerkungen

  1. Suter 2013, S. 367–369 und Graber 2017, S. 79 ff.
  2. Daniel Tschudin-Spänhauer, in: Kradolfer 1938, S. 114.
  3. Zitiert in: Hug 2006, S. 118.
  4. GLAK, 238, 13.1. und 17.1.1831. Im grossherzoglichen Haus- und Staatsarchiv, das im  Generallandesarchiv in Karlsruhe lagert, sind die hier verwendeten Quellen unter «Kriegsministerium – Militärsachen» (238 Nr. 210), «Staatssachen − Beziehungen zur Schweiz» (48 Nr. 3062) und «Gesandtschaften – Gesandtschaften in die Schweiz» rubriziert (49 Nr. 2366).
  5. Weber 1907, S. 37.
  6. GLAK, 238, 24.1.1831.
  7. GLAK, 49, grossherzogliche Gesandtschaft – Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, 23.3.1832.
  8. GLAK, 48, Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten 30.3.1832.
  9. GLAK, 48, Innenministerium, 6.4.1832.
  10. GLAK, 48, Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten 30.3.1832.
  11. GLAK, 49, Tagsatzung der Eidgenossenschaft – grossherzogliche Gesandtschaft, 2.11.1832.
  12. GLAK, 48, Innenministerium – Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, 24.12.1832.
  13. GLAK, 48, Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, 14.1.1833.
  14. GLAK, 48, Innenministerium – Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, 25.10.1833.
  15. GLAK, 48, Tagsatzung der Eidgenossenschaft – grossherzogliche Gesandtschaft, 21.10.1833.
  16. Schweizer 1947 (IX), S. 136 ff.
  17. GLAK, 48, grossherzogliche Gesandtschaft – Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, 7.11.1833.
  18. GLAK, 48, Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, 8.11.1833.
  19. GLAK, 48, grossherzogliche Gesandtschaft – Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, 1.12.1833.
  20. GLAK, 48, grossherzogliche Gesandtschaft – Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, 1.12.1833.
  21. GLAK, 49, Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, 6.12.1833.
  22. GLAK, 48, Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten – grossherzogliche Gesandtschaft, 6.12.1833 und 49, Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, 6.12.1833.
  23. GLAK, 49, Staatsministerium – Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, 10.1.1834.
  24. GLAK, 49, Registratur − Staatsministerium, 4.1.1934 / 49, Staatsministerium, 17.1.1934 / 49, Regierung Oberrheinkreis-Bezirksamt Lörrach, 13.2.1934 / 49, Bezirksamt Lörrach-Regierung Oberrheinkreis, 6.2.1934.
  25. GLAK, 49, Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten – Staatsministerium, 24.2.1834.
  26. GLAK 49, grossherzogliche Gesandtschaft  – Ministerium des Grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, 14.4.1832.
  27. GLAK 49, grossherzogliche Gesandtschaft – Regierung des Kantons Basel, 15.4.1832.
  28. Neisen 2016, S. 45 ff. Steiner 2002, S. 3 ff.
  29. Tréfás 2016, S. 11–13.
  30. Staehelin 1959, S. 133–137.
  31. Baseler Zeitung, 13.1.1831.
  32. His 1929, S. 249–317, hier S. 290.
  33. Kombst 1848.
  34. Wyler 1927, S. 91.
  35. Gesetze 8.