Urbane Orte und Rhythmen (1500–1800)

Daniel Sidler, Marcus Sandl

In: Aufbrüche, Krisen, Transformationen. 1510 – 1790 | S. 124-161 | DOI: 10.21255/sgb-04.04-600476 | Lizenz: CC BY-NC 4.0

Der Alltag der Menschen – bestimmt durch Wohnen und Arbeiten, Essen und Trinken, Sexualität, Geburt, Krankheit und Tod – wandelte sich im Laufe der Frühen Neuzeit nur langsam. Die Stadt gab mit ihren Gebäuden, Strassen und Plätzen den Rahmen vor, in dem sich das Leben abspielte. Natürliche Zyklen wie Tages- und Jahreszeiten sowie kirchliche Rituale prägten den Rhythmus. Vor allem im 18. Jahrhundert gab es zwar vielfältige technische und wirtschaftliche Veränderungen. Insgesamt blieben deren Auswirkungen auf das Leben der Bevölkerung aber überschaubar. Einschneidender war es, wenn Unvorhergesehenes eintrat. Epidemien und Kriege zerstörten die stabilen Routinen. Ebenso waren Überschwemmungen, Trocken-oder Kälteperioden eine ständige Bedrohung, hingen vom Wetter doch alle zur Verfügung stehenden Ressourcen ab. So oszillierte die frühneuzeitliche Erfahrungswelt zwischen Krisenbewusstsein und existenzieller Unsicherheit einerseits und der Beständigkeit von Gewohnheiten und – meist religiös konnotierten – Deutungsmustern andererseits.

Stadtraum und Lebensraum

Das frühneuzeitliche Basel umfasste viele und mannigfaltige Räume und Bauten: religiöse Räume wie Kirchen, politische wie das Rathaus, soziale wie Gast- und Wirtshäuser oder korporativ verfasste wie die Zunft- und Gesellschaftsbauten. Dazwischen standen die zahlreichen grösseren und kleineren Wohnhäuser, in denen gearbeitet, geschlafen und gelebt wurde. Hier sowie auf den Plätzen, Strassen und Gassen spielte sich ein Grossteil des Alltags ab. Der Merianplan von 1617 visualisiert die Stadt in diesem Sinne als Ensemble von grosszügigen überbauten und öffentlichen Räumen, zentralen Orten und dominanten Achsen, aber auch als kleinräumige Ansammlung von Wohnhäusern und engen Gebäudereihen. Den Eigentümlichkeiten und Gestaltungselementen der Basler Plätze, Häuser und Gärten schenkt er viel Aufmerksamkeit; es sind zahlreiche Details zu erkennen. Personen, Reiter und Fuhrwerke bevölkern die Strassen, und Schiffe und Boote befahren den Rhein. Mit Blick auf die Fassaden entsteht der Eindruck architektonischer Einheitlichkeit und Geschlossenheit im Äusseren. Gleichzeitig verweisen die Fenster und Türen auf das Geschehen im Hausinneren, auf das soziale, ökonomische und kulturelle Leben, das sich in den Gebäuden abspielte. In der zeitgenössischen Vorstellung war das Haus nicht nur ein architektonisches, sondern auch ein sozioökonomisches Grundelement der Stadt. Häuser liessen sich nicht isoliert von ihren Bewohnerinnen und Bewohnern betrachten, jene wiederum konnten nicht von den Ordnungen und Tätigkeiten getrennt werden, die sich im, am und um das Haus arrangierten. So wurde das Haus häufig zur Chiffre für die Familie, die es bewohnte. Umgekehrt beschränkte sich das, was als Familie verstanden wurde, keineswegs nur auf die Familie im engeren Sinne. Zu ihr gehörten der ‹Hausvater›, seine Ehefrau und die gemeinsamen beziehungsweise aus vorangegangenen Ehen mitgebrachten Kinder. Hinzu kamen bei wohlhabenden Haushalten Gesellen, Mägde und Ammen, weitere Verwandte wie Grosseltern und häufig temporäre Gäste. Aber auch in ärmeren Schichten umfasste das Haus keineswegs nur die Kernfamilie, sondern beherbergte stets mehrere Generationen; zudem teilte man sich den Haushalt meist mit weiteren vielköpfigen Familien sowie allerhand Nutztieren, insbesondere Schweinen und Hühnern.

Die Raumaufteilung innerhalb des Hauses entsprach den jeweiligen Formen des Zusammenlebens. In ärmlichen Verhältnissen waren die Räume kaum nach Nutzung unterschieden. In Haushalten, in denen mit Weben, Zwirnen oder ähnlichen einfachen, schlechtbezahlten Arbeiten das tägliche Brot verdient wurde, wohnten, arbeiteten und schliefen die Bewohnerinnen und Bewohner im gleichen Zimmer. Da in der Regel nur ein Raum – nämlich die Küche – zu beheizen war, wurden im Winter die meisten Tätigkeiten und Verrichtungen dorthin verlegt. Auch aufgrund anderer architektonischer Voraussetzungen war eine Trennung zwischen den einzelnen Familien nicht möglich. Die schmalen mittelalterlichen Riemenparzellen, die den Grundriss der Häuser noch in der Frühen Neuzeit bestimmten, verhinderten häufig, dass es ein zentrales Treppenhaus gab. Um das Stockwerk zu wechseln, mussten fremde Schlafräume, gemeinsam bewirtschaftete Kammern, Ställe oder Scheunen passiert werden. Überdies trug der Umstand, dass in vielen Wohnhäusern nur eine Latrine existierte und keine hausinterne Wasserversorgung vorhanden war, dazu bei, dass man sich permanent begegnete. Auch die Höfe und gegebenenfalls vorhandene Gärten wurden gemeinsam genutzt.

Anders gestalteten sich die Wohnverhältnisse in den Häusern der zünftisch organisierten Handwerker und Gewerbetreibenden. In Handwerkerhäusern fanden sich neben dem Wohnbereich die Werkstätten und Kammern, in denen Waren gefertigt und Werkstoffe gelagert wurden. Häufig kam, beispielsweise bei Bäckern oder Metzgern, ein Verkaufsraum hinzu, der von der Strasse oder Gasse her zugänglich war. Durch ein grosses Eingangstor konnten die Gewerberäume im Erdgeschoss betreten werden. Auslagen und grosse Fensterfronten liessen sich mittels eines Ladens öffnen und schliessen.1 Ähnlich sah es bei Druckern aus, wie das Haus ‹zum Luft› in der heutigen Bäumleingasse zeigt. Um 1400 erstmals im Zinsbuch des Klosters St. Alban erwähnt, beherbergte es bereits zwischen 1479 und 1491 eine Druckwerkstatt. 1531 erwarb es Hieronymus Froben, Sohn des Erasmusverlegers Johannes, als «Hus und Gesess mit samt Stallung und der Schüren», also als Wohnstallhaus. Ein grosser Raum im Erdgeschoss bot die Möglichkeit, die vom Vater übernommene Offizin an neuer Stelle zu errichten. Durch ein Spitzbogentor, das sich zum Luftgässlein hin öffnete, liessen sich nicht nur die für den Druck benötigten Materialien ohne Schwierigkeiten in die Werkstatt bringen. Auch Kunden und Autoren hatten hier ihren Zugang. Im ersten und zweiten Stock lagen dagegen die Wohn- und Aufenthaltsräume für die Familie, für Gäste und gegebenenfalls befreundete Gelehrte. So hielt sich dort 1535/36 auch Erasmus von Rotterdam auf, um den Druck seines Werkes ‹Ecclesiastes› vor Ort zu begleiten. Hieronymus stellte ihm ein mit einem Kamin beheizbares Zimmer im ersten Stock zur Verfügung, wo er bis zu seinem Tod 1536 arbeitete.2

Ähnlich wie bei den Druckern ging es bei den wohlhabenden Kaufmannsfamilien zu und her: Wohnen und Gewerbe waren an einem Ort verbunden. Wurde bei Froben im Erdgeschoss eine Druckwerkstatt betrieben, so befanden sich in den Kaufmannshäusern neben den Wohnräumen Kontore und Gewerberäume, in denen Angestellte und Kunden ein- und ausgingen. Überdies hatte – dies unterschied die Häuser der begüterten Basler Bürgerinnen und Bürger von den Behausungen der ärmeren Bevölkerung – auch jeder Raum im Wohntrakt eine spezifische Funktion. Es gab Schlafzimmer, die Küche, Aufenthaltsräume und verschiedene Kammern. Im Esszimmer, Empfangszimmer oder Salon des 18. Jahrhunderts wurden Gäste und Kunden willkommen geheissen. Im Fall der zahlreichen Gelehrtenhäuser kamen Laboratorien und Bibliotheken hinzu. So führte der Jurist und Kunstsammler Remigius Faesch (1595–1667) beispielsweise gerne durch sein ‹Museum›, das seit 1653 am Petersplatz untergebracht war und bedeutende Kunstwerke, Raritäten und Bücher beherbergte. Die für die Öffentlichkeit bestimmten Räume waren repräsentativ eingerichtet und ausgestattet.3 Aber auch die äusseren Bauelemente und Fassaden dienten vor allem seit dem letzten Drittel des 16. Jahrhunderts als Medien gelehrter Selbstdarstellung und bürgerlicher Repräsentation.4

Das frühneuzeitliche Haus war also weit mehr als ein Ort des Wohnens und Arbeitens. Es sollte vor allem ein öffentlich wahrnehmbares Selbstbild entwerfen. Haus, Karriere und öffentliches Ansehen hingen in Basels Oberschicht eng zusammen. Nur wer Besuche empfangen konnte, wurde auch eingeladen.5 Erst wenn man einen eigenen Haushalt besass, war es möglich, Kontakte mit anderen Familien und Häusern herzustellen und zu pflegen. Über das Haus entstanden Verbindungen zwischen einzelnen Personen, Familien und ganzen Netzwerken. Besonders der Zugang zu den Häusern der Ratsfamilien war begehrt, für Aussenstehende aber schwierig zu erlangen. Für die meisten blieben deren Türen buchstäblich verschlossen. Dieses Verschliessen spiegelt sich in den Besitzverhältnissen einzelner Immobilien wider. Gerade die grossen Liegenschaften blieben als Folge der Heiratspolitik über Generationen in den Händen der führenden Familien. Die Geschichte des Hauses ‹zur Augenweide› auf dem Münsterhügel ist hierfür ein Beispiel.6 Im Historischen Grundbuch tauchen mit Iselin, Faesch, Ryhiner, Battier und Burckhardt die Namen von fünf der wichtigsten Basler Familien auf, obwohl das Haus stets durch Vererbung im engeren Verwandtenkreis übertragen wurde.7 Dies zeigt, wie eng diese Familien untereinander verschwägert waren, aber auch, dass Hausbesitz, generationenübergreifender Reichtum und soziale Anerkennung nicht zu trennen waren. Wer kein Haus erbte, kaufte eines, wollte er in der Basler Gesellschaft aufsteigen und sich etablieren. Entsprechend schwierig gestaltete sich der städtische Immobilienmarkt im oberen Preissegment. Insbesondere die Gegend um den Petersplatz und Nadelberg sowie die Rheinfront vom Totentanz bis hinüber zur Augustinergasse waren bevorzugte Wohngebiete, zum Beispiel für Mediziner.8 Da Immobiliengeschäfte hier grosse Gewinne versprachen, gab es schon in der Frühen Neuzeit Akteure, die bewusst auf diesen Markt setzten. So erwarb der Bürgermeister Johann Rudolf Faesch (1572–1659) Mitte des 17. Jahrhunderts zahlreiche Liegenschaften, die er zum grossen Teil vermietete.9 Die Nachfrage war gross, da sich die meisten Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt einen Hauskauf nicht leisten konnten. Aber auch Leerstände – bedingt durch Epidemien und eine restriktive Einwanderungspolitik – gab es immer wieder. Die enge Bebauung der Stadt, wie sie auf dem Merianplan eindrücklich zu sehen ist, war eine Folge der frühen Ummauerung. Die Innere Stadtmauer – sie wurde in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts um die Grossbasler Altstadt gebaut – und die Kleinbasler Stadtmauer aus dem dritten Viertel desselben Jahrhunderts besassen vier Tore auf der links- und zwei auf der rechtsrheinischen Seite. Ein zweiter Grossbasler Mauerring, die Äussere Stadtmauer, grenzte ab Ende des 14. Jahrhunderts die Vorstädte vom Umland ab. Diese Mauern gaben Basel jenen Grundriss, der im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit das Leben, Wohnen und Arbeiten prägte. Die Vorstädte zeichneten sich durch eine wesentlich losere Bebauung aus. Zwischen den einzelnen Häusern und Höfen lagen grössere, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Gärten, Felder, Rebberge und Viehweiden. Die Innere Stadtmauer verlief vom Peters- über den Leonhards- bis zum St. Alban-Graben, während die Äussere Stadtmauer vom Thomasturm über den Steinengraben, die Elisabethenschanze und den Aeschengraben bis zum Letziturm reichte. Der äussere Mauerring besass fünf Tore, die nach den Vorstädten St. Johanns-Tor, Spalentor, Steinentor, Aeschentor und St. Alban-Tor benannt waren. Durch sie verliefen die zentralen Verkehrsachsen, die Händler, Bauern, Reisende und Handwerker in die Stadt hinein beziehungsweise aus der Stadt hinaus brachten. Die Tore wirkten also als Verkehrsknotenpunkte, sie steuerten mit ihren Öffnungs- und Schliesszeiten Bewegungen, waren aber auch Hotspots, an welchen unter anderem besonders viele Diebstähle stattfanden.10

Besonders innerhalb Grossbasels war der zu bebauende Raum knapp. Neu-und Umbauten waren auf die durch die Riemenparzellen vorgegebenen Grundrisse festgelegt. Das führte immer wieder zu Konflikten, die vor dem für Baufragen zuständigen Gremium verhandelt wurden. Auseinandersetzungen gab es beispielsweise, wenn Grundstücksgrenzen vermeintlich oder tatsächlich verletzt wurden. So wurde Andreas Cratander, Drucker und Herausgeber von Werken der Theologen Oekolampad und Grynaeus sowie enger Freund von Bonifacius Amerbach, 1528 von seiner Nachbarin Agatha von Pfirt beschuldigt, in der heutigen Petersgasse 34 unrechtmässig eine Wand zwischen beiden Häusern hochgezogen zu haben. Noch schwerer wog allerdings der Vorwurf, er habe den nachbarlichen Frieden mit «einem Dachfenster, so der Beklagte Cratander gegen der Klägerin von nüwen gebauen», gestört. Beobachtet und gegebenenfalls kontrolliert zu werden, war aus Sicht der Nachbarin ein massiver Eingriff in das Gefüge freundnachbarschaftlichen Auskommens. Auch Klagen über nachbarliche Lärmbelästigung häuften sich in der Frühen Neuzeit.11

Nicht nur für das nachbarschaftliche Verhältnis war die Fensterfrage von zentraler Bedeutung.12 Fenster bildeten neben der Haustür das architektonische Element, welches das Haus nach aussen öffnete. Durch Fenster liess sich beobachten, was auf der Gasse oder beim Nachbarn geschah. Umgekehrt konnte man am und durch das Fenster einen Einblick in das häusliche Leben gewinnen. Das Fenster beinhaltete damit die Möglichkeit, sich zu begegnen und – relativ frei von Regelungen und Konventionen – miteinander in Kontakt zu treten. So nutzten unverheiratete Männer und Frauen häufig das Fenster für eine erste Kontaktaufnahme. Mit all dem war das Fenster ein neuralgischer Ort, wenn es um die Herstellung und Aufrechterhaltung sozialer Ordnung ging. Dies wusste die Obrigkeit und versuchte, die Präsenz am Fenster mithilfe von Ordnungen und Erlassen zu regulieren. Im Falle von öffentlichen Ereignissen wie Stadtumzügen oder Hinrichtungen wurde auf die Anwesenheit von Zuschauenden am Fenster gedrungen. Insbesondere die weibliche Präsenz am Fenster wurde aber auch kritisch gesehen.13

Eine ähnliche Zwischenstellung zwischen Öffentlichkeit und Privatheit besassen Gärten und Höfe. Auch sie eröffneten bis zu einem gewissen Grad Freiräume. Stadtarzt Felix Platter berichtete, wie er seine Nachbarin Dorothea Gemusein (1542–1599), die Ehefrau des auf dem Nadelberg ansässigen Druckers und Ratsherrn Hieronymus Gemuseus (1542–1610), auf dem Weg zu ihrem Garten antraf und in ein erotisch aufgeladenes Spiel verwickelte, das beide öffentlich desavouiert hätte.14 An den Grenzen des Hauses, so zeigen auch andere Quellen, entstanden Zwischenräume, in denen gesellschaftliche Regeln aufgeweicht und gegebenenfalls ignoriert werden konnten. Aber auch Gassen und Strassenzüge bildeten Umgebungen und Nachbarschaften, die unmittelbar mit dem Haus und seinen Bewohnerinnen und Bewohnern verbunden waren. Vor allem auf den Plätzen und um die vielen Brunnen, die in der täglichen Praxis eine besondere Rolle spielten, entfaltete sich ein dichtes Gewebe von Interaktionen. Man traf und kannte sich, plauderte, stritt oder tauschte die neuesten Gerüchte und Nachrichten aus. Alte Freundschaften wurden gepflegt und neue Verbindungen geknüpft, Heiratsabsprachen getroffen und Beziehungsnetzwerke gesponnen. Zur Praxis nachbarschaftlichen Miteinanders gehörte wechselseitige Unterstützung ebenso wie soziale Kontrolle. Neben der räumlich-sozialen Dimension besassen Nachbarschaften eine institutionell-organisatorische Bedeutung. Es war Usus, dass Nachbarn sich im Brandfalle und beim Hausbau gegenseitig halfen, die Strassenerhaltung gemeinsam bewerkstelligten oder sich bei Hochzeiten und Todesfällen tatkräftig unterstützten. Diese organisierte Nachbarschaft war auf ihrer untersten Ebene eng mit anderen Formen der städtischen Vergemeinschaftung – insbesondere der Verwandtschaft und der Zunftmitgliedschaft – verbunden und insofern einem genossenschaftlichen Prinzip verpflichtet. Allerdings nutzte auch die Obrigkeit die Nachbarschaften als Organisationseinheiten, indem sie ihnen weitere Aufgaben übertrug. Schon im 15. Jahrhundert unterteilte der Rat die Stadt in sieben Quartiere, zu welchen neben dem innerhalb der Inneren Stadtmauer gelegenen ‹Hauptquartier› und Kleinbasel die fünf Vorstadtgesellschaften gehörten. Ihnen wurden bestimmte Rechte verliehen, aber auch Aufgaben und Pflichten auferlegt.15 Jede Vorstadtgesellschaft war dazu aufgefordert, in ihrem Quartier die «gute Policey und Ehrbarkeit» zu sichern, also Ruhe und Ordnung zu garantieren und auf die Einhaltung der Sittenordnung zu achten. Darüber hinaus gehörten die Brunnen- und Strassenpolizei, die Feuerschau, die Regelung des Weiderechts sowie die Bestrafung von Schmäh- und Schlaghändeln zu ihren Aufgaben.16 Schliesslich waren die Quartiere in die Organisation des städtischen Wehrwesens eingebunden und bildeten die Grundlage für Steuererhebungen. Organisiert wurde diese Stadtteilverwaltung jeweils vom Sitz der Vorstadtgesellschaft aus. So gab es in jedem Quartier ein Gesellschaftshaus, in dem sich eine grosse Stube für Versammlungen befand, welche auch als Gerichtsstätte diente. Jedes dieser Häuser trug einen Hausnamen, der sich auf die jeweilige Vorstadtgesellschaft übertrug. Im Quartier St. Alban befand sich die Gesellschaft ‹zum Hohen Dolder›, im St. Johann die Gesellschaft ‹zur Mägd› und am Spalentor jene ‹zur Krähe›. Die Hausnamen unterstrichen die enge Verbindung von Haus, sozialer Identität sowie nachbarschaftlicher Organisation und Administration.17

Jenseits der organisatorischen Parallelen zwischen den Vorstädten gab es viele Unterschiede. So siedelten sich je nach den Umständen und der Lage des Quartiers unterschiedliche Berufsgruppen an. Während im St. Johann aufgrund der Nähe zum Rhein vor allem Fischer und Schiffsleute wohnten, waren das Aeschen-, Steinen- und Spalenquartier durch eine grössere Bandbreite von Handwerksberufen geprägt. Häufig betrieben Bäcker, Schuster oder Schindler neben ihrer Hauptbeschäftigung noch eine kleine Landwirtschaft mit Gänsen, Schweinen und gegebenenfalls Kühen zur Selbstversorgung. Ähnlich sah es in St. Alban aus, wobei hier zusätzlich viele Rebleute ansässig waren. Auch gab es im St. Alban-Tal Mühlen und Papierfabriken, was dem Quartier eine gewisse ökonomische Eigenständigkeit und Prosperität sicherte. Eine Verschiebung im Verhältnis der Vorstädte gab es erst im 18. Jahrhundert, als im Aeschenquartier immer mehr herrschaftliche Häuser gebaut wurden.18 In der Grossbasler Altstadt hatten ebenfalls Berufsgruppen und Gesellschaftsschichten an einigen Orten enger zusammengefunden. So wohnten viele wohlhabende Einwohnerinnen und Einwohner, vor allem Ärzte und Gelehrte, am und um den Nadelberg. Auch am Rheinsprung und um den Münsterplatz waren die Gebildeten und reichen Kaufleute meist unter sich. Viele kleinere Handwerksbetriebe, die sich auf den Bedarf der städtischen Oberschicht spezialisiert hatten, fand man in den angrenzenden Strassen und Gassen. Dazu gehörten Hutmacher, Schuster, Goldschmiede, Kannenschmiede oder Lebensmittelhändler. Am Birsig und Rümelinbach waren all jene Gewerbe angesiedelt, die Wasser benötigten. Entlang der Freien Strasse, der Hauptachse innerhalb der Inneren Stadtmauer, hatten sich vor allem Händler niedergelassen. Die sozial geächteten und ärmsten Schichten siedelten am Kohlenberg, der damit eine Art Ghetto in der Stadt war. Kleinbasel wiederum war durch Handwerksbetriebe geprägt, die sich auf die Herstellung von Materialien und Werkzeugen sowie die Versorgung der weit weniger wohlhabenden Bevölkerung des eigenen Quartiers mit Lebensmitteln und Kleidung konzentrierten.19 Grundsätzlich aber lebten in allen Quartieren Haushalte, die verschiedenen sozialen Schichten angehörten, häufig in engem räumlichen Zusammenhang.

Zentrale Orte und öffentliche Bauten

Neben den Privathäusern, Nachbarschaften und Quartieren war eine Vielzahl von öffentlichen Orten und Bauten über den Stadtraum verteilt. Sie besassen unterschiedliche, für das städtische Leben jedoch stets wesentliche Funktionen, schufen somit Asymmetrien und lenkten Bewegungen innerhalb der Stadt und über die Stadtgrenzen hinaus. So entfaltete die Lebensmittelversorgung eine andere Raumordnung als der Glaubensvollzug, Herrschaft und Verwaltung oder die handwerkliche Produktion. Je nach Bedarf mussten also unterschiedliche Orte aufgesucht und andere Wege gegangen werden. Gleichzeitig standen all diese Orte zueinander in Beziehung und überlagerten sich, sodass sie im Alltag kaum getrennt werden konnten. Die Grenzen der Vorstädte fielen weitgehend mit den alten Kirchspielen zusammen. Die St. Alban-Vorstadt deckte sich beispielsweise ziemlich exakt mit dem alten innerstädtischen Rechtsbezirk des Benediktinerklosters, das der Rat im Zuge der Reformation unter seine Verwaltung gebracht hatte. St. Alban und die anderen Vorstädte sowie Kleinbasel, das mit St. Theodor eine eigene Pfarrkirche besass, sorgten allein schon für eine erhebliche Dichte an sakralen Gebäuden. In Grossbasel existierten mit St. Leonhard und St. Peter zwei weitere Pfarrkirchen. Die Kirchspiele besassen auch nach der Reformation noch eine grosse Bedeutung. Meist entschied der Wohnort darüber, wohin man zum Gottesdienst ging. Ebenso fanden zentrale biografische Ereignisse wie Taufe, Heirat oder Beerdigung in der Regel im eigenen Kirchspiel statt. Nur in Ausnahmefällen wie bei Erasmus, Johann Rudolf Wettstein, Thomas Platter, Isaak Iselin oder Jakob I. Bernoulli wurden berühmte Persönlichkeiten im Innenraum des Münsters beigesetzt. Das Münster überstrahlte als grösste Kirchgemeinde alle anderen Pfarreien. Hier fanden neben den Gottesdiensten auch offizielle Feiern statt und wurden für die Stadt bedeutende Ereignisse begangen. Zur Münstergemeinde gehörten die alten Pfarrkirchen St. Martin, St. Ulrich und St. Alban, die zwar kein eigenes Gemeindegebiet mehr besassen, in denen aber weiterhin Gottesdienste abgehalten wurden. Dasselbe galt für die Kirchen und Kapellen der aufgelösten Klöster. Hingegen wurden die Klostergebäude selbst kaum mehr für religiöse Belange genutzt, sondern dienten weltlichen Zwecken. Sie verschwanden aus dem sakralen Raum. Dennoch gab es als Erbe der mittelalterlichen Stadtanlage auch in der Frühen Neuzeit nur wenige Strassen oder Plätze, von denen aus nicht ein Sakralbau das Blickfeld beherrschte.20 Zudem war das Schlagen der Kirchturmglocken im gesamten Stadtraum zu hören und gab den Takt des Alltags wie der Sonn- und Feiertage vor.

Mit dem Kornmarkt, dem heutigen Marktplatz, auf dem vor allem Fertigwaren gehandelt wurden, und dem Barfüsserplatz, dem Absatzmarkt für bäuerliche Produkte, lagen zwei der bedeutendsten Handelsorte in unmittelbarer Nähe der wichtigsten Kirchenbauten. Ebenso bildeten das Rathaus zwischen St. Martin und dem Marktplatz sowie das Spital zwischen Münster und Barfüsserplatz mit den Kirchenbauten einen städtebaulich-architektonischen Zusammenhang, der auch nach der Reformation im Bewusstsein der Menschen präsent war. Der Marktplatz, auf welchen mit der Freien Strasse die zentrale, von Osten kommende Verkehrsachse einmündete, war das wirtschaftliche Zentrum der Talstadt. In seiner frühneuzeitlichen, nahezu quadratischen Form bot er Platz für zahlreiche Verkaufsstände und Buden, die sich zum Teil im Erdgeschoss der umstehenden drei-bis vierstöckigen Häuser befanden. Hier hatten sich viele Handwerker niedergelassen. Für die Ausübung der Marktaufsicht, zu welcher die Kontrolle der Lebensmittel, die Preisregulierung sowie die Überprüfung der Masse und Gewichte gehörten, gab es auf dem Marktplatz zahlreiche Einrichtungen. Im am nördlichen Ende gelegenen Haus ‹zum Pfaueneck› war die Münze untergebracht, am Kornmarktbrunnen befand sich die sogenannte Sinn als Eichstätte für die Weinfässer. Ähnlich sah es auf dem Barfüsserplatz aus, der sich im 16. Jahrhundert zum zweiten wichtigen Handelsplatz unter anderem für Holz und Kohle entwickelte. Auch der Handel mit Huftieren fand hier statt. Fische hingegen wurden in der Nähe des Rheins auf dem Fischmarkt von lizensierten Basler und auswärtigen Fischern verkauft. Zumindest lebende Tiere durften, wie eine Marktordnung von 1557 festlegte, nicht anderswo gehandelt werden.21 Zur Marktplatzbebauung gehörten neben den Gewerbegebäuden und Werkstätten auch das Rathaus sowie die Zunfthäuser ‹zu Weinleuten› und ‹zur Gelten›. Im Falle der Zunfthäuser erleichterte die räumliche Nähe die wirtschaftliche Vernetzung und Kommunikation. Sie boten mit ihren Räumlichkeiten die Möglichkeit, Geschäfte vorzubereiten und abzuschliessen sowie festliche Anlässe und korporative Zusammenkünfte abzuhalten. So beschränkte sich das wirtschaftliche Handeln keineswegs auf den öffentlichen Raum des Marktplatzes, sondern erstreckte sich auch auf die umliegenden Gebäude. Das Rathaus erfüllte ebenfalls vielfältige ökonomische Funktionen. Es war Sitz der städtischen Finanz- und Wirtschaftsverwaltung und damit Anlaufstelle für alle Anliegen, die mit Gewerbe und Handel zu tun hatten.22 Dies stand in engem Zusammenhang mit den politischen Aufgaben, die hier ebenfalls ihren Ort hatten. In jedem Fall gab es zwischen dem wirtschaftlichen und dem politischen Zentrum der Stadt eine enge Verbindung. Über den Marktplatz kamen die Ratsherren zur Ratsversammlung, Richter und Angeklagte zur Gerichtsverhandlung, auswärtige Delegationen ebenso wie Basler Bürger und Bürgerinnen zu offiziellen Anlässen und Terminen.

Diese vielfältigen Verbindungen spiegelten sich auch in den Bauelementen, die das Basler Rathaus prägten.23 Der zu Beginn des 16. Jahrhunderts errichtete und im 17. Jahrhundert erweiterte Neubau beherbergte neben den zwei Versammlungsräumen für den Grossen und den Kleinen Rat und dem Bürgermeisterzimmer einen ‹Kanzleibau› als Zentrale der städtischen Verwaltung, Räumlichkeiten für das Stadtgericht, Archivkammern, Zimmer für die Aufbewahrung von Geld und edlem Geschirr sowie eine Wohnung für den Richthausknecht. Die reich gestaltete Fassade demonstrierte den Herrschaftsanspruch der Obrigkeit nach aussen und verpflichtete sie im Zusammenspiel mit den biblischen und antiken Motiven der Malereien im Inneren auf die Ideale einer gerechten Regierung. Das Rathaus besass im städtebaulichen Gesamtkontext damit eine ebenso herausgehobene wie integrative Position. Es repräsentierte die Stadt als ökonomischen, religiösen und politischen Zusammenhang, verwies gleichzeitig aber auch auf eine Differenz von Machtzentrum und Peripherien, Exklusivität und Zugänglichkeit, Geheimnis und Öffentlichkeit.

Die städtischen Marktorte, das Rathaus und die Zunfthäuser waren unabhängig von ihren spezifischen Funktionen vor allem Orte der Kommunikation. Dabei ging es nicht nur um Gerüchte und Tratsch, die das nachbarschaftliche Geschehen betrafen. Um an Nachrichten und Informationen über weit entfernte politische und militärische Ereignisse oder ökonomische Begebenheiten zu kommen, die sich in Preisentwicklungen und Konjunkturen niederschlagen konnten, musste man sich begegnen. Zwar gab es auch gedruckte Nachrichten in Form von Flugblättern und seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert periodisch erscheinende Zeitungen, die über das Weltgeschehen berichteten. Der direkte mündliche Austausch blieb jedoch die wichtigste Form der Übermittlung. Auch Kirchen dienten nicht nur als Gotteshäuser, sondern waren ebenso Informationsbörsen. In ihnen fanden Versammlungen, politische Verlautbarungen und wirtschaftliche Transaktionen statt. Multifunktionalität war im Grunde ein Kennzeichen aller öffentlichen Orte in der Stadt.

Eine besondere Rolle im städtischen Leben spielten Wirtshäuser und Weinschenken. Schon akustisch waren sie nicht zu ignorieren. Auf Plätzen und Gassen, vor Wirtshäusern und auf dem Marktplatz standen sogenannte Weinrufer, die Passanten lauthals über Weinpreise und Ausschankorte informierten. Die zahllosen kleinen Weinschänken, die auf diese Weise Werbung machten, wurden vor allem von einfachen Stadtleuten sowie Bauern, Bäuerinnen und Kleinhändlern aus der Umgebung frequentiert, die ihre Waren auf den Wochenmärkten verkauften. Das städtische Bürgertum bevorzugte hingegen Gasthäuser, die gehobeneren Ansprüchen genügten und teurer waren. Hier konnte man nicht nur aus einem grösseren Weinangebot wählen, sondern auch Speisen zu sich nehmen. Darüber hinaus warben Gasthäuser mit speziellen Angeboten, um sich gegen die Konkurrenz zu behaupten, die auch in diesem Segment zahlreich war. In der seit 1681 existierenden Herrenherberge ‹zu den Drei Königen auffem Blumenplatz› wurden seit 1734 beispielsweise Wetttrinken veranstaltet, bei welchen dreizehn mit den Wappen der eidgenössischen Orte gezierte Becher in der richtigen Reihenfolge leergetrunken werden mussten. Solche Herrenherbergen gehörten zu den teuersten Lokalen, die sich nur wenige leisten konnten. Hier kehrten neben der einheimischen Elite Fernhandelsleute, Diplomaten und Adlige ein.

Unabhängig von ihrem Angebot und dem Preissegment, das sie bedienten, besassen Weinschänken, Trinkstuben, Wirts- und Gasthäuser eine wichtige soziale Funktion. Man trank und ass, unterhielt sich, tauschte Meinungen und Informationen aus, pflegte Kontakte, schloss Freundschaften oder entwickelte neue Geschäftsbeziehungen. Aber auch Ausserordentliches konnte passieren. Wirtshäuser waren, wie die zeitgenössischen Gerichtsakten zeigen, Hotspots von Streitereien und Gewalthändeln. Zudem formierten sich politische Widerstände in erster Linie dort, wo viele Menschen zusammenkamen, debattierten und Alkohol konsumierten. Nicht zuletzt deshalb behielt die Obrigkeit die Wirtshäuser und Trinkstuben stets im Blick. Sie regelte die Qualität und das Angebot, die Preistarife, die Öffnungszeiten und das ‹Umgeld›, das heisst die städtische Umsatzsteuer auf Wein und Bier. Und sie verpflichtete die Wirte, jederzeit auf die Einhaltung von Normen zu achten und jedes rechtswidrige Verhalten zu melden.24

Lebenszeiten und Lebensrhythmen

Die räumlichen Strukturen waren nicht die einzigen Gegebenheiten, die die Lebenswelt der Baslerinnen und Basler prägten. Auch die Zeit strukturierte die Gewohnheiten und den Alltag. Im Tages-, Wochen- und Jahresverlauf gab es Ereignisse, die zuverlässig wiederkehrten oder sich mit grosser Sicherheit wiederholten. Sie waren in gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen oder durch obrigkeitliche Erlasse auf bestimmte Tages-, Uhr- oder Lebenszeiten festgelegt. Dazu gehörten etwa Öffnungs- und Schliesszeiten oder die Zeiten des Gebets und der Arbeit. Diese wiederkehrenden Ereignisse sorgten für Stabilität und gaben der Stadt ihren spezifischen Rhythmus. Veränderungen vollzogen sich, wenn überhaupt, langsam. Das bedeutete allerdings nicht, dass die Zustände in der Dauer eines Menschenlebens stets dieselben blieben. Die alltägliche Regelmässigkeit und Erwartbarkeit kontrastierte mit zahlreichen Unsicherheiten und Unbeständigkeiten, welche die Welt jederzeit aus den Fugen geraten lassen konnten. Kriegszüge und Überschwemmungen, Krankheiten und Todesfälle traten unvermittelt ein und führten für einzelne Menschen in der Stadt oder das gesamte städtische Kollektiv immer wieder zu radikalen Brüchen und Ordnungsverlusten. Das wichtigste Medium der Basler Zeitordnung war die Uhr. Die mechanisch getaktete Zeit legte sich über den natürlichen Tag- und Nachtwechsel und unterschied die Stadt vom Umland. Für Basel galt dies umso mehr, als hier die Uhren, wie vor allem im 18. Jahrhundert von Besucherinnen und Besuchern häufig beobachtet und diskutiert wurde, gegenüber jenen in der Umgebung um eine Stunde vorgingen. Der stündliche Glockenschlag gab also nicht die abgelaufene, sondern die beginnende Stunde an. So begann mit dem Betreten des städtischen Raums gewissermassen auch eine eigene Zeit.31 Bereits in der Frühen Neuzeit kursierten verschiedene Legenden über den Ursprung der ‹Basler Uhr›, die sich bis in die Zeit vor der Reformation zurückverfolgen lässt. Die genaue Festlegung der Stunden und ihre akustischen Markierungen waren in der Vormoderne nicht Standard. Erst im späten 18. Jahrhundert versuchten Kaufleute mit Unterstützung von Gelehrten die ‹Basler Uhr› an die in Europa übliche Stundenzählung anzugleichen. Aus ihrer Sicht war eine Vereinheitlichung durch den verstärkten Handel sowie das Verkehrs- und Nachrichtenwesen notwendig geworden. Bis in die Revolutionszeit wehrten sich Handwerker und Zünfte jedoch erfolgreich gegen die Aufgabe dieses Sonderwegs.

Strukturierte die Uhr die Tageszeit, so tat dies der Kalender für das Jahr. Seit der Erfindung des Buchdrucks gehörten Kalender zu den kommerziell erfolgreichsten Druckerzeugnissen. Auch auf Basler Pressen wurden Kalender für unterschiedliche Zwecke und Zielgruppen produziert. Es gab spezifisch für die Stadt bestimmte Kalender, die von der Obrigkeit als Medien zur Kommunikation von Daten und Zeiten genutzt wurden, und solche für die weitere Region, Kalender mit historischen Daten oder astrologischen Prognosen und – insbesondere seit dem 17. Jahrhundert – vermehrt auch Kalender mit leeren Seiten, mit deren Hilfe sich jeder Nutzer und jede Nutzerin selbst die eigene Zeit einteilen konnte.32 Viele Kalender waren Mischformen und erschienen in immer neuen Auflagen. Besonders relevant war die Einteilung in Arbeitstage und arbeitsfreie Sonn- und Feiertage, wenngleich die freien Tage nach der Reformation durch die Abschaffung der meisten Heiligenfeste erheblich reduziert worden waren. An den Arbeitstagen bestimmten die Tageslängen, also der Wechsel von Tag und Nacht, den Rhythmus von Arbeit und Erholung. Am Sonnenauf- und Sonnenuntergang orientierten sich sowohl die Öffnung und Schliessung der Stadttore als auch die Arbeitszeiten und damit das gesamte wirtschaftliche Treiben und öffentliche Leben in der Stadt. Entsprechend unterschieden sich die Arbeitszeiten je nach Jahreszeit. Gemäss einer Ordnung von 1767 arbeiteten die Zimmer-, Steinmetz-, Maurer-und Gipser-Gesellen und -Handlanger im ‹Sommerhalbjahr›, das acht Monate von Mitte Februar bis Mitte Oktober dauerte, von 6 Uhr morgens bis 8 Uhr abends, während sie im ‹Winterhalbjahr› die Arbeitszeit ganz nach dem Sonnenauf- und Sonnenuntergang ausrichteten. Auch ihre Pausen orientierten sie an den Jahreszeiten: Im Sommerhalbjahr unterbrachen sie die Arbeit am Morgen, Mittag und Abend, im Winterhalbjahr nur während einer Stunde über Mittag.33

Der Lichttag war folglich ein grundlegender Ordnungsfaktor, auch wenn im Laufe der Frühen Neuzeit konkrete Zeitangaben immer bedeutender wurden. Ereignisse, die den gewohnten Tages- und Nachtrhythmus durchbrachen, wurden vor allem akustisch kommuniziert. So läuteten bei Gefahrensituationen wie einem Feuer, einer Überschwemmung oder einer drohenden Belagerung der Stadt die Glocken.34 Aber auch alltäglich festgelegte Zeitordnungen und Handlungsabläufe wurden durch Glockengeläut angekündigt. Das ‹Arbeitsglöcklein›, das erste Geläut am Morgen, signalisierte den Beginn des Arbeitstages, die Ratsglocke berief die Ratsversammlungen ein, die Marktglocke markierte um 8 und um 10 Uhr – respektive um 9 und um 11 Uhr im Winterhalbjahr – Beginn und Ende der Marktzeiten,35 und die ‹Muesglocke› läutete täglich um 10 Uhr die einheimischen Bedürftigen zu Brot und Gemüsesuppe zusammen.36 Wichtig waren natürlich die Kirchenglocken, die in der nachreformatorischen Stadt nicht bloss auf den Beginn der Predigten und Bibellesungen aufmerksam machten, sondern zugleich weit über die Stadttore hinaus das konfessionelle Territorium markierten. Einen Fixpunkt in der Arbeitswoche bildete insbesondere die Dienstagspredigt, die auf 9 Uhr angesetzt war. Mit ihrem Beginn setzte das gesamte öffentliche Leben aus: Geschäfte und Werkstätten mussten schliessen, und in den Wirtshäusern durfte kein Wein gezapft werden.37 Ähnliches galt auch für den noch wichtigeren arbeitsfreien Sonntag, an dem zahlreiche Handlungen untersagt wurden. In den Zunft- und Wirtshäusern waren gesellige Spiele während der Mittagspredigt verboten und mussten, sofern sie nachher wieder aufgenommen wurden, um 4 Uhr nachmittags definitiv beendet werden. Das letzte Glockengeläut des Tages war schliesslich um 9 Uhr abends jenes der ‹Nachtglocke›, das kommunizierte, dass sich von nun an niemand mehr ohne zwingenden Grund auf den Gassen aufhalten durfte.38

Die Nacht war eine besondere Tageszeit, die als unsicher und ungeordnet galt. Sie war nicht nur die Zeit der Erholung und des Schlafs, sondern auch jene des gesteigerten Alkoholkonsums, der Kriminalität und der Raufereien. Die Wahrung nächtlicher Ruhe und Ordnung war deshalb ein vorrangiges Regulierungsanliegen des Rates. Immer wieder verboten ‹Reformations- und Policeyordnungen› nächtliches «gassatem gehen», also das Umherstreifen, Johlen und Jauchzen in den Gassen.39 Wer sich wegen «redlicher Geschefften» im öffentlichen Raum aufhalten musste, hatte sich aller möglichen Laster zu enthalten und ein Licht bei sich zu tragen, um von den Nachtwächtern gesehen und erkannt zu werden.40 Diese Vorschriften zielten insbesondere auf Jugend- und Studentengruppen sowie auf Wirtshausbesucher, die wiederholt als Ruhestörer auffielen. Im vermeintlichen Schutz der Dunkelheit und unter Einfluss von Alkohol vermengten sich Verstösse gegen die Sittlichkeitsgebote mit gewaltsam ausgetragenen rituellen Ehrkonflikten oder sonstigem devianten Verhalten.41 Die Einträge in den ‹Urfehdebüchern›, in welchen Verurteilte und deren Vergehen verzeichnet wurden, zeugen von diesem nächtlichen Alltag: So trugen im September 1564 ein Geigen- und ein Uhrmacher bei einer nächtlichen Begegnung in der Schneidergasse gewaltsam einen Ehrkonflikt aus.42 Im November 1564 brach eine bereits früher aus der Stadt verwiesene Frau im Schutze der Dunkelheit in ein verlassenes Haus ein. Im Oktober 1565 wurden Studenten dabei erwischt, wie sie nachts «uff der gassen umbher zogen und muotwillen» trieben, und auf Drängen der Universität inhaftiert. Im Oktober 1566 prügelten sich Knechte, die sich nachts auf der Gasse begegneten, und im Mai 1569 setzten zwei Bürger eine im Zunfthaus begonnene Streiterei «by nacht und by näbell» auf der Freien Strasse fort.43

Die kommerzielle Nutzung der Nacht wurde durch das fehlende Licht erschwert und vom Rat aus ordnungspolitischen Gründen verunmöglicht. Dennoch wurden gewisse Arbeiten nachts verrichtet, etwa jene in der eigenen häuslichen Ökonomie, für die tagsüber keine Zeit blieb, sowie die Wartung und Instandsetzung der städtischen Infrastruktur. Vor allem die Bewohner des Kohlenbergs waren zur Verrichtung dieser ‹unehrenhaften› Arbeiten nachts unterwegs. Sie reinigten die Abtritttürme der Bürgerhäuser, was, wie ein Fall aus dem Jahr 1765 zeigt, mehrere Nächte dauern konnte.44 Ebenfalls des Nachts wurden die Kanäle und Dolen von Stroh oder Holz befreit, die Funktionstüchtigkeit der Siebe zwischen den privaten Brunnen und den öffentlichen Dolen kontrolliert, allfällige Schäden aufgenommen und auf Kosten der betroffenen Brunnenbesitzer behoben.45 Neben wiederkehrenden und sich rhythmisch wiederholenden Tätigkeiten gaben Lebensereignisse und die damit verbundenen Rituale dem Alltag eine Struktur. Kalender hielten, basierend auf astrologischen Berechnungen, auch hierzu Informationen bereit. Sie zeigten an, wann «gut Kind entwehnen», «gut Aderlassen» oder «gut Artzneyen» sei.46 Astrologische Vorstellungen und Praktiken waren weit verbreitet, ebenso modellhafte Vorstellungen über den Verlauf des Lebens. So durchliefen die Menschen nach einer verbreiteten Annahme in Zyklen von sieben – nach anderen Theorien von zehn – Jahren Lebensphasen, die ihre je eigenen Formen und Praktiken kannten und deren Übergänge durch Rituale markiert waren. Dazu gehörten religiöse Riten wie Taufe, Hochzeit und Begräbnis, oder die Praktiken von Studenten oder Gesellen, die sich durch exzessives Trinken, das nächtliche Verursachen von Lärm und ritualisierte Gewaltkonflikte um die männliche Ehre auszeichneten.47 Wie diese Lebensphasen und -zeiten erlebt und gestaltet wurden, unterschied sich natürlich je nach sozialem Stand und Geschlecht. Dennoch lassen sich einige Gemeinsamkeiten feststellen.

Eine wichtige Gemeinsamkeit war die stete Präsenz des Todes. Schon die Geburt stand unter seinem Vorzeichen. Nur etwa zwei Drittel aller Kinder erreichte, wie aus anderen frühneuzeitlichen Städten bekannt ist, das fünfte Lebensjahr, und ungefähr die Hälfte das Erwachsenenalter.48 Die Eltern mussten folglich mit dem frühen Tod eines Kindes rechnen, was allerdings nicht zwingend, wie die ältere Forschung behauptet hat, zu einem Mangel an emotionaler Bindung zwischen Eltern und Kindern führte.49 In Basler Leichenpredigten wurde nicht nur um die im Kindbett verstorbenen Mütter – die wohl häufigste Todesursache junger Frauen –, sondern auch um die toten Säuglinge getrauert. Die Pfarrer trösteten die Hinterbliebenen damit, dass die Kinder selbst dann, wenn sie nicht getauft waren, der Gnade Gottes sicher seien.50 Die Taufe fand im Normalfall erst drei bis fünf Tage nach der Geburt statt.

Spezialistinnen für die Geburt, allenfalls auch für Nottaufen, waren die Hebammen. Sie kamen entweder nach Hause oder boten ihre Dienste im vorderen Spital an der Freien Strasse an, das für die Beherbergung von Gebärenden eingerichtet war.51 Zudem waren sie von der Obrigkeit damit beauftragt, ledige Mütter zu denunzieren und sich in den Dienst der reformatorischen Sittenzucht zu stellen.52 Neben der Hebamme waren bei der Geburt Freundinnen und weibliche Verwandte anwesend, was das Gebären zu einem halböffentlichen Ereignis machte.53 Die Väter blieben dem Geschehen hingegen fern. Auch Ärzte und Chirurgen wurden nur in seltenen, komplizierten Fällen gerufen. Zwar setzten sie sich an der Universität seit dem 17. Jahrhundert vertieft mit den Krankheiten und Gebrechen von Säuglingen und Kleinkindern auseinander, die Geburt selbst blieb im Normalfall jedoch eine Angelegenheit der Frauen.54 Erst im 18. Jahrhundert kam es zu Veränderungen. 1771 ordneten Rat und Universität das Hebammenwesen neu und professionalisierten es nach dem Vorbild Strassburgs durch die Einrichtung einer Hebammenschule.55 Zudem wurden nun auch verstärkt Ärzte zur Geburt hinzugezogen.

Kindheit und Jugendzeit standen ganz unter dem seit der Reformation geltenden Primat der Sittlichkeit.56 Häufig erfolgte das Erlernen elementarer schulischer Fähigkeiten, insbesondere des Lesens und Schreibens, bereits in der frühen Kindheit, sei es durch die Eltern, Hauslehrer57 oder, wie etwa aus dem Haushalt des Astronomen und Naturwissenschaftlers Johann Jakob Huber (1733–1798) bekannt ist, durch die älteren Geschwister.58 Diese Fähigkeiten standen stets im Dienst christlicher Bildung und Erziehung; so waren die Kirchgemeinden für die niederen Schulen zuständig. Dort lernten Knaben und Mädchen in getrennten Klassen Lesen und Schreiben mittels Lektüre und Rezitation des Katechismus und anderer religiöser Texte. Der Schulunterricht wurde allerdings längst nicht von allen besucht. Gerade Kinder aus ärmeren Haushalten mussten stattdessen häufig Erwerbsarbeit verrichten. Waisen oder Kinder aus prekären Familienverhältnissen wurden sogar ohne weitere pädagogische Absichten im 1667 eingerichteten Waisenhaus zur Arbeit erzogen.59 Auf die frühe Schulbildung folgte allenfalls der Besuch der Münsterschule, die 1589 aus der Fusion der drei städtischen Lateinschulen entstanden war. Ungefähr die Hälfte ihrer Schüler begann hier die Vorbereitung auf ein Studium an der Universität oder auf einen Posten in der städtischen Verwaltung.60 In der Münsterschule wurden die alten Sprachen, Geschichte, Musik und Mathematik gelehrt – Bildungsziele, die im 18. Jahrhundert zunehmend infrage gestellt wurden. Isaak Iselin (1728–1782), Ratsschreiber und Aufklärer, arbeitete eine Reform des Schulwesens aus, die neben neuen, etwa an die Bedürfnisse der Landwirtschaft angepassten Bildungszielen insbesondere eine verbesserte und vom Rat kontrollierte Ausbildung der Lehrer vorsah. Sie wurde allerdings nicht umgesetzt, sodass noch in der Helvetik der teilweise mangelhafte Zustand der Schulen und der unregelmässige Schulbesuch moniert wurden.61

Die Phase der Kindheit und Jugend endete mit der Hochzeit, die in Basel gemäss der Ehegerichtsordnung von 1533 mit achtzehn (Frauen) respektive zwanzig (Männer) Jahren möglich war. Das effektive Heiratsalter dürfte jedoch wesentlich höher gelegen haben.62 Die Ehe war mit der Reformation zum einzig legitimen Ort der Sexualität geworden – die Reformationsordnung von 1637 kriminalisierte voreheliche Sexualität selbst dann, wenn danach die eheliche Trauung erfolgte.63 Der Eheschluss war aber auch in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht ein wichtiger Einschnitt. Bis zur Hochzeit unterstanden die Männer und Frauen dem ‹Hausvater›, der entweder ihr leiblicher Vater sein konnte oder, wenn sie als Knechte, Mägde oder Gesellen unterwegs waren, der Vorsteher des jeweiligen Haushalts.64 Die Eheschliessung ermöglichte die Gründung einer neuen häuslichen Ökonomie und führte rechtlich zu einer neuen Selbstständigkeit respektive zu einer neuen Abhängigkeit vom Ehemann. Folglich spielten bei Eheschliessungen materielle Interessen und die sozialen Allianzen, die damit zwischen Familien geschlossen wurden, eine wichtige Rolle.65 Essgewohnheiten waren in mehrfacher Hinsicht zeitabhängig. Zum einen entschied der kirchliche Kalender darüber, was auf den Tisch kam. Auch nach der Reformation war es vor Weihnachten und Ostern ebenso wie am Freitag üblich, die Fastengebote einzuhalten. Zum anderen gab der Jahresrhythmus die zur Verfügung stehenden Nahrungsmittel vor. Die Möglichkeiten der Konservierung waren begrenzt, sodass sich der Speiseplan abhängig von den Erntezeiten gestaltete. Gemüse wie Linsen, Erbsen, Lauch und Gurken sowie Obst, meist in den Gärten innerhalb des äusseren Stadtmauerrings angebaut, kamen auf den Tisch, sobald sie reif waren.66 Relativ jahreszeitenunabhängig waren hingegen Lebensmittel, die durch Milchsäuregärung haltbar gemacht werden konnten. Vor allem Sauerkraut gehörte deshalb ganzjährig zur Küche der Basler Stadtbevölkerung. Auch durch Trocknen, Räuchern, Dörren, Pökeln und Beizen liessen sich Lebensmittel bis zu einem gewissen Grad konservieren. Trocken gelagert werden konnte überdies das Getreide, das in der Regel aus dem Sundgau kam, wo die Stadt zahlreiche, ehemals klösterliche Besitzungen hatte. Der Grossteil dieses Getreides wurde zu Brot verbacken und in den zahlreichen städtischen Bäckereien verkauft. Aber auch Mehlspeisen wie ‹Küchel› oder Nudeln sowie verschiedene Getreidebreie (Hirsebrei und Hafermus) gehörten zu den üblichen Zubereitungen. Die Obrigkeit war deshalb gut beraten, die Getreideversorgung durch Vorratshaltung ganzjährig sicherzustellen und gegebenenfalls in den Markt einzugreifen. Besonders dringend waren solche Interventionen, wenn durch Truppenbewegungen und Kriegshandlungen in der Nähe der Stadt die Felder zerstört wurden. Dann geschah es – wie in den Jahren 1712 und 1713 –, dass Getreide rationiert werden musste und es bei der Verteilung zu Tumulten kam.67

Wein war wie Brot ein essenzielles Lebensmittel, welches das gesamte Jahr verfügbar sein musste. In welchem Umfang dies der Fall war, hing vom Witterungsgeschehen ab. Dürren oder lange Kälte- und Regenperioden wirkten sich sowohl auf die Erntemengen als auch auf die Qualität des Leseguts aus. Auch hier griff der Rat durch eine aktive Preis- und Steuerpolitik in das Marktgeschehen ein. Das ‹Weinumgeld› gehörte zu den wichtigsten städtischen Einnahmequellen. Die Qualität des Weins unterlag ebenfalls der städtischen Kontrolle und war durch zahlreiche Normen geregelt. Konsumiert wurde vor allem der aus den nahen Weingärten stammende ‹rote Klevner›, der kostengünstig in Weinschänken und auf dem Markt erworben werden konnte. Begüterte Bürgerinnen und Bürger konnten aber auch aus einer grossen Auswahl von Importweinen unter anderem aus Frankreich und Norditalien wählen. Insbesondere ‹Burgunder› und ‹Malvasier› erfreuten sich grosser Beliebtheit. Ihr Besitz und Konsum waren ein Mittel der sozialen Distinktion. Darüber hinaus dienten sie als wertvolle Geschenke, um gesellschaftliche Beziehungen anzubahnen und zu pflegen.

Qualitativ hochwertigere Weine wurden häufig bei Festlichkeiten wie Zunftessen oder Ratswahlen getrunken, in den führenden Kreisen aber auch zur Verfeinerung von Speisen verwendet. Im Kochbuch von Magdalena Ryhiner-Platter (1573–1651) spielt Wein bei vielen Gerichten – seien es Suppen, Fleischgerichte oder die süssen Tirggel – eine grosse Rolle. Ausdrücklich sollte dafür kein billiger Kochwein verwendet werden. Gedämpfte Tauben etwa sollten, so die Empfehlung Platters, mit «ein[em] becher voll deß besten roten Weins» gekocht werden.68 Aufwendig zubereitete Speisen wurden, wie in den ebenfalls erhaltenen Koch- und Rechnungsbüchern der Safranzunft nachzulesen ist, mit einer Vielzahl von Gewürzen wie Salz, Pfeffer, Safran, Ingwer, Nelken, Muskatblüte und Zimt verfeinert, die von den Basler Gewürzhändlern zu teils horrenden Preisen angeboten wurden.69

Letztlich entschied der Geldbeutel über die zur Verfügung stehenden Lebensmittel. Die Kochbücher Platters und der Safranzunft sind ein Spiegel der Esskultur der Basler Oberschichten. Die breite Bevölkerung ass wesentlich einfacher, und viele Familien litten immer wieder unter Mangelernährung. Auch und vor allem tierische Produkte konnten sich nur wenige regelmässig leisten. Milchprodukte wie Sahne, Butter, Milch und Quark spielten in der Alltagsküche somit eine geringe Rolle. Auch Käse kam, wenn überhaupt, nur in Form von Frischkäse auf den Tisch. Besonders wichtig in den einfachen Haushalten war hingegen Schmalz, das zum Braten und als Brotaufstrich Verwendung fand. In seltenen Fällen wurde Schweinefleisch verzehrt. Es war vergleichsweise günstig und wurde mitsamt den Innereien gekocht oder zu Würsten verarbeitet.

Lämmer und Rinder, Hühner, Gänse oder die von Platter genannten Tauben waren hingegen den Wohlhabenden vorbehalten und wurden meist zu besonderen Anlässen auf den Tisch gebracht. Seit dem 17. Jahrhundert ergänzten Wildbret wie Hasen-, Reh- und Hirschbraten und neue Geflügelarten wie der Kapaun und Truthahn die Fleischauswahl. Auch Drosseln und Lerchen wurden gefangen und verzehrt. Nicht selten entsprach dem festlichen Anlass eine aufwendige Zubereitung, wie das bei der in Basel beliebten ‹Galrey› (eine Fleisch- oder Fischgallerte) der Fall war. Neben Wein und Gewürzen kamen dann unter anderem Zwiebeln und Schalotten und für Süssspeisen ein von den Kanarischen Inseln stammender Rohrzucker zum Einsatz. Rindfleisch wurde zudem mit Speck gespickt und mit Senf verfeinert. Als Beilagen gab es – vermehrt seit dem 17. Jahrhundert – neben dem obligatorischen Brot auch Gemüse und Reis, der aus der Lombardei importiert wurde. Kapern und Oliven erfreuten sich zunehmender Beliebtheit.

Der Basler Fleischmarkt wurde, sofern es sich nicht um in den hauseigenen Gärten und Höfen gezüchtete Hausschweine und Hühner handelte, von ausserhalb – wiederum vorwiegend aus dem Sundgau – beliefert. So entwickelte sich auch in diesem Bereich ein reger Güterverkehr zwischen der Stadt und ihrem Umland, der allerdings immer wieder durch die häufig auftretenden Viehseuchen unterbrochen wurde. Der Rat reagierte in solchen Fällen mit Einfuhrverboten und Grenzkontrollen. 1723 kam der Handel ganz zum Erliegen, als in Mülhausen und Colmar die ‹Lungenfäule› grassierte und die Stadt die Grenzen dichtmachte, um eine Ausbreitung der Krankheit und Gefährdung des städtischen Viehbestands zu verhindern.70 Nicht zuletzt in solchen Situationen der Fleischknappheit erhielt Fisch als Nahrungsmittel eine besondere Bedeutung. Seit jeher beliebt waren zum einen der Karpfen, der aus den Weihern der Umgebung stammte, zum anderen die im Rhein und in den städtischen Gewässern lebenden Hechte, Äschen, Forellen und Krebse. Besonders nachgefragt und entsprechend teuer war der ‹Salm›, also der Lachs, dessen Fang nicht zuletzt deshalb durch besondere Vorschriften geregelt wurde. Auch in diesem Fall übernahm der Rat die Verantwortung für eine sichere Nahrungsmittelversorgung.

Der Fluss und seine Nebengewässer und Zuläufe waren aber auch in anderer Hinsicht für die Versorgung der Stadt mit lebenswichtigen Ressourcen von herausragender Bedeutung. Ohne sie konnten zentrale Gewerbe nicht betrieben werden. Schon lange vor 1500 waren deshalb Gewerbegewässer angelegt worden, indem das Wasser der drei bei Basel in den Rhein mündenden Flüsse kanalisiert und auf diese Weise vielfältig nutzbar gemacht wurde. An den sogenannten Teichen, die durch eine künstliche Wasserführung aus der Birs, dem Birsig sowie – auf Kleinbasler Seite – der Wiese gespeist wurden, siedelten sich Gewerbe an, die einen hohen, nur durch Wasserräder zu deckenden Energiebedarf hatten. So befanden sich am St. Albanteich und am Rümelinbach verschiedenste Mühlen und Schmiedewerkstätten. Auch Gerber, Färber und Walker betrieben ihre Geschäfte an den Teichen. Darüber hinaus hatte die Papiererzeugung, die für die Basler Druckwerkstätten von zentraler Bedeutung war, hier ihren Ort. Ähnlich gestaltete sich die Situation bei den Kleinbasler Gewerbekanälen, an denen seit dem 18. Jahrhundert vor allem die Indienne-Fabriken entstanden. Zudem arbeiteten hier eine stattliche Anzahl von Sägewerken, darunter die vor dem Riehentor betriebene Stadtsäge.

Die Teiche und Kanäle halfen allerdings nicht nur bei der Herstellung verschiedenster Produkte, sondern dienten auch zur Abfuhr von Fäkalien und Abfällen aller Art. Dies bedeutete, dass sie erheblich verunreinigt waren; ein Umstand, der immer wieder zu Konflikten führte und Gegenstand obrigkeitlicher Regelungen war. Ein weiterer Konfliktherd ergab sich aus den ungleichen Interessen der Gewerbetreibenden und der Flösser, die auf den Kanälen Waren und Materialien transportierten. Immer wieder wurden Wasserräder dabei beschädigt. Das wichtigste Material, das über den Wasserweg nach Basel gebracht wurde, war Holz, an dem während der Frühen Neuzeit – dem sogenannten hölzernen Zeitalter – ein nicht endender Bedarf bestand.71 Holz diente als Heizmaterial für den persönlichen Hausbrand und als Energielieferant für die Herstellung unterschiedlichster Produkte. Gleichzeitig war es das Hauptmaterial für Werkzeuge und Geräte, angefangen beim Wasserrad bis hin zum Spinnrad und Webstuhl. Nicht zuletzt bildete es den Grundstoff für den Hausbau. Der Holzbedarf Basels wurde vor allem aus dem nahen Schwarzwald gedeckt. Die Stämme wurden auf dem Landweg zum Hochrhein transportiert, wo sie zusammengebunden und rheinabwärts verschifft wurden. Zum Anlanden der zum Teil riesigen Flösse eigneten sich vor allem die Flachufer auf der Kleinbasler Seite. Hier befanden sich dementsprechend die wichtigsten Basler Handels- und Umschlagplätze, wo die Stämme direkt an die lokalen Interessenten verkauft, in einer der vielen Sägereien weiterverarbeitet oder für das Weiterflössen in entferntere, rheinabwärts gelegene Orte neu zusammengestellt wurden. Die schlechten hygienischen Verhältnisse, die sich unter anderem in den offenen Abwasserkanälen manifestierten, trugen dazu bei, dass Seuchen und Epidemien grassierten. Typhus forderte immer wieder zahlreiche Todesopfer, ohne dass die Zeitgenossen in der Lage gewesen wären, der Infektion mit geeigneten Mitteln und Massnahmen zu begegnen. Ebenso hilflos stand man den Pestepidemien gegenüber, die bis 1666 in Basel ungefähr alle fünfzehn Jahre auftraten, sich jeweils rasch ausbreiteten und für eine hohe Mortalität sorgten. So erkrankte während der Pestepidemie der Jahre 1609–1611, über die wir dank des ‹Pestberichts› von Felix Platter besonders gut informiert sind, rund die Hälfte der städtischen Bevölkerung, und ein Drittel starb.72 Auch die folgenden Pestepidemien sorgten immer wieder für einen Bruch in der demografischen Entwicklung. Je häufiger sie auftraten, desto schwieriger, aber auch wichtiger war es, die Bevölkerungszahl zwischenzeitlich vollständig zurückzuerlangen. Wellenbewegungen waren die Folge. Nach jeder Krisenzeit stiegen die Geburtenrate und die Zahl der Hochzeiten – letztere allein schon wegen der Witwen, die sich zur Sicherung der eigenen Existenz und der ihrer Kinder wiederverheiraten mussten. Für die Überlebenden ergaben sich damit neue Chancen, auch und vor allem beruflich, da die entstandenen Lücken eine soziale Mobilität beförderten, die ansonsten kaum vorgesehen war. Ein weiterer Faktor der Dynamisierung infolge der Pestwellen war die Einwanderung. Um die Bevölkerungsverluste auszugleichen, wurden obrigkeitliche Restriktionen aufgehoben oder gelockert. Die wirtschaftliche Dynamik, die Basel in der Frühen Neuzeit kennzeichnete, hing so gesehen eng mit den Pestwellen und den durch sie verursachten Sterberaten zusammen. Für die Zeitgenossen blieb jeder Pestzug eine Katastrophe, deren wahre Ursache sich nicht feststellen liess. Selbst in ärztlichen Traktaten wie dem 1564 verfassten ‹Pestbüchlein› von Heinrich Pantaleon (1522–1595) standen religiöse und medizinische Erklärungen nebeneinander. Die Pest galt als Strafe Gottes für das Verhalten der Gemeinschaft und wurde auf Grundlage der Miasmenlehre auf verunreinigte Luft oder verunreinigtes Wasser zurückgeführt. Pantaleon sah Ursachen für die Verbreitung aber auch in der Nahrung – leicht verderbliche Kost, Hülsenfrüchte, Schweinefleisch etwa galten als gefährlich –, in starken Gemütsregungen oder in unkontrolliertem Aderlassen.73 Im Laufe des 17. Jahrhunderts gewann jedoch die Kontagionstheorie, die von einer Ansteckung von Mensch zu Mensch ausging, als Erklärungsansatz allmählich die Oberhand. Folglich galt eine Stadt, in der die Menschen auf engem Raum lebten, als besonders gefährdet. Entsprechend veränderten sich die Massnahmen, die zur Bekämpfung der Pest ergriffen wurden. Diese umfassten hygienische, soziale und sittlich-religiöse Vorschriften. Die Sonntagsheiligung wurde eingeschärft, Glücksspiele, Singen und Jauchzen dagegen verboten, um Gott gnädig zu stimmen. Die Lüftung oder Ausräucherung der Innenräume sollte zur Reinigung der Luft beitragen. Ab dem frühen 17. Jahrhundert wurden immer häufiger Massnahmen ergriffen, welche die Stadt bereits vor einem Pestausbruch abriegelten und Kranke isolierten.74 So reagierte der Rat 1626, als ihn Nachrichten von der Pest in anderen Teilen Europas erreichten, zunächst mit einem Verbot des Gassenbettels und einer konsequenteren Abschottung der fremden Armen auf ihrem Weg in die Elendenherberge. Wenig später durften nur noch Personen die Stadt betreten, die den Nachweis erbringen konnten, vor Ankunft mindestens drei Wochen in pestfreiem Gebiet gewesen zu sein. All diese vorbeugenden Massnahmen konnten den Ausbruch der Pest jedoch nicht verhindern. Deshalb liess der Rat ein Traktat der medizinischen Fakultät drucken, die als Expertengremium in Fragen der Seuchenabwehr über Möglichkeiten des Schutzes und der Heilung von Erkrankten informierte. Das Traktat war in ähnlicher Form bereits 1564 und 1610 gedruckt worden, enthielt aber auch neue, nun sehr konkrete Massnahmen, die den Menschen erheblichen Handlungsspielraum zugestanden. So sollten Verstorbene innerhalb von 24 Stunden bestattet werden, Geheilte weder den Gottesdienst noch den Markt aufsuchen, Kleider und Bettwäsche von Erkrankten in Rhein oder Birs statt in den Brunnen ausgewaschen werden, und durch die Reinigung von Gassen und Strassen die Luft sauber gehalten und die Wohnung mit Hölzern, Rosmarin und Eichenlaub ausgeräuchert werden.75

Dieses ‹Pestbüchlein› liess der Rat letztmals 1667 veröffentlichen, als die Pest erneut grassierte.76 Seither konnten Ausbrüche der Pest frühzeitig erkannt und eingedämmt werden, obwohl weder die eigentliche Ursache noch Therapiemöglichkeiten bekannt waren. Nun begann die Obrigkeit für mögliche zukünftige Ausbrüche zu planen und Massnahmen zu ergreifen, bevor die Pest da war. Der Basler Rat erliess nach der letzten Pestepidemie mehrere Verordnungen zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse in der Stadt. 1709 gründete er schliesslich einen ‹Sanitätsrat›, dessen Aufgabe es war, neben der Pest auch andere Infektionskrankheiten, etwa die im 18. Jahrhundert immer wieder aufflammende Ruhr, zu bekämpfen.77

Anmerkungen

  1. Vgl. zur Stadthausgasse 11, Haus ‹zum Hohen Pfeiler›, Möhle 2016, S. 31.
  2. Nagel; Möhle; Meles 2006, S. 232–238.
  3. Faesch; Salvisberg 2005.
  4. Vgl. Kap. 2.
  5. Schmidt-Funke 2014.
  6. Bischoff 1918. Das Haus hat die Adresse Rheinsprung 20.
  7. Im ‹Historischen Grundbuch›, das zwischen 1895 und 1935 angelegt wurde, sind Informationen zu Basler Liegenschaften von den Anfängen der Überlieferung bis ins Jahr 1800 gesammelt. Es befindet sich im Staatsarchiv Basel-Stadt.
  8. Schober 2019, S. 201.
  9. Bischoff 1918, S. 204.
  10. Dickmann 2021, S. 80.
  11. Zit. n. Schedensack 2007. Zu Lärmbelästigungen vgl. Missfelder 2015.
  12. Jütte 2015.
  13. Burghartz 2014b.
  14. Schober 2019, S. 128.
  15. Jütte 1991.
  16. Koelner 1942. Iselin-Rüthimeyer 1882.
  17. Zum Haus ‹zum Hohen Dolder› vgl. Schiess 2001, S. 56 f. Teuteberg 1992.
  18. Füglister 1981, S. 57–136.
  19. Brenner 1952.
  20. Lodewig 1946.
  21. Geering 1896. Mauersberg 1960. Röthlin 1986. Stolz 1977.
  22. Eine Ausnahme bildete das Direktorium der Schaffneien, das 1692 ins ehemalige Steinenkloster einzog.
  23. Burckhardt; Wackernagel 1886.
  24. Kümin 2013. Weiss-Bass 1958.
  25. Stolz 1979.
  26. Wetter 2017.
  27. Wetter; Pfister; Werner 2014.
  28. Tscharner-Aue 1983.
  29. Wetter; Pfister 2013.
  30. Rhagorius 1669.
  31. Fallet-Scheurer 1916. Dohrn-van Rossum 1992, S. 113 f.
  32. Zur Geschichte der Kalender als einer Geschichte der Gegenwart im 17. Jahrhundert vgl. Landwehr 2014.
  33. StABS, Bf 1 A 12-10, Ordnung vom 3.2.1767. Vgl. Fallet-Scheurer 1916, S. 362.
  34. StABS, Bf 1 A 3-43, Mandat vom 26.4.1620: Feinde um die Stadt: Ratsglocken; Feuersnot: Kirchspiel; Wassernot: Papstglocke im Münster.
  35. StABS, Bf 1 A 2-20, Mandat vom 11.12.1592. StABS, Bf 1 A 5-58, Mandat vom 16.12.1659.
  36. Burghartz 2011, S. 60.
  37. StABS, Bf 1 A 1-19, Reformationsordnung vom 1.4.1529. StABS, Bf 1 A 2-3, Mandat vom 19.09.1582.
  38. StABS, Bf 1 A 2-3, Mandat vom 19.09.1582. Fallet-Scheurer, S. 364 f.
  39. StABS, Bf 1 A 2-66, Mandat vom 25.8.1610.
  40. StABS, Bf 1 A 2-46, Mandat vom 22.9.1599.
  41. Vgl. Schindler 1992, S. 215–257. Auch auf dem Land erreichten den Basler Rat Klagen, dass das «Nachtlauffen» gängige Praxis sei und sogar der Pfarrer nicht vor den Ruhestörern sicher sei.
  42. Im vormodernen Recht war es üblich, dass Verurteilte explizit auf Rache bzw. die Fortsetzung des Konflikts verzichteten. Dieser eidesstattliche Gewaltverzicht wurde ‹Urfehde› genannt. In Basel wurden die ‹Urfehden› in Buchform zusammengefasst.
  43. Alle Einträge aus den Urfehdebüchern der Jahre 1565–1569. Vgl. Burghartz; Calvi; Vogeler 2016.
  44. Major 1941.
  45. StABS, Bf 1 A 9-56, Dohlenordnung vom 17.07.1741.
  46. Rosius 1745.
  47. Greyerz 2010.
  48. Vgl. mit Daten u. a. zu Luzern Schlumbohm 1983, S. 25–30.
  49. Jarzebowski 2018, S. 71–162.
  50. Predigten für Maria Polanus-Grynaeus (1605) und Anna Holzinger-Büchler (1619): UB Aleph E XII 8:23. Justus Heinrich, Ein Christliche, Lehr und Trostreiche Leichpredig, Basel 1605, S. 13. UB Ki Ar G X 2:21. Johann Georg Grossen, Schrifftmässiger Bericht von Schwangern Weibspersonen, Basel 1619, bes. S. 21 f.
  51. Burghartz 2011, S. 60.
  52. StABS, Bf 1 A 12–40, Ordnung für Knecht und Mägd und alles Hausgesind, 1759.
  53. Vgl. für ein Beispiel Platter 1994, S. 93 f. Labouvie 1998, S. 106.
  54. Buess; Portmann; Molling 1962, S. 28 f. (Aufzeichnungen des Arztes Johann Jakob Harder zu aussergewöhnlichen Geburtsvorgängen); S. 143–198 (Überblick über Geschichte der Pädiatrie in Basel).
  55. Buess; Portmann; Molling 1962, S. 193.
  56. Punkt 1 in StABS, Bf 1 A 14-35, Reformationsordnung vom 24.7.1780.
  57. Vgl. z. B. UB Basel, KiAr G X 3:20. Johann Georg Gross, Christliche Leüch-Predigt […] als […] Andreas Güssler bestattet ward, Basel 1625.
  58. Greyerz 2010, S. 78.
  59. Greyerz 2010, S. 99: Selbstzeugnis des Basler Lohnherrn Jakob Meyer über den Pfarrer Johann Rudolf Dietrich, der «mir oft und dick meinen Rucken um der griechischen Grammatik jämmerlich zerschlagen».
  60. Jenny 2002.
  61. Follmann 2002, S. 82–87, 100–108. Schmidt; Messerli; Osterwalder; Tröhler 2015, Nr. 2457.
  62. Burghartz 1999a, S. 76 f. Greyerz 2010, S. 144.
  63. Burghartz 2000a, S. 27, 30.
  64. Ungehorsam gegenüber den Eltern konnte rechtlich eingeklagt werden und wurde selbst erwachsenen, aber noch unverheirateten Bürgern vorgeworfen. Vgl. für ein Basler Beispiel Greyerz 2010, S. 108.
  65. Burghartz 1999a, S. 133–151.
  66. Hirschfelder 2001. Schärer 1992.
  67. Burckhardt-Finsler 1892, S. 170 f.
  68. UB Basel. UBH J I 8, Kochbuch Magdalena Ryhiner-Platter, Basel 1592, fol. 6v.
  69. Koelner 1929. Morel 1999. Rippmann 1996.
  70. Bourquin 1920, S. 212.
  71. Radkau 1997.
  72. Platter 1987.
  73. Pantaleon 1564. Hatje 1992, S. 40 f.
  74. Iseli 2016, S. 157–163.
  75. Iseli 2016, S. 163–167. Hatje 1992, S. 64 f.
  76. Hatje 1992, S. 40.
  77. Landwehr 2014, S. 319–323. Röthlin 1986, S. 71–73.