Haushalt, Unterhalt, Konsum. Lebensweisen zwischen Stadtpalast und Schulden

Claudia Moddelmog

In: Stadt in Verhandlung. 1250 – 1530 | S. 94-127 | DOI: 10.21255/sgb-03.03-794527 | Lizenz: CC BY-NC 4.0

Bis ins 17. Jahrhundert war das ‹Haus› ein Grundbegriff der sozialen Ordnung, der nur allmählich von der ‹Familie› abgelöst wurde. Das Haus bezeichnete nicht nur ein Gebäude, sondern oft auch die dort unter einem Dach lebenden Personen: den Haushalt.1 Was über Basler Haushalte in Erfahrung zu bringen ist, ändert sich zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert beträchtlich. Die verfügbaren Schriftquellen werden vielfältiger, gewähren breitere Einblicke in die verschiedenen Haushaltsdimensionen: den Unterhalt, die zugehörigen Personen, die Ausstattung mit Hausrat. Neben Wohlhabenden und Mächtigen treten nun auch Mägde oder einfache Handwerksgesellen hervor, Leute ohne eigenes Haus. Das Bild, das die Forschung zeichnen kann, bleibt fragmentarisch, berührt aber existenzielle Fragen. Denn Haushalte waren – und sind – ein fundamentaler Rahmen für die Stabilität und die Erneuerung von Gesellschaften, und umgekehrt zeigen sich spezifische Eigenarten von Gesellschaften in den jeweiligen Haushaltsformen und -problemen.

Mehr als ein Haus: Aristokratische Anwesen

Zur Basler Bevölkerung gehörte seit dem Beginn der Verstädterung eine Aristokratie. Im 13. Jahrhundert zählten zu den aristokratischen Haushalten vor allem die Höfe von Basler Rittergeschlechtern. Diese wiederum zeigten sich aufgeschlossen für nichtadlige Leute, die mit Handel und Geldgeschäften zu Reichtum gekommen waren. Sichtbares Zeugnis davon gibt bis heute das ‹Schöne Haus› am Nadelberg 6. Welchen Stellenwert das ‹Schöne Haus› im Jahr 1280 für seinen Besitzer hatte, erweist eine damals besiegelte Urkunde. Sie macht das Haus zum Bestandteil seines Namens, nennt ihn «Konrad zum Schönen Haus». Das Schriftstück bezeugte einen Gütertausch und erwähnt Konrad deshalb, weil er einen zuvor ans Kloster Klingental fallenden Kornzins nun an St. Peter zu entrichten hatte. Als Zahlungssicherheit fungierte Konrads Grundbesitz bei Hésingue. Ähnliche bruchstückhafte Details rund um Konrad liefern weitere Urkunden, sodass ein grösseres Bild entsteht.2

Konrads Grossvater trug den Namen Constantin(us) und war vielleicht einer der lombardischen Geldwechsler, die im 13. Jahrhundert in die nordalpinen Städte einwanderten. Ein Geschäftsmann und Händler war jedenfalls Constantins Sohn Ludwig, der Krämer, der mehrfach dem Basler Rat angehörte. Ludwigs Kinder heirateten bereits in den Basler Adel ein; sein Sohn Konrad war ebenfalls Ratsherr. Neben dem 1280 erwähnten Land bei Hésingue besass Konrad mehrere Häuser in der Stadt und war Kreditgeber des Basler Bischofs. Dieser übertrug Konrad im Gegenzug die Vogtei in Riehen, also Aufsichts- und Gerichtsrechte. Um das Jahr 1300 erwarb Konrad die Burg Hertenberg.3 Damit unterschied sich Konrad inzwischen nur noch durch seine Herkunft von den älteren stadtsässigen Rittergeschlechtern.

Für den sozialen Aufstieg hatte Konrad wichtiges Startkapital aus dem väterlichen Haushalt erhalten, unter anderem soziales Kapital in Form von Heiratsverbindungen und Einführung in den Rat. Beides ging mit Beziehungen zum Bischof und anderen Fürsten einher. Die Urkunde von 1280 ist ein Schlüsselzeugnis, wie wichtig in diesem Bündel von Ressourcen auch das Basler Stadthaus war, das Konrad bewohnte. Denn Konrad wurde 1280 nicht wie üblich nach seinem Vater ‹Konrad Ludwig› genannt, sondern ‹Konrad zum Schönen Haus›. Später wurde die Burg Hertenberg namengebend. Ein neues Adelsgeschlecht mit einem alten Burgnamen und einem Basler Stadthaus hatte sich formiert.

Das ‹Schöne Haus› hat bis heute überdauert und ist vielfältig erforscht.4 Die Balken des Dachstuhls lassen sich auf das Jahr 1271 datieren. Die Fassaden des damals errichteten Neubaus waren komplett aus Stein gebaut, was zu der Zeit zwar kein Novum, aber noch immer selten war. Der ausgreifende Grundriss (12 × 19,5 m) bot Raum für einen Sommersaal im Erdgeschoss und einen darüberliegenden Wintersaal – ein Rahmen für spezifisch aristokratische Geselligkeit. Hier konnte eine grosse Gästeschar gemeinsam tafeln, Musik und Dichtung lauschen, sich beim Tanz präsentieren. Unter diesem Palast lag ein zweigeschossiger Keller, der Mobiliar und üppige Vorräte aufnehmen konnte. Bis ins 19. Jahrhundert wohnten im ‹Schönen Haus› immer wieder gutgestellte Basler:innen. Die steinernen Strukturen mit dem herrschaftlichen Gebäude aus dem 13. Jahrhundert, spätestens um 1400 mit einem eigenen Brunnen ausgestattet und – wahrhaft ein Luxus – mit einer Badestube, trugen zu dieser Auslese der Bewohnerschaft das Ihrige bei.

Die Basler Aristokratie machte in den Jahrhunderten vor der Reformation einen beträchtlichen Wandel durch. Im 13. Jahrhundert gehörten ihr vor allem Ritteradlige im Dienst des Bischofs an, die sich im Gegenzug auch Einfluss im bischöflichen und städtischen Rat sicherten. Spätestens im 14. Jahrhundert lassen sich zur Aristokratie auch die etwa zwei Dutzend Achtburgergeschlechter zählen, aus deren Reihen jene acht Bürger gewählt wurden, die im Rat vertreten waren.5 Bald konnten erfolgreiche Geschäftsleute auch über die Zünfte Karriere machen. Die zunehmende Marginalisierung des städtischen Adels im Laufe des 15. Jahrhunderts bedeutet deshalb nicht, dass die städtische Gesellschaft keine Aristokratie mehr gehabt hätte. Der Rat selbst war eine Drehscheibe der Macht, auch für Nichtadlige. Gewinne aus Geschäften in Handel und Gewerbe liessen sich in Land- oder Burgbesitz anlegen, sodass auch diese Domäne der alten Aristokratie städtischen Geschäftsleuten offenstand. Deshalb verbreitete sich nicht nur im Adel, sondern auch bei Achtburgern und anderen Aufsteigern die Denkform des Geschlechts, die das Individuum in den Dienst einer grösseren Einheit stellte.7 Es galt, die von den Vorfahren ererbte Machtposition des Geschlechts an die zukünftige Generation weiterzugeben und dabei möglichst kompakt zu halten oder auch zu erweitern – zur Ehre von ‹Name und Stamm›. Zu den charakteristischen Merkmalen dieser Häuser gehörten Wappen und Siegel, die über Generationen hinweg beibehalten wurden.

Um die soziale Position für die Zukunft zu sichern, kombinierte die Basler Aristokratie ein ganzes Bündel von Strategien. Dazu gehörte auch ein angemessener Haushalt, in dem die rechten Sitten, gewandtes Sprechen, Tanzen oder Reiten vermittelt wurden. Die Kinder hatten sich den Plänen der Eltern für eine Heirat oder für eine geistliche Karriere unterzuordnen, denn auch die auf diesem Weg geschlossenen Allianzen gehörten zum Spiel um Ehre und Macht. Auch die Kirche wies eine Aristokratie auf, die sich hoch über das Klerikerproletariat erhob, über die kleinen Vikare, welche stellvertretend und für schmale Entschädigung die meisten Pflichten übernahmen, die angesehene Kirchenstellen mit sich brachten. Die kirchliche Ausstattung der Bischofsstadt Basel bot eine ganze Palette ehrenvoller geistlicher Positionen an, bis hin zum Bischofsamt. Insbesondere die Stiftskirchen – das Domkapitel, St. Peter und St. Leonhard – und die Klöster waren personell vielfach mit dem städtisch-regionalen Adel und zunehmend auch mit dem wohlhabenden Bürgertum verbunden. Als Haushalte waren sie allerdings anders organisiert. In den Klöstern war die gemeinsame Lebensführung verbindlich, die sich in den Stiftskirchen spätestens im 13. Jahrhundert schon aufgelöst hatte. Die Mitglieder der Stiftskapitel hatten einträgliche Pfründen, das heisst ihnen persönlich zugewiesene Einkünfte, und führten individuelle Haushalte. Eine bezeichnende Wandmalerei aus einem dieser Haushalte hat sich im Schürhof am Münsterplatz erhalten. Der Basler Domherr Jakob von Andlau dürfte sie in Auftrag gegeben haben, denn die Malerei zeigt die Wappen seiner Eltern und demonstrierte so seine adlige Abstammung.8

Das Basler Domkapitel nahm seit der Mitte des 14. Jahrhunderts fast ausschliesslich Adlige auf. Somit fielen geistliche und weltliche Aristokratie in gewisser Weise in eins, und auch die Haushaltsführung eines Domherren unterschied sich in erster Linie nur darin von seinen weltlichen Verwandten, dass er keine Ehe eingehen durfte – wenn er den geistlichen Stand nicht aufgab, was oft genug vorkam.

Anders war die Situation in den Klöstern. Auch deren Einkünfte waren beträchtlich und insgesamt wesentlich stabiler als jene der meisten Basler und Baslerinnen (vgl. S. 78). Grundpfeiler der Lebensgemeinschaft waren neben dem kollektiven Besitz die gemeinschaftlichen Rituale des Gebets in der Klosterkirche, des Essens im Speisesaal und der regelmässigen Versammlung, bei denen es um wichtige Vorgänge, Ermahnungen und Strafen ging. Der Egalität stand im Kloster die Hierarchie gegenüber. An der Spitze jedes Konvents stand ein Vorsteher oder eine Vorsteherin. Weitere Klosterämter waren spezifischen Feldern des klösterlichen Lebens zugeordnet: Totengedenken, Vorratsverwaltung oder Unterricht; Kirchenschatz, Bibliothek oder Krankenstube.9 Ins Amt wurde man gewählt. Diese klar umrissene Übertragung von Autorität eröffnete insbesondere Frauen Chancen auf formalisierte, symbolische Anerkennung, zu der sie sonst kaum Zugang hatten. Ähnliche Möglichkeiten bestanden in den materiell allerdings schlechter gestellten Beginenhäusern, die ebenfalls Grosshaushalte unter Leitung einer Meisterin waren (vgl. S. 25).

Spätestens seit dem 14. Jahrhundert verfügten einzelne Klosterfrauen und Bettelordensbrüder über persönliche Einkünfte. In Klingental sind seit der Mitte des 15. Jahrhunderts eigene Zellen und teils üppiger persönlicher Hausrat belegt: Betten und prächtige Kissen, Zinn- und Silbergeschirr, geistliche Bücher und korallene Gebetsketten.10 Die jeweilige Ausstattung sprach klar soziale Unterschiede an und war ein wichtiges Mittel, um Beziehungen zu pflegen. Eindrücklich erkennen lässt sich das am Fall der Klingentalerin Clara zu Rhein. Claras Elternhaus stand am Basler Nadelberg. Ihr Bruder Friedrich besetzte seit 1437 den Basler Bischofsstuhl, sie selbst brachte es zur Priorin des Klosters Klingental.11 Vor ihrem Tod im Jahr 1455 liess Clara ihren letzten Willen notieren. Sie stiftete Jahrzeiten für Eltern und Geschwister, reservierte Mittel für den Kirchenschmuck und übertrug neun Klosterzellen an andere Klingentaler Klosterfrauen. Sie verfügte also über das Neunfache des individuellen Wohnraums, der damals das übliche Klingentaler Mass war. Wenigstens drei Zellen liess Clara zwei Mitschwestern zukommen, die es in Bezug auf vornehme Herkunft keinesfalls mit ihr aufnehmen konnten – die beiden waren Nichten des Klosterverwalters.12 Zugleich sorgte Clara für den Fall vor, dass nach ihrem Tod andere Frauen «vom Stamme zu Rhein» ins Kloster eintraten, was tatsächlich geschehen sollte. Diese hatten Anwartschaft auf alle Zellen Claras, die also doppelt versprochen worden waren.13

Claras letzter Wille bezeugt eine Vielfalt sozialer Beziehungen, darunter verwandtschaftliche und solche, die sie erst im Kloster knüpfte. In Klingental übernahmen ältere Schwestern als ‹Mütter› die besondere Sorge für Mädchen, die dem Kloster im Kindesalter übergeben wurden.14 Solche Mutter-Tochter-Beziehungen standen möglicherweise hinter der Übergabe von Zellen an die Nichten des Klosterverwalters. Aber auch Klientelbeziehungen konnten sich in grösseren Klöstern etablieren, und Freundschaften gab es überall.

Auch im Kloster halfen unter Verwandten weitergegebene ‹weltlich-materielle› Ressourcen, in der Gemeinschaft eine gehobene Position zu erlangen. Andere Mittel dazu führt eine Beschwerdeschrift an, die in Klingental um die Mitte des 15. Jahrhunderts abgefasst wurde. Gerade die nicht beim Namen genannte Priorin wurde darin mit massiver Kritik überzogen: Die «Mutter Priorin» übe ihre Strafgewalt nach «Gunst und Ungunst» aus und binde die jungen Schwestern an sich, indem sie ihnen alles erlaube. Sie habe sich mit einer alten, gebrechlichen Schwester verbündet, die eine eigene Stube habe. Dort würden die Priorin und ihre Anhängerinnen ein- und ausgehen.15 Klosterämter waren durch Wahl delegierte Kompetenz und begehrte Herrschaftsposition gleichermassen, und wie in allen Haushalten war Harmonie keine Selbstverständlichkeit. Im konkreten Gebrauch von Autorität und in informellen Praktiken wurden Solidaritäten und Widerstand permanent verhandelt. Im Rahmen des Klosterlebens waren diese Praktiken aber andere als im Haushalt eines Ritters oder eines Handwerkers. Nur in Grosshaushalten konnten sich stabilere Parteien bilden.

Geschäft, Reputation und Erbe: Dimensionen eines kaufmännischen Haushalts

Zu wissen, was im Inneren eines Hauses vor sich geht, war auch im vormodernen Basel keine Selbstverständlichkeit. Die städtischen Baukommissäre, die sogenannten Fünfer, mussten sich häufig damit befassen, dass Nachbarn ungefragt Fenster eingezogen hatten, die dann zurückgebaut werden mussten.16 Zugleich waren Haushaltsangelegenheiten Gegenstand alltäglicher Gespräche unter Nachbarinnen, Bekannten und Gesinde. Was Theologen als nichtiges Geschwätz anprangerten, war gerade in der vormodernen Gesellschaft eine Ordnungsmacht ersten Ranges. Denn Gerede konnte die Ehre, den Ruf schädigen. Wenn Männer eher Rats- und Zunftangelegenheiten besprachen, tauschten sich Frauen mehr über Haushalt, Ehe und Krankheit aus.17 Brisant wurde dies erst, wenn das Gerede zur Zeugenaussage wurde und so in die Basler Gerichtsakten einging. Ins Gerede und vor Gericht geriet kurz nach 1450 die aus einem Basler Kaufleute- und Achtburgerschlecht stammende Agnes von Laufen.18 Agnes war die zweite Ehefrau des Basler Kaufmanns Hans Wiss, der mit seinem Bruder und anderen Teilhabern eine Handelsgesellschaft betrieb. 1437 hatte Hans ein geräumiges Haus samt Hof und Garten am Spalenberg gekauft (Spalenberg 12).19 Bei einem Aufenthalt in Barcelona 1450 verhaftet, musste sich der Kaufmann für seine Entlassung eine hohe Summe leihen und starb noch in der Fremde, ohne die Schuld beglichen zu haben. Die Gläubiger klagten gegen die Hinterbliebenen, auch gegen Agnes.20 Sie war als Witwe zum Bruder ihres verstorbenen Mannes gezogen, bald aber schon wieder verheiratet. Über ihren neuen Ehemann, den Junker Peter Offenburg, wurde sie Schwiegertochter des Henman von Offenburg, den wohl steilsten Basler Aufsteiger seiner Zeit. Der König persönlich hatte den Bankier und Diplomaten zum Ritter erhoben. Dem neuen Stand entsprechend erwarb Henman die Schauenburg nahe Pratteln, behielt aber sein Stadthaus.21 Ebendort wurde das erste Kind geboren, das Henmans Sohn Peter und Agnes erwarteten, wie aus den Prozessakten von 1453 hervorgeht.

Die beim Prozess gegen Agnes eingeholten Aussagen lassen eindrücklich erkennen, wie wichtig Hausrat und Vorräte waren. Alles hatte einen Gebrauchswert, speicherte Wert und wurde zuweilen schon bei der Aussage vor Gericht in gängiger Münze taxiert. Viele Dinge waren Beziehungsmedien, wurden zu Geschenken oder Opfergaben, verbanden sich mit Ansehen, mit Erinnerungen und Gefühlen. Knechte und Mägde, Verwandte und Nachbarinnen erwähnten vor Gericht Silber-, Zinn- und Messingleuchter und -geschirr, Schmuck und einen Hausaltar mit Heiligenstatuetten, Truhen und Schränke voller Textilien, teils mit Wappen verziert.22 Aus dem Wiss’schen Haus seien «viele hübsche Dinge» auf die Schauenburg geführt worden, aber auch Wein und Flachs; all das man dort dringend gebraucht habe – denn Junker Peters Hausrat auf der Burg sei «nichts wert». Der Bruder des Hans Wiss habe Wein, Korn und Hafer, Schmer und Schmalz in sein Haus geführt und zwei mit Marderfell gefütterte Mäntel an St. Peter und ans Münster gegeben – «um Gottes Willen», für das Seelenheil des Verstorbenen. Ein Lammfutter, einen Mantel, ein blaues Seidenwams, einen Hut und einen Ring des Verstorbenen sollte Agnes ihrem Bruder geschenkt haben.23

Zum einstigen Haushalt des Hans Wiss gehörte neben den Eheleuten und Kindern – einer gemeinsamen Tochter und einer aus früherer Ehe – auch das Gesinde und wahrscheinlich der Schreiber des Hans Wiss, der nach dem Tod des Kaufmanns zügig entlassen wurde. Diese Haushaltskonstellation war nicht nur für reiche Kaufleute typisch. Vorzeitiger Tod und Altersunterschiede zwischen den Eheleuten waren Ursache für häufige Verwitwung und Mehrfachehen, und auch Gesinde war in vielen Haushalten anzutreffen.

Knechte und Mägde wussten sehr gut, was im Haus vor sich ging. Ihre ambivalente Stellung tritt besonders im Fall einer einstigen Magd der Agnes von Laufen hervor, die zu Zeiten des Prozesses schon in einem anderen Haushalt diente. Ihrer neuen Hausherrin hatte die Magd von Agnes erzählt. Deren Schwägerin habe geäussert, Agnes würde ihre Stieftochter um das Ihrige bringen, und ja: Agnes habe das Haus äusserst gründlich geräumt. Als die neue Herrin zur Aussage geladen wurde, bat die Magd um Stillschweigen; sie fürchte sich vor der Reaktion des Herrn Henman (von Offenburg) und der Seinen. Die neue Dienstherrin jedoch schien nichts fürchten zu müssen. Sie riet der Magd, ihre Seele nicht zu beflecken, also zur Wahrheit zu stehen – und erzählte all dies auch vor Gericht. Ihre Aussage lässt erkennen, dass die neue Herrin ihre Magd höchst interessiert über Agnes’ Verhalten ausgefragt hatte. Die Vertraulichkeit mit der neuen Herrin bezahlte die Magd also vielleicht nicht ganz freiwillig mit einem Vertrauensbruch gegenüber der alten.

Eine andere hierarchische Haushaltskonstellation kommt mit der aus der ersten Ehe des Hans Wiss stammenden Tochter in den Blick. Auch diese war überzeugt, Agnes habe sich über Gebühr am hinterlassenen Hausrat bedient. Sie schilderte, wie sie sich unter Tränen von der Stiefmutter wenigstens zwei Tücher erstritt, die einst ihrer leiblichen Mutter gehört hatten. Beim Anblick zweier Messer mit elfenbeinernen, vergoldeten Griffen habe Agnes überlegt: «Soll ich die Messer meinem Herrn, dem Herrn Henman, schenken? Sie gehören doch einem Ritter zu.» Ein standesgemässes Geschenk für den neuen Schwiegervater.

Das hohe Mass an Autorität, das Agnes als Witwe des Hans Wiss hatte, verlor sie als «Offenburgerin». Nun war sie nicht nur einem Ehemann untergeordnet, sondern auch ihrem Schwiegervater. Gerade in aristokratischen Haushalten dürften solche Konstellationen öfter vorgekommen sein. Wie Agnes und Peter von Offenburg mussten sich auch andere Söhne und Schwiegertöchter in den Haushalt der älteren Generation einfügen, statt einen eigenen zu gründen. Ein naheliegendes Arrangement, wenn ein Haus ein repräsentativer Ansitz war, den man an die nächste Generation weitergeben wollte. Als Agnes im Stadthaus ihres Schwiegervaters die Entbindung näherrücken sah, musste sie sich gar dessen Magd beugen. Diese weigerte sich, für die Entbindung gute Bettwäsche herauszugeben, sodass Agnes sich «notgedrungen» aus ihrem alten Haus am Spalenberg damit versorgte. Eine wichtige Frage im Prozess gegen Agnes war, ob sie sich an den Geschäften ihres Mannes beteiligt hatte. Bei Kaufleuten und im Handwerk war es üblich, dass das Ehepaar auch ein Arbeitspaar war und gemeinsam wirtschaftete.Frauen waren dabei oft eine Art Joker, die dort einsprangen, wo es gerade nötig war – was die (christliche) Basler Rechtspraxis schon seit dem 13. Jahrhundert berücksichtigte.24 Weil sich im Geschäftsleben das Vermögen während der Ehe stark verändern konnte, wurde nach städtischem Recht das während der Ehe «errungene» Gut bei Verwitwung geteilt. Zwei Drittel gingen an den Ehemann oder dessen Erben, ein Drittel an die Ehefrau oder deren Erben. Der Anteil der Witwe am erwirtschafteten Gut wurde also geringer bewertet als der des Witwers, was die latente Dominanz von Männern im Haus, in Handel und Handwerk verfestigte. Allerdings wurden im städtischen Recht Söhne und Töchter als Erben gleich behandelt, sodass auch Frauen einiges in einen Basler Haushalt einbringen konnten. Die Heiratsgüter wurden, anders als während der Ehe erwirtschaftete Güter, direkt an die Kinder übertragen oder an die Verwandten derjenigen Seite, von der sie gekommen waren.

Zum errungenen Gut gehörten nicht nur gemeinsam erworbene Immobilien, sondern die gesamte mobile Habe – bis auf jene Stücke, die bei der Heirat eingebracht worden und nicht verändert worden waren. In dieser Hinsicht konnte Agnes eine Aussage für sich verbuchen, die sie nicht als Täterin, sondern als Opfer darstellte. Ihre Schwester bezeugte, der verstorbene Hans Wiss habe Silbergeschirr, das Agnes von ihrem Vater erhalten hatte, ohne deren Zustimmung einschmelzen lassen. Mobile Habe änderte allzu leicht ihre Besitzerin und ihren Zustand, und die Kommerzialisierung machte selbst Hab und Gut mobil, das in früheren Zeiten als Immobilie schlechthin gegolten hatte: Grund und Boden.

Besitzrechte am Boden, genauer an dessen Erträgen, beruhten seit dem 14. Jahrhundert immer häufiger auf Geschäftsformen wie Pfand oder Rentenkauf. Beides konnte ohne Einschränkung verkauft werden. Auch die Heiratsausstattung – die Ehesteuer – bestand immer öfter aus solchen Einkünften oder barer Münze. Um sie als Sondergut der Ehefrau abgrenzen zu können, wurde um 1400 eine Rechtskonstruktion geschaffen, die diese Güter dem im Geschäft drohenden Verlust entziehen sollte. Man konnte sie «legen in estur wise», also wie eine Ehesteuer zu liegendem Gut machen.25 Die Ehesteuer konnte so als Wertspeicher fungieren und ungeschmälert an die ehelichen Kinder oder zurück an die Herkunftsverwandten fallen. Bestand sie aus barer Münze, musste die Summe in Renten oder in den Kauf von Immobilien investiert werden, damit sie feste Einkünfte abwarf und so zu den Haushaltseinkünften beitragen konnte. Die Höhe der Ehesteuer wirkte sich auf die Heiratschancen ebenso aus wie auf die materielle Absicherung in der Witwenzeit. Absprachen darüber gehörten fest zum Prozess der Eheanbahnung. Solche Absprachen wurden insbesondere in gehobenen Haushalten auch beurkundet. Sie hatten Vorrang vor dem städtischen Recht und bildeten zugleich eine Grundlage desselben, dann nämlich, wenn sie zur Gewohnheit wurden. Vertragliche Rechtspraxis und Rechtsetzung durch Beschlüsse des Rats beeinflussten sich gegenseitig.26

Die Ehesteuer wurde im Prozess gegen Agnes von deren Schwester ganz gezielt ins Feld geführt: Der verstorbene Hans Wiss habe ohne Wissen seiner Frau deren Ehegüter und ihr väterliches Erbe in Geschäfte der Handelsgesellschaft investiert, trotz des Verbots im Ehesteuerbrief. Die Aussage wirft ein Schlaglicht auf die Spannung zwischen der Absicherung der Ehefrau und dem vom Fernhandel geprägten Geschäft des Ehemannes, das hohe Investitionen verlangte. Auch in weniger ausgreifenden Handelsgeschäften und im Handwerk bestand diese Spannung. Investition durch Veruntreuung des Frauenguts war eine mögliche Antwort. Eine andere – oft belegte – Variante war, dass Eheleute sich gemeinsam entschlossen, ihr gesamtes Gut gerichtlich als mobil, das heisst als Fahrhabe zu deklarieren. Die Ehe wurde so zur umfassenden Gütergemeinschaft, das Ehepaar vollumfängliches Geschäftspaar, das auch gemeinsam für Schulden haftete. Genau darum ging es bei der Frage, ob Agnes sich an den Geschäften ihres Ehemannes beteiligt hatte.

Im Jahr 1457 forcierte der Rat die gemeinsame Haftung von Eheleuten: Wenn es sich füge, dass bei Eheleuten, die «gute Zeitlang beieinander gewesen sind, Liebe und Leid miteinander geteilt haben […], eine Frau nach dem Tod ihres Mannes ungeerbt auszugehen begehre […], sie trotzdem schuldig sein solle, entstandene Schulden zu bezahlen helfen».27 Der Ratsbeschluss liest sich wie ein Reflex auf den Prozess, in den die Kaufmannswitwe verwickelt wurde und dessen Ausgang nicht überliefert ist. Tatsächlich hatte Agnes von Laufen versucht, sich ihrer Haftung für die Schulden zu entziehen, indem sie auf ihren Anteil an den gemeinsamen Ehegütern gänzlich verzichtete. Dem stand aber entgegen, dass sie von der hinterlassenen Habe nicht nur eingebrachte Stücke an sich genommen hatte. Das Gerede von Gesinde und Bekannten hatte dies ans Licht gebracht.

Haushalte zwischen Behaglichkeit und Prekarität

Die überwiegende Zahl von Basler Haushalten war arm. Das lässt sich auch an den Häusern ablesen. Noch heute haben in der Basler Talstadt oder in der Kleinbasler Rheingasse viele Häuser die typisch schmale Gestalt von Riemenparzellen, die sich zur Strasse hin eng aneinanderlegen, aber weit in die Tiefe reichen können. Das Raumprogramm dieser Häuser lässt sich vor allem aus den seit 1407 erhaltenen ‹Beschreibbüchlein› ablesen. Dies waren Inventare, welche im Auftrag des Rats den Hausrat Verstorbener, Verschuldeter oder Geflüchteter verzeichneten, häufig zum Zweck der Pfändung oder Versteigerung.28 Die mit der Sichtung Beauftragten notierten die vorgefundene Ausstattung oft geordnet nach den Räumlichkeiten; Küche, Stube und Estrich (Dachboden) bildeten das Minimum an Innenräumen. Häufiger werden zwei Stuben, diverse Kammern und Gaden (Verschläge) erwähnt, öfter auch ein Keller. Seltener ist von einem Sommer- und Winterhaus oder einer Laube die Rede, von Werkstatt und Laden. Auch Hof, Stall und Hausgarten kommen selten zur Sprache. In dieser Hinsicht ist die Aussagekraft der Inventare begrenzt. Denn es ist ein Fehlschluss anzunehmen, dass nicht erwähnte Räume oder Gebäudeteile nicht existierten. Darauf weisen mit anderem Fokus erstellte Akten hin: Die Basler Fertigungsbücher, welche Immobiliengeschäfte dokumentierten, sprechen regelmässig von «Haus und Hofstatt».

In den Häusern armer Leute war der einzige warme Raum die Küche mit offener Feuerstelle. Bessergestellte Haushalte heizten ihre Stuben mit einem Kachelofen. Unbeheizt blieben die Kammern, die Lager- und Schlafraum waren, manchmal beides zugleich. Generell wurden Räume sehr flexibel benutzt und waren meist karg möbliert. Das im Februar 1513 erstellte Inventar über den Hausrat eines Hafners zeigt, wie stark das ganze Haus dem Handwerk angepasst war. Vielleicht wegen der kalten Jahreszeit musste die Stube im ersten Stock als Werkraum mit zwei Töpferscheiben und übriger Handwerksausstattung herhalten. Im Keller befand sich der Brennofen, im Erdgeschoss der Laden. Mit Ausnahme von zwei Schlafkammern lagerten in allen übrigen Räumen und Ecken ungebrannte Kacheln und Gefässe.29

Die Inventare spiegeln oft schon über ihre Knappheit oder Ausführlichkeit enorme soziale Unterschiede. Sie zeigen auch, dass die meisten Haushalte verschiedene Unterhaltsstrategien gleichzeitig verfolgten und das Bild des vom eigenen Handwerk lebenden Meisters als alleinigem Versorger in die Irre führt. Bei wohlhabenden Handwerkern stapelten sich teils enorme Vorräte an Rohstoffen, Vorprodukten oder Gebrauchtwaren, die wohl nicht für die Eigenproduktion, sondern den Zwischenhandel bestimmt waren. Gerade in ärmeren Haushalten fehlten selten Hecheln zum Kämmen von Flachs- oder Hanffasern oder Spindeln und Garn, mit denen Frauen und Kinder bei der Heimarbeit hantierten. Die meisten städtischen Haushalte verfolgten eine «Ökonomie des Notbehelfs», in der sich Einkünfte aus Handwerk und Tagelohn, Aushilfe und Heimarbeit mischten und der Unterhalt nach Möglichkeit aus dem eigenen Acker, Garten oder Hühnerstall und mit gesammelten Früchten und Kräutern aufgebessert wurde.36

In den Beschreibbüchlein dominieren kleine Haushalte. Dagegen erlauben städtische Steuerlisten des 15. Jahrhunderts, Haushalte im Querschnitt zu beleuchten.37 Im Strassenzug zwischen Kornmarkt und Barfüsserkirche, einer von Handel und Handwerk geprägten Zone, tritt im Jahr 1454 dabei Folgendes zutage: Von den 71 erfassten Haushalten hatten 53 einen intakten Familienkern, bestanden also aus einem Ehepaar und gegebenenfalls Kindern. Meist gehörte zum Haushalt ausserdem eine Magd oder ein Knecht, wobei das Wort Knecht auch einen Gesellen bezeichnen konnte. Nur wenige Haushalte konnten sich mehrere Bedienstete leisten. Die acht erwähnten ‹Knaben› und ein ‹Töchterli› waren wohl Heranwachsende, die eine Lehre machten. Auch einzelne Angehörige der (Gross-)Elterngeneration lebten manchmal im Haushalt. Genauso häufig waren Untermieter. Ein Viertel der erfassten Haushalte wurde – zu gleichen Teilen – von alleinstehenden Männern oder Frauen geführt, ganz allein lebten aber die wenigsten.

Spätere Steuerlisten lassen die Veränderungen in den Haushalten im Laufe der Zeit erkennen. Im Jahr 1470 waren noch dreissig Haushaltsvorstände von 1454 im alten Haus verzeichnet. 1497 sind gerade noch zwei Personen nachzuweisen, die auch schon 1454 erfasst wurden. In sechs Fällen lassen die Nachnamen vermuten, dass Söhne oder Enkel der einst hier Ansässigen im Haus ihrer Vorfahren lebten. Insgesamt zeigt sich eine hohe Fluktuation, für die es mehrere Gründe gibt. In Handwerk und Handel gründeten Kinder bei der Heirat in der Regel einen eigenen Haushalt und verliessen das Elternhaus. Doch auch wer im Laufe der Jahre einen gewissen Wohlstand erwirtschaftete oder ererbte, zog von einem kleineren38 in ein grösseres Haus. Verwitwete oder alte Menschen konnten ihr Haus oft nicht mehr halten. So zog ein Flickschuster nach dem Tod seiner Frau in ein Hinterhaus und tat sich dort mit drei anderen Alleinstehenden zusammen.

Wer es schaffte, ein Haus zu erwerben, sorgte damit schon fürs Alter vor.39 Andere mussten sich mit dem Sparen begnügen. Gerade von Mägden ist häufiger belegt, dass sie im Alter «ein Armütlein» zusammengebracht hatten. Eine andere Möglichkeit war, sein Gut dem Spital oder einem Kloster zu übertragen und sich dort mit Wohnung, Nahrung und Kleidung versorgen zu lassen, wobei es verschiedene Versorgungsklassen gab. Man konnte sich auch bei Verwandten, Berufskollegen oder Nachbarn einmieten und in Kost begeben oder umgekehrt Personen zur Untermiete aufnehmen, sich eine Magd oder Pflegekinder verpflichten, die man im Gegenzug im Testament begünstigte.40 Während eines Lebens veränderten sich Haushalte nicht nur, sondern wurden auch aufgegeben und neu begründet. Die Versorgung durch die eigenen Kinder war die Ausnahme. Von den 1454 nachgewiesenen Haushalten waren 26 von 71, also über ein Drittel, im Alter kinderlos. Davon zeugen Erbeinsetzungen und Versorgungsverträge, die sie vor dem städtischen Schultheissengericht dokumentieren liessen.41 Die niedrige Reproduktionsquote in der Stadt machte deshalb ständigen Zuzug vom Land nötig.42

Was die finanziellen Verhältnisse betrifft, so versteuerte 1454 ein Fünftel der Haushalte gar kein Vermögen und zwei Drittel besassen nur bescheidene Summen. Über die Hälfte der Stadtbevölkerung lebte demzufolge mit dem Risiko, bei Unfall oder Krankheit, Teuerung oder Verwitwung in prekäre Verhältnisse zu geraten. Greifbar wird das in einer Liste über Getreidevorräte bei der Bewohnerschaft des St.-Leonhard-Kirchspiels aus dem Jahr 1444. Damals machten Söldnerbanden die Gegend unsicher und der Rat hatte der Bevölkerung vorgeschrieben, sich mit Getreide zu bevorraten. Jedoch war gemäss der Liste ein Viertel der Haushalte dazu nicht in der Lage. Im folgenden Jahr diskutierte der Rat, ob aus städtischen Mitteln Getreidevorräte beschafft werden sollten. Ein Ratsherr hatte argumentiert, das anzukaufende Korn käme nur den Armen zugute, während die Reichen eigene Vorräte hätten. Der Rat verwendete die Mittel schliesslich für die Verteidigung.43 Diese Entscheidung muss als Ausnahme gesehen werden. Die Beschaffung von Kornvorräten in Krisenzeiten gehörte zu den Massnahmen, die grundsätzlicher Teil der öffentlichen Sozialfürsorge waren, nicht zuletzt um Hungerrevolten zu vermeiden. Der Rat suchte auch in verschiedenen Erlassen die Versorgung der städtischen Bevölkerung sicherzustellen. Er reservierte die Morgenstunden des Kornhandels für den Einkauf der Basler Bewohnerschaft und gestattete den Zwischenhandel erst als zweiten Schritt. Er ging auch gegen die Praxis vor, Korn und andere Lebensmittel vor den Toren der Stadt aufzukaufen und mit Aufschlag auf dem städtischen Markt anzubieten.44 Trotzdem blieben ärmere Haushalte Teuerungskrisen nach schlechten Ernten ausgeliefert und konnten sich auch den im Jahreslauf ohnehin schwankenden Getreidepreisen viel weniger entziehen als Haushalte mit gut gefüllten Kellern und Scheunen.45 Schulden gehörten zum Alltag reicher wie armer Haushalte. Für die handwerkliche Tätigkeit nötige Rohmaterialien, aber auch Konsumgüter wurden häufig auf Kredit gekauft (Borgkauf ). Dabei konnten spätere Zahlungstermine oder auch Ratenzahlung vereinbart werden. Ebenso übernahm, wer in Basel ein Haus kaufte, erbte oder lieh, damit häufig Schulden (vgl. S. 76).

Nicht beglichene Schulden konnten beim Basler Schultheissengericht eingeklagt werden. Die wenigsten Fälle verhandelte das Gericht mit abschliessendem Urteil. Denn ebenso wie einer Klage schon aussergerichtliche Auseinandersetzungen vorausgingen, fand auch die endgültige Einigung oft erst nach einem Prozess statt. Der Gang vor Gericht sollte vor allem den Zahlungsdruck erhöhen oder festgefahrene Verhandlungen neu in Gang bringen.46 Fiel tatsächlich ein Urteil, so wurde oft die Beschlagnahmung von Gütern angedroht und im Fall der Nichtbeachtung auch in die Tat umgesetzt. Das beschlagnahmte Gut wurde, wenn das nicht schon geschehen war, oft bei Dritten hinterlegt. Die Versteigerung war das letzte Mittel der Schuldentilgung. In Situationen drohender oder vollzogener Beschlagnahmung entstanden die meisten Hausratsinventare. Sie belegen auch die Alltäglichkeit von Schulden bis in den Tod, denn häufig sollten aus dem verzeichneten Hausrat die Schulden von Verstorbenen getilgt werden.47 Die Omnipräsenz von Schulden ist nicht grundsätzlich ein Anzeichen ständiger Not. Schulden waren oft schlicht ein Kreditinstrument, das ohne Banken und oft ohne Münzen auskam. Die typischen Transaktionen, die Schulden hervorbrachten, waren Kauf auf Kredit und die Gewährung von Darlehen. Die damit verbundenen Haushaltssituationen bleiben meist im Dunkeln. Beim Gros der städtischen Bevölkerung dürfte die strukturelle Ursache für die Aufnahme von Schulden in begrenztem Betriebskapital gelegen haben. Viele Leute konnten ihre Ausgaben also erst begleichen, wenn sie gerade Erlöse erzielt hatten. Saisonale Schwankungen von Einkommen und Ausgaben kamen hinzu. Im Winter schrumpften die Einkommensmöglichkeiten etwa im Bauhandwerk, bei Gärtnern und Rebleuten, während gleichzeitig die Getreidepreise zu steigen begannen. Eine andere strukturelle Ursache für die allgegenwärtigen Schulden war die begrenzte Menge an Münzen und die Tatsache, dass Münzen nicht die beliebtesten Wertspeicher waren. Wer Überschüsse erwirtschaften konnte, legte bares Geld möglichst wieder an – in Geschäften und Bevorratung, zum Erwerb einer kleinen Rente oder zur Ablösung bestehender Rentenlasten. Selbst gut gestellte Leute hatten deshalb zuweilen nur begrenzte Münzvorräte. Im Jahr 1455 behandelte das Basler Schultheissengericht 947 Fälle von Schulden, im Jahr 1497 waren es 851. Die Auswertung dieser Stichproben hat eine ganze Reihe wichtiger Beobachtungen ermöglicht.48 Dazu gehört, dass in den meisten Fällen keine engen sozialen Beziehungen zwischen den Beteiligten bestanden. Schulden machte man häufig bei mehr oder weniger Unbekannten. Die soziale Distanz überbrückten Bekannte und Freunde, Nachbarinnen oder Verwandte, die als Zeuginnen oder Bürgen auftraten. Gerade in der Vermittlung waren Beziehungen sozialer Nähe eine unverzichtbare Grundlage für die Gewährung von Darlehen, ebenso dafür, durch Zahlungsverzug erschüttertes Vertrauen wieder herzustellen. Solche Beziehungen im persönlichen Umfeld ermöglichten auch ärmeren Menschen, Kredit zu erhalten. Ihre Gläubiger waren vor allem – aber keineswegs ausschliesslich – Reiche. Diese wiederum nutzten sehr viel öfter als arme Leute das Gericht zum Eintreiben von Schulden.

Der Zugang Armer zu Darlehen lässt sich als Ausdruck sozialer Integration verstehen, wenn auch um den Preis latenter Abhängigkeit, denn so manche Schuld wurde erst nach Jahren beglichen. Die Tatsache, dass Reiche häufiger klagten, spricht deutlich vom Machtgefälle in der städtischen Gesellschaft. Ein Instrument allein der reichen Elite war das Gericht aber nicht. Abgesehen von der Klage bot es auch die freiwillige Dokumentation von Schulden an, und zwar kostenlos. Ein Angebot, das besonders ärmere Leute nutzten, speziell in schlechten Zeiten. Das Gericht konnte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit also ein Stück weit kompensieren.49

Frauen erschienen in Schuldsachen wesentlich seltener als Männer vor dem Schultheissengericht (1455: 17 %, 1497: 14 %). Bei verheirateten Frauen agierten in aller Regel die Ehemänner vor Gericht, denen de iure die Vormundschaft über ihre Frauen und Kinder zustand. Wenn Frauen aber in Schuldsachen auftraten, dann meist ohne Vormund. In einzelnen Fällen liessen sich Ehemänner vor Gericht gar von ihren Ehefrauen vertreten. Das als Abweichung von der schriftlichen Rechtsnorm zu interpretieren, entspringt einem modernen Missverständnis. Das Basler Stadtrecht des 15. Jahrhunderts war weder in einem Kodex zusammengestellt, noch wurden geschriebene Normen in jedem Fall angewandt. Zentral blieb das Prozessrecht und in seinem Mittelpunkt das Gericht selbst. Die seit dem 13. Jahrhundert zunehmende Schriftlichkeit hatte mündliche Praktiken und deren Anpassungsfähigkeit noch lange nicht beseitigt. In Bezug auf die Stellung von Frauen war die Situation also besser, als in Ratsbüchern notierte Rechtssätze erkennen lassen. Ehefrauen konnten auch klagen, wenn sich Ehemänner unzulässig am Frauengut vergriffen hatten oder gemeinsamen Besitz verschleuderten. Die Handlungsfreiheit von Frauen nahm im Verlauf des 16. Jahrhunderts insgesamt ab. Die Geschichte weiblicher Emanzipation lässt sich nicht als lineare Fortschrittsgeschichte erzählen. Sie spielt sich an vielen Tatorten ab und ist bis heute nicht vollständig erreicht. Die gerichtlichen Aufzeichnungen über Schulden sind nur die Spitze des Eisbergs. Ohne gerichtliche Vermittlung kamen insbesondere Pfandleihen aus.51 Die Praxis, gegen Pfand Kredit zu geben, ist gut belegt in den Hausratsinventaren, die bei Tod und Verschuldung aufgenommen wurden. Die 1464 verzeichnete Habe eines verstorbenen Sattlerknechts, der seine Bleibe in einem Wirtshaus hatte, bestand aus einer Handvoll Kleider, einem Gürtel, zwei Taschen und einem Hut. Ein altes Wams, so wurde vermerkt, sei beim Schneider hinterlegt für eine Summe von sechs Schilling. Die ausstehenden Guthaben des Gesellen, nämlich sechs oder sieben Wochenlöhne sowie zwei Gulden, die der Wirt noch schuldig war, überstiegen die Schulden.52 Das zeigt zugleich mögliche Gründe für die Pfandleihe an: verzögerte Lohnzahlung und wahrscheinlich im Voraus zu zahlende Kosten für die Unterkunft. Drastischer als dieser Fall ist die 1413 verzeichnete Notiz im Inventar eines Basler Rebmanns, dessen Frau ein Rebmesser gegen Brot versetzt hatte: «Ist ein sag über ein rebenmesser, hat sine frowe vorziten versetzet für ein schilling brotte.»53 In den Haushalten von Rebleuten, die sich oft an der Armutsgrenze bewegten, dürften ähnliche Notsituationen keine Ausnahme gewesen sein.

Wer sich Kredit verschaffen wollte, hatte oft einen längeren Weg vor sich. Bekanntschaft und Zunft konnten befragt, Häuser abgeklappert werden. Ausserdem gab es Expert:innen des Kleinkredits.54 Juden, die solche Kredite vergaben, waren nach 1397 nicht mehr in Basel ansässig. Wer bei jüdischen Geldleihern Kredit nehmen wollte, musste sich nun etwa nach Mülhausen aufmachen. Öfter sind im 15. Jahrhundert Pfandleihen bei sogenannten Käuflern und Käuflerinnen belegt, die im Secondhand-Markt zuhause waren und teils im Dienst der Stadt standen, um den Wert beschlagnahmter Habe zu schätzen.55 Sie hatten aber nicht nur eine wichtige Funktion, wenn es um Kredit und Schulden ging, sondern auch, wenn man nach den Konsummustern fragt, die in der vormodernen Stadt verbreitet waren.

Standesgemäss konsumieren

Die städtische Gesellschaft Basels konsumierte zwischen 1250 und 1530 weit weniger als die heutige. Nicht nur, weil sie viel kleiner war, sondern weil viele kulturelle Genüsse, für die heute Geld hingelegt wird, damals gänzlich abseits von Bezahlung zu erleben waren – allem voran im Gottesdienst – und sich nicht als Konsum beschreiben lassen. Doch auch der Verbrauch von Konsumgütern war in der Summe geringer als heute und folgte anderen Mustern und Leitlinien. Für die Zeit von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis zum 16. Jahrhundert wurden die Lebenshaltungskosten in oberdeutschen Städten annäherungsweise ermittelt. Modellrechnungen für das Jahr 1500 erlauben den Rückschluss, dass selbst Jahreseinkommen aus gelernter Handwerksarbeit von vierzig bis fünfzig Gulden im Jahr für Ehepaare mit Kindern nur einen bescheidenen Lebensstil zuliessen. Ein Tagelöhner hätte von (maximal) zwanzig Gulden Jahreslohn – nach Abzügen für Behausung, Kleider und Heizen – etwa vierzehn Gulden für Ernährung ausgeben können. Das reichte damals für zwei bis vier Personen, allerdings nur bei strikter Beschränkung auf die Grundnahrungsmittel: Brot und Getreidebrei. Wein und Fleisch waren wesentlich teurer. Anders als oft behauptet, tranken gerade ärmere Leute deshalb meist nur Wasser.56 Ein alleinstehender, regelmässig beschäftigter Tagelöhner konnte wohl über dem Existenzminimum leben, doch viele Menschen mussten sich mit deutlich geringeren Jahreseinkommen begnügen: im Taglohn arbeitende Frauen, arme Kleriker, Gesellen und Gesinde.57

Die Untersuchungen zu Löhnen und Preisen konnten ältere Auffassungen korrigieren: Weder das 14. noch das 15. Jahrhundert waren demnach goldene Zeiten des Handwerks. Bessere Zeiten waren sie allein im Vergleich zum 16. Jahrhundert, in dem die steigenden Getreidepreise nicht von steigenden Löhnen aufgefangen wurden. Die zugrundeliegenden Dynamiken werden häufig mit dem Bevölkerungseinbruch seit den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts und dem neuerlichen Anwachsen der Bevölkerung seit dem späteren 15. Jahrhundert in Verbindung gebracht. Geringere Bevölkerungszahlen minderten den Ressourcendruck und sorgten mit besseren Löhne für Wohlstandsgewinne.

Die sozialen Unterschiede bei den verfügbaren Haushaltsmitteln schlugen auch auf die Ernährung durch. Archäologische Untersuchungen konnten Unterschiede beim Fleischkonsum belegen. An der Augustinergasse wurden 1975 bis 1977 fünf Latrinen aus dem 13. Jahrhundert ausgehoben, in denen auch tausende Knochenreste entsorgt worden waren. Zwei dieser Latrinen wurden vor dem Bau des Augustinerklosters genutzt. Das Profil der Knochenfunde stimmt damit überein, dass es sich hier, in der Nähe zum Münsterplatz, um eine wohlhabendere Gegend handelte. Jungtierknochen von Rind, Schaf und Ziege, Schweine- und Hühnerknochen stehen für gehobene Fleischqualität. Ähnliches gilt für die Latrine, welche die Augustinermönche selbst benutzten. Analog zu diesem Befund belegen auch Rechnungen aus Basler Klöstern im 15. Jahrhundert reichhaltige Ernährung.58 In den übrigen beiden Latrinen waren Hühnerknochen eine Rarität, andere Fleischsorten stammten häufiger von alten Tieren. Diese Gruben sind ärmeren Leuten zuzurechnen, möglicherweise den beim Klosterbau tätigen Handwerkern und dem klösterlichen Gesinde.59

Noch anschaulicher zu greifen ist der Verzehr von (zugekauften) Lebensmitteln in den Rechnungen des bischöflichen Hofschaffners aus den 1460er-Jahren. Für den Bischof war der Basler Haushalt seit dem 14. Jahrhundert nur einer neben anderen: den Residenzen in Pruntrut (Porrentruy) und Delsberg (Delémont) sowie dem Reisehaushalt. Kam der Bischof nach Basel, stiegen die Ausgaben des Schaffners beträchtlich. Dann wurden günstige Fische wie Hering und Stockfisch ergänzt um teure wie Weissfisch und Hecht, Karpfen, Lachs und andere Arten. Ausser dem sonst dominierenden Rindfleisch kam nun eher Kalbfleisch auf den Tisch, dazu Hühner und andere Vögel, Weissbrot, Äpfel und Birnen sowie importierte Pfirsiche. Auch exotische Gewürze fehlten nicht.60 Fast all diese Nahrungsmittel zählten zu den ‹Herrenspeisen›, die nur für den Bischof und dessen Gäste bestimmt waren. Doch auch in Abwesenheit des Bischofs wurden Fleisch und Fisch verzehrt, und so genossen auch die Beamteten und das Gesinde die Vorteile dieses herrschaftlichen Haushalts. Die angeführten Modellrechnungen zum Lebensunterhalt, die sich auf Löhne und Preise stützen, können solche Konstellationen nicht berücksichtigen. Gerade für Gesellen, Knechte und Mägde deckte aber die Mitversorgung in den Haushalten, zu denen sie gehörten, den Löwenanteil ihres Konsums ab: Nahrung war dabei der mit Abstand grösste Unterhaltsposten.61

Ob man sich an Lachs oder Pfirsichen erfreute, war nicht nur eine Frage der Haushaltsmittel, sondern auch eine der Ehre. Angemessener Konsum gehörte zu den Standespflichten. Deshalb spiegeln Berichte über üppige Festmähler nicht den Alltag, sondern den Status der Gastgeber und die Bedeutung herausgehobener Ereignisse. Für den Adel brachten Ritterturniere regelrechten Zwangskonsum mit sich. Der Basler Bischof gab in den 1460er-Jahren nachweislich besonders viel bei der jährlichen Ratswahl am Sonntag vor dem Johannisfest (Mittsommer) aus, wenn die städtischen Magistrate den Bischof um die Erneuerung der Regierung baten und – nach gewährter Bitte – an die bischöfliche Tafel geladen wurden.62 Üppige Mähler und Festlichkeiten begleiteten auch die Besuche hoher Würdenträger und die Festtage nach und vor Beginn der kirchlichen Fastenzeiten: Ostern und Fasnacht, Weihnachten und Martinstag – ein wichtiger Zinstermin Mitte November, der ausserdem kurz vor Beginn der vorweihnachtlichen Fastenzeit lag. Abseits dieses demonstrativen Konsums herrschten indes auch am Bischofshof die Leitlinien des Masshaltens und der Sparsamkeit.63 Der Wechsel von Masshalten und Üppigkeit galt auch im Bereich der Kleidung. Bei den Stoffen für seine Untergewänder leistete der Bischof sich keinen Luxus. Für seine Obergewänder hingegen bevorzugte er Importstoffe, farblich das Rot hoher Würdenträger, ergänzt von Schwarz, der damaligen Modefarbe der im buchstäblichen Sinne Wohlbetuchten.64 Mit ganz besonderem Kleiderschmuck reiste der Basler Bischof 1471 an den Reichstag nach Regensburg; er liess dafür nicht nur die eigenen Gewänder, sondern ebenso die seiner Begleiter besticken. Noch höhere Summen flossen in die bischöflichen liturgischen Gewänder. Schliesslich ging es hier nicht nur um den Nimbus eines gesalbten Hirten der heiligen Kirche, sondern auch um die Ehre Gottes. Liturgische Gewänder, die nach dem Tod dem Kirchenschatz einverleibt wurden, Altarbehänge und andere Kirchenzierden können als symbolischer Höhe- und Endpunkt des Konsums und der Güterzirkulation angesehen werden. Als Bestandteile des Kirchenschatzes wurden sie zum religiösen Opfer und damit dem Kreis austauschbarer Waren enthoben.65

Die mit den kostbaren Textilien und dem Kirchenschatz als Ensemble angezeigte Metamorphose irdischer Reichtümer in jenseitig anmutende, schimmernde Heilsmittel wurde als eine endgültige inszeniert. Von Dauer blieb sie aber nicht in jedem Fall. So belegt eine Klage der Dorfbewohner von (Efringen-)Kirchen, deren Pfarrkirche dem Basler Petersstift inkorporiert war, die Rückverwandlung ihres Kirchenschatzes ins Profane. Ein bei ihnen von St. Peter eingesetzter Leutpriester, so die Pfarrgemeinde, habe ein mit Seide und Perlen besticktes Futteral gestohlen; ein anderer einen guten Überrock, also eine Festtagskleidung, an sich genommen, daraus aber Windeln für seine Kinder fertigen lassen; auch der Silberlöffel für die Krankensalbung sei abhandengekommen. Ausserdem beklagte die Dorfgemeinde den Verfall ihrer kirchlichen Betreuung. Den Grund für die Misere lastete sie dem Petersstift an, schicke dieses doch immer jene Kandidaten, die sich mit der geringsten Ausstattung zufrieden gäben. Für die Ernährung eines Einzelnen, so lässt sich aus späterer Warte hinzufügen, mochten die Pfarrpfründe reichen. Für die Versorgung von Kindern aber nicht.66

Geistliche waren keineswegs immer besser gestellt als Laien, und auch der Basler Ritteradel überragte nicht all jene mit üppiger Lebensführung, die ‹nur› Bürger waren. Der Konzilsbesucher Enea Silvio Piccolomini berichtete 1433/34 über die Basler Männer, dass die Edlen der Stadt niemandem aus dem Volk Zutritt zu ihrer Gesellschaft gewährten, der nicht herausragender Ratsherr, bekannter Würdenträger oder extrem reich sei. Die Männer würden sich einfach, aber geschmackvoll kleiden. Nur wenige, etwa Ritter, trügen Purpur; die Leute aus den ersten Kreisen kleideten sich schwarz. Die übrige Masse der Leute käme in unkultivierter, zerlumpter und unordentlicher Kleidung daher, in «geringen», meist leinenen Gewändern.67 Piccolominis Worte sprechen von ständischen Grenzziehungen ebenso wie von ihrer Durchbrechung oder Erweiterung: Für die ‹ersten Kreise› der Stadt war ein Rittertitel vielleicht begehrenswert, aber um einen aristokratischen Lebens- und Kleiderstil zu pflegen, war er nicht notwendig.

Seine eigene Distanz zur ‹grossen Masse› der Basler Bevölkerung markierte Piccolomini über die Abfälligkeit, mit der er ihre Kleidung charakterisierte. Aber entgegen den wohlgeformten Worten des Humanisten war Kleidung auch für diese Mehrheit ein wichtiges Statussymbol und lesbares Zeichen ihrer Verhältnisse. Zerlumpte Kleidung trugen nur bettelarme Leute, was ihre Chancen auf Indienstnahme fast gänzlich zunichte machte. Deshalb sind in Nachlassinventaren von Gesellen und Gesinde neben «bösen» – abgenutzten – Kleidern meist auch bessere finden. Das Gesinde wurde von den Dienstherren oder -herrinnen mitversorgt, auch das bezeugte die Ehre des Haushalts. Zuweilen wurde dabei die eigene, abgetragene Kleidung nach unten weitergereicht. Manche Magd empfing nach Jahren treuer Dienste auch Kleidung und erhielt anderen Hausrat geschenkt, eine Art minimaler Grundausstattung für eine eigene Haushaltsgründung oder gar die Ehe. Die Praxis, das Gesinde im Haushalt mitzuversorgen, war demnach eine Praxis des Teilens als eine des hierarchisch geordneten Zuteilens. Eine Folge war, dass es auch unter Mägden und Knechten je nach der Ehre ihres Haushalts beträchtliche Unterschiede bei der Kleidung gab.68

Wie wertvoll Kleidung war, zeigt sich auch in anderen Zirkulationsweisen als dem vertikalen Konsummuster innerhalb der Haushalte. Kleidung wurde in die Ehe mitgegeben, den Erben hinterlassen oder ging nach dem Tod als Opfer an eine Kirche. Lange Listen belegen, dass das Basler Spital regelmässig gebrauchte Kleidung und Hausrat verkaufte.69 An solche Habe kam das Spital über Hinterlassenschaften, Almosen oder ‹Bezahlungen› für vorübergehende Pflege. Wie das Spital, so waren viele Kaufleute nicht im Grosshandel der Messen aktiv, sondern im lokal-regionalen Kleinhandel des Secondhandmarkts, auf dem sich die weniger Wohlhabenden mit Kleidung und Hausrat versorgen konnten. Für mehrfache Konsumschleifen sorgten aber auch Flickschneider und -schuster. Selbst im Basler Haushalt des Bischofs liess man die Schuhe des Gesindes flicken.70 Die Zirkulation von Textilien endete selbst dann nicht, wenn Kleidung nicht mehr auszubessern war. Sie konnte dann noch immer Bettelnden überlassen, als Lappen gebraucht oder dem Lumpensammler übergeben werden, der sie als wichtigen Rohstoff in die Papiermühlen brachte. Die Zirkulation von Textilien hatte also mehrere Zyklen und dauerte sozusagen bis zur letzten Faser. Auch für andere, heute wenig luxuriös anmutende Dinge, allem voran Betten und Bettzeug, Werkzeug und Bauholz, war die lange Weiterverwendung charakteristisch.

Die vielfache Wieder- und Weiterverwendung von Kleidung und anderer Habe hatte nicht nur damit zu tun, dass diese Ressourcen teuer waren und deshalb möglichst nachhaltig gebraucht werden mussten. Kleidung war nicht nur Spiegel, sondern konstitutives Element von Stand und Ehrbarkeit. Änderungen des sozialen Status wurden durch Kleidungswechsel angezeigt, man denke an den Habit von Geistlichen oder an die Haube verheirateter Frauen. Wurde eine Person gesucht, beschrieb man zuallererst ihre Kleidung, nicht ihren Körper. Kleidung war ein Identifikationsmerkmal und Kleidung schuf Identität.71 Wenn um 1450 der Bruder des verstorbenen Hans Wiss zwei gute Mäntel des Toten an die Kirche gab, gingen persönliche Stücke dorthin und gerade nicht ein unpersönlicher Münzerlös.

Doch die Übereinstimmung von innerer, immaterieller Person und äusserer, materieller Hülle drohte unter der zunehmenden Verfügbarkeit der «hübschen Dinge» auf dem Markt zu zerbrechen.72 Die Intensivierung des Handels liess seit dem 14. Jahrhundert das Phänomen der Mode entstehen und ermöglichte immer mehr Varianten für die Manipulation des Äusseren. Einige Reaktionen darauf waren altbewährt, so das Klischee, dass Frauen anfällig für Kleiderschmuck seien. Zeitgenössische Gemälde oder Glasfenster beweisen, dass auch Männer höchst elegant gekleidet sein konnten.73 Auch der Diskurs über die sündigen Begleiter des Reichtums – Eitelkeit und Habsucht – war nicht neu, wenngleich er nun viel intensiver unters Volk gebracht wurde (vgl. S. 27). Dass Kleidung die ‹wahren› Verhältnisse aber auch verschleiern konnte, wurde zum Problem, verhandelt in populären Erzählungen und Erlassen der Obrigkeit (vgl. S. 262). Einen bezeichnenden Ausdruck fand die Differenz zwischen innen und aussen im 14. und 15. Jahrhundert dort, wo die Basler Gesellschaft die Grenzen der Ehrbarkeit zog: Gerade als ehrlos angesehene Leute wie Zuhälter und Prostituierte gaben sich, wie Nachlassinventare belegen, oft einen gepflegten, modischen Anschein – die Frauen meist um den Preis erzwungener Verschuldung bei ihren Zuhältern.74 Kein Wunder, dass der Rat die Prostitution zu Zeiten des Basler Konzils möglichst eng zu kontrollieren und auf wenige Orte zu begrenzen suchte: zu deutlich zeigte sie den sich gefährlich öffnenden Zwiespalt der Gesellschaft.

So trieben weithin gehandelte Tuche, Kleidung und Mode voran, was als typisches Zeichen der Renaissance gilt: die Individualisierung, das Nachdenken über Differenz und Kohärenz von innerer Person und ‹Ansehen›. Das barg beträchtliches Transformationspotenzial und brachte ein Ringen in Gang, das bis heute nicht gänzlich beendet ist.

Anmerkungen

  1. Schmidt-Voges 2015.
  2. Burckhardt 1909, S. 98–100.
  3. HLS, Art. ‹Hertenberg›.
  4. KDS BS, Bd. 8, S. 177–183. Matt; Jaggi 2011, S. 36–43, 52. Sommerer 2004.
  5. Wackernagel 1907–1924, Bd. 2.1 (1911), S. 381–383. 1456 waren es 25 Achtburgergeschlechter: StABS, Ratsbücher A 1 (Rotes Buch), S. 1.
  6. Grundlegend dazu Morsel 2004.
  7. Vgl. Morsel 2008.
  8. KDS BS, Bd. 7, S. 89 f., wo aber die Zuweisung zu Jakob von Andlau fehlt.
  9. Literatur zu den einzelnen Konventen weitgehend erschlossen durch https:// www.helvetiasacra.ch.
  10. StABS, Kloster Klingental, HH 4, Nr. 40.
  11. HS IV/5, S. 581.
  12. Weis-Müller 1956, S. 33–35.
  13. StABS, Kloster Klingental, H, fol. 93v-94v. Eine Klosterzelle ins Bild setzte 1526 Hans Holbein d. J., womöglich nach Klingentaler Eindrücken: KDS BS, Bd. 4, S. 129.
  14. Weis-Müller 1956, S. 22.
  15. StABS, Kloster Klingental, HH 4, Nr. 301. Vgl. Weis-Müller 1956, S. 41–48, mit teils falscher Wiedergabe.
  16. Exemplarisch StABS, HGB Spalenberg 12, zum Jahr 1352, 1374, 1421.
  17. Simon-Muscheid 2004, S. 290–295.
  18. HLS, Art. ‹Laufen, von (BS)›.
  19. StABS, HGB Spalenberg 12, zum Jahr 1437.
  20. Zum gesamten Prozess: Schulte 1922.
  21. Gilomen-Schenkel 2008, S. 53 f., 131.
  22. Zum Hausrat Basler Haushalte generell Major 1911.
  23. Aussagen im Auszug ediert in: Rippmann; Simon; Simon-Muscheid 1996, S. 53–66.
  24. Zum Folgenden Hagemann 1981, Bd. 2, S. 161–179. Vgl. auch Signori 2001. Zum jüdischen Erbrecht Lohrmann 1999, S. 14.
  25. Hagemann 1981, Bd. 2, S. 167.
  26. Hagemann 1970.
  27. Zitiert nach Hagemann 1981, S. 174.
  28. Simon-Muscheid 2004, S. 21–26. Major 1911, insb. S. 240, und zur Haustypologie KDS BS, Bd. 8, S. 30.
  29. Simon-Muscheid 2004, S. 69.
  30. Marti 2013, S. 259 f.
  31. Tauber; Tauber 1980, S. 138, Abb. 98; S. 149 f., Abb. 109, Nrn. 1–2; S. 152, Abb. 110, Nrn. 1–3; S. 153, Abb. 111, Nrn. 1–5; S. 154, Abb. 112, Nrn. 1–2.
  32. Roth Heege 2012, bes. S. 35–37.
  33. Grütter; Keller 1999, S. 7.
  34. Stehlin 1907.
  35. Heiniger; Heiniger 2009, S. 18 f.
  36. Simon-Muscheid 2004, S. 76.
  37. Signori 2000 zu allem Folgenden.
  38. Eher klein etwa das abgebildete Haus (Rheinsprung 14). Dazu KDS BS, Bd. 7, S. 398.
  39. Signori 2016. Signori 2008.
  40. Simon-Muscheid 2004, S. 169.
  41. Signori 2001.
  42. Schäfer 2014. Holenstein; Kury; Schulz 2018.
  43. Simon-Muscheid 2011, S. 31 f.
  44. Hitz 2017. Jörg 2008.
  45. Dazu grundsätzlich Groebner 1993.
  46. Hitz 2022, S. 234–241.
  47. Simon-Muscheid 2004, S. 22 f.
  48. Hitz 2022 zu allem Folgenden.
  49. Ebd., S. 181, 265–269. Signori 2015, S. 31.
  50. StABS, Gerichtsarchiv D 6, 93v. Das Folgende ebd. D 12, 13r. Vgl. Hitz 2022, S. 30.
  51. Hitz 2022, S. 52.
  52. Ediert in: Simon-Muscheid 2004, S. 419.
  53. Zitiert nach ebd., S. 77.
  54. Hitz 2022, S. 47–52. Simon-Muscheid 2004, S. 78–86.
  55. Hitz 2022, S. 54–60. Simon-Muscheid 2004, S. 84–86.
  56. Hirschfelder 2005, S. 137.
  57. Dirlmeier 1978, S. 461 f.
  58. Gilomen 1977, S. 326 f. und ähnliche Befunde in den Rechnungen Klingentals: StABS, Kloster Klingental N.
  59. Schibler; Hüster-Plogmann 1996.
  60. Hirsch 2004, S. 167–175.
  61. Dirlmeier 1978. Groebner 1993, S. 142–147.
  62. Hirsch 2004, S. 285 f.
  63. Fouquet 2012, S. 5 f.
  64. Hirsch 2004, S. 278–283 auch zum Folgenden.
  65. Burkart 2009, S. 48–54, 67–69 auch zum Folgenden.
  66. Marchal 1971 mit Edition.
  67. Hartmann u. a. 1951, S. 33.
  68. Simon-Muscheid 2004, S. 171–189.
  69. Fuchs; Weber 2021.
  70. Hirsch 2004, S. 169 f.
  71. Moos 2004.
  72. Howell 2010, S. 208–260, auch zum Folgenden.
  73. Simon-Muscheid 1995. Zur abgebildeten Madonnentafel und dem elegant gekleideten Jüngling zuletzt Kemperdick 2016.
  74. Simon-Muscheid 2004, S. 227–230.