Orte, Räume, Lebensformen. Geselligkeit und Gesellschaft

Claudia Moddelmog

In: Stadt in Verhandlung. 1250 – 1530 | S. 128-161 | DOI: 10.21255/sgb-03.04-367774 | Lizenz: CC BY-NC 4.0

Die Stadtmauern als Kennzeichen vormoderner europäischer Städte verleiten zur Annahme, im Inneren des Mauerrings habe sich der städtische, im Aussen der ländliche Raum befunden. Doch der städtische Raum reichte über die Mauern hinaus und umfasste auch die Vorstädte. Sie unterschieden sich vom Zentrum durch den grösseren Anteil armer Leute, die oft keine Bürger waren, gleichwohl aber zur Einwohnerschaft gehörten, und durch eigene Organisationen, die Vorstadtgesellschaften. Diese brachten es, anders als die Zünfte, zwar nie zur Vertretung im Rat, übernahmen aber ähnliche Funktionen: Sie gaben Orientierung über die rechte Ordnung und übten niederschwellig Kontrolle darüber aus, boten Unterstützung und Geselligkeit an. Was Stadt bedeutete, wer hier etwas zu sagen hatte, wurde zum grossen Teil in den Zunft- und Gesellschaftshäusern verhandelt, aber immer auch im städtischen Raum vorgeführt: bei Turnieren, Prozessionen oder zur Fastnacht. Neben solch demonstrativen Ereignissen gehörte zum urbanen Leben essenziell das Nebeneinander von Armen und Reichen, Christen und Juden, Einheimischen und Fremden. Es lässt sich anhand spezifischer Plätze, Quartiere und Orte beschreiben.

Basler Stadträume

Wie unterschiedlich Basel als Stadt im Jahr 1256 wahrgenommen werden konnte, lässt sich an einer Urkunde ablesen, die der Basler Bischof Berthold damals ausstellen liess. Es ging darin um die Regeln für die Bäcker in der Stadt. Die Urkunde verliert kein Wort über Selbstverwaltungsrechte oder eine Zunft, sie ist gänzlich aus der Perspektive der Herrschaft geschrieben: Der Bischof sprach von den Bäckern in «seiner Stadt» (nostre civitatis). Als es aber um deren Abgaben ging, brach sich eine andere Perspektive Bahn. Die Stadt zerfiel nun in verschiedene Räume. Deutlich geringere Abgaben als ihre Kollegen zahlten jene Bäcker, die «bei Sankt Alban, in Kleinbasel oder vor dem Kreuztor» – also der St. Johanns-Vorstadt – «oder vor anderen Stadttoren» lebten.1 Obwohl Kleinbasel bis ins 14. Jahrhundert rechtlich gesehen eine eigene Stadt war, nannte es die Urkunde in einer Reihe mit den Grossbasler Vorstädten. Mit diesen hatte die rechtsrheinische Stadt tatsächlich einiges gemein. Gute Anhaltspunkte für die Entwicklung der Vorstädte gibt die Lage der seit den 1230er-Jahren neu gegründeten Klöster, die im linksrheinischen Grossbasel zunächst ausnahmslos direkt vor den damaligen Stadttoren errichtet wurden. Dort war noch genügend Platz für die ausgreifenden Klosterareale, und die Klöster trugen zum Ausbau dieser Zonen bei. Anfangs als Bauherren, später als Grosskonsumenten zogen sie Handwerker an. Im 12. Jahrhundert hatte sich bei St. Alban eine Vorstadt gebildet, die dem Cluniazenserkloster in mehrfacher Hinsicht unterstellt war und auch deshalb lange ein Eigenraum blieb.

Etwas jünger ist die dichtere Besiedlung der anderen Vorstädte anzusetzen. Doch schon für das 13. Jahrhundert konnten Archäologie und Bauforschung in den Vorstädten vor dem (inneren) Spalen- und dem Kreuztor einige Häuser nachweisen, die wenigstens teilweise aus Stein errichtet waren. Eines davon (Spalenvorstadt 7) lag genau gegenüber der ersten Klosteranlage der Franziskaner, die später vom Frauenkonvent Gnadental übernommen wurde.2 Kloster und Haus wurden wohl gezielt an der Ausfallstrasse Richtung Elsass errichtet.3 Dieser wichtigen Verkehrsader dürfte die Bebauung schon früh gefolgt sein, ohne sich strikt darauf zu begrenzen. Denn auch an der von der Ausfallstrasse abzweigenden heutigen Schützenmattstrasse 11 stand bereits im 13. Jahrhundert ein einfaches kleines Haus mit steinernem Keller und einem Fachwerkaufbau.4 Für eine schon fortgeschrittene Bebauung spricht, dass die Spalenvorstadt in den 1270er-Jahren mit Befestigungen versehen wurde. Im Laufe des 14. Jahrhunderts schlossen sich die die ersten Hausfronten zur Strasse hin. Anders als in der Innenstadt hielten sich aber hinter den Häusern noch lange grössere Gartenareale. Anders als die linksrheinischen Vorstädte war Kleinbasel eine Gründungsstadt. Die Errichtung der Rheinbrücke in den 1220er-Jahren hatte die Voraussetzungen dafür geschaffen. Seit den 1250er-Jahren tauchen in der schriftlichen Überlieferung einzelne Häuser und Gassen auf;5 Profanbauten des 13. Jahrhunderts lassen sich auch archäologisch nachweisen.6 Teils wurden Grundstücke gezielt entwickelt, wie die regelmässige Parzellierung grösserer Areale erkennen lässt. Im Kontrast dazu gab es noch längere Zeit Überbauungslücken, die wahrscheinlich als Werkplätze genutzt wurden.7

Dass seit 1250 Schlag auf Schlag eine rechtsrheinische Neustadt entstand, belegen übergreifende Infrastrukturmassnahmen. 1255 wurden erstmals (Stadt-) Gräben erwähnt, ab 1256 Stadttore. Ein Teilstück der Kleinbasler Stadtmauer, soweit sie bis 1270 fertiggestellt worden war, konnten bauhistorische Forschungen in den Mauern des ‹Kleinen Klingentals› identifizieren. Dieses erste Konventsgebäude der Frauen integrierte den vorhandenen Mauerabschnitt in seiner langgestreckten Nordfassade.8 Das Klostergelände als Ganzes wurde später – auf Kosten der Frauen – mit einer neuen Stadtmauer eingefasst, die dem Kleinbasler Mauerverlauf eine markante Ausbuchtung bescherte. Wahrscheinlich hatte also schon um 1270 das Bauland nicht mehr ausgereicht, um die Klosteranlage aufzunehmen.

Der grösste Kleinbasler Grundbesitzer war das Kloster St. Alban. Bei der Errichtung der Stadt spielten die Cluniazensermönche allerdings nur insofern eine Rolle, als sie dort abgegrenzte Parzellen zu sehr günstigem Zins verliehen. Zu den in Kleinbasel aktiven Investoren gehörten auswärtige Klöster wie Wettingen und St. Blasien, aber auch adlige und bürgerliche Männer und Frauen aus Basel und der Region. Besonderen Elan entwickelte ein einstiger Amtsträger des Bischofs, Heinrich von Ravensburg. Er beteiligte sich am Ausbau des Kanalsystems und liess mehrere Mühlen errichten. Einige davon verkaufte er in den 1270er-Jahren den Klingentalerinnen, dazu auch eine Hofstatt dicht beim Klostergelände.9 Überdies bot er gegen eine Entschädigungszahlung an, einen auf dem Nachbargrundstück begonnenen Hausbau zu stoppen, falls die Baupläne den Schwestern missfielen.10 Das Kloster erwarb damals nicht nur für die Arrondierung des Klosterareals Immobilien, sondern auch als Investitionsobjekte und Wertanlage. Häuser und Mühlen brachten durch die Verleihung an Dritte laufende Einkünfte für den Klosterhaushalt.

Ein wesentlicher Kreis von Leuten, die Kleinbasels Bebauung mitgestalteten, dürfte in den urkundlich überlieferten Transaktionen aus gutem Grund fehlen. Das waren Menschen, welche auf günstig geliehenem Land einfache Häuser bauten und diese Häuser nicht verkaufen wollten, weil sie darin lebten. Für eine solche ärmere Bewohnerschaft, die in den schriftlichen Quellen unterrepräsentiert bleibt, sprechen archäologische Befunde: Die Stadtmauern Kleinbasels waren ebenso wie die der linksrheinischen Vorstädte deutlich schwächer als jene, die sich um die Grossbasler Innenstadt legten.11 Auch die geringeren Abgaben der vorstädtischen und Kleinbasler Bäcker weisen in diese Richtung. Dabei zählten Bäcker wenigstens in späterer Zeit tendenziell zu den bessergestellten Bewohnern, denen die Besitzer von Mühlen und Schmieden, Schleifen und Sägen in den Kanalquartieren an die Seite zu stellen sind. Zur armen Bevölkerung, die in den Vorstädten und Kleinbasel überproportional vertreten war, gehörten vor allem Leute, die ihr Auskommen in Landwirtschaft und Gartenbau sowie in Gelegenheitsarbeiten suchten. Dass die Vorstädte auf Dauer als weniger begehrenswerte Siedlungszonen gesehen wurden, drückt sich auch darin aus, dass der Basler Rat des Öftern Einwohner aus der Innenstadt zur Strafe dorthin verbannte.12

Städtische Gesellschaften

Im Zuge der Stadtentwicklung bildeten sich in Basel unterschiedlich geprägte Stadträume heraus. Rund um den Kornmarkt – dem heutigen Marktplatz – überwogen Häuser von Geschäftsleuten, am Nadel- und Petersberg und um den Münsterplatz dominierte die aristokratische Bewohnerschaft, in den Vorstädten sammelten sich Migrant:innen vom Land und in manchen Gassen oder entlang der Wasserläufe konzentrierten sich spezifische Gewerbe (vgl. S. 172 f.). Die Eigenheit der unterschiedlichen Basler Stadträume wurde ausserdem durch Orte geprägt, die explizit den Zweck hatten, Menschen zueinander zu bringen. Solche Treffpunkte sind etwa für Handwerksgesellen belegt, die sich auf diese Weise einen Raum schufen, an dem sie sich der Kontrolle der Meister entziehen konnten.13 Als exklusive Orte der Geselligkeit für die eigenen Leute bekannter sind aber die Zunft-und Gesellschaftshäuser. Zunfthäuser sind seit dem 14. Jahrhundert belegt. Teilweise hatten sie Vorläufer in Trinkstuben, die nicht den Besitz einer ganzen Liegenschaft voraussetzten. Hier versammelten sich die Zunftmitglieder zu ganz verschiedenen Anlässen. Frauen und Männer, die keine Vollmitglieder waren, sondern allein der geistlichen Zunftbruderschaft beitraten, kamen nur zu den wenigen Grossversammlungen. Für viele, vor allem männliche Vollmitglieder, war das Zunfthaus hingegen stark in den Alltag integriert. Nach Feierabend konnte man hier dem ‹Müssiggang› frönen. Beim gemeinsamen Essen und Trinken, Spielen und Schwatzen wurden Informationen ausgetauscht und Geschäfte angebahnt, Ratsentscheide diskutiert und sogar Aufstände oder Verschwörungen geplant.14 Das Gewicht der Zünfte lässt sich an der Errichtung eigener Zunfthäuser und der dafür gewählten Standorte ablesen. Fast alle Zünfte, die bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts noch kein Zunfthaus an zentralen Orten der Grossbasler Innenstadt besassen,15 holten das nun nach. Kürschner und Gartner erwarben bald nach der Ermordung der jüdischen Bewohnerschaft (1349) jüdische Liegenschaften in der Gerbergasse, während die Schmiede nach der offiziellen Ausweisung der Basler Beginen (1411) ein einstiges Beginenhaus am Rümelinsplatz übernahmen.16 Ein Coup gelang der Safran- bzw. Krämerzunft. Sie konnte den einstigen bischöflichen Ballhof, das heisst das Lagergebäude für Stoffballen, erwerben und errichtete 1423 auf dem Areal einen vollständigen Neubau.17 Die zu den vier Herrenzünften zählende Safranzunft, deren Mitglieder man als ‹Herr› ansprach, ragt auch darin hervor, dass sie die nahegelegene Andreaskapelle gewissermassen als Zunftkirche vereinnahmte, in der die Zunft selbst den Kaplan einsetzte.18 Diese zentrale Positionierung hatte nicht nur praktische Gründe, sondern zielte ebenso auf die öffentliche Wahrnehmung. Anders als das Rathaus, das eine offene Halle als Eingang aufwies und damit als öffentlicher Ort inszeniert wurde, schlossen sich – soweit noch zu ermitteln – die Zunfthäuser zur Strasse hin ab, was den exklusiven Zugang nur für Mitglieder betonte. Mit dem Rathaus gemein hatten sie, dass sich die verschiedenen Gebäudeteile um einen Hof gruppierten, der bei grösseren Anlässen viele Menschen aufnehmen konnte: ein Raum, um wichtige Beschlüsse der Zunft zu verlesen, den Bürgereid zu leisten oder auch zu tanzen.19

Je nachdem, welche Funktion man in den Blick nimmt, reichten die Aktivitäten und Kompetenzen der Zünfte unterschiedlich weit. Gerade in den Vorstädten und in Kleinbasel hatten die Zünfte Konkurrenz in den sogenannten (Vorstadt-)Gesellschaften. Diese Gesellschaften organisierten den Wach- und Kriegsdienst mit und besassen eigene Gesellschaftshäuser samt Trinkstuben. Anhand von Kleinbasel lässt sich gut erkennen, dass auch hier die Gesellschaftshäuser in zentraler Lage errichtet wurden.

Die Vorstadtgesellschaften sind den Zünften nicht in jeder, aber in vielerlei Hinsicht an die Seite zu stellen. Anders als die Zünfte partizipierten die Vorstadtgesellschaften nicht im Rat, sondern waren in dieser Beziehung, wie wohl der Grossteil ihrer Mitglieder, minderprivilegiert. Doch auch sie durchdrangen die (vor)städtische Gesellschaft auf sehr verschiedenen Ebenen, offerierten Bruderschaft, Kontakt und Unterstützung, übten aber auch Kontrolle aus. Exemplarisch lässt sich dies anhand der Kleinbasler Gesellschaft Zum Rebhaus zeigen, welche unabhängig von den Zünften der Rebleute und der Gärtner bestand. Aus dem Jahr 1431 hat sich im Archiv der Gesellschaft eine Ordnung erhalten,21 eingerichtet gemäss der Überschrift von «unseren Ratsherren und Meistern, neuen und alten». Sie war also wohl in gemeinsamen Beratungen ausgewählter Zunft- und Gesellschaftsvorstände mit dem Rat der Stadt ausgearbeitet worden. In Bezug auf die Stellung und Aufgaben von Zünften und Gesellschaften ist der letzte Satz bemerkenswert: Die Ordnung sei «allen zunften und geselschaften» schriftlich übergeben worden. Das erhaltene Schriftstück war also nur eine von mehreren Kopien, die der Rat Zünften und Gesellschaften zur Bekanntmachung bei ihren jeweiligen Mitgliedern zugestellt hatte. Wenn auch die Gesellschaften insgesamt weniger Rechte hatten als die Zünfte, nahmen sie in diesem Fall schlicht dieselben Aufgaben wahr.

Die Ordnung regelte zuallererst den Taglohn von Rebleuten, Gärtnern oder Hilfskräften – Männern und Frauen, fremden und heimischen, ob sie nun inner-oder ausserhalb «beden stetten» (beider Städte) werkten. Schlechter als in der Ordnung festgesetzt zu bezahlen, war erlaubt – das Gegenteil nicht. Gleiches galt für die Verköstigung: am Morgen eine einfache Suppe mit Brot, zum «imbis» ein Stück Fleisch oder ein bis zwei Eier, dazu «mus» (Brei) und Brot. In der Fastenzeit traten sauer eingelegtes Gemüse («gumpest») und ein halber Hering an die Stelle von Fleisch oder Eiern. Am Abend gab es Brot «und anders nutzit». Über den Tag verteilt erhielten Männer anderthalb, Frauen ein Mass Wein (ca. 1,5 l). Alle sollten den ganzen Tag am Werk für ihre Auftraggeber bleiben.

Die Ordnung lässt das Denkmuster von Heimischen und Fremden hervortreten, obwohl die Fremden ausnahmsweise gleich behandelt werden sollten. In den frühen Tagen des Basler Konzils bewirkte der gesteigerte Konsum einen Arbeitskräftemangel, der Gleichbehandlung und Höchstlöhne nötig machte. Frauen kamen dabei schlechter weg als Männer, nicht nur bei der Verpflegung. Auch ihre Löhne waren niedriger. Das Regelwerk machte abschliessend allen zur Pflicht, die Übertretungen einzelner Akteur:innen anzuzeigen. Insbesondere in den Blick genommen wurden dabei geistliche Auftraggeber: «Brechent aber die geistlichen dise ordenung, den soll man knecht und werg verbieten.» Diese Vorschrift zeigt zum einen, dass geistliche Institutionen, die wie viele andere Betriebe mit Saisonkräften wirtschafteten, als finanzkräftige Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt galten; zum andern, dass auch die Wahrnehmung der Geistlichkeit sich nach dem konkreten Kontext richtete. Auch hundert Jahre später – zu Zeiten der Reformation – sollte die Kritik an den Vorteilen, die geistliche Institutionen sich und ihren Leuten in Handel und Produktion verschafften, eine wichtige Rolle spielen.

Einblick in ihre innere Struktur bietet ein anderes Dokument der Gesellschaft Zum Rebhaus, ein schäbig anmutendes Büchlein, an dem häufiger Gebrauch seine Spuren hinterlassen hat. Weil es mit Listen über bezahlte Heizkostenbeiträge beginnt, ist es im Archiv unter dem Titel ‹Heizgeldbüchlein› verzeichnet.22 Doch ein genauerer Blick erweist, dass weitere Abschnitte Eintrittsgelder, gewährte Kredite und verhängte Bussgelder verzeichnen. Die Gesellschaft ahndete also auch Vergehen, meist Konflikte zwischen je zwei Beteiligten. Genaueres lässt lediglich ein Eintrag erkennen, bei dem es um einen Angriff auf den Stubenknecht ging, der quasi als Wirt für die Gesellschaft fungierte: dem hatte ein gewisser Peter L. eine Kanne in den Bauch geworfen. Als Busse musste der Angreifer ein Pfund Wachs zahlen. Das Zahlungsmittel ist bezeichnend. Wachs als Beleuchtungsmaterial war schon seit Jahrhunderten als Abgabe im Zusammenhang mit Gaben fürs Seelenheil und Sünden etabliert. Wachskerzen wurden wohl nirgendwo in solcher Menge verbraucht wie in Kirchen. Die Wachsstrafen könnten durchaus in Kerzenform aus dem Gesellschaftshaus auf den Altar des heiligen Pantaleon in der Kleinbasler Pfarrkirche St. Theodor gewandert sein, jenen Altar, den die Gesellschaft Zum Rebhaus dort gemeinsam mit den beiden anderen Kleinbasler Gesellschaften unterhielt.

Ganz am Ende folgten im ‹Heizgeldbüchlein› die Ausgaben (und verstreuten Einkünfte) der Gesellschaftsmeister und Untermeister. Für Gesellen, die sich unter dem Banner der Gesellschaft an Fehde- oder Kriegszügen beteiligten, wurde vor Ort Brot gekauft und bei der Rückkehr ein Mahl mit Fleisch bezahlt. Manchmal wurden der Kleinbasler Schultheiss – der Gerichtsherr Kleinbasels – oder der Leutpriester bewirtet. Mal war ein Fenster zu reparieren, mal ein Ofen, mal Tischtücher, Gläser und Teller zu kaufen. Regelmässige Ausgaben für ein Spalier weisen darauf hin, dass die Gesellschaft eigene Reben bewirtschaftete. Der ebenfalls verzeichnete Erlös für den davon geernteten Wein war so gering, dass man sich die Reben am ehesten an Laubengängen oder im Hof des Gesellschaftshauses vorstellen möchte, wo sie zugleich dem Namen der Gesellschaft Ehre machten.

Die mit Abstand häufigsten Ausgaben galten dem (Heiz-)Holz, das die Meister wohl mehrfach in Muttenz kauften. Dort ansässige Bauern wurden öfter für den Transport entlohnt. Sie brachten das Holz offenbar zum Rhein, denn auch Schiffsleute wurden bezahlt. Hinzu kamen Kosten für das Hauen und Tragen des Holzes und schliesslich für den Zoll. Das Heizen der Trinkstube brachte also einigen Aufwand mit sich. Dabei war die Gesellschaft Zum Rebhaus alles andere als reich. Die immer wieder belegte Sorge ums Holz illustriert den enormen Stellenwert der Heizung in der Trinkstube. Die Gesellschaftshäuser waren nicht nur Begegnungszentren; im Winter dürften die beheizten Stuben gerade für ärmere Vorstadtbewohner, denen die Mittel zum regelmässigen Heizen und Kochen fehlten, auch Wärmestuben gewesen sein.

Aus dem ‹Heizgeldbüchlein› lässt sich auch ablesen, dass die Gesellschaft ihre Mitglieder in ganz verschiedene Beziehungen einband – zum Rat, zum Schultheissen, zum Leutpriester. Zugleich diente das Gesellschaftshaus als eine Art Erweiterung der individuellen Haushalte. Hierin standen die Gesellschaften den Zünften in nichts nach. Gewerbetreibende Mitglieder der Vorstadtgesellschaften waren sicher auch Angehörige einer Zunft, doch anders als die Zünfte hatten die Vorstadtgesellschaften ein räumlich bestimmtes Einzugsgebiet. Im Fall der Kleinbasler Gesellschaften wurde der Bezug auf den rechtsrheinischen Stadtraum noch verstärkt durch die Tatsache, dass dieser ein eigener Pfarrbezirk war. Der Zusammenschluss der Gesellschaften in einer Bruderschaft, die an der Pfarrkirche St. Theodor einen Altar unterhielt,23 akzentuierte die Bindung an die Pfarrkirche über das Kirchenrecht hinaus, denn hier ging es gerade nicht um rechtlichen Zwang, sondern um eine selbstgewählte Bindung der Bruderschaft, die sie grundsätzlich auch auflösen konnte. In anderer Weise nachverfolgen lässt sich die Quartierbindung in der St. Alban-Vorstadt. Das Quartier war am Rhein stark durch Kanäle und Mühlen geprägt. Am Fluss, im Haus ‹Zum Esel›, befand sich auch die älteste belegte Trinkstube. Die oberhalb, heisst auf dem Berg wohnenden Leute, die ganz andere Interessen hatten, sahen sich in dieser Stube nicht vertreten. Nicht enden wollende, im Einzelnen nicht zu fassende Streitigkeiten zwischen beiden Parteien brachten 1486 den Prior von St. Alban dazu, auf die bis dahin ausgeübten Gerichts- und Aufsichtsrechte in der Vorstadt zu verzichten. Er legte sie in die Hände des Rats. Dieser beschaffte für die Vorstadtgesellschaft einen neuen Sitz im Turm beim Lindenbrunnen, der aber schon 1492 ausbrannte. In der Folge bezog die Gesellschaft das Haus ‹zum Tolden›, nach dem sie sich bald ‹Zum hohen Dolder› nannte.

Im Zuge der Neuordnung der Gesellschaft ordnete der Rat an, alle nichtzünftigen Vorstadtbewohner müssten dort Mitglied werden, und erliess 1492 für sie eine umfassende Ordnung: Alle Nichtzünftigen mussten sich an Wach- und Kriegsdienst beteiligen. Witwen, Näherinnen und «dergleichen Leute» hatten anstelle des Dienstes eine Gebühr zu entrichten. Die Gesellschaft sollte auch dafür sorgen, dass die Brunnen sauber blieben. Der Rat regelte die Wahl der Meister und erliess eine Stubenordnung. Beschimpfungen, Schlägereien und Messerzücken waren verboten, an Festtagen auch das Spielen und Fluchen.24

Am Fall der Gesellschaft Zum hohen Dolder lassen sich die Zusammenhänge zwischen dem physischen, dem sozialen und dem rechtlichen Raum gut konturieren. Die Interessenkonflikte zwischen den Leuten am Kanal (dem St. Albanteich) und am Hügel gingen letztlich auf die Topografie und das davon geprägte Gewerbe zurück. Der Rat hatte wiederum andere Interessen, nämlich die Vorstadtgesellschaft in die städtische Verteidigung und andere Aufgaben einzubeziehen. Ausserdem spielten alten Rechte des Klosters St. Alban eine Rolle. Was daraus ersichtlich wird, dass der Rat der Gesellschaft alle Gebühren für die Ablösung des Wach- und Kriegsdienstes in einem Raum weit über die Vorstadt hinaus zusicherte. Dieses Gebiet aber entsprach dem der alten Rechte von St. Alban links des Rheins und ebenso dem korrespondierenden Pfarrbezirk. Daran anzuknüpfen, gebot vielleicht die damalige finanzielle Not der Gesellschaft, die in kurzer Folge zweimal umziehen musste.

Die Auseinandersetzungen um die Vorstadtgesellschaft von St. Alban waren vielleicht besonders gravierend, doch dürften Konflikte innerhalb der Vorstadtgesellschaften und ebenso innerhalb der Zünfte kaum eine Ausnahme gewesen sein. Schliesslich waren Zünfte und Gesellschaften auch Institutionen, die Konflikte niederschwellig kontrollierten und Sanktionsmöglichkeiten gegen gewalttätige Mitglieder in Händen hatten. Der Stolz über die eigene Gesellschaft, der über Wappenscheiben oder an Altären in Szene gesetzt wurde, ist deshalb nicht als reine Schauseite aufzufassen. Denn auch Konflikte, ebenso wie die Kontrolle von Konflikten, verstärken soziale Beziehungen. Aber während eine erhaltene Inschrift bis heute vom Zunftstolz spricht, sind Konflikte und Solidaritäten, die sich in den Trinkstuben entfalteten, in den seltensten Fällen aufgezeichnet worden. Exklusive Trinkstuben waren keine Erfindung der Zünfte. Auch die Aristokratie hatte sie, und zwar schon seit dem 13. Jahrhundert. Deren älteste lag im Haus ‹zur Mücke› (Schlüsselberg 14), nur ein paar Schritte vom Münsterplatz.25 Hier verkehrten vor allem die adligen Geschlechter. Bald trat die Trinkstube im Haus ‹zum Brunnen› (Petersberg 1) hinzu, wo sich vor allem Achtburger versammelten, jener Zirkel von Bürgern, die aus ihren Reihen acht ‹burger› in den Rat entsandten. Eine weitere Stube wurde im Haus ‹zum Seufzen› (Stadthausgasse 4–8) eröffnet, wo wenigstens zeitweise Adlige und Achtburger gleichermassen verkehrten.26 Diese Aufteilung der aristokratischen Stuben, die gemeinsam unter dem Namen Hohe Stube firmierten, war keine strikte und so veränderlich wie die Aristokratie selbst. In den drei Jahrhunderten vor der Reformation änderte sich der Bestand an führenden Geschlechtern wesentlich dynamischer als danach.27

Phasenweise sammelten sich in der ‹Mücke› und im ‹Seufzen› regelrecht verfeindete Parteiungen des städtischen (teils auch ländlichen) Adels, die allerdings ihrerseits keine langfristig stabilen Blöcke bildeten. Reibereien um Einfluss im Rat, Loyalitäten gegenüber regional bedeutenden Fürstenhöfen – der Basler Bischöfe, habsburgischer Herzöge und anderer – oder strittige Erbansprüche schufen immer wieder aufbrechende Konflikte, die zweifelsohne innerhalb der Stuben und phasenweise zwischen ihnen ausgetragen wurden. In den aristokratischen Trinkstuben wurde auch ausgehandelt, wer Sitz im Rat nehmen oder dem Basler Bischof als Bürgermeister vorgeschlagen werden sollte. Die Stuben hatten also, ebenso wie jene der Zünfte, für die Verteilung, Ausübung und Weitergabe von Machtpositionen enorme Relevanz.

Schon im frühen 15. Jahrhundert löste sich die älteste adlige Stube im Haus ‹zur Mücke› auf. Das Haus wurde vom Rat übernommen, um hochrangige Gäste zu bewirten und Feierlichkeiten abzuhalten. Konzilsgäste, die über einen Basler «Stadtpalast» berichteten, meinten damit sehr wahrscheinlich das Haus ‹zur Mücke›.28 Die Übernahme der adeligen Trinkstube durch den Rat steht sinnbildlich für die abnehmende Bedeutung des Adels in der Stadt. Zwar sass er schon länger gemeinsam mit Achtburgern und Zünften im Rat, beharrte aber auf dem Privileg, einen Ritter als Bürgermeister zu stellen. Dieser Anspruch war im 15. Jahrhundert schwieriger zu erfüllen, auch deshalb, weil immer weniger Basler Adlige den Rittertitel führten.

Die Unterscheidung von Adel, Achtburger und Zünften orientiert sich an wichtigen Kategorien der Zeitgenossen. Sie ist allerdings nicht mit einer sozialen Schichtung gleichzusetzen. Auch in den Zünften gab es mächtige Männer, welche die Zunft verlassen und in die Hohe Stube aufgenommen werden konnten. Ein bekanntes Beispiel ist der 1379 als Apothekerssohn geborene Henman Offenburg, dessen Karriere als Bankier und Diplomat ihm einen kaiserlichen Wappenbrief und die Ritterwürde einbrachte.29 Der wohl letzte dieser neuen Basler Ritter war Heinrich Meltinger, der 1512 von der Hohen Stube in den Rat entsandt wurde. Er war der Sohn des Basler Kaufmanns und Zunftmeisters der Schlüsselzunft Ulrich Meltinger und amtete ab 1522 viele Jahre als ritterlicher Bürgermeister.

Heinrich Meltingers Karriere war gut vorbereitet: Studium, Solddienst, Ehe mit einer Basler Junkerstochter, Übernahme erst der bischöflichen Vogtei Birseck, später der städtischen Vogtei Waldenburg – all das hatte er vorzuweisen, um in die Hohe Stube aufgenommen zu werden.30 Ein Blick auf seinen Vorgänger im Bürgermeisteramt verdeutlicht indessen, dass die Hohe Stube damals schon stark an Bedeutung verloren hatte. Meltinger war als Bürgermeister kein Ritter vorangegangen, sondern ein Zunftmeister – der in der Zunft zu Hausgenossen sitzende Münzwechsler Jakob Meyer zum Hasen. Als erster zünftischer Bürgermeister steht er in der Basler Stadtgeschichtsschreibung für den Durchbruch des ‹Zunftregiments› im Rat. Aber dieser ‹Zünftler› besass neben dem Haus ‹zum Hasen› in der Stadt seit 1508 auch einen repräsentativen Landsitz, ein Schlösschen in Gundeldingen.31 Er war ein Aristokrat, wenn auch kein Adliger. Die Übernahme hoher städtischer Ämter blieb ein Merkmal der gewandelten städtischen Aristokratie.

Städtischer Raum als Arena – Wettkämpfe, Feste, Prozessionen

Anders als die Gesellschaftshäuser mit ihren abgegrenzten Mitgliederkreisen teilte sich grundsätzlich die gesamte Stadtbevölkerung den öffentlichen Raum – vor allem Gassen und Plätze, die allen zugänglich waren. Allerdings gaben diese Räume im Jahresverlauf immer wieder eine Bühne für spezifische Aufführungen, mit denen städtische Hierarchien und Ordnungen demonstriert oder auch infrage gestellt wurden. Zu den vom städtischen Adel gestalteten Inszenierungen im städtischen Raum gehörten vor allem die Turniere. Als Arena für diese Schaukämpfe diente der Münsterplatz. Dort präsentierten sich die adligen Ritter als exklusives Kollektiv von kampfgewandten und hochgerüsteten Männern. Eines der Basler Turniere ist unter dem Namen ‹böse Fasnacht› in die Geschichte eingegangen. Es fand zur Fastnacht 1376 statt. Höchster Gast war der habsburgische Herzog Leopold III., der sich in den Jahren zuvor mit dem Basler Bischof gegen die Stadtgemeinde verbündet und im Gegenzug Kleinbasel als Pfand erhalten hatte. Vielleicht gezielt provoziert seitens antihabsburgischer Kräfte endete das Turnier in Tumult, Totschlag und Arrestierung einer ganzen Reihe Adliger durch aufgebrachte Basler Bürger. Leopold konnte nach Kleinbasel fliehen und später die schwere Bestrafung der ganzen Stadt durchsetzen.32 Die ‹böse Fasnacht› ist ein typischer Fall symbolischer Kommunikation: der mit dem Ritterspiel auf dem Münsterplatz demonstrierte habsburgische Herrschaftsanspruch wurde mit gewalttätiger Ablehnung beantwortet. Ein gestörtes Ritual, eine ‹böse Fasnacht› also. Auf diese und andere Erfahrungen mit der Eskalation von Turnieren antwortete der Basler Rat mit Sicherheitsvorkehrungen. Die Stadt wurde abgeriegelt, bewaffnete Wachen patrouillierten und hielten nach Möglichkeit die einfache Bevölkerung auf Abstand.33

Über die Ehre der turnierenden Ritter wachten die Damen, die als Gäste des Turniers unentbehrlich waren. Im Minnesang – der seit dem 13. Jahrhundert in Basel gepflegt wurde – wurden Frauen, in deren Dienst ein Ritter Heldentaten vollbrachte und für die er dichtete, als umworbene, unberührbare Herrinnen stilisiert. Die Turniere setzten sie als Richterinnen über männliche Ehre in Szene. Eine detaillierte Schilderung darüber verfasste für seine Landsleute in der Heimat ein aus Spanien stammender Gesandter, der 1436, während des Basler Konzils, ein Turnier in Schaffhausen besuchte. Der Spanier beschrieb auch das Ritual der Helmschau, bei dem Frauen die Ehre der Helmträger angreifen konnten: «Vom Turnierplatz begab sich von den Damen, wer Lust hatte, in den Saal, um die Helme zu betrachten. Und da bezeichnete eine jede den Helm des Ritters, über den sie Klage zu führen hatte. Zugleich hielten sie Nachschau, ob Helme von Leuten da wären, die nicht am Turnier teilnehmen durften, und fanden auch einen … es ist, müsst Ihr wissen, wie es scheint, der Sohn eines sehr reichen Basler Bürgers und er hat wegen seines Reichtums eine Gräfin zur Frau genommen.» Auf Geheiss der Damen wurde der Helm nun öffentlich in den Dreck geworfen. Er gehörte dem Basler Henman Sevogel.34 Dessen Gemahlin war zwar nicht wirklich eine Gräfin, aber eine geborene von Eptingen. Sie stammte aus jenem Zweig des Geschlechts, das (neben nahe gelegenen Burgen) den Basler Eptingerhof beim Münsterplatz innehatte (Rittergasse 12). Beim Turnier wurde Henman Sevogel öffentlich klar gemacht, dass seine Ehe nicht ausreichte, um sich dort unter die Ritter zu mischen. Ein anderer Basler Teilnehmer wurde nicht ganz so drastisch behandelt: Er wurde zwar verprügelt, da er eine ‹Bürgerliche› geheiratet hatte, durfte aber am Turnier teilnehmen.

Ablehnung gegenüber nicht standesgemässen Ehen zu demonstrieren, war auf Turnieren schon seit dem späteren 14. Jahrhundert üblich. Dazu trugen auch Turniergesellschaften bei, in denen sich Ritter zusammenschlossen. In Basel hatten sich schon im 13. Jahrhundert die Gesellschaften der habsburgisch orientierten Sterner und der bischofstreuen Psitticher formiert, die sich aber im 14. Jahrhundert auflösten. An ihre Stelle traten regionale Turniergesellschaften wie etwa die zum Fisch und Falken.35 Die Turniergesellschaften machten nun häufiger Herkunft aus adligem Geschlecht zur Aufnahmebedingung oder sogar die Abkunft von vier adligen Grosseltern.36 Der spanische Gesandte berichtet dementsprechend: «Niemand durfte eine Dame zum Tanz auffordern ausser untadeligen Rittern mit reinem Geblüt von allen vier Grosseltern her.» Der Fall Gredannas von Eptingen und Henman Sevogels steht also für die verstärkte Abgrenzung zwischen Adel und Nichtadligen. In diesem Zusammenhang waren die Inszenierungen der Turniere nur eine soziale Praxis neben anderen, hier etwa der Eheschliessung. Wieder eine andere war die Auszeichnung im wirklichen Kampf. Und so wurde Henman Sevogel in Basel nicht auf Dauer als gedemütigter Möchtegern angesehen, sondern konnte sich als Held erweisen. 1444 vom Basler Rat zum Hauptmann eines Aufgebots aus den Ämtern Liestal und Waldenburg ernannt, kam er in der Schlacht bei St. Jakob zu Tode (vgl. S. 294 f.).37 Die Tendenz zur stärkeren Abgrenzung des Dienstadels gegen bürgerliche Aufsteiger lief in der eidgenössischen Region parallel zu dessen zunehmendem Bedeutungsverlust – in der Stadt und in der werdenden Schweiz. Dazu trug der weitreichende Zusammenbruch der habsburgischen Herrschaft im eidgenössischen Gebiet bei, im Falle Basels aber auch der geringe Erfolg des Basler Bischofs bei der Ausbildung eines fürstlichen Territoriums. Denn obwohl der Adel immer auch in Konkurrenz zu den Fürsten stand, lagen im Dienst für den Fürsten seine grössten Chancen. Der Basler Bischof jedoch, dessen Rechte die Stadt seit dem späten 14. Jahrhundert mehr und mehr aufkaufte, konnte sich an Bedeutung nicht mit den grossen Fürstentümern messen. Für den Bedeutungsverlust des Adels spielte daneben das Heranwachsen einer bürgerlichen Aristokratie in den Städten eine Rolle. In den alten Führungspositionen beim Schutz der Stadt, in Verwaltung, Kontrolle und Gericht konnte der Adel im 15. Jahrhundert nicht mehr höhere Kompetenzen als bürgerliche Amtsinhaber behaupten. Der Vorrang an Ehre schrumpfte auf die Herkunft, die nun umso sorgfältiger demonstriert und kontrolliert wurde. Die ältere Offenheit adliger Geschlechter für Eheverbindungen mit reichen Bürgerlichen ging zurück, ebenso der Zuzug Adliger vom Land in die Stadt. Damit kam der jahrhundertelange Wechsel adliger Geschlechter zwischen Stadt und Land zu einem Ende.

Auf dem Basler Münsterplatz wurde das letzte Turnier im Jahr 1491 abgehalten. 1521 beschloss der Rat, dem Bischof die Eidesleistung nach der Ratswahl aufzusagen, die bisher im Beisein der Stadtgemeinde alljährlich auf dem Münsterplatz vollzogen worden war. Als mit der Reformation auch noch das Domkapitel ins katholische Freiburg im Breisgau abziehen musste, war der Platz gründlich gereinigt von der alten Herrschaft, vom Adel und von den geistlichen Herren. Eine nunmehr ausschliesslich städtische, bürgerliche Aristokratie übernahm die Chorherrenhöfe und das Münster. Die Turniere wichen den städtischen Schützenfesten, die in Basel nicht beim Münster, sondern auf dem Petersplatz ihren Ort hatten. In theologischer Symbolik liess sich die Zeit vor dem Fasten im Anschluss an den Kirchenvater Augustinus als die Zeit der Gottlosigkeit, als teuflisch korrumpierte Zeit deuten, der die Fastenzeit als Symbol für das Gottesreich gegenüberstand.38 Abseits der theologisch-liturgischen Zusammenhänge fungierte die Fastnacht anfänglich vor allem als Zinstermin, an dem Abgaben verschiedener Art zu leisten waren. An den Zinstermin lagerten sich üppige Mähler an, bei denen man besonders solche Vorräte aufbrauchte, die in der Fastenzeit ohnehin nicht mehr verzehrt werden durften. Erst die Tänze und Feste, die sich wohl seit dem 13. Jahrhundert ans Gelage anschlossen, machten die Fastnacht dann zu einem Grossereignis im Jahreslauf. In dieser Charakterisierung ist die Fastnacht zuerst in den Städten des 14. Jahrhunderts belegt.39

Die Fastnachtszeit lässt sich ebenso als eine gestreckte Phase in der dunklen Jahreszeit beschreiben, die auch Feste am Nikolaus- oder am Dreikönigstag umfasste. Am eigentlichen Fastnachtstermin kulminierte das mehrtägige Feiern in festlich-fröhlichem und auch aggressiv-normbrechendem Verhalten. In den Zunfthäusern schmausende und tanzende Leute wurden von Eindringlingen mit Lärm und Radau gestört, verkleidete Gestalten forderten geistergleich Kuchen, und manchem konnte es geschehen, mit einem Aschesack geprügelt oder aus dem Haus gezerrt und in einen Brunnen geworfen zu werden. Männer konnten in Frauen-, Frauen in Männerkleidern umherziehen. Im Laufe des 15. Jahrhunderts brach sich bei den winterlichen Festen die Verwendung von Masken Bahn. In Basel etablierte sich besonders die Verkleidung und Maskierung als Bock (der auch für den Teufel stehen konnte), als Narr (der auch den Tod meinte), als Wilder Mann und als Meier, womit man auf das vermeintlich Tölpelhafte der Dorfbevölkerung abhob.40 Von einem Turnier in der Konzilszeit wird von maskierten Tänzern berichtet und von Leuten, «die wie Wilde gekleidet waren mit langen, bis zum Boden herabfallenden Haaren, halb rot, halb grün […].»41 Die Beschreibung erinnert an die wilden Leute, die in der oberrheinischen Teppichwirkkunst – dem sogenannten Heidnischwerk – damals ein beliebtes Motiv waren.42

Ihre besondere Attraktivität bezogen Fastnachtsbräuche aus ihrer Mehrdeutigkeit. Das Küchli-Heischen konnte ein fröhlicher Besuch bleiben, sexuelle Übergriffe einleiten oder in Heiratsversprechen münden; das Brunnenwerfen die Taufe eines Zunftneulings oder Rache an einem Nachbarn sein. Die Fastnachtsbräuche schillerten zwischen geduldeter Fröhlichkeit, Freude an Grenzüberschreitungen und immer auch Aggressionen oder Selbstjustiz. Ihre Unwägbarkeit machte die Bräuche bald zu einem Feld obrigkeitlichen Handelns, das Fest der Unordnung wurde eingehegt. Manche Aktivitäten unterstützte der Rat, so etwa 1423 ein Fastnachtsspiel der Schneider und eines der Druckergesellen im Jahr 1511.43 Solche szenischen Darbietungen, oft von Gesellen, griffen komödiantisch beliebte Themen auf, allem voran moralische Verfehlungen. Andere Bräuche, darunter das Brunnenwerfen und die Fastnachtsfeuer, verbot der Rat und drohte mit Strafen bis hin zur Verbannung. Auch kirchliche Autoritäten kritisierten seit dem 15. Jahrhundert die Fastnachtsbräuche zunehmend als gottlos. Angesichts der Bemühungen in dieser Zeit um die Kirchenreform verwundert das nicht. Die Reformatoren wollten das vollständige Verbot der Fastnacht, blieben damit in Basel aber letztlich erfolglos. Erst nach der Reformation und in einem gestreckten Prozess konnte die Fastnacht in Basel vom religiösen Bezug unabhängig und zur lokalen Tradition werden – eben zur ‹Basler Fasnacht›.

Zeichnete sich die Fastnacht durch Unordnung und Vieldeutigkeit aus, war das ganz anders bei ihrem Gegenfest: Fronleichnam (Leib des Herrn). Das Fest, in den Jahrzehnten um 1300 von der Kirche eingeführt, verbreitete sich im Verlauf der folgenden Jahrzehnte und ist seit dem 14. Jahrhundert auch in Basel belegt. Im Mittelpunkt des Festes stand der Dank für das Opfer Christi, angekündigt beim letzten Abendmahl am Gründonnerstag, vollzogen bei der Kreuzigung und versinnbildlicht in Brot und Wein bei der heiligen Messe (Eucharistie). Für das 15. Jahrhundert ist der Ablauf des Festtages aus verschiedenen Quellen bekannt. Er begann mit einer Messe im Münster, in deren Anschluss sich auf dem Münsterplatz ein Grossteil der Basler Bevölkerung zu einer Prozession versammelte. An der Spitze ging die (männliche) Geistlichkeit, gefolgt von den Vertretern der Zünfte und der übrigen Bevölkerung.44

Die Fronleichnamsprozession war die prächtigste der im Jahreslauf stattfindenden Prozessionen, bei der die Heiltümer (Reliquien von Heiligen) der verschiedenen Kirchen mitgeführt wurden. Festmähler im Zunfthaus, die auf die Prozession folgten, sind im ‹Kuchibuch› der Safranzunft seit 1466 überliefert. Der Koch veranschlagte fünfzig Gäste, die mit Reisbrei und einem halben Huhn bewirtet wurden. Das Rechnungsbuch listete auch Ausgaben für die Kerzen der Zunftvorstände auf, welche diese von ihnen beigegebenen Dienern bei der Prozession präsentieren liessen.45 Der Konzilsgesandte Andrea Gattaro, der eine solche Prozession miterlebte, berichtete von mit frischem Gras bestreuten Strassen. Die Fenster seien geschmückt gewesen mit farbigen Vorhängen (womöglich Heidnischwerk), und während des Umzugs hätten achthundert Lichter gebrannt.46 Dem Rat stand in der Prozession kein eigener Platz zu – es brauchte ihn nicht. Denn an Fronleichnam präsentierte sich die Stadt als Heilsgemeinschaft, angeführt von der Geistlichkeit, unter dem Schutz ihrer Heiligen und des Gottessohns. Auch die Zünfte akzentuierten mit den Kerzen ihren geistlichen, bruderschaftlichen Charakter. Die Prozession hob die Einheit der Stadt im Glauben auch damit hervor, dass der Weg durch alle Pfarrsprengel führte.

Räume für Differenzen – Zeiten der Ausgrenzung

Zünfte und Gesellschaften, Pfarrkirchen und Bruderschaften – in einer grösseren Stadt wie Basel waren die Menschen Mitglied in vielen Institutionen. Dazu kamen noch, nicht erst im 15. Jahrhundert, verschiedene gelehrte oder spirituelle Kreise, von denen die weit über die Stadt hinausreichenden humanistischen Netzwerke nur die bekanntesten sind – denen aber speziell von der Aristokratie getragene Kreise vorausgingen, die Minnesang oder mystische Praktiken pflegten. Die Vielzahl der Vereinigungen und Institutionen war ein entscheidender Unterschied zwischen dem Leben in Basel und dem auf dem Dorf, und sie verschaffte den Menschen in der Stadt beträchtlich mehr Wahlmöglichkeiten. Ein Effekt der multiplen Mitgliedschaften war, dass das städtische Leben viel öfter von Beziehungen geprägt war, die nebeneinander bestanden und sich gerade nicht übereinanderlegten und gegenseitig verstärkten. Das dichte Zusammenleben auf engem Raum trat hinzu und erzeugte schon im vormodernen Basel neben zahllosen persönlichen Beziehungen eine gewisse Anonymität und schwache Bindungen: auch Menschen, die sich nur flüchtig oder gar nicht kannten, teilten sich die Stadt. Ein Ort, den dieses Nebeneinander besonders geprägt haben muss, war der Petersplatz. Seine Funktion war ebenso unbestimmt wie sein Name, der 1286 zum ersten Mal auftaucht: ‹der Platz›. Daneben blieb die Bezeichnung ‹Garten von St. Peter› geläufig. Der Boden war im 13. Jahrhundert im Besitz der Chorherren der Peterskirche, die ihn wohl als Garten nutzten, bis sie ihn 1277 mit Bäumen bepflanzen liessen. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte wurde ein öffentlicher Platz daraus. Der gehörte nun ebenso wie die Gassen und Marktplätze, oder auch der Birsig, zur städtischen Allmend.47 Basel erhielt mit dem Petersplatz eine spezifisch städtische Grünanlage – einen Park avant la lettre. Vielleicht ist es kein Zufall, dass etwa zur selben Zeit in Zürich mit dem Lindenhof ein ähnlicher Ort geschaffen wurde.

In seiner Beschreibung Basels aus den 1430er-Jahren schwärmte Konzilssekretär Enea Silvio Piccolomini von den Rasenflächen in der Stadt, wo man in Sommer Zuflucht vor der Hitze finde, weil die Bäume schon in zartem Alter in die Breite gezogen würden. Ob das am Petersplatz so war, sei dahingestellt, doch was der junge Humanist im Folgenden berichtet, vermittelt einen Eindruck davon, was sich auf dem Platz alltäglich abspielte: «Hier finden sich die jungen Leute ein, wenn sie etwas feiern und dabei tanzen und spielen wollen. Hier wetteifern sie im Laufen, Ringen und Entsenden des beschwingten Pfeils; hier reiten sie Pferde zu […]; andere schleudern den Speer, manche stossen Steine, um ihre Kraft zu zeigen […] Wer sonst noch da ist, singt oder flicht Kränze für die Spielenden. […] Auch Frauen kommen häufig auf die Wiesen, tanzen Reigen und unterhalten sich mit Gesang und Lautenspiel […].» Später, in einer überarbeiteten Fassung seiner Basler Stadtbeschreibung, schrieb Piccolomini, allein schon diesem Treiben zuzuschauen, sei «ein köstlicher Genuss».48

In eleganter, stilisierter Darstellung zeichnete der Humanist aus Italien ein Nebeneinander recht verschiedener Menschen: Männer und Frauen, Jugendliche und ihre Zuschauer. Hinter denen, die Pferde trainierten, dürften sich Männer aus aristokratischen Häusern verborgen haben, während die Übung im Armbrustschiessen ein spezifisch städtisches Phänomen war.49 Im Gegensatz zu den Stuben mit ihren exklusiven Teilöffentlichkeiten bot der Petersplatz Raum nicht nur für das alltägliche Miteinander, sondern eben auch für das Nebeneinander von Menschen, die sonst wenig miteinander zu tun hatten. Diese Art von schwacher Inklusion, die keine Zugehörigkeit voraussetzte, sondern Gesellschaft als weit geöffneten Raum von Geselligkeit präsentierte, machte den Petersplatz zu einem urbanen Ort par excellence.

Noch während des Konzils, dem Basel die wohlwollende Stadtbeschreibung des späteren Papstes verdankte, begannen am Petersplatz Bauarbeiten für ein Lagerhaus, das die gesamte Westflanke des Platzes einnehmen würde. Das Gebäude sollte als Kornspeicher und Waffenlager dienen, aber auch den städtischen Werkhof vergrössern, der dort seit dem 14. Jahrhundert angesiedelt war. Anlass für die Projektierung gaben zwei Ereignisse: eine Missernte 1437, die ein zusätzliches Kornhaus nahelegte, und die Präsenz von marodierenden Söldnern (Armagnaken) in der Umgebung, die den Ausbau der Verteidigungsmittel zum Gebot der Stunde machte. Dass zugleich das Konzil tagte, dürfte die Pläne beflügelt haben. Abseits von der damaligen Konstellation waren Korn- wie Zeughäuser über einzelne Anlässe hinaus Gebäude ‹für den gemeinen Nutzen› und damit auch Repräsentationsbauten. Obwohl das Gebäude den Platz selbst nicht veränderte, fügte es dem Ort buchstäblich eine obrigkeitliche Flanke hinzu. Daran knüpfte der Rat an, als er auf dem Petersplatz im Jahr 1501 den Bund mit der Eidgenossenschaft beschwören liess (vgl. S. 281 f.). Die Errichtung des Zeughauses um das Jahr 1438 war nur möglich, weil vernichtet worden war, was sich zuvor auf dem Gelände in der Nachbarschaft des Petersplatzes befunden hatte: der jüdische Friedhof. Zu Zeiten des Konzils war der jüdische Friedhof nicht mehr sichtbar. Schon damals nahmen Besucherinnen und Besucher aber von den jüdischen Grabsteinen Notiz, die mittlerweile in der Stadtbefestigung verbaut worden waren. Nicht nur diese Steine hielten die jüdische Gemeinde nach ihrer Auflösung im Jahr 1397 präsent. Das Interesse für alte Sprachen, das mit dem Humanismus Fahrt aufnahm, bezog auch das Hebräische mit ein. Als frühes Zentrum des Buchdrucks und als Universitätsstadt zog Basel schon vor der Reformation Gelehrte an, die Hebräisch lehren konnten oder lernen wollten.50 Auf dieser Grundlage entstand hier bald eine regelrechte Hebraistik. Auch das in jüdischen Kreisen gepflegte medizinische Wissen wollte der Rat nicht missen und bestellte noch bis 1410 jüdische Experten zum Stadtarzt.51 Ausserdem ist damit zu rechnen, dass wie in Strassburg auch in Basel trotz Auflösung der Gemeinde weiterhin Juden in die Stadt kamen, um hier zu handeln.52

Der erste jüdische Friedhof Basels lag unmittelbar ausserhalb der älteren Stadtmauerringe aus dem 11. und 13. Jahrhundert. In diese Zeit ist auch die Anlage des Friedhofs zu datieren, der im frühen 13. Jahrhundert nachweislich bestand, wahrscheinlich aber deutlich älter war.53 Der Friedhof befand sich zwischen dem Garten von St. Peter und dem Kloster Gnadental in der Spalenvorstadt. Die meisten jüdischen Häuser und auch die Synagoge lagen hangabwärts im Gebiet der Gerbergasse, in einer früh verdichteten und stark von Handel und Handwerk geprägten zentralen Zone beim Kornmarkt. Der Weg von dort zum Friedhof führte entweder über das (heutige) Totengässlein, über das die Leichname von christlichen Verstorbenen aus dem Kirchspiel von St. Peter zu ihrer Pfarrkirche hinaufgetragen wurden, oder über den Spalenberg, eine der grossen Verkehrsadern. Jüdische Bestattungszüge waren so oder so für die christliche Bevölkerung regelmässig wahrzunehmen, auch wenn das Friedhofsgelände eingefriedet und wohl bald durch eine umlaufende Mauer den Blicken entzogen war. Die zweite jüdische Gemeinde durfte den älteren Friedhof nicht mehr nutzen. 1394 erwarb sie dafür ein anderes Gelände, löste sich aber wenige Jahre später auf und verliess Basel.54

Ein Unterschied zwischen christlichen und jüdischen Bestattungen lag darin, dass die Errichtung von Grabsteinen bei letzteren sehr verbreitet, bei ersteren die Ausnahme war. Jüdische Grabsteine wurden ebenso wie christliche aus den in der jeweiligen Region verbreiteten Gesteinsarten hergestellt und hatten eine einfache Grundform. An den erhaltenen Basler Steinen fällt auf, dass sie in nahezu fehlerfreiem Hebräisch gearbeitet und die Buchstaben teils sehr individuell ausgearbeitet waren. Wer sie herstellte, ist nicht belegt. Für andere Regionen ist aber gesichert, dass es vielfach christliche Steinmetze waren, die in Abstimmung mit den jüdischen Hinterbliebenen die Fertigung übernahmen. Einige Details auf jüdischen Grabsteinen belegen religionsübergreifend aufgenommene Stilelemente zeitgenössischer Kunst.59 Die verwendeten Gebete machen enge Beziehungen zu den jüdischen Gemeinden in Speyer, Worms und Mainz wahrscheinlich, Zentralorten des aschkenasischen Judentums.60 Die jüdische Bevölkerung stand mit ihrer näheren christlichen Umwelt ebenso im Austausch wie mit der entfernteren jüdischen Umwelt.

Die Gebeine der Bestatteten geben Hinweise auf sehr grundsätzliche Ähnlichkeiten zwischen der christlichen und der jüdischen Bevölkerung. Untersuchungen nach den Ausgrabungen von 1902/03 belegen eine hohe Kindersterblichkeit und verbreitete Mangelernährung unter den auf dem Friedhof Bestatteten. Dieser Befund steht im Gegensatz zum seit dem 13. Jahrhundert verstärkt verbreiteten Diskurs, der Juden regelmässig mit Wucherern gleichsetzte und die sozialen Unterschiede verdeckt, die es auch in der jüdischen Bevölkerung gab. Dass Juden keinen Zugang zu den Zünften hatten, die ja auch christliche Bruderschaften waren, trug dazu bei, sie ins Geld- und Kreditgeschäft zu drängen. Doch muss es auch eine jüdische handwerkliche Produktion gegeben haben, allein schon, um koschere Produkte herzustellen. Ganz sicher jedenfalls waren reiche Krediteure eine sehr kleine Minderheit innerhalb der jüdischen Bevölkerung.

Fragt man vor diesem Hintergrund nach alltäglichen Kontakten zwischen Juden und Christen, verändert sich die Frage selbst. Weder die christliche noch die jüdische Bevölkerung war in sich homogen, und es gibt Hinweise, dass soziale Positionen im Alltag wichtiger sein konnten als die Glaubensfrage. Zürcher Quellen belegen für das frühe 14. Jahrhundert, dass die jüdische Oberschicht dort an derselben aristokratischen Kultur partizipierte wie ihre christlichen Nachbarn.61 Ein Schlaglicht auf das andere Ende der sozialen Leiter werfen die ‹Basler Betrügnisse der Gyler›, also der Bettler – 1440 in einem Basler Ratsbuch aufgelistete betrügerische Bettelstrategien. Die dort und später noch ausführlicher zusammengetragenen Ausdrücke der ‹Gaunersprache› Rotwelsch enthielten zahlreiche auf das Hebräische zurückgehende Wörter.62 Die jüngere Forschung konnte ausserdem belegen, dass Christen und Juden des nordalpinen Raums vielfältige Kontakte beim Spielen hatten, genauer beim Würfelspiel und beim überhaupt erst von Juden an Christen vermittelten Kartenspiel.63

Bei den nachbarschaftlichen Kontakten zwischen jüdischen und christlichen Leuten dürften die religiösen Unterschiede hinter sozialen Gemeinsamkeiten oftmals zurückgetreten sein. Zuweilen lässt sich auch eine Art distanzierter Wertschätzung erahnen, wenn etwa ein jüdischer Stadtarzt bestellt oder die Hilfe jüdischer Bekannter bei der Erstellung einer Übersetzung vermerkt wurde.64 Dieses Nebeneinander und Miteinander christlicher Mehrheitsgesellschaft und jüdischer Minderheit hatte viele Formen. Die meisten, insbesondere die friedlichen, sind nicht überliefert. Die alltägliche Nachbarschaft relativiert weder die strukturelle Benachteiligung jüdischer Baslerinnen und Basler noch den latenten Antijudaismus oder akute Gewaltausbrüche, die immer wieder zur lebensbedrohlichen Gefahr für die jüdische Bevölkerung wurden. Sie lässt die Ausgrenzung vielmehr stärker hervortreten.

Öffentlich bekundete und verfestigte Grenzziehungen konnten auch im jüdisch-christlichen Verhältnis mit individuellen Grenzüberschreitungen beantwortet werden – im Verborgenen. Ein solcher Fall fand Eingang ins Leistungsbuch des Rats, in dem erlassene Strafen aufgelistet wurden. Ein Schreiber notierte 1394: Gengenbachs Tochter (eine Christin) solle eingekerkert und danach für fünf Jahre aus der Stadt verbannt werden, weil sie heimlich einen Juden aufgefordert hatte, in ihren Garten zu kommen. Die beiden hätten sich im Gartenhäuslein eingeschlossen. Sie habe den Juden geküsst und mit ihm eine Stunde bei verschlossenen Türen zugebracht. Der Jude – Knecht eines gewissen Robin – wurde verurteilt, drei Tage mit einem Judenhut im Halseisen zu stehen, und danach auf ewig verbannt. Eine Magd, die bei der Sache geholfen hatte, erhielt das mildeste Urteil: zwei Jahre Verbannung.65 Ein Fall, der noch heute zur Reflexion über Differenz einlädt. «Zuo Basel vff dem kolenbergk / Do triben sie vil buebenwergk».66 So dichtete der Humanist Sebastian Brant in seiner ‹Narrenschiff› genannten Moralsatire und machte den Basler Kohlenberg damit durch Raum und Zeit bekannt. Der Kohlenberg war ein Gebiet, das erst mit dem Stadtmauerbau des 14. Jahrhunderts innerhalb der Stadt zu liegen kam, aber eher locker besiedelt blieb.67 Zur Bewohnerschaft gehörten arme Handwerker und Handwerkerinnen, Frauenwirte und die von ihnen abhängigen Prostituierten, aber auch Totengräber, Tagelöhner:innen und Bettler.68 Der Kohlenberg unterschied sich von anderen tendenziell armen Quartieren dadurch, dass die hier lebenden ‹Freiheiten› – im Auftrag des Rats arbeitende Männer, die ihren Unterhalt als Sackträger, Kloakenreiniger oder Folterknechte verdienten – vom städtischen Wachdienst befreit waren und überdies ein eigenes Gericht hatten, in dem aus ihren Reihen gewählte Vertreter Urteil sprachen.69 Eine andere wichtige Besonderheit des Kohlenbergs war, dass Fremde dort drei Tage bleiben durften – unzweifelhaft attraktiv für Leute, die als Kesselflicker oder Musikantin, als Hausiererin, Kriegsknecht oder schlicht bettelnd durchs Land zogen und denen gewöhnlich nur der Aufenthalt für eine Nacht erlaubt war – nicht nur in Basel. Das Recht, diese Leute als kurzfristige Untermieter aufzunehmen, konnte die ansässige Bevölkerung erfolgreich gegen den Rat verteidigen.

Sowohl unter den Fremden wie auch unter den am Kohlenberg Ansässigen waren so manche, die ihre Randständigkeit nicht nur erduldeten, sondern offensiv auslebten, die über Gott und die Eidgenossenschaft lästerten, sich ostentativ Spiel und Trank hingaben und eine freizügige Sexualmoral an den Tag legten. Auf sie zielte Sebastian Brants Vers über das «Bubenwerk», auf sie zielten vom Rat verordnete Kontrollen. Dem moralisch-obrigkeitlichen Diskurs widersprechen aber Gerichtsprozesse, in denen auf dem Kohlenberg ansässige Leute gegen das liederliche Treiben beklagter Nachbarn aussagten. Und ebensowenig passt ins Bild vom Kohlenberg als einem Ort schändlichen Verhaltens – des «Bubenwerks» –, dass dort 1481 eine Elendenbruderschaft gegründet wurde, die für das Seelenheil ihrer Mitglieder und für soziale Unterstützung bei Krankheit oder völliger Mittellosigkeit sorgen sollte (vgl. S. 34).

Das Bild vom Kohlenberg schillert in den verschiedenen zeitgenössischen Dokumenten. Im Diskurs arrivierter Ratsherren und eines Humanisten wurde ein städtisches Quartier zum Gegenbild löblicher Ordnung. Doch dieser Diskurs externalisierte die Unordnung einer Gesellschaft, in der nichteheliche Kinder und in Gewalt umschlagende Wirtshausbesuche Alltag waren. Der Kohlenberg war also weniger eine Zone des ausgegrenzten Anderen als eine Zone, in der die Widersprüche, die ungelösten Probleme und auch die Gegenentwürfe neben dem Normalen sichtbar wurden.

Anmerkungen

  1. BUB, Bd. 1, Nr. 302.
  2. Verfüllt mit Funden des 13. Jahrhunderts: Thommen 1987, S. 221 f. Thommen 1988, S. 176–179. Vgl. KDS BS, Bd. 3, S. 196–210; Rippmann u. a. 1987, S. 24–32.
  3. BUB, Bd. 1, Nr. 113, S. 81, Z. 34, 41. Kaufmann 1948, S. 30.
  4. Archäologie Schweiz; Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Archäologie des Mittelalters; Schweizerischer Burgenverein 2011, S. 44, 48, 55 f. Zum Haus Totentanz 8 (Abbildung) S. 33, 41, 51.
  5. BUB, Bd. 1, Nrn. 310 f. BUB, Bd. 2, Nr. 374. Gassennamen: Mischke; Siegfried 2016, S. 416, 753, 722 f. Allg. KDS BS, Bd. 6, S. 20–26.
  6. KDS BS, Bd. 6, S. 20, 213–230, 291 f., 296 f. Tramèr 2001, S. 203–206. Tramèr 2016, S. 70–72.
  7. Thommen; Jaggi 1986. Matt 1998, S. 58–60. KDS BS, Bd. 6, S. 120 f. Matt 2008, S. 37–39.
  8. Klingental: KDS BS, Bd. 4, S. 18, 22. Datierung des Dachstuhls auf 1274: Archäologie Schweiz; Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Archäologie des Mittelalters: Schweizerischer Burgenverein 2011, S. 35 f., 39, 51 (mit Zitat Untersuchungsbericht).
  9. Schweizer 1927, S. 5–21 auch zum Verhalten St. Albans.
  10. BUB, Bd. 2, Nr. 130, S. 69 f.
  11. St. Alban-Vorstadt: Steiner 2018, S. 52 f. mit älterer Literatur. Allgemein Matt 2004 und KDS BS, Bd. 6, S. 20 f. Rheinseite: Matt 2013, S. 37 f.
  12. Simon-Muscheid 1988, S. 206.
  13. Schulz 1985, S. 171–183.
  14. Simon-Muscheid 1988, S. 306.
  15. Nur die Weber hatten das Zunfthaus in der Steinenvorstadt: Simon-Muscheid 2003, S. 153.
  16. KDS BS, Bd. 8, S. 408. Simon-Muscheid 1988, S. 202.
  17. Möhle 2010 auch zum Folgenden.
  18. Marchal 1971.
  19. Zu einem der wenigen erhaltenen Repräsentationsobjekte aus vorreformatorischer Zeit, einer Wappenscheibe der Schneiderzunft: Wehrli-Johns 1992.
  20. Simon-Muscheid 1988, insb. S. 308–310.
  21. StABS, Zunftarchive, Zum Rebhaus 4.
  22. StABS, Zunftarchive, Zum Rebhaus II 2.
  23. Wackernagel 1883, S. 232, 245. KDS BS, Bd. 5, S. 404.
  24. Teuteberg 1992, S. 33–38, 43–45.
  25. KDS BS, Bd. 7, S. 25, 122 f.
  26. Erste Erwähnung 1349. KDS BS, Bd. 8, S. 85 f.
  27. Wackernagel 1907–1924, Bd. 2.1 (2011), S. 380–386.
  28. Wackernagel 1885, S. 18 bezeichnet sie zu Konzilszeiten schon als «Haus der Gemeinde».
  29. Gilomen-Schenkel 2008.
  30. Weissen 1994, S. 264.
  31. Füglister 1981, S. 265–267 und öfter. Groebner 2004.
  32. Meyer 2000, S. 36–41.
  33. Fouquet 2019, S. 68, 70, 73.
  34. Stehlin 1915, S. 163.
  35. Honegger 1977.
  36. Morsel 2014.
  37. Vischer-Merian 1880, S. 35–48.
  38. Moser 1991, S. 363–366.
  39. Zimmer 2005, S. 23 f.
  40. Ebd., insb. S. 22, 30–36, 56 f.
  41. Wackernagel 1885, S. 46.
  42. Vgl. die Abbildung und dazu Rapp; Stucky-Schürer 1990, S. 89 f. Schubring 1995, S. 80–83.
  43. Zimmer 2005, S. 58.
  44. Hieronimus 1938, S. 218–225 (Brillinger, Ceremoniale).
  45. Koelner 1929, S. 214 mit Anm. 66 (S. 248).
  46. Gattaro 1885, S. 38.
  47. Matt 2021, S. 20 f.
  48. Hartmann u. a. 1951, S. 29, 30, 40.
  49. Zum Basler Stachelschützenhaus am Petersplatz Helmig 1991, S. 65.
  50. Gehringer 2021 (Druck unter verändertem Nachnamen in Vorbereitung: Berger).
  51. Ginsburger 1909, S. 69 f.
  52. Kaplan 2011, S. 69–92.
  53. Zu allem Folgenden Alder; Matt 2010.
  54. Ginsburger 1909, S. 355 f.
  55. Beckmann u. a. 1896, Bd. 3, S. 432 f., Bd. 5, S. 138 f. StABS, Ratsbücher O1, Urfehdenbuch I, 249.
  56. Bäumer 1994.
  57. Hieronimus 1938, S. 283 (Brillinger, Ceremoniale).
  58. Wackernagel 1907–1924, Bd. 2.1 (1911), S. 374.
  59. Härtel 2017, S. 212–224.
  60. Freundlicher Hinweis von Andreas Berger (ehemals Gehringer).
  61. Wild; Böhmer 1996.
  62. Gilomen 2009, S. 157 f.
  63. Mentgen 2002.
  64. Medieval Ashkenas, Elsass 1, Nr. 151.
  65. Meyer 2005, S. 39 mit Edition des Eintrags S. 234 f.
  66. Brant 1494.
  67. Zum Folgenden vor allem Simon-Muscheid 1992.
  68. Simon-Muscheid 2011, S. 36.
  69. Bühler 2013. Graus 1989, S. 240 f. Simon-Muscheid 1992, S. 205.