Aussen und Innen

Claudius Sieber-Lehmann, Peter-Andrew Schwarz

In: Eine Bischofsstadt zwischen Oberrhein und Jura. 800 – 1273 | S. 178-249 | DOI: 10.21255/sgb-02.06-669397 | Lizenz: CC BY-NC 4.0

Einige Städte, die zum Römischen Reich gehört hatten, konnten nach der Auflösung des Imperium Romanum weiterbestehen, andere zerfielen völlig. Mit den geänderten Rahmenbedingungen des 11. und 12. Jahrhunderts ergab sich die Möglichkeit, städtische Lebensformen zu beleben oder Städte neu zu gründen. Anders als in der Antike handelte es sich dabei um urbane Räume, die lokal verankert waren und durch fürstliche Privilegien ermöglicht wurden. Diese Gemeinwesen standen in einem Gegensatz zur überwiegend ländlichen Lebenswelt und wirkten zu Beginn wie Fremdkörper. Mit ihren Mauern erzeugten sie ein räumliches Aussen und Innen. Sehr bald erwiesen sich die Städte als Orte, an denen ein erfolgreicher wirtschaftlicher Austausch möglich war und neue Formen des Zusammenlebens erprobt werden konnten. Die Städte verfügten jedoch keineswegs über völlige Unabhängigkeit.

Der Aufschwung der Städte

Das Ende des Römischen Reichs im 5. Jahrhundert nach Christus liess in unserer Region auch die städtische Kultur verschwinden.1 Nur in einzelnen Bischofssitzen wie in Strassburg oder Genf blieben Reste einer urbanen Siedlung bestehen.2 Klimaverbesserung, gesteigerte Erträge der Landwirtschaft und Bevölkerungszunahme ermöglichten seit dem 11. Jahrhundert erneut eine städtische Siedlungsweise.3 Die Sterblichkeit in den vormodernen Städten war hoch, sodass sie auf Zuwanderung angewiesen waren. Gleichzeitig musste eine zuverlässige Versorgung mit Nahrungsmitteln garantiert sein, damit die auf engem Raum lebenden Menschen überleben konnten.4

Die westeuropäische Stadt, wie sie im Hochmittelalter entstand, ist ein bemerkenswertes historisches Phänomen.5 Sie erfüllte und vereinte eine Vielzahl von Aufgaben: Sie ermöglichte mit ihren Märkten den Warentausch, förderte die Geld- und Kreditwirtschaft, verfügte über einen eigenen Rechtsbereich, entwickelte Verwaltung sowie Schriftlichkeit und verdichtete das religiöse sowie soziale Leben ihrer Einwohner:innen. Wer in einer Stadt lebte, fühlte sich einer grösseren Gemeinschaft verpflichtet. Alljährlich leistete die Bevölkerung einen Eid, der das Zusammenleben und die Wahrung des Friedens innerhalb der Mauern regeln sollte. Dabei wurde von einer Körperschaft (universitas) ausgegangen, die den städtischen Schutz genoss.6 Zu ihr gehörten alle drei Stände (vgl. S. 192), und in der Theorie umfasste sie alle Schichten; so kannten viele Städte auch stadteigene Bettler:innen.7 Das verhinderte aber nicht, dass es auch in den Städten ein grosses Machtgefälle gab. Zudem bestand häufig ein Spannungsverhältnis zwischen dem Stadtherrn (Bischof, König, Fürst) und den städtischen Führungsgruppen.

Gründungsgeschichte, Grösse und Organisation der westeuropäischen Städte sind unterschiedlich und regional verschieden. Im Falle von Basel lohnt es sich, die Stadt mit anderen urbanen Gemeinwesen in der Nachbarschaft zu vergleichen, denn der Oberrhein bildete seit dem 12. Jahrhundert eine eigentliche Städtelandschaft.8 Für einen Vergleich eignen sich Strassburg und Freiburg im Breisgau, zwischen denen enge Kontakte bestehen und die sich gleichzeitig in ihrer Ursprungsgeschichte stark unterscheiden.9 Freiburg im Breisgau liegt etwa 70 Kilometer nördlich von Basel. Seine Frühgeschichte eignet sich wegen ihrer Gegensätzlichkeit für einen Vergleich mit Basel, und die Stadt gilt als Musterbeispiel für den Aufschwung der Städte im 12. Jahrhundert.10 Konrad von Zähringen stärkte eine bereits bestehende Siedlung, gründete einen Markt und stattete die Kaufleute 1120 mit verschiedenen Privilegien aus.11 So erhalten die Händler eine Hofstätte, wofür sie Konrad jedes Jahr einen Zins zahlen. Wer den Markt in Freiburg aufsucht, geniesst einen besonderen Schutz, und die Kaufleute müssen keinen Zoll zahlen. Die Bürger dürfen Weideland, fliessende Gewässer und Wälder nutzen. Ihnen ist auch die Wahl eines Vogtes und eines Priesters gestattet. Konflikte innerhalb der Stadt regelt das örtliche Gericht. Das städtische Recht schützt die Frauen, denn eine Witwe erhält das ganze Vermögen ihres Mannes. Das Freiburger Stadtrecht diente als Vorbild für eine Reihe von anderen Zähringerstädten, sowohl am Oberrhein als auch im Gebiet der heutigen Schweiz.12 Konrad von Zähringen verfolgte mit Freiburgs Privilegierung aber auch das Ziel, ein Gegengewicht zum nahe gelegenen Breisach aufzubauen, das dem Bischof von Basel gehörte.13 Anders als Freiburg im Breisgau ähnelt die Strassburger Geschichte stark der frühen Basler Stadtgeschichte. Beide Gemeinwesen sind Kathedralstädte, und der Stadtherr verfügt über geistliche und weltliche Rechte. Der Strassburger Bischof erhält bereits 982 die Vogtei für Stadt und Umland, also die weltliche Gerichtsgewalt.14 Kaiserliche und königliche Privilegien aus den Jahren 1119 bis 1129 zeigen hingegen, wie die bischöfliche Macht zunehmend eingeschränkt wird. Ein eigenständiges Strassburger Stadtrecht entsteht im Zeitraum 1129−1200.15 Die Datierung der entsprechenden Urkunde ist bislang nicht geklärt, sie belegt aber die entwickelte Verwaltung der Stadt.16 Zwar wird zu Beginn gleich festgestellt: «Alle Amtsträger dieser Stadt unterstehen der Gewalt des Bischofs.» Es handelt sich dabei um die Ämter des Schultheissen, Burggrafen, Zöllners und des Münzmeisters, die alle der ‹familia› des Bischofs entstammen müssen. In Einzelfällen lässt sich aber bereits ein Mitspracherecht der burgenses, der Burger, nachweisen. Allerdings müssen sie fünf Mal im Jahr den Herrendienst leisten, also eine Fronpflicht erfüllen; einzelne Handwerksberufe sind davon ausgenommen. Die Kaufleute müssen jedes Jahr Gesandtschaften für den Bischof übernehmen. Dafür geniessen diese mercatores bei Festmählern einen Ehrenplatz an der Seite des Bischofs. Die Ämtervergabe geschieht weiterhin zugunsten der bischöflichen Dienstleute, der Ministerialen. In der Folge erleidet der Bischof aber einen empfindlichen Machtverlust, vor allem nach der für ihn katastrophalen Schlacht von Hausbergen (1262).

Räume und Menschen

Unsere Raumvorstellungen sind von historischen Karten geprägt, die für vormoderne Zeiten aber irreführend sind. Die farbigen Flächen vereinheitlichen und vereinfachen für uns den Alltag der damaligen Menschen, die sich in ständig wechselnden Bereichen bewegten. Selbst der Lebensraum innerhalb der Stadtmauern war kleinräumig gegliedert, Nutzungs- und Herrschaftsgrenzen standen nebeneinander oder überlappten sich. Immer ging es darum, den Raum zu definieren und Zugehörigkeiten festzulegen, denn «sich unterscheiden und etwas bedeuten ist ein- und dasselbe».20

Allgemeine Gebietsbezeichnungen tauchen in Basler Urkunden seit dem 12. Jahrhundert auf: pagus (Bezirk), marca (Mark) und bannus (Bann, Gerichtsbezirk), später auch territorium.21 Auch von einer Grenze (limes) ist bereits früh die Rede.22 Der Zugriff auf den städtischen Raum gehörte zur bischöflichen Rechtshoheit. Im Verlauf des Spätmittelalters verpfändete der bischöfliche Stadtherr aber seine Rechte sukzessive an den Rat (vgl. S. 146–147).23 Obwohl ab dem 15. Jahrhundert die städtische Obrigkeit über weite Strecken das Sagen hatte, lag das Recht, Herrschaftsbezirke abzustecken, noch lange beim Bischof und dem Domkapitel. Dies bezeugt ein umfangreiches Dokument aus dem Jahr 1469, das die Kompetenzen der Grenzbehörde, des ‹Gescheids›, neu regelt.24 Die Behörde besteht fortan aus einem Meier, der vom Dompropst gewählt wird, und zehn «scheidlúten».25 Sie verwalten den «twing und bann der stat Basel», die «herlikeit», wie der deutsche Ausdruck für dominium lautet.26 Wer gewählt wird, muss dieses Amt sein Leben lang ausüben, da er als Geheimnisträger die ‹Lohen› kennt, die geheimen Beglaubigungszeichen, die unter einem Grenzstein liegen. Die Bezahlung der Scheidleute geschieht durch die eingenommenen Bussgelder. Das Verhältnis des ‹Grossen Gescheids› zum bereits bestehenden Amt des Bannwarts wird ebenfalls geregelt. Kleinere Vergehen können von beiden Behörden sofort gebüsst werden. Anderes muss dem Schultheissengericht gemeldet werden: «diepstal, steinuswerfen, schuldung der eren, slachen, wundat, hertvall [Totschlag], fridbruch und derglich sachen».

Der Beschluss von 1469 erweitert überdies das Ritual des alljährlichen, bereits bestehenden Bannumritts am Auffahrtstag. Ein Priester mit Hostie nimmt daran teil, und das Ereignis wird nicht nur den Bannwarten, sondern allen «ackerlúten und buwlúten, rich und arm, jung und alt» am Vorabend verkündet; wer nicht teilnimmt, muss eine Busse bezahlen. Dem Geistlichen wird ein Pferd zur Verfügung gestellt, und auch die Mitglieder des Grossen Gescheids und andere Honoratioren sollen mitreiten. Die Grenzbegehung dient dazu, Jung und Alt den Verlauf der Grenzen ins Gedächtnis zu rufen. Verstösse werden gleich vor Ort gebüsst, und das eingenommene Geld wird für die Kosten des Umritts verwendet. Alles wird bis ins Kleinste geregelt. Der Jahrbannwart bezahlt die Kerzen für die Laternen, die der Hostie vorangetragen werden. Der Domprobst spendet der Reiterschar eine Suppe, Wein und Brot, wobei er zusätzlich eine Subvention von Bürgermeister und Rat erhält. Bei schlechtem Wetter wird der Anlass auf den nächsten Sonntag oder Feiertag verschoben; er muss aber auf jeden Fall stattfinden. Bis heute haben sich die Banntage als wichtiges Volksfest erhalten. Erst eine Generation später, 1491 kann die Obrigkeit endgültig über die Grenzen der städtischen «hochen herrlicheit» verfügen.27 Bischof und Dompropst holen dafür sogar beim Papst die Erlaubnis ein.28 Wie wichtig der Bannumritt war, zeigt sich daran, dass er trotz seiner Einbettung in den katholischen Festkalender auch nach der Reformation beibehalten wurde.29 Der jährliche Bannumritt bildete die offizielle Kontrolle und Bestätigung der bestehenden Grenzen. Eine Vielzahl weiterer Grenzen durchzog aber den Innenraum der Stadt. Kirchen, Klöster und von Geistlichen bewohnte Gebäude galten als Asylbereiche. Sie waren der weltlichen Rechtsprechung entzogen und dienten auch bei Messerstechereien als Zufluchtsort. Die Grenzen der Pfarreien wiederum prägten den Alltag und spielten bei Fragen der Sonntagsheiligung eine Rolle.30 Der Einzug des ‹Gemeinen Pfennigs›, einer Reichssteuer, erfolgte 1497 bezeichnenderweise nach Kirchspielen.31 Zu guter Letzt gab es in Basel einen Raum, der weder dem geistlichen noch dem weltlichen Recht unterstand: das Kohlenberggericht. Es war weitherum bekannt und urteilte über Fälle von Menschen, die als Fahrende keinen festen Wohnsitz hatten oder als ehrlos galten.32

Bestehende Grenzen mussten bei Konflikten immer wieder ausgehandelt werden, wie die unzähligen Grenzkundschaften zeigen.33 Besonders aufschlussreich ist eine Grenzbegehung aus dem Jahre 1508.34 Sie soll die Grenzen zwischen Basel und Riehen klären, und den Zeugenaussagen ist eine Kartenskizze beigegeben, in der einerseits der Verlauf mit Linien, andererseits einzelne Merkpunkte wie der Ort des Galgens eingezeichnet sind. Damit bewegen wir uns bereits ausserhalb der Stadtmauern, deren Wichtigkeit für die städtische Selbstwahrnehmung unbestritten ist.35 Die Stadteingänge waren nachts geschlossen und bewacht, und der Warenverkehr durfte sie tagsüber nur mit einem entsprechenden Passierschein durchqueren.36 Jenseits der Tore befand sich das städtische Territorium, wie es sich seit 1400 herausbildete (vgl. Stadt.Geschichte.Basel, Bd. 3, S. 265–267).37 Wer Basel besuchen oder verlassen wollte, besass Geleitbriefe zu seinem Schutz.38 Sie galten für einen Raum, der in wachsenden Kreisen abgestuft und gekennzeichnet war.39 Einerseits markierten Grenzsteine das Stadtgebiet,40 es waren aber vor allem die sichtbaren crútze (Kreuze), die den Bereich des städtischen Friedens anzeigten.41 Sie befanden sich an den Ausfallstrassen und tauchen auf den Stadtbildern aus dem 16. Jahrhundert auf.42 Bis zu den Kreuzsteinen galten diejenigen städtischen Gesetze, die den Frieden betrafen: Strafgesetze oder Verbote des Spielens und Waffentragens. Übeltäter und Friedensbrecher wurden vor diese Kreuze und noch weiter weg gewiesen.43 Sichtbar waren auch die städtischen Galgen, die jeder anreisenden Person nahelegten, sich an die städtischen Gesetze zu halten. Schliesslich gab es auch die ‹Bannmeile›, die bereits im Dienstmannenrecht (um 1260) und dann im zweiten Stadtfrieden (Mitte des 13. Jahrhunderts) erwähnt wird und den Bereich des Marktfriedens bezeichnet (vgl. S. 207).44 Da die Bannmeile den Marktbezirk und somit auch den Nahrungsnachschub für die Stadt betraf, bezog sie sich auf die nähere Umgebung und schloss Nachbardörfer wie Buschwiller, Hagenthal, Hegenheim, Allschwil und die Mühlen in der Wiese ein. Sie entspricht in einzelnen Urkunden auch dem Gebiet, worin das sichere Geleit garantiert wird. Diese Zone war nicht streng festgelegt und änderte sich im Verlauf der Jahrhunderte immer wieder.45

Im rechtsrheinischen Kleinbasel sah die Situation ähnlich aus.46 Ausserhalb der Mauern gab es hier ebenfalls Kreuzsteine, die in diesem Fall genauer lokalisierbar sind, nämlich ca. 1700 Meter vor den Toren; hinzu kamen noch Marchsteine, die sich auf Grundbesitz bezogen. Als zweiter Rechtskreis bestand ebenfalls ‹der kleinen Stadt Herrlichkeit›, begrenzt durch Steine, schliesslich die bereits erwähnte Bannmeile des Bischofs, die Gross- und Kleinbasel in einen gemeinsamen Rechtskreis einband. Drei Kreise wachsenden Umfangs markierten also − abgesehen vom Mauerring − den engsten Bereich der weltlichen Herrschaft über die Stadt Basel.

Aus der Vogelperspektive gesehen verortete sich Basel auch in grossen Räumen: das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, der Wirtschaftsraum Oberrhein und ab 1501 die Eidgenossenschaft.47 Die Hinwendung zu diesem Bündnisgeflecht bildete einen Bruch in der politischen Raumgeschichte und sprengte das gängige Kartenbild. 1513 erschien in Strassburg ein Druck mit einer Karte der Eidgenossenschaft; das erst seit Kurzem beigetretene Basel erscheint ausserhalb des Rahmens am unteren Bildrand.48 Es war nun «Schwiz grund und boden», wie die kleinen Kinder 1501 gemäss einer Anekdote von Heinrich Brennwald (1478−1551) gerufen hatten.49 Mit der Reformation kamen unterschiedliche konfessionelle Räume mit ihren Grenzen hinzu, die trotz aller Verbote immer wieder geschickt umgangen wurden.50

Wer wohnt in Basel?

Basel stand in engem Kontakt mit Strassburg und Freiburg im Breisgau. Wenn wir die Städte aber vergleichen, so zeigen sich in Bezug auf den rechtlichen Rahmen grosse Unterschiede. Der Zähringer Herzog Konrad stattete Freiburg bereits 1120 mit Privilegien aus, während der Strassburger Bischof erst kurz vor 1200 die Rechte der Stadt zu organisieren begann. In Basel sieht die Situation wiederum anders aus. Ein ausführliches Regelwerk wie in Strassburg fehlt hier; das sogenannte Dienstmannenrecht ist erst nach 1250 überliefert. Es zählt wie in Strassburg in erster Linie die Rechte des Bischofs auf. Einige Jahre später kommt die ‹Handfeste› hinzu, die festlegt, wie bei der Besetzung der Ämter vorzugehen ist. Bis zur Reformation bleiben dies die einzigen Dokumente, die die Verfassung Basels festhalten (vgl. S. 287–290).

Die ältesten Urkunden zeigen, wer im «volkreichen» (populosa) Basel wohnt, wobei die Bezeichnungen für die Einwohnerschaft nicht einheitlich verwendet werden.51 Um 1190 ist von «burgenses» die Rede, womit nicht der moderne Bürger, sondern bloss der Bewohner einer befestigten Siedlung gemeint ist.52 1125 nennt Bischof Heinrich II. nacheinander die «canonici» (Mitglieder des Domkapitels), «ministeriales» (Ministerialen), die «cives» (Bürger) und «nostra civitas» (unsere Stadt).53 König Heinrich (VII.) spricht 1227 von «nobis et imperio fideles nostri cives Basilienses» (uns und dem Reich getreue, unsere Bürger Basels), und Papst Innozenz IV. erwähnt 1248 ebenfalls die «cives Basilienses» und spricht die «universitas civium Basiliensium» als Gesamtheit an.54 1253 tauchen in einer städtischen Verkaufsurkunde die «consules et universitas civium Basiliensium» auf: Die Stadt versteht sich nun als schichtenübergreifendes Gemeinwesen;55 das damalige Wort für ‹Allgemeinheit› lautet «gedigen».56 Seit 1300 sprechen wir von Bürgern; der Ausdruck ‹Burger› begegnet nur noch im Zusammenhang mit den ‹Achtburgern› im städtischen Rat.57

Vom Rat ist vergleichsweise spät die Rede, wie Rudolf Wackernagel bedauernd feststellt: «So bestimmt an das Vorhandensein eigener Gemeindeinteressen, gesonderten städtischen Lebens geglaubt werden muss, so wenig vernimmt man davon. Der Drang zur Freiheit schlummert noch. Von keinem Kampfe kommt Kunde zu uns. Das ganze profane Basel der älteren Zeit ruht für uns unter einem Schleier verborgen. Sein Heranwachsen geschieht so naturgemäss und selbstverständlich, dass es zu keinerlei Bezeugung Anlass gibt.»58 Der Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass der Investiturstreit in Bischofsstädten wie Basel die Entstehung eines Rates förderte, der allerdings vom geistlichen Stadtherrn abhing.59 So erscheint der Rat (consilium) in einem Erlass von Bischof Heinrich I.; der Text ist um 1180 zu datieren.60 1218 setzt König Friedrich II. den Basler Rat ab und macht dessen künftige Zulassung vom Willen des Bischofs abhängig.61 Die Aufhebung des Rats dauert aber nur kurze Zeit, denn 1225 erscheint das consilium Basiliense wieder im Zusammenhang mit dem Bau der Rheinbrücke.62 Listen mit Namen der Ratsmitglieder liegen seit 1257 vor, und im Bündnis der Städte Basel und Strassburg von 1261 tauchen schliesslich «burgermeister, der rat und dú gemeinde von Basil» auf.63 Ein Rathaus ist für das Jahr 1257 belegt.64

Wackernagel und die Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts sahen in den mittelalterlichen Städten die Keimzellen bürgerlicher Freiheit, wie sie dann die Französische Revolution gebracht hatte. Auf den ersten Blick verweist die Sammelbezeichnung «Gesamtheit der Bürger» (universitas civium) auf eine vorgestellte Gemeinschaft der gesamten Bürgerschaft. Der Ausdruck verdeckt aber, dass innerhalb der Mauern verschiedene Machtgruppen in Konkurrenz standen. Selbst die Vorstellung eines einheitlichen Herrschaftsraums innerhalb der Mauern trifft nicht zu. Rund ein Viertel der bebauten Fläche innerhalb der Stadtmauern unterstand der Kirche und wurde von etwa 7 Prozent der Einwohnerschaft bewohnt. Diese Räume entzogen sich der weltlichen Rechtsprechung des Rates.65 Vorsichtige Schätzungen der Gesamtzahl aller Einwohner:innen gehen für das 11. und 12. Jahrhundert von 2000 bis 4500 Personen aus; ab 1200 leben bis zur Pest von 1348 deutlich mehr Menschen in Basel.66 Das Domkapitel steht als Behörde dem bischöflichen Stadtherrn am nächsten. Er selbst residiert im Bischofshof.67 Das Gebäude ist bereits 820 unter Bischof Haito belegt. 1247 erstürmen die Basler Bürger die Residenz und zerstören sie.68 Nach dem Wiederaufbau rutscht 1346 die Rheinhalde ab, und der Bischofshof muss erneut aufgebaut werden; zehn Jahre später setzt ihm das Erdbeben zu. Erneut wird der Bau wiederhergestellt und bis ins 15. Jahrhundert hinein stetig erweitert. Mit der Reformation und dem Wegzug der Fürstbischöfe nach Porrentruy verliert die Anlage ihre Wichtigkeit.

Zur engeren Umgebung des Bischofs gehören neben den Klerikern auch die Amtsleute, obwohl sie Laien sind. Sie werden in einer Urkunde König Konrads III. von 1141 genannt und bilden die familia der Basler Kirche.69 Als Laien sind sie für die weltlichen Angelegenheiten des Bischofshofs zuständig. Es sind dies der Schultheiss (Richter), der Vitztum (Stellvertreter des Bischofs), der Zöllner, der Münzmeister, der Truchsess (Hofverwalter), der Mundschenk, der Kämmerer (Finanzbeamter) und der Marschall (Transportwesen). In späteren Urkunden tauchen der Brotmeister und der Küchenmeister auf. Diese ‹Hofämter› begegnen seit dem 11. Jahrhundert auch anderwärts und zeigen des Bischofs hohe Stellung innerhalb der Hierarchie des Reiches.70

Wer sind die ‹Dienstmannen› (ministeriales), die dem Bischof zur Hand gehen?71 Der Titel ist seit dem Ende der Antike bekannt und bezeichnet Personen, die einen Dienst leisten oder ein Amt ausüben. Ob sie frei oder unfrei sind, bleibt in der Forschung umstritten; es handelt sich um ein Begriffsgefäss für Personen unterschiedlicher Herkunft und verschiedenen Standes. Seit dem 11. Jahrhundert erscheinen die Ministerialen in den Quellen, wobei sie ursprünglich vom alten Adel unterschieden werden.72 In Südwestdeutschland dienen sie als Amtsträger in zahlreichen Städten und erreichen damit den sozialen Aufstieg. In den folgenden Jahrhunderten verschmelzen die Dienstmannen mit adligen Familien, und es entwickelt sich eine eigenständige ritterliche Lebensweise. Der Ausdruck ministeriales verschwindet im 13. Jahrhundert aus den Quellen und wird durch ‹Adlige› ersetzt. Diese Herausbildung eines städtischen Adelsstandes lässt sich auch in den Bischofsstädten Basel und Strassburg beobachten.73 Im Basler ‹Dienstmannenrecht› werden die Privilegien und Verpflichtungen der Dienstleute in der Mitte des 13. Jahrhunderts geregelt. Es handelt sich hier um eine Aufzeichnung, die nicht der neuen Führungsschicht dient, sondern den Herrschaftsanspruch des Bischofs zu untermauern versucht.

Unabhängig vom Bischof bestehen die alten städtischen Klöster St. Alban und St. Leonhard sowie die nach 1200 gegründeten Konvente. Sie bilden eine kleine Welt für sich mit eigener Verwaltung und Rechtsprechung. Ihr Alltag steht in einem Spannungsverhältnis zu den Ordensregeln, die eigentlich Abgeschiedenheit und Selbstständigkeit fordern. Ohne die Versorgung durch den städtischen Markt und die Hilfe von Angestellten wäre eine mönchische Lebensweise innerhalb der Mauern aber nicht möglich. Bezeichnenderweise kommt es im ganzen Mittelalter immer wieder zu Reformbewegungen, die einen allzu engen Kontakt der Klosterbrüder zur sündigen Welt der Laien unterbinden wollen.

Das Kollegiatsstift St. Peter nimmt eine besondere Stellung ein.74 Die Kirche selber besteht schon längere Zeit, aber erst 1233 wird das Stift gegründet. Anfänglich besteht noch eine Bindung an das Domkapitel, aber im Verlauf des 13. Jahrhunderts löst sich das Stift St. Peter vom Einfluss der bischöflichen Domherren. Lange Zeit sind seine Vermögensverhältnisse bescheiden, insbesondere als nach dem Erdbeben 1356 die Kirche St. Peter wieder aufgebaut werden muss. Grosszügige Stiftungen, beispielsweise von einer gewissen Adelheid Bidermann, führen zu einem Aufschwung. Als die Universitätsgründung im Jahre 1460 bevorsteht, will der Rat die Hochschule mit den Pfründen von St. Peter finanzieren. Trotz Widerstands seitens der Stiftsherren wird dies 1463 möglich, und der Besitz von St. Peter dient über die Reformation hinaus dem Unterhalt der Basler Hochschule. Mobilität und Krieg prägten das Leben von adligen Männern und Frauen.75 Es unterschied sich damit von der Lebensweise des ersten Standes, der Geistlichen. Diesen oblag das Beten; der Adel als zweiter Stand sollte hingegen seine Untergebenen schützen und für sie kämpfen. Der dritte Stand umfasste den Rest der Bevölkerung; sie war zur Arbeit verpflichtet. Das Konzept, die Gesellschaft in drei Stände aufzuteilen, setzte sich ab dem 11. Jahrhundert durch und blieb bis zur Französischen Revolution überwiegend gültig.76 Die Herausbildung des westeuropäischen Adels erfolgte vom Ende des 9. bis ins 13. Jahrhundert. Die losen Personenverbände des Frühmittelalters formierten sich zu Familien mit geregelter Erbfolge. Solche Dynastien verfügten über Landbesitz, besetzten wichtige Ämter und nannten sich nach einem festen Wohnsitz. Ein Wappen und ein Siegel wiesen sie als ‹Institutionen› aus.77 Die Herausbildung dieses zweiten Standes erfolgte auch am Oberrhein, sowohl in Strassburg als auch in Basel.78 Dabei verschmolzen adlige Familien, die häufig als Dienstmannen (ministeriales) für den Bischof die weltlichen Geschäfte erledigten, mit den reichen Burgern (achtburgern), die ebenfalls sozial aufgestiegen waren.79 Seit 1227 durften auch Bürger Lehen besitzen, was ursprünglich den Adligen vorbehalten war.80 Der Titel eines ‹Ritters› diente in der Folge als Oberbegriff, um die unterschiedliche soziale Herkunft zu verwischen. Er sollte auch den zweiten Stand gegen den unteren, dritten Stand abgrenzen.81 Der Aufstieg der Kaufleute in die Adelsschicht lässt sich beispielhaft am Geschlecht derer von Hertenberg beobachten.82 Ludwig, ein reicher Krämer, stammte vermutlich aus Italien. 1250 ist er als Basler Bürger belegt, 1257 gehörte er dem Rat an.83 Sein Sohn Konrad setzte die Karriere seines Vaters fort und übernahm wichtige Ämter. Er selbst bezeichnete sich 1295 nach seinem Stadtsitz als «Konrad vom Schönen Haus» und nach dem Erwerb eines Burglehens als «von Hertenberg»; er verfügte auch über ein Siegel.84 Die Schwestern Konrads heirateten in die ritterlichen Familien der von Kienberg und Zerkinden ein. Seine Töchter wurden die Stammmütter der bekannten Rittergeschlechter der Münch und der von Bärenfels.

In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts finden wir Spuren adliger Kultur. So hebt ein anonymes Lob die Kampfesfreude der Basler Ritter hervor. Andere Personengruppen werden darin aber nicht erwähnt.85 Nach 1250 lässt sich eine adlig-patrizische Führungsschicht fassen, die Aufträge an Dichter wie Konrad Fleck und Walter von Klingen vergibt.86 Von einem lokal verankerten Basler ‹Sängerkreis› kann aber nicht die Rede sein.87 Hervorzuheben ist einzig der Berufsdichter Konrad von Würzburg (geboren um 1220/1230−1287). Er weilt vermutlich seit 1260 in Basel und gehört zu den erfolgreichsten Autoren seiner Zeit. Seine Förderer stammen aus unterschiedlichen sozial-politischen Gruppierungen, die gemeinsame kulturelle Interessen teilen.88 Die adligen Geschlechter wohnten nicht ständig innerhalb der Mauern, sondern zeitweise auf ihren Burgen ausserhalb der Stadt (vgl. S. 136–141).89 Ihre städtischen Adelshöfe zeigten ihre Macht, auch wenn die Besitzer selbst abwesend waren. Das beste Beispiel ist das ‹Schöne Haus› der erwähnten Familie von Hertenberg, das die Jahrhunderte überdauert hat.90

Weilten die adligen Amtsträger in der Stadt, besuchten sie Trinkstuben, die ihnen vorbehalten waren. Für die Ritter gab es das ‹Haus zur Mücke› am Münsterplatz91, für die Achtburger das ‹Haus zum Brunnen› am Fischmarkt92. Als in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts Konflikte innerhalb der Führungsschicht ausbrachen, kam als Alternative noch das ‹Haus zum Seufzen› hinzu, das ebenfalls in der Nähe des Fischmarkts lag.93 Dieser Treffpunkt war die ‹Niedere Stube›, während die beiden anderen Lokale in der Bezeichnung ‹Hohe Stube› zusammengefasst wurden. Das ‹Haus zur Mücke› überdauerte die Jahrhunderte und verfügt über eine reiche Geschichte; es diente zum Beispiel 1439 als Abstimmungslokal bei der Wahl des Gegenpapstes Felix V.94 Seine heutige Gestalt entspricht aber nicht mehr der mittelalterlichen Trinkstube. Die anderen beiden adligen Treffpunkte sind nicht erhalten. Trotz der Verschmelzung von adligen und bürgerlichen Familien legten die Adligen durchaus Wert auf soziale Unterscheidungsmerkmale. So soll ein adliger Ratsherr um 1300 das Verhältnis zwischen seiner Familie und den bürgerlichen Ratsherren so umschrieben haben, dass in deren Haus zwar ein Haushaltsvorstand, aber eben auch Schweine wohnten.95 Ab dem 14. und 15. Jahrhundert nahm der Einfluss der Adelsfamilien ab. Viele verarmten, andere rieben sich in Konflikten auf, wie das Beispiel der Grafen von Thierstein zeigt.96 Der Anschluss an die Eidgenossenschaft im Jahre 1501 bewirkte, dass die Edlen die Stadt verliessen und sich in den habsburgischen Gebieten am Oberrhein niederliessen. Vereinzelte Hinweise auf Basler Kaufleute finden sich bereits früh, so 1075 in Allensbach am Bodensee und 1209 auch in der Zollordnung von Koblenz. Im Verlauf des 12. und 13. Jahrhunderts siedeln sich Kaufleute aus Basel in Köln an.100 Ein Arnulfus weilt 1216 in Genua und importiert Glas, und Basler Leinwand geht 1248 von Marseille nach Akkon im Nahen Osten. In Bar-sur-Aube, das im Einzugsgebiet der wirtschaftsmächtigen Messen der Champagne liegt, gibt es eine maison de Baale.101 Wie sich diese Kaufleute organisierten, wissen wir nicht. Aus der Sicht des Reichs wird das wirtschaftliche Potenzial der Stadt als hoch eingeschätzt. Das zeigt eine Liste der Beiträge, die 1241 bestimmte Städte an die Reichssteuer zahlen mussten. Basel ist mit 200 Mark veranschlagt, was 3 Prozent der gesamten Steuersumme beträgt; Strassburg muss den gleichen Betrag aufwenden. Die jüdischen Gemeinden werden gesondert besteuert: Strassburg zahlt 200 Mark, Basel 40 Mark.102 Für die Mehrzahl der Bevölkerung geht es wie immer darum, ihre Grundbedürfnisse abzusichern. Nur die Zugehörigkeit zu einer Gruppe erlaubt es, den Alltag zu meistern. An erster Stelle steht die Kernfamilie; hinzu kommt ein grösserer Familienverband, dem auch Verwandte oder nahestehende Menschen angehören. Um die Dauerhaftigkeit solcher Beziehungen zu sichern, bieten sich als Vorbilder kirchliche Organisationsformen wie die Gebetsverbrüderungen der Klöster an. Diese Formen der Vergemeinschaftung übernehmen die Laien, indem sie Bruderschaften gründen. Seit dem 11./12. Jahrhundert tauchen in Europa überall solche confraternitates auf, die auch Frauen offenstehen.103 Ihre Mitglieder erhalten in Notfällen materielle Hilfe sowie Pflege und nach ihrem Tod eine ehrenvolle Bestattung. Anschliessend werden sie in das Gebetsgedenken aufgenommen, das heisst, die lebenden Mitglieder gedenken der Verstorbenen im Gebet.

Die Bruderschaften pflegen überdies ein fröhliches Sozialleben mit Festen und gemeinsamen Essen; wie heutige Vereine verfügen sie über Statuten. Hier finden sich einerseits Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen, andererseits auch Personen mit dem gleichen Beruf. In Basel gibt es bis zum Ende des Spätmittelalters mindestens 31 Laienbruderschaften, darunter auch die St. Jakobs-Bruderschaft in der Pfarrei St. Leonhard.104 Sie kümmert sich um die Fremden, Fahrenden und Bettler, die beim Kohlenberg wohnten (vgl. S. 203). Für die Herausbildung des Zunftwesens sind die Bruderschaften eine wichtige Voraussetzung, wie der Zunftbrief für die Kürschner zeigt,105 der hier stellvertretend vorgestellt werden soll. Die hochangesehenen Kammerkürschner stehen nicht nur in Basel, sondern auch in Strassburg, Worms und Trier anfänglich im Dienst des Bischofs.106 So überrascht es nicht, dass Bischof Heinrich II. 1226 erstmals dem pelzverarbeitenden Handwerk erlaubt, sich in einer zhunft zusammenzuschliessen. Es handelt sich dabei um einen der ersten Belege für dieses deutsche Wort; der Zunftbrief ist der älteste im Gebiet der heutigen Schweiz. Die Bezeichnung für diese Organisationsform schwankt aber noch. Neben Zunft werden auch lateinische Bezeichnungen wie societas (Gesellschaft) oder confraternitas (Bruderschaft) verwendet. Der Beitritt kostet 10 Schilling; falls das Handwerk in der Familie weitergeführt wird, beträgt die Gebühr nur 3 Schilling. Frauen sind ausdrücklich als Mitglieder zugelassen. Wer der Zunft nicht beitreten will, dem ist die Ausübung seines Berufs verwehrt. Handwerker, die nicht zufriedenstellend arbeiten, büsst der Zunftmeister; dieser wird vom Bischof ernannt. Die Strafzahlung kommt einem Leuchter (corona) im Münster zugute, dessen Kerzen an Festtagen entzündet werden. Als Zeugen für die Urkunde treten die Mitglieder des Domkapitels auf. Der Zunftbrief belegt die Einbindung des Kürschnergewerbes in den bischöflichen Hof und seine Verwaltung: Es ist der geistliche Stadtherr, der das Gewerbe fördert und organisiert.107 Nach den Kürschnern erhielten 1248 die Bauleute und die Metzger einen Zunftbrief, 1260 die Schneider, 1264/1269 die Gartner und 1268 die Weber.108 Weitere Gewerbeverbände wie die Bäcker, die Schuster, die Gerber und die Schmiede lassen sich in den Quellen ebenfalls nachweisen. Am Ende des 13. Jahrhunderts war die Formierung der Zünfte zum grossen Teil abgeschlossen. Die Rebleute, die Fischer und die Schiffleute wurden erst im 14. Jahrhundert zünftig.

Nicht nur am Tag, sondern auch nachts waren die Zunftmitglieder gegenwärtig, denn ihnen oblag der Wachtdienst. Handwerksberuf und Bürgerpflicht ergänzten sich auf diese Weise.109 In Rom und Umgebung sind Jüdinnen und Juden schon seit dem 1. Jahrhundert v. Chr. nachgewiesen.110 In die Gebiete nördlich der Alpen und in das Rheinland kamen die Juden mit den Legionen.111 Mittlerweile ist eine ganze Reihe von jüdischen Funden entlang der Reichsgrenze von Rhein und Donau zum Vorschein gekommen.112 Dazu gehört der Menoraring aus Kaiseraugst.113 Er zeigt den siebenarmigen Leuchter aus dem Tempel in Jerusalem, der rechts von einem Lulav (Palmzweig) und links von einem Etrog (Zitrusfrucht), zwei Symbolen des Laubhüttenfests, flankiert ist. Diese Symbolik findet sich in vielen spätantiken Synagogen in Galiläa und im Mittelmeerraum. Der Ring datiert ins 4. Jahrhundert.

Mit dem Zusammenbruch der römischen Rheingrenze und der Völkerwanderung verschwinden die ohnehin spärlichen Nachrichten über jüdische Gemeinden im Rheinland fast völlig; in Gallien ist dies anders. Eine Siedlungskontinuität entlang des Rheins erscheint zwar als wahrscheinlich, liess sich bis anhin aber noch kaum nachweisen. Erst für die Zeit Karls des Grossen finden sich wieder eindeutige Belege für die Existenz von jüdischen Gemeinschaften. In karolingischen Quellen, Privilegien, Kapitularien und Briefen sowie in kirchlicher Polemik tauchen häufig jüdische Individuen und Gruppen auf.114 Lebten sie seit der Antike in Aschkenas (jüdischer Name für das Gebiet entlang Rhein-Donau), oder waren sie erst später zugewandert?115 Letzteres dürfte hauptsächlich von Süden und Südwesten her erfolgt sein, da in Italien und Südfrankreich seit der Antike grosse jüdische Gemeinschaften überlebt hatten.116 Viele dieser Einwanderer waren Fernhändler. Durch die Gebiete des heutigen Deutschland zogen sich wichtige Verkehrsachsen. Eine zentrale Route von West nach Ost führte entlang Mosel, Rhein-Main zu Saale und Elbe und von da nach Osteuropa. Eine weitere Strasse führte vom Mittelmeer über Rhone, Rhein und Donau in Richtung Schwarzes Meer, während die Süd-Nordachse Italien über die Alpen, den Rhein entlang mit der Nord- und auch der Ostsee verband.117 Auf diesen Routen waren jüdische Kaufleute regelmässig anzutreffen. An den Verkehrsachsen, den Flussläufen, an Wegkreuzungen und Knotenpunkten, an Messeplätzen und an den Ausgangspunkten der Strassen finden sich denn auch bald jüdische Ansiedlungen, wie etwa in Metz, Köln, Mainz, Worms, Regensburg und Prag.

Nachdem die grossen, jahrhundertealten rabbinischen Akademien von Sura und Pumbedita im heutigen Irak verschwunden waren, wurde das Rheinland zum wichtigen rabbinischen Zentrum, das bis heute ausstrahlt. Die Erlasse von ‹SchUM› – eine hebräische Abkürzung für die Städte Speyer, Worms und Mainz – sind im rabbinischen Judentum bis heute massgeblich. In den rheinischen Gemeinden scheinen Romanisch und Altfranzösisch noch lange die Umgangssprachen gewesen zu sein. Die Händler innerhalb dieser Gemeinden bereisten regelmässig ferne Länder. Sie verfügten über Kenntnisse sowohl in Geografie als auch in fremden Kulturen.118 Dies machte sich Karl der Grosse im Jahre 797 zunutze, als er seine beiden fränkischen Gesandten durch den jüdischen Kaufmann Isaac als Dolmetscher und Reiseführer nach Bagdad begleiten liess. 801 kehrte Isaac als Einziger nach Aachen zurück, nicht ohne den Elefanten Abul Abbaz als Geschenk des Kalifen an den Kaiser mitgebracht zu haben.119

Wer im 10. und 11. Jahrhundert Anschluss suchte an die wiederauflebenden Handelswege und sich um die Etablierung eines Marktes bemühte, siedelte Juden und Jüdinnen an. Dies geschah aufgrund eines Privilegs, das ihnen ihre Rechte garantierte und ihre Pflichten definierte. Die derart Privilegierten lebten in enger Symbiose mit Adel und Klerus, für die sie Luxusgüter wie Seide, Weihrauch und Gewürze importierten. Im Gegenzug zahlten sie Steuern für ihren eigenen Schutz und gewährten später auch Kredite. 1084 will etwa der Speyrer Bischof seinen Residenzort zur Stadt machen und siedelt deshalb Juden an: «Da ich aus Speyer eine Stadt machen will, hielt ich es für sinnvoll, die Ehre unseres Ortes tausendfach zu vergrössern, indem ich auch Juden versammle.»120

Im Monat Adar 4983 − Februar oder März 1223 − versammelten sich die Angehörigen von Frau Channa, einer Basler Jüdin, im jüdischen Friedhof der Stadt. Channa, Tochter oder Gattin von Mosché, war ein Jahr früher von ihnen gegangen und an dieser Stelle begraben worden. Nun wurde der Grabstein aufgestellt. In der Folge zerbrach der Stein. Ein Stück davon blieb vor Ort, bis in den Jahren 1937 bis 1939 das Zeughaus dem neuen Kollegienhaus weichen musste und das Fragment zum Vorschein kam. Heute ist es im Jüdischen Museum der Schweiz in Basel ausgestellt. Der rote Sandstein erinnert an das Material des Basler Münsters. Paläografisch spricht einiges dafür, dass die Ausführung der Inschriften in den Händen von des Hebräisch kundigen Steinmetzen lag. Ob sie zum Christentum konvertierte Juden oder Nichtjuden mit Hebräischkenntnissen waren, entzieht sich unserer Kenntnis. Damals wie heute schliessen die Inschriften mit einem Segen, der aus einem oder mehreren der grossen Totengebete zusammengesetzt ist. Sie entstanden gemäss einer gängigen Meinung nach den Judenverfolgungen des ersten Kreuzzuges von 1096 und lesen sich heute wie Vorahnungen der Katastrophe im Jahre 1349 (vgl. Stadt.Geschichte.Basel, Bd. 3, S. 35–36).

Frühe archäologische Spuren einer jüdischen Gemeinde in Basel sind selten.121 Auffällig ist, dass bei den Ausgrabungen im Spiegelhof zwar Knochenfragmente von Hühnern, Enten, Ziegen, Rindern und Schafen gefunden wurden, aber keine Schweineknochen. Hielten die Bewohner:innen vielleicht die Speisevorschriften der jüdischen Religion ein?122 Licht auf die frühe Geschichte der Juden in Basel könnte ein seit 1939 bekanntes, aber umstrittenes Grabsteinfragment Wir können erst ab dem 14. Jahrhundert genauer abschätzen, wie viele Menschen in Basel lebten, und wie viele davon Bürger:innen waren.123 Ein äusseres Kennzeichen waren die Waffe oder der Harnisch, mit denen die Zunftmitglieder regelmässig nachts Wachdienst leisten mussten. Adlige und Geistliche verfügten über eine besondere Stellung und zeigten dies durch Kleidung und Auftreten. Selbstverständlich eröffnete dies auch die Möglichkeit, sich zwecks Betrugs zu verkleiden. Innerhalb der Mauern lebte auch der Henker sowie Hintersassen, Gesellen, Tagelöhner:innen, Arbeiter:innen, Diener:innen. Ein Teil von ihnen übte ‹ehrlose› Berufe aus. Diese wohnten wie die Fahrenden auf dem Kohlenberg, der über ein eigenes Gericht verfügte. Von all diesen Menschen haben wir nur indirekt Kenntnis, meistens über Rechtsdokumente.124

Die Stadt, ein Ort der legalen Herrschaft(en)

Der Historiker und Soziologe Max Weber (1864−1920) unterschied drei Formen der Herrschaft. Die charismatische Herrschaft begegnet bei aussergewöhnlichen Personen, die mit ihren Fähigkeiten die Menschen zum Guten oder zum Bösen anleiten können. Die traditionale Herrschaft stützt sich auf die Herkunft und wird von mächtigen Familien ausgeübt. Die legale Herrschaft stellt das Recht über die Menschen und beruht auf Institutionen.134 Diese drei Typen der Herrschaft treten gemischt auch im mittelalterlichen Basel auf. Der Bischof als Stadtherr untersteht dem kirchlichen Recht, aber er übt sein Amt unter Umständen charismatisch aus und begeistert die Bürgerschaft für seine Anliegen wie beispielsweise den Mauerbau. Die Adligen und angesehenen Burger benützen ihre verwandtschaftlichen Beziehungen und ihr überliefertes Ansehen, aber sie unterstehen innerhalb der Stadtmauern dem Basler Recht und dürfen ihre Fehden nur ausserhalb der Stadt austragen. Die übrige Einwohnerschaft kann darauf vertrauen, dass das städtische Recht sie schützt, aber sie muss sich an das beschworene Friedensgebot halten.

Es gab innerhalb Basels im Mittelalter allerdings keine ungeteilte Herrschaft des Rechts, sondern verschiedene legale Herrschaften standen untereinander in Konkurrenz und besassen eigene Rechtsräume. Das geistliche Gericht des Bischofs (Offizialat) war für Ehesachen und Erbangelegenheiten zuständig. Es besass auch grosse Bedeutung für das Wirtschaftsleben. Viele Kaufleute liessen sich ihre Dokumente vom geistlichen Gericht bestätigen, da sein Wirkungsbereich weiter reichte als das weltliche Recht der Stadt.135 Der Rat wiederum versuchte, seine Kompetenzen auszubauen. Im Verlauf des Spätmittelalters sah er sich veranlasst, das korrekte moralische Verhalten der Einwohner:innen zu kontrollieren (Sittenzucht). Damit übernahm er Aufgaben, die ursprünglich der Geistlichkeit vorbehalten waren.136 Die eigentliche Macht des Rates bestand aber darin, den Bereich des weltlichen Rechts zu verwalten. Neben diesen Institutionen für geistliches und weltliches Recht gab es eine grosse Zahl von Zunftgerichten.137 Die Rechtsprechung bestand oft darin, dass auf alte Bräuche und Sitten verwiesen wurde, um strittige Fälle zu klären. Erst ab 1260 wurden Grundlagen des Basler Rechts schriftlich festgehalten und das ‹Gewohnheitsrecht› zurückgedrängt; noch im 16. Jahrhundert gab es kein verbindliches Basler Stadtrecht.138 Mit dem Dienstmannenrecht, der Handfeste und dem Vogtrecht erhielt die Stadt in der Mitte des 13. Jahrhunderts einen rechtlichen Rahmen (vgl. S. 287–291).

Wie fällten die Richter, die über keine juristische Ausbildung in weltlichem Recht verfügten, ihre Urteile? Die erhaltenen Dokumente zeigen, dass sie sich an Regeln orientierten, die sich in Basel eingebürgert hatten, die aber nicht ausformuliert waren. Dies liess Raum für flexible Lösungen, indem die Urteilssprecher eine Sühneleistung ermöglichten oder bisweilen Gnade walten liessen.139 Häufig mussten fehlbare Menschen einfach die Stadt verlassen, was den städtischen Haushalt entlastete; eine Gefängnisstrafe hätte zu viel gekostet.140 «Macht und Ohnmacht» blieben aber für die städtische Rechtsprechung kennzeichnend.141 Trotz dieser Einschränkungen gehört Basel zum Typus der legalen Herrschaft, wie sie gemäss Max Weber für das westeuropäische Abendland typisch ist und sich seit dem 12. Jahrhundert durchgesetzt hat.142

Das Recht – die legale Herrschaft – garantiert den Stadtfrieden, der im Verlauf des Mittelalters ständig ausgebaut und verschärft wird. Dies betrifft die gesamte Einwohnerschaft.143 Die erste schriftliche ‹Friedenseinung› stammt aus dem Jahr 1286, vermittelt von König Rudolf von Habsburg, und geht auf ein älteres Dokument zurück. Bereits dieser Stadtfrieden hält unmissverständlich fest, dass ihn Dienstmannen, Burger und wer «ze Basele seshaft were» zu beschwören hatten. Wer dies nicht tue, müsse die Stadt verlassen.144 Die Eidesleistung spielt wie in anderen oberrheinischen Städten eine zentrale Rolle.145 Sie gehorcht dem Grundsatz ‹Wenn ich etwas Illegales tue, werde ich verflucht sein› (bedingte Selbstverfluchung) und setzt den Glauben an eine strafende göttliche Macht voraus. Der Eid bindet die Menschen in ein Regelsystem ein; der gebrochene Eid wird streng bestraft.146 Auf Eidbruch und Meineid stehen Strafen, die bis zum Abhauen der Schwurfinger führen können.147 Der Stadtfrieden muss nach einem Jahr erneuert werden und schliesst Rat, Bürger:innen und die übrige Einwohnerschaft ein. Auch der Bischof besiegelt diese Vereinbarung, und seit dem 14. Jahrhundert gilt das Friedensgebot ebenfalls für die Geistlichen.148 Die Möglichkeit, ein Vergehen zu ahnden (Gewaltmonopol), steht im Mittelalter nur geistlichen und weltlichen Herrschaften zur Verfügung. Die jeweiligen Institutionen stehen aber in Konkurrenz, und sie besitzen einen schwach entwickelten Apparat, um ihren Regeln und Gesetzen Nachdruck zu verschaffen. Angesichts dieser Rechtsunsicherheit geht es darum, die Menschen durch Selbstverpflichtung zu einem korrekten Leben anzuleiten. Dazu dient die Eidesleistung.

Die Stadt füllt sich

In der Zeit der Staufer beginnt die ‹Versteinerung› der Stadt. Das betrifft nur die Gebäudehüllen, denn auch Steingebäude enthielten viel Holz: Decken, Zwischenwände und Dachstühle. Lange waren hölzerne Dachschindeln üblich, doch im 13. Jahrhundert kamen Dachziegel aus gebranntem Ton auf. Sie werden in einem Konflikt zwischen zwei Frauenklöstern 1301 erstmals erwähnt; Gegenstand des Anstosses war ein Aborthäuslein.149 Tonziegel waren aber selten, bis deren Verwendung wegen Quartier- und Stadtbränden 1417 vom Rat verlangt wurde.150 Zuerst verwendete man Hohlziegel, die ein sogenanntes Klosterdach bildeten − sich überlappend verlegte halbe Keramikröhren. Diese Hohlziegel, scherzhaft als ‹Mönch und Nonne› bezeichnet, wurden bald ganz von Flachziegeln verdrängt.151 Auch die Steinbautechnik machte Fortschritte: Repräsentative und wehrhafte Mauern konnten ab etwa 1200 aus massiven Sandsteinquadern bestehen, deren Frontseite roh und ‹bucklig› blieb, sogenannte Buckel- oder Bossenquader. Zu nennen sind hier insbesondere die Wehr- und Tortürme der Inneren Stadtmauer, aber auch die Pfalzmauer hinter dem Münster.152 Auch bei Privathäusern begegnen sie da und dort, immer in Birsignähe und auch als Birsigufermauer.153 Dabei handelt es sich um eine Übernahme des adligen Burgenbaus für repräsentative Stadthäuser.

Im 13. Jahrhundert begann man, nicht unterkellerte Häuser mit Hilfe der sogenannten Unterfangungstechnik nachträglich mit Kellern zu versehen. Dabei wird eine bestehende Mauer untergraben und etappenweise eine zweite, jüngere darunter gebaut, man ‹unterfängt› sie also. Keller wurden im Talboden wegen Grundwasser und Bodenfeuchtigkeit im Mittelalter nicht gebaut; sie waren nur in höheren Lagen möglich. Gassennetz und Parzellen müssen spätestens bei der Entstehung der frühen Holzbauten definiert worden sein, denn darauf basiert letztlich die Stadtentwicklung. Die oben genannte ‹Versteinerung› betrifft auch die Gassen: Sobald die Hausfassaden gemauert sind, fixieren sich Türschwellen und Gassenniveau gegenseitig – das Niveau wird über Jahrhunderte hinaus konserviert. Die heute noch stehenden mittelalterlichen Gebäude haben sich durch An-, Auf- und Umbauten stetig weiterentwickelt und erneuert – sie hatten ein Potenzial, im Gegensatz zu den aus dem Boden gestampften Grossüberbauungen der heutigen Zeit.

Im Rosshofareal zwischen Nadelberg und Stadtmauer (Petersgraben 49/51) wurde ein einfaches, isoliert stehendes Gebäude unbekannter Funktion freigelegt. Es weist zwei doppelt geführte Flechtwände auf, deren Zwischenraum mit einem organischen Dämmmaterial gefüllt war, und stammt aus dem späten 12. Jahrhundert.154 Genau neben diesem Gebäude kam die Figur eines jungen Mannes zum Vorschein, was nicht zu dieser Stelle passen will, die wohl für Gartenbau oder ein Gewerbe genutzt wurde. Allgemein weist das Areal am Nadelberg eine Vielfalt von Bauten unterschiedlicher Funktionen auf.155 Die vor dem Jahr 1000 entstandenen Kirchen erhalten allmählich ein neues Aussehen. Die Peterskirche (vgl. S. 79–81) wurde vermutlich 1035 zur Pfarrkirche erhoben; Quellenbelege setzen jedoch erst um 1200 ein. Sie entwickelte sich von einer Pfarr- zu einer Stiftskirche, doch davon und von den zugehörigen Stiftsgebäuden wie auch über das Umfeld der Kirche weiss man nichts. Im Laufe des 11. Jahrhunderts wurde der karolingische Rechteckchor um eine halbrunde frühromanische Apsis erweitert. Man nimmt eine Kirche mit Langhaus und Seitenschiffen an und denkt an den baufreudigen Bischof Burkhard als Bauherrn.156

Neu kam im 11. Jahrhundert eine dem heiligen Leonhard geweihte Kirche auf dem Geländesporn am Kohlenberg hinzu (vgl. S. 170). Ihr Baubeginn liegt in den 1060/1080er-Jahren, ebenfalls im zeitlichen Umkreis des Stadtmauerbaus von Bischof Burkhard.157 Die archäologisch gut erschlossene dreischiffige Kirche besitzt ein Querhaus mit drei gestaffelten Apsiden. Vom romanischen Bau hat sich die Krypta mit ihren einfachen Würfelkapitellen erhalten − neben dem Münster die einzige Krypta in Basel −, und von der romanischen Bauplastik des Kreuzgangs aus der Zeit um 1135 einige in jüngere Mauern verbaute Fragmente, darunter Reliefs mit der Darstellung von Heiligenlegenden.158 Im Stadtmauerwinkel zwischen Eckturm und Kirche wurde das Kapitelhaus des Stifts aus dem frühen 12. Jahrhundert nachgewiesen.159 In staufischer Zeit hat sich die romanische Kirche baulich nicht weiter verändert, ausser dass um 1200 die Krypta ausgemalt wurde.160

Etwa gleichzeitig erhielt auch die Talstadt nicht weit von derjenigen des heiligen Brandan eine neue Kapelle, St. Andreas. Bemerkenswert ist die weiträumig angelegte Umfassungsmauer des Areals.161 Umfassungsmauer wie auch Kapelle wurden 1792 abgebrochen. Der Grundriss der Kapelle lässt sich im Pflaster des heutigen Andreasplatzes ablesen.162 Die Erbauungszeit liegt in der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts, und damit steht natürlich wiederum der baufreudige Bischof Burkhard von Fenis im Blickfeld, zumal es auch im Münster Reliquien des heiligen Andreas gab.163 Zuerst als Saalbau mit halbrunder Apsis konzipiert, wurde die Kapelle später ausgebaut. Im Laufe des 12./13. Jahrhunderts erhielt sie einen Turm und eine Erweiterung des Langhauses, der ein Beinhaus zum Opfer gefallen sein

Auch nach der Reformation blieben die Friedhöfe bei den Pfarrkirchen in Gebrauch.165 Durch ungezügelte Überbelegung wurden alle früheren Gräber beseitigt; im Falle der Andreaskapelle verhinderte die Nutzung als Lagergebäude eine Überbelegung. Die Erdbestattungen hier datieren in die vorreformatorische Zeit, Gräber sind 1359 erstmals bezeugt. Sie waren wie die Kapelle durchwegs geostet. Aufschlussreich ist ein bei der späteren Kirchenerweiterung angelegtes Knochendepot (Ossuar); das könnte ein Hinweis auf ein aufgegebenes Beinhaus sein. Das Ossuar enthält Reste von mindestens sechzig Individuen. Sie dürften aus Gräbern stammen, die ins 12. Jahrhundert zurückreichen.166 Sie lagen in dichten Gruppen bei der Kapelle, belegten jedoch nicht den ganzen Platz. Dies ist bemerkenswert, war die Kapelle doch keine Pfarrkirche. Im Gegensatz zur Kapelle St. Brandan fallen hier die vielen Kleinkindbestattungen beim Chor auf. Holzsärge liessen sich kaum, Leichentücher nur wenige nachweisen. Insgesamt konnten etwa vier Dutzend Skelette untersucht werden: Erwachsene erreichten ein Lebensalter von drei bis sechs Jahrzehnten, wenige Männer sogar das siebte.167 Die einzeln stehenden Steinbauten zwischen Stadthausgasse und Andreasplatz wurden bald durch An- und Aufbauten sowie Keller vergrössert. Die anfänglich meist von der Gasse abgesetzten Kernbauten ‹wuchsen› bis an die Gasse und bildeten im Laufe des 13., spätestens 14. Jahrhunderts eine geschlossene Steinfront, und ursprünglich breite Parzellen spalteten sich durch Verkauf oder Erbteilung auf.

Der südlichste Bau der Stadthausgasse beispielsweise erhielt wohl im 13. Jahrhundert einen grossen Anbau zum Birsig, das ‹Haus zum Seufzen›, eine der drei Basler Adelstrinkstuben.168 Die Aufteilung der breiten Parzelle war auch hier um 1400 abgeschlossen. An der Schneidergasse verlief die Entwicklung ähnlich: Die breiten und zurückgesetzten Kernbauten von Nr. 4/6 und 8/10 besassen Binnenmauern. Sie nahmen die Parzellenaufteilung vorweg, die später im 13. Jahrhundert erfolgte. Dank der Parzellentiefe konnte das Innere der alten Kernbauten zu Hinterhöfen weiterentwickelt werden, denn die Nachfolgehäuser wurden jetzt an die Gasse gebaut. Im Spätmittelalter entstanden kleine Hinterhäuser. Komplizierter verlief die Entwicklung am hinteren Andreasplatz. Hinter der heutigen Hausnummer 14 verbirgt sich ein besonderes Gebäude, das ‹Haus zum Imber› (Ingwer), einst die Trinkstube der Krämer (Kaufleute), nach denen die Krämergasse, die spätere Schneidergasse, benannt war.169

Bedeutend war der Spalenhof am Spalenberg Nr. 12, das heutige Theater Fauteuil, ein respektabler Grossbau, der später noch erweitert und erhöht wurde. Das ursprüngliche Gebäude dürfte in der Zeit um oder kurz nach 1200 entstanden sein. Es war deutlich von der Gasse abgesetzt,170 an der andere Gebäude standen. Der Spalenberg und später die Spalenvorstadt waren alte Verkehrsachsen; es ist deswegen nicht weiter erstaunlich, dass hier zunächst viele Schmiede und Wagner ansässig waren.171

Etwas jünger ist ein noch eindrücklicheres, mitten im Talhang gelegenes Gebäude zwischen Fischmarkt und Petersgasse, das wegen seiner grossen Lagerräume als ‹Haus zum Grossen Keller› bekannt war.172 Es gehörte jüngeren Quellen zufolge einem einzelnen Eigentümer, aber die Kellerräume teilten sich mehrere Besitzer. Der Bau war äusserst anspruchsvoll, mussten doch von der Petersgasse aus gerechnet vier Geschosse senkrecht in den Talhang vorgetrieben werden. Möglich war dies nur durch die eingangs beschriebene Bautechnik des Unterfangens. Das originale Stütz- und Balkendeckenwerk hat sich dendrochronologischen Datierungen gemäss um 1240/1260 in den Kellerräumen erhalten. Eigenartig, aber verständlich ist die doppelte Ausrichtung des Baus: Nur der über dem Niveau des Peterskirchplatzes liegende zweigeschossige Wohnteil war gegen diesen ausgerichtet, während sich die darunterliegenden vier Geschosse zur Talstadt hin mit ihrem Handel und Gewerbe öffneten. Von frühen Profanbauten sind meist nur noch die unvollständigen Fundamentgrundrisse − oft auch diese bloss teilweise − erhalten. Es ist ein Glücksfall, wenn sich auch aufgehende Fassaden oder Teile davon in jüngeren Mauern erhalten haben. Nur so lassen sich Gebäude- und Geschosshöhen, Türen und Fenster rekonstruieren, und damit kann auf den Wohnkomfort geschlossen werden. Die Fenster aus der Frühzeit des Steinbaus sind klein und schartenartig, schliesslich soll im Winter die Wärme im Haus bleiben, und für die Arbeit wurde ohnehin nach Möglichkeit das Tageslicht genutzt.173 In jüngeren Mauern verbaute romanische Fenstersäulchen ermöglichen eine Vorstellung, wie repräsentative Bauten belichtet waren. Für den Verschluss kamen einfache Holzrahmen mit ölgetränkten Tüchern oder Häuten infrage.174 Glas als Fensterverschluss in Form gestalteter Farbverglasungen oder als Butzenscheiben sind für den Profanbau kaum vor dem 14. Jahrhundert zu erwarten.175

Ähnliches gilt auch für Herdstellen und Öfen. Kachelöfen standen in der Wohnstube im Obergeschoss, Küchenherde ebenfalls. Im Erdgeschoss sind die zugehörigen Böden meist verschwunden. Zeugen einer Beheizung sind Fragmente von Ofenkacheln, die ab dem 12./13. Jahrhundert in grösserem Umfang überliefert sind. Kamine können sich allenfalls an den Brandmauern abzeichnen. In den frühen Holzbauten sind zwar verschiedentlich gewerbliche Herdstellen überliefert, aber ausser gestampften Lehmböden und Unterlagen für Schwellbalken haben sich kaum Teile von Holzwänden erhalten. Den Wohnkomfort kann man sich wohl nicht einfach genug vorstellen. Die bisher erwähnten Gebäude stimmen mit den aktuellen Parzellen und Gassen überein, denn Verkehrswege und Parzellen besitzen meist eine grosse Kontinuität. Die Namen der Gassen, Märkte und Häuser werden erst ab dem 13. Jahrhundert überliefert, sind jedoch älter, und die frühen Holzbaureste des 11. Jahrhunderts weisen auf die Kontinuität der Gassen hin.176 Die übliche Bezeichnung für die Verkehrswege ist ‹Gasse›, während ‹Strasse› nur bei den Verkehrsachsen beidseits des Birsig Verwendung findet.177 Originale Strassenkörper beziehungsweise -pflaster haben sich aber wegen moderner Leitungsbauten nur punktuell erhalten.178 Beim Birsig am nördlichen Ende des Marktplatzes kamen Holzpfosten wohl aus der Zeit vor 1200 zum Vorschein, Reste einer aus Flechtwerk gebauten Uferverbauung.179 Mit dem Beginn der Steinbauweise kam das Bedürfnis einer stabileren Befestigung auf. Die alten Ufermauern des Birsig sind zwar nicht mehr erhalten, aber Fotografien aus dem Jahre 1886 zeigen an einigen Stellen des untersten Laufs Mauern aus den damals neuen massiven, sandsteinernen Bossenquadern. Sie wurden in der Zeit um 1200 errichtet.

Gab es in Basel wirklich etwa zwanzig repräsentative Wohntürme adliger Familien?180 Von diesen Türmen hat einzig der aus Bossenquadern gebaute hohe Salzturm an der Schifflände das Mittelalter überdauert (abgebrochen 1829).181 Archäologisch wie historisch recht gut überliefert sind eigentlich nur zwei Wohntürme: der ‹Schalonturm› an der Schneidergasse 12 und der ‹Schwarze Turm› am Gerbergässlein 2.182

Bei den meisten der angeblichen Türme handelte es sich jedoch bloss um Hausnamen aus einer Zeit nach 1400, als Wehr- wie Wohntürme bereits ausser Mode gekommen waren.183 Wehrtürme sind massive Wehrbauten aus der Zeit um 1200 mit bossierten Sandsteinquadern zumindest an den Ecken und einem Hocheingang im Obergeschoss. Sie folgen einem einheitlichen Bauschema, was eine gemeinsame Herkunft vermuten lässt: Bauherr war offensichtlich der Bischof, dem sie wohl als innerstädtische Stützpunkte dienten.184 Mit dem Erstarken der Bürgerschaft wurden diese ‹Drohfinger› der bischöflichen Macht mit Ausnahme des Salzturms schon um 1250 wieder beseitigt.

Auch die obere Talstadt zwischen Markt- und Barfüsserplatz füllt sich nach dem Bau von Burkhards Stadtmauer zunehmend mit Häusern, und manches wiederholt sich. In der Weissen Gasse 14 wird wiederum in der Parzellentiefe ein erstes Haus errichtet, das an einen im Nachbarhaus bereits bestehenden Kernbau anbaut (vgl. Stadt.Geschichte.Basel, Bd. 3, S. 74–75). Beide Häuser sind dreigeschossig und können nur allgemein in das ‹12./13. Jahrhundert› datiert werden. Wiederum überliefern zur Hauptsache die Brandmauern die Hausgeschichte, denn die Fassaden sind jüngeren Datums. Zunächst wurden die Nachbarhäuser zur Gasse hin ausgebaut, dann die Baulücke geschlossen (13./14. Jahrhundert). Wie schon an der Schneidergasse 10 und 12 sind Pultdächer nachgewiesen, und der erste Bau in Nr. 14 enthält im Erdgeschoss ebenfalls einen eingewölbten Hausgang.185 Ähnliches wurde auch auf der andern Birsigseite in den Häusern Gerbergasse 69, 75/77 und 81 festgestellt.186 Unter der Barfüsserkirche wurden hinter der Burkhardschen Stadtmauer Steinhäuser freigelegt, sogar ein recht grosses, als Spital gedeutetes Areal.187 Die weiten Platzverhältnisse am Nadelberg gaben dem Hausbau andere Möglichkeiten. Hier konnten in der Parzellentiefe Nebenbauten entstehen, die in der dicht bebauten Talstadt keinen Platz gehabt hätten. Das Haus mit dem ‹Unterfangungskeller› im Rosshofareal an der Stadtmauer gehört dazu, und ganz in der Nähe stand ein weiteres kleines Haus, das bereits um 1300 wieder aufgegeben wurde. Seine schwachen Fundamente lassen auf einen Fachwerkoberbau schliessen. Eine Arealmauer verband es mit einem grossen Kernbau mit Tiefkeller des 13. Jahrhunderts.188 Die wirklich wichtigen, repräsentativen Bauten des städtischen Patriziates standen wie überall in einem gewissen Abstand zur Gasse. Dies setzt sich im Hauptbau des alten Rosshofs fort: Dort wurde das Fassadenfundament eines unterkellerten Gebäudes freigelegt. Auch in der Brandmauer zur nördlich anschliessenden Liegenschaft steckt ein früher Kernbau.189 Die weitere Gebäudeentwicklung verlief wie in der Talstadt durch Anbauten und allmähliche Verdichtung entlang der Gassen. Viele repräsentative Bauten sind so in nach-staufischer Zeit entstanden.190

Basel wächst

Die Innere Stadtmauer ersetzt Burkhards alten Mauerring (vgl. die Karte auf S. 76). Diese ‹neue› Stadtmauer entlang der ‹Graben›-Strassen (vom St. Alban- zum Leonhards- und Petersgraben) springt auf Basels Vogelschauvedouten von Matthäus Merian dem Älteren sofort ins Auge. Anders als bei Bischof Burkhards Mauer sagen die Quellen nichts zu Erbauungszeit und -anlass. Die früher oft genannte Datierung ‹vor/um 1200› bezieht sich auf eine Urkunde des Jahres 1206, welche die Leonhardskirche als innerhalb der Stadtmauer gelegen bezeichnet.200 Aber das war sie ja schon zu Bischof Burkhards Zeiten! Allgemein wurden im Reich um 1200 aber die Städte zunehmend befestigt, da die Nachfolge an der Reichsspitze umstritten war.201

1250 wird die Innere Stadtmauer erstmals genannt, als hinter ihr, über den Fundamenten von Burkhards Mauer, die Barfüsserkirche samt Kloster entstehen.202 Die Datierung kann dank Funden in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts eingeschränkt werden.203 Als möglichen ‹Startschuss› betrachten wir den Brückenschlag im Jahre 1225 durch Bischof Heinrich von Thun (1216?–1238).204 Dadurch wurde Basel wirtschaftlich und politisch gestärkt – ein guter Anlass, die schwache alte Stadtmauer zu ersetzen.

Die Innere Mauer verlor Ende des 14. Jahrhunderts durch den Bau der Äusseren Mauer ihren Verteidigungswert und wurde allmählich durch An- und Aufbauten in die anstossenden Häuser integriert. Die entsprechenden Grabenabschnitte standen nun als verpachtete Gärten den Hausbesitzern zur Verfügung.205 Heute ist die Innere Mauer weitestgehend verschwunden und hat sich allenfalls in Hauskellern erhalten. Sie lebt aber in Strassenbezeichnungen wie ‹Petersgraben› fort.

Die Rahmenbedingungen für den Bau dieser neuen Mauer waren die gleichen wie bei der Vorgängermauer, deren Abbruch auch Steinmaterial geliefert hatte. Die neue Mauer war etwa doppelt so stark und zweifellos auch höher, der Stadtgraben mit etwa 5 Metern tiefer und mit etwa 15 Metern wohl auch breiter. An der Feindseite wurde der Graben durch eine Grabenmauer gesichert. Dem grösseren baulichen Aufwand steht allerdings auch eine grössere Einwohnerzahl der Stadt gegenüber, und dies in einem Jahrhundert, in dem der Steinbau zu dominieren beginnt. Anders als zu Burkhards Zeiten dürften jetzt mehr städtische Arbeitskräfte und nicht nur von auswärts zugezogene Bauhüttenarbeiter beteiligt gewesen sein. Die Ausgestaltung des Mauerrings war weder einheitlich, noch erfolgte sie in einem Zug. Zunächst wurden die Tortürme auf der Linie der älteren Stadtmauer errichtet. Diese Türme wurden in Basel wegen ihrer quasi schwebenden Torbögen ‹Schwibbögen› genannt. Feindseite und Ecken bestanden aus Bossenquadern. Das datiert sie in die Zeit um 1200.206 Die viereckigen Türme der älteren Mauer wurden übernommen, mussten wegen der grösseren Grabentiefe allerdings untermauert werden.207 Wegen des Verlaufs der neuen Mauer standen sie jetzt allerdings nicht mehr vor, sondern hinter der Mauer, was durch eine grosse Höhe wettgemacht wurde: 16,5 Meter, gemessen ab Grabensohle. Die auf alten Ansichten sichtbaren, halbrunden Türme dienten nicht als Wehrtürme. Sie gehören vielmehr zu Patrizierhäusern und wurden erst um 1300 als pavillonartige Gebäude gewissermassen im ‹Stadtmauerstil› an die Stadtmauer angebaut.208

Verschiedentlich sind hinter der Inneren Mauer auch zur Mauerkrone führende Erdrampen entdeckt worden.209 Sie dienten dazu, die Wehrgänge im Falle eines Überfalls schnell mit Mannschaften zu besetzen. Ganz anders ist die Mauer zwischen Kohlen- und Steinenberg mitsamt dem halbrunden Eselturm am Barfüsserplatz ausgestaltet: eine massive, an der Feindseite flächendeckend mit sandsteinernen Bossenquadern verkleidete Mauer von grosser Stärke.

Dieser Mauerabschnitt könnte allerdings jünger sein (um 1300?), errichtet vielleicht als Folge eines starken Hochwassers des Birsig.210 Die Sicherung des Steilufers am Rhein war wohl eine Kombination aus bewusst gebauten Befestigungs-, einfachen Terrassierungs- und Hausmauern aus verschiedenen Zeiten.211 Im 13. Jahrhundert etablierten sich in Basel wie überall in Europa neue Glaubensformen: Um 1230 kamen die Bettelorden der ‹Barfüsser› (Franziskaner) und der ‹Prediger› (Dominikaner) sowie auch die ‹Reuerinnen› (Maria Magdalena- oder Steinenkloster) nach Basel (vgl. Stadt.Geschichte.Basel, Bd. 3, S. 22–31). Sie liessen sich mit ihren grossen Klosteranlagen unmittelbar vor den Toren der Innenstadt nieder. Mit diesen Klöstern begann die Entwicklung der Vorstädte, und die Handwerker folgten ihnen schnell. Einzelne Gebäude sind recht gut bekannt, so in der Spalenvorstadt 7, wo die erste Kirche der Barfüsser stand. Hier wurde der Keller eines Steinhauses gefunden,212 das aber sehr bald wieder aufgegeben wurde – vielleicht eine Folge des Weiterzugs der Barfüssermönche an den Barfüsserplatz kurz vor 1250?213 Bereits 1230 musste Bischof Heinrich von Thun die Grenzen der Kirchgemeinden zwischen St. Peter und St. Leonhard festlegen. Sie folgen einer Linie vom Marktplatz über Spalenberg und Stadttor hinaus und teilten die im Entstehen begriffene Spalenvorstadt entlang einer Geländekante.214 An der Schützenmattstrasse 11 ist ein einfaches kleines Haus mit steinernem Keller und Fachwerkaufbau bekannt,215 eingangs der St. Johanns-Vorstadt wurde ein etwa gleichzeitiges Gebäude untersucht (Totentanz 8, Mitte 13. Jahrhundert), gewissermassen ein Hochhaus, weil seine Lage an der steilen Rheinhalde ein sechsstöckiges Gebäude zur Folge hatte.216 Auch an der St. Alban-Vorstadt 28 stand ein Kernbau des frühen 14. Jahrhunderts.217 Das Wachstum der Vorstädte erfolgte jedoch nicht zwiebelschalenartig, indem, ausgehend vom Stadttor, das jeweils jüngere Haus dem älteren angefügt worden wäre. Vielmehr wurde punktuell da und dort ein Haus errichtet, bis sich im 14. Jahrhundert wie in der Innenstadt die Hausfronten geschlossen hatten.

In den 1270er-Jahren wurden zumindest die wichtigeren Vorstädte mit eigenen Vorstadtbefestigungen gesichert. Anlass dafür waren wie unter Bischof Burkhard zweihundert Jahre früher ‹unruhige Zeiten› und ‹nächtliche Überfälle›, hatte doch Rudolf von Habsburg (damals noch Graf) 1253 das Maria Magdalena-Kloster in der Steinenvorstadt überfallen und angezündet und 1272 die St. Johanns-Vorstadt gebrandschatzt (vgl. S. 286).218 Davon zeugt eine kleine Hausruine mit Fundmaterial aus dem fraglichen Zeitraum im heutigen St. Johanns-Park.219 Die Geschichte wiederholt sich also. Die schwachen Befestigungen dürften − wie während des Investiturstreites − der Not gehorchend in Auftrag gegeben worden sein. Archäologisch sind sie in der St. Alban- und der Spalenvorstadt nachgewiesen.220 Aber im Grunde genommen sagen sie viel mehr aus als nur von ‹unruhigen Zeiten› zu künden: Die noch jungen Vorstädte waren offensichtlich schon dicht überbaut, denn einzelne isolierte Gebäude vor den Toren hätte man kaum mit Mauern geschützt. An der Rheingasse 2 ist eine zum Rhein gerichtete starke Mauer aus bossierten Sandsteinquadern bekannt, offensichtlich Bestandteil eines nicht näher bekannten Brückenkopfs.221 Siedlungsmässig hatte der Brückenbau zunächst keine erkennbaren Folgen. Aber spätestens dreissig Jahre später entsteht die Neustadt quasi Schlag auf Schlag: 1255 werden zunächst nur (Stadt-)Gräben genannt, die Siedlung wird immer noch als «villa», Dorf, bezeichnet. Tore folgen 1256/1265, und erst 1270 werden die zugehörigen Mauern erwähnt, die wohl zuerst an der Landseite fertiggestellt worden waren.222 Sie erreichen allerdings weder Qualität noch Stärke der Grossbasler Stadtmauern. Gleichzeitig entstehen neue Kirchen und Klöster, deren Vollendung manche Jahre beansprucht.

Die seit den 1250er-Jahren angelegten Stadtmauern wurden vielerorts angeschnitten. Bezeichnend ist der Befund im nachmaligen Frauenkloster Klingental: Die von der Kasernenstrasse her in Richtung Rhein erbaute Mauer bricht 30 Meter vor dem rheinseitigen Mauertrassee ab. In diese Lücke drängte sich das um 1270 begonnene Konventsgebäude, der Gründungsbau des Frauenklosters Klingental (‹Kleines Klingental›). Der Konvent setzte sich in diese noch offene Stadtmauerecke und baute rheinaufwärts zügig weiter, sodass die Nonnen bereits 1274 einziehen konnten (vgl. Stadt.Geschichte.Basel, Bd. 3, S. 132).223

Der Bau von Stadtbefestigungen und Sakralbauten setzt Profanbauten für die jetzt schnell wachsende Einwohnerschaft voraus. Ob damit schon bald nach dem Brückenschlag begonnen wurde, ist nicht bekannt, auch wenn immer wieder Funde des 13. Jahrhunderts zum Vorschein gekommen sind. Im Bereich Greifen- und Untere Rebgasse scheinen grössere Areale mit gleichartiger Parzellierung von Grundeigentümern entwickelt und veräussert worden zu sein, doch vor 1300 sind ausser zwei Kernbauten im Gebäudekomplex Untere Rebgasse 10/12 nur wenige Profanbauten nachgewiesen.224 Nennungen von Häusern und Gassen setzen erst zögerlich im dritten Viertel des 13. Jahrhunderts ein.225 Wie in den Grossbasler Vorstädten bestanden wohl noch längere Zeit Überbauungslücken, die vorerst als Werkplätze genutzt wurden.226 Nieder- und Oberbasel werden jedenfalls bald von der Neustadt aufgesogen (vgl. Stadt.Geschichte.Basel, Bd. 3, S. 132–134).

Das spätromanische Münster

Der Aufstieg der Städte seit dem 11. Jahrhundert führte dazu, dass auch die Kathedralkirchen an Wichtigkeit gewannen. Das frühromanische Münster wurde deshalb erneuert und erweitert. Der Baubeginn lag wohl in der Mitte des 12. Jahrhunderts.227 Eine genaue Datierung ist nicht möglich, dürfte aber in den 1170er-Jahren zu verorten sein, zudem wurden die Bauarbeiten 1185 durch einen Brand unterbrochen. Dennoch sind drei relevante Daten zu nennen: Zum einen belegt die Weiheinschrift eines Marienaltars in der Krypta mit der Jahreszahl 1202 und der Darstellung des Baubischofs Lüthold, dass Krypta und Hochchor bereits errichtet waren, zum Zweiten muss das Langhaus zur Jahrhundertwende bereits errichtet und nutzbar gewesen sein, da um 1200 eine Kreuzzugspredigt abgehalten worden war, zum Dritten datiert das ehemals hölzerne Glücksrad über der Galluspforte in die Jahre 1224/25.

Beim Neubau des spätromanischen Münsters wurden auch bestehende Elemente wiederverwendet.228 Die unteren Teile des Georgsturms, der im späten 11. Jahrhundert im Rahmen eines Fassadenumbaus errichtet worden war, blieben als Zeuge der Altehrwürdigkeit erhalten, ähnlich wie bei den Kaiserdomen in Worms, Speyer und Mainz.229 Auch die grosse, zweiteilige Kryptenanlage wurde weitgehend vom Vorgängerbau übernommen. Der Kryptenumgang war nach oben geöffnet, erstreckte sich über zwei Geschosse und schloss den Hochchor mit ein. Die Ausgrabungen der 1960er- und 70er-Jahre haben mehrere bemalte Stuckfragmente, welche die Kapitelle des Hochchors nachahmen, ans Tageslicht gebracht. Sie sind die einzigen erhaltenen Ausstattungselemente aus Stuck und könnten den Hochchor zum Umgang hin abgeschrankt haben.

Die Dimensionen der drei Langhausschiffe blieben bestehen. Es entstand eine prächtige spätromanische Kathedrale mit zwei Fassadentürmen, einem ausladenden Querhaus, Chorflankentürmen und wohl einem Vierungsturm. Mit der Einwölbung dürfte der spätromanische Bau um 1230 fertiggestellt worden sein. Vom romanischen Hauptgewölbe sind nur mehr die Gurtbogen der Vierung sowie der Quergurt zum Chor erhalten.

An die Fertigstellung des spätromanischen Münsters schlossen sich weitere kostspielige Projekte an. Bischof Heinrich von Thun begann nun mit dem Bau der Rheinbrücke und der Inneren Stadtmauer.230 Die Kathedrale scheint aussen rot gestrichen und mit einer weissen Quadrierung verziert gewesen zu sein. Im Inneren sind bedeutende spätromanische Wandmalereien mit zwei Bischofsbildern erhalten. Hervorzuheben sind auch die mit reichen Gewändern und Beigaben versehenen Gräber der Bischöfe Lüthold von Aarburg und Heinrich von Thun. Beide liegen in der hinteren Krypta auf der Hauptachse der Kathedrale, direkt hinter Adalbero, dem Erbauer des frühromanischen Münsters.

Bereits wenige Jahrzehnte nach dem Abschluss des Baus begann in den 1270er-Jahren eine Umgestaltung und Erweiterung in hochgotischen Formen. Dies fiel in die Zeit der Einflussnahme König Rudolfs und Königin Annas, die als mögliches Stifterpaar eines neuen Hauptportals infrage kommen könnten. Ein Handfragment einer Standfigur könnte Annas Hand darstellen.231 Anschliessend zerstörte vermutlich ein weiterer Brand und vor allem das Erdbeben von 1356 einen Teil dieses spätromanischen Münsters.232 Erhalten sind aus spätromanischer Zeit eine Reihe von Darstellungen an der Aussenwand und innerhalb des Münsters. Sie erzählen von Ereignissen aus der Antike sowie der Bibel und dienen als Bilderbuch für die schriftunkundigen Laien. Am Nordquerhaus befindet sich die Galluspforte.233 Der Name bezieht sich auf den nächstgelegenen Altar im Innern des Münsters, der dem heiligen Gallus geweiht war und 1272 zum ersten Mal bezeugt ist. Die Pforte orientiert sich an römischen Triumphbogen, aber auch an späteren Portalen in Besançon und dem elsässischen Andlau. Sie weist einen reichen Skulpturenschmuck auf. Im Türbogen sitzt Christus auf einem Löwensessel; er hält eine Kreuzfahne und ein Buch. Links und rechts von ihm stehen Petrus und Paulus. Hinter Petrus kniet ein Mann mit einem Portalmodell, dessen Türe leicht geöffnet ist. Paulus präsentiert seinerseits eine schüchterne Frau, die von einem Engel in Richtung Christus geleitet wird. Beide Personen symbolisieren den Stifter und die Stifterin. Unterhalb des Türbogens wird das Gleichnis der fünf klugen und der fünf törichten Frauen gezeigt. Die einen haben Öl in ihrer Lampe aufbewahrt und werden abends von Christus am Himmelstor begrüsst. Die Lampen der anderen sind leer, und sie bleiben ausgeschlossen. Links und rechts der Türflügel sind zuerst die sechs Werke der Barmherzigkeit zu sehen, danach folgen ein wenig verborgen die vier Evangelisten. Oberhalb des Türbogens stehen links und rechts zwei Engel. Sie blasen zum Jüngsten Gericht. Die nackten Toten steigen aus ihren Gräbern und ziehen ihre Kleider an. Ursprünglich waren alle Figuren bemalt, sodass die Galluspforte die damaligen Betrachter:innen zweifellos überwältigte. Auffallend ist, dass Christus nicht zu Gericht sitzt und die Seligen von den Verdammten trennt. Im Zentrum steht vielmehr die Wiederkehr des Gottessohnes auf die Erde, womit das Weltgericht angekündigt wird. Vor seiner Ankunft gälte es für die Gläubigen, sich richtig zu verhalten, wie das Gleichnis der klugen und der törichten Jungfrauen zeigt. Als Richtschnur für gutes Handeln dienen die sechs Werke der Barmherzigkeit, wie sie von der Kirche zur Seelenrettung empfohlen werden. Das gesamte Bildprogramm der Galluspforte stellt somit die Möglichkeit dar, eine Vergebung der Sünden zu erlangen. Jeder Mensch muss für sich entscheiden, diesen Weg einzuschlagen, oder anders gesagt: den richtigen Eingang zu finden, wie ihn die Stifterfigur mit der halb offenen Tür oder die Galluspforte in der Wirklichkeit anbietet. Und wer wie die Stifterin zögert, kann mit einer himmlischen und fürsorglichen Begleitung rechnen.

Oberhalb der Pforte befindet sich das ursprünglich hölzerne Glücksrad, das alles überwölbt. Es zeigt, wie die einen Menschen vom Unglück verfolgt hinunterstürzen, andere wiederum den Aufstieg schaffen. Die Aussenwand des Chors blickt auf die Pfalz und bietet ein vergnügliches Gemisch von Skulpturen. Beliebt sind bis heute die Elefantenfiguren. Sie gehören zu den frühen Darstellungen dieser fremden Tiere; neben ihnen stehen Löwen. Unter ihnen befinden sich kreisrunde Darstellungen, eingefügt in ein Pflanzenband: Jäger verfolgen Bären, Esel und Affen. Andere Personen sind mit der Traubenlese und der Kelterung beschäftigt. Auf Augenhöhe zeigen die Kapitelle verschiedene Fabelwesen: einen hockenden Mann, einen Affen als reitenden Ritter und einen Kopffüssler. Der Chor einer Kirche ist eigentlich den Geistlichen vorbehalten, aber Gläubige dürfen ihn bisweilen auch betreten. Die Chorarkaden werden von Säulen gestützt, an deren Spitzen sich Kapitelle befinden.234 Sie erzählen ganz verschiedene Geschichten: den Sündenfall und die Vertreibung aus dem Paradies, den Flug des hochmütigen Alexander des Grossen, die Heldentaten Dietrichs von Bern/Verona, die traurige Liebesgeschichte von Pyramus und Thisbe und das verhinderte Opfer Isaaks durch seinen Vater Abraham.

Der Bildersturm von 1529 verwüstete den Innenraum des Münsters, aber einige herausragende Bildwerke blieben erhalten.235 Sie befinden sich heute teils nicht mehr an ihren Originalstandorten und gelten als Meisterwerke der romanischen Kunst.Die sogenannte Aposteltafel ist aus Wiesentaler Bundsandstein gefertigt. Sie zeigt die sechs Apostel Petrus, Johannes, Bartholomäus, Jakobus, Simon und Judas Thaddäus. Die Gefährten Christi weisen unterschiedliche Gesichter und Frisuren auf. Sie tragen verschiedene Gegenstände und sind in ein angeregtes Gespräch vertieft, wie die Sprache ihre Hände zeigt. Aus der gleichen Bildhauerwerkstatt stammt die Tafel, die den Märtyrertod des heiligen Vincentius zeigt. Die Hände, aber auch der Haarschmuck der Beteiligten sind gleich wie bei der Aposteltafel gestaltet. Nicht weniger als 46 Personen sind am Geschehen beteiligt, das in allen brutalen Einzelheiten dargestellt wird: Geisselung, Röstung auf dem Feuer, Aussetzung des Leichnams auf einem Feld als Frass für Tiere, Versenkung des Toten im Meer. Engel begleiten den Leidensweg des Heiligen, der schliesslich seine letzte Ruhe in einer eigens für ihn gebauten Beerdigungsstätte findet.236

Eine weitere Tafel stand ursprünglich beim Haupteingang. Sie zeigt links einen Baumeister, gekennzeichnet durch seine Haube. Rechts sitzt ein Stifter. Seine Entscheidungsgewalt zeigt sich darin, dass er das linke Bein über das rechte schlägt. Die Inschrift bezeichnet die Männer in Anlehnung an ein Bibelzitat als «lebendige Steine», die als Lebewesen den Kirchenbau ermöglichten. Beide Männer sitzen in einer Kirche. Handelt es sich dabei um ein Modell des spätromanischen Münsters? Die Skulptur gehört zu den frühesten Abbildungen von am Bau eines Gotteshauses beteiligten Personen.

Der Bau der Rheinbrücke um 1225

Bischof Heinrich II. von Thun (reg. 1216−1238) entschloss sich um 1225, Grossbasel und Kleinbasel mit Hilfe einer Rheinbrücke zu verbinden.237 Lokale und politische Interessen standen im Vordergrund. Der Bischof verfügte über rechtsrheinische Besitzungen, aber sie lagen im Bistum Konstanz.238 Die Brücke diente dazu, diese Gebiete zu sichern, da mit dem Aussterben der Zähringer 1218 ein Machtvakuum entstanden war. Hinzu kam das Bedürfnis, den baselstädtischen Markt mit Waren aus dem Breisgau zu versorgen. Entgegen landläufiger Meinung handelte es sich vermutlich nicht um den ersten festen Rheinübergang in der Region.239

Um eine 200 Meter lange Brücke bauen zu lassen, benötigten Bischof und Stadt grosse Geldmittel. Die Kirche verbot zu diesem Zeitpunkt aber die Vergabe von Krediten mit Zinsleistungen. Deshalb mussten verschiedene andere Finanzquellen gesucht werden. Einerseits wandte sich der Stadtherr an die jüdische Gemeinde und verpfändete zur Sicherstellung des Kredits den Münsterschatz. Er folgte dabei einem damals durchaus üblichen Vorgehen.240 Zusätzlich verpfändete Bischof Heinrich die Zollrechte für Waren an das Domkapitel, um damit die Zinsleistungen gegenüber den jüdischen Geldgebern zu finanzieren. Schliesslich beteiligte sich das Kloster St. Blasien indirekt an den Kosten. Es hatte in den Bau investiert und wurde dafür vom Brückenzoll befreit.

Der Beginn und der Abschluss der Arbeiten werden in die 1220er-Jahre datiert. Das lange Bauwerk, das auf der Kleinbasler Seite steinerne Pfeiler und auf der Grossbasler hölzerne Joche aufwies, verlangte einen stetigen und kostspieligen Unterhalt. Erst Anfang 20. Jahrhundert wurde die alte Brücke durch den heutigen Bau ersetzt.

Anmerkungen

  1. Schmieder 2012. Isenmann 2014. Hirschmann 2016, S. 1–3.
  2. Livet; Rapp 1980–82, Bd. 2, S. 5−6.
  3. Luscombe 2004, Bd. 4/1, S. 47–85 [D. Keene]. Fried 2008, S. 16–19. Hirschmann 2016, S. 5–12 zu den veränderten Rahmenbedingungen im Hochmittelalter.
  4. Isenmann 2014, S. 62–66. Hirschmann 2016, S. 50.
  5. Vgl. dazu immer noch das Konzept von Max Weber (Weber 2000).
  6. Isenmann 2014, S. 214.
  7. Zur städtischen Freiheit und Gleichheit vgl. Isenmann 2014, S. 163–171.
  8. Zum Oberrhein als Städtelandschaft vgl. Krieger 2003, S. 9–18. Zeilinger 2018, S. 20, 37; allgemein Hirschmann 2016, S. 15−16.
  9. Zu den Kontakten zwischen den beiden Städten vgl. Blattmann; Dendorfer; Kälble; Krieg 2020, S. 59−60.
  10. Hirschmann 2016, S. 13.
  11. Der Text des Gründungsprivilegs in Blattmann; Dendorfer; Kälble; Krieg 2020, S. 91–97.
  12. Zeilinger 2018, S. 42. Blattmann; Dendorfer; Kälble; Krieg 2020, S. 15.
  13. Blattmann; Dendorfer; Kälble; Krieg 2020, S. 18.
  14. Krieg 2019.
  15. Ausführliche Analyse bei Livet; Rapp 1980–82, Bd. 2, S. 27–34.
  16. Der lateinische Text mit deutscher Übersetzung bei Hergemöller 2000, Nr. 23, S. 160–185.
  17. Matzke 2015c. Allgemein Stieldorf 2004.
  18. Rück 1966, S. 68−69, 218. Weiss 1997, S. 30–40.
  19. Das erste Siegel der Strassburger Bürger stammt von 1201 (Egawa 2007, S. 30−31), in Colmar von 1214 (Zeilinger 2018, S. 79). Zu den Städtesiegeln Stieldorf 2004, S. 87–91.
  20. Bourdieu 1998, S. 22.
  21. In den frühen Basler Urkunden tauchen pagus und marca (BUB 1, Nr. 4, S. 2, Z. 24; Nr. 2, S. 1, Z. 32) als Gebietsbezeichnungen auf, gefolgt von bannus (Nr. 10, S. 4, Z. 32). bannus wird im Folgenden häufig verwendet. territorium taucht erst ebd., S. 40, Nr. 55, Z. 18, 1185–1190 auf, und zwar in einer bischöflichen Urkunde, welche die Pflichten des Vogts regelt: «territorium supra portam». Weitere Erwähnungen von territorium: ebd., S. 45, Nr. 6, 1193, Z. 2, Z. 9: «territorium» [Bezeichnung für eine Liegenschaft!]; S. 48, Nr. 68, 1196, Z. 26: «in territorio Basiliensi».
  22. BUB 1, Nr. 7, S. 3, Jahr 1004: «per limitem».
  23. Hagemann 1981/1987, Bd. 1, S. 148–156.
  24. Schnell 1856–1865, Bd. 1, Nr. 159, S. 191–199.
  25. Die Aufgaben der «scheidlúte» erwähnt bereits ein Ratsbeschluss vom 20. Oktober 1442 (Schnell 1856–1865, Bd. 1, Nr. 132, S. 127−128).
  26. Zu ‹Zwing und Bann› vgl. HLS, Art. ‹Twing und Bann›. Der Ausdruck entspricht dem ‹Weichbild› in Nord- und Mitteldeutschland. Vgl. dazu HRG 1, Bd. 5, Art. ‹Weichbild›, Sp. 1209–1212. Im 16. Jahrhundert wird dafür auch ‹oberkeit› verwendet (Wackernagel 1907–1924, Bd. 2/1, S. 261).
  27. Schnell 1856–1865 Bd. 1, Nr. 186, S. 217–221.
  28. Heusler 1860, S. 222.
  29. Zehnder 1976, S. 325−326.
  30. Zur Pfarreigrenze zwischen St. Leonhard und St. Peter vgl. BUB 1, Nr. 113, S. 80 ff., im Jahr 1230. Allgemein Kaufmann 1949. Zur Sonntagsheiligung Sieber-Lehmann 2000, S. 187−188.
  31. Degler-Spengler 1974. Schmid 1989.
  32. Zehnder 1976, S. 387 ff. Hagemann 1981/ 1987, Bd. 1, S. 163−164. Simon-Muscheid 1992.
  33. Beispiel einer Grenzkundschaft: BUB 9, Nr. 316, S. 260–276, November/Dezember 1504. Weitere Beispiele für Grenzkundschaften bei Sieber-Lehmann 2000, S. 192–205.
  34. Sieber-Lehmann 2021.
  35. Zur Wichtigkeit der Stadtmauern vgl. Isenmann 2014, S. 99–103.
  36. Zu Verzollungszetteln vgl. den Fall aus dem Jahr 1505 (Schultheissengericht Grossbasel, Kundschaften D 19, fol. 71r). Zum Geltungsbereich der Basler Zölle vgl. Saxer 1923, S. 12.
  37. Salvisberg 2010, S. 98−99.
  38. Die Gewährung sicheren Geleits wurde öffentlich ausgerufen, vgl. Schnell 1856–1865, Bd. 1, Nr. 102, S. 102−103. Zur Praxis der Geleitbriefe Moser 1971/1993, Bd. 1, S. 45–61. Widmer 1992. Allgemein HRG 2, Art. ‹Geleit›.
  39. Wackernagel 1907–1924, Bd. 2/1, S. 260–268.
  40. Stohler 1964. Heitz 1964. Für die Neuzeit Furter-Moll 1993.
  41. Der zweite Stadtfrieden aus der Mitte des 14. Jahrhunderts erwähnt die «crútze», ohne sie genau zu lokalisieren (Schnell 1856–1865, Bd. 1, Nr. 6, S. 19–24).
  42. Eine Karte mit Angaben der vermutlichen Lage früherer Kreuzsteine bei Strübin 1947.
  43. Erste Beschreibung des Grenzverlaufs von Zwing und Bann aus dem 16. Jahrhundert bei Wackernagel 1907–1924, Bd. 2/1, S. 261. Zu Stadtverweisungen Marchal 1996. Maurer 1996.
  44. Schnell 1856–1865, Bd. 1, Nr. 3, S. 9, § 10 [Dienstmannenrecht]; Nr. 6, S. 24 [zweiter Stadtfrieden]. Zum Unterschied zwischen dem durch Kreuzsteine abgesteckten Stadtfriedensgebiet und der Bannmeile vgl. Hagemann 1981/1987, Bd. 1, S. 166.
  45. Zum Zusammenhang zwischen Marktrecht und Bannmeile vgl. HRG 2, Art. ‹Bannmeile›.
  46. Wackernagel 1907–1924, Bd. 2/1, S. 267−168.
  47. Zum Wirtschaftsraum vgl. Scott 1997.
  48. Zu Karten der Region Basels vgl. Grenacher 1968, S. 67−68.
  49. Brennwald 1908/1910, Bd. 2, S. 4−5. HLS, Art. ‹Brennwald, Heinrich›. Bei Vadian taucht die selbstironische Variante «Hie Swiz, grund und boden, hie kuedreck bis an knoden» auf (Wackernagel 1956, S. 36). Die Redeweise war verbreitet, vgl. Maurer 1989, S. 251, 270.
  50. Kaiser 2001.
  51. Von Basilea … populosa spricht die nach 1130 entstandene Lebensbeschreibung des Ulrich von Zell (MGH SS 12, S. 266); zur Abfassungszeit Lamke 2004, S. 179.
  52. BUB 1, Nr. 55, S. 40, Z. 11; es geht um die Befugnisse des Vogts. Zur Entwicklung des Begriffs ‹burger› zum ‹Bürger› vgl. HRG 2, Art. ‹Bürger›.
  53. BUB 1, Nr. 106, S. 75−76. Die Urkunde gehört in den Kontext des Brückenbaus.
  54. BUB 1, Nr. 111, S. 79, Z. 38; Nr. 201, S. 144, Z. 19; Nr. 203, S. 152, Z. 13.
  55. Trouillat 1, Nr. 412, S. 592.
  56. Zunftbrief für die Gartner, Obster und Lebensmittelhändler von 1264 in BUB 1, Nr. 430, S. 315, Z. 23, vgl. dazu Wackernagel 1907, Bd. 1, S. 610, Anmerkung zu S. 34; weitere Belege bei DRW, Art. ‹gedigen›. Mulhouse wird 1227 als universitas bezeichnet (Zeilinger 2018, S. 107). 1248 wird die universitas civium von Freiburg im Breisgau erwähnt (Blattmann; Dendorfer; Kälble; Krieg 2020, S. 33). Der Basler Bischof spricht 1262 von einer universitas civium in Kaysersberg (Zeilinger 2018, S. 123).
  57. Hagemann 1981/1987, S. 6−7. Allgemein Isenmann 2014, S. 133–159. HRG 2, Art. ‹Bürger›.
  58. Wackernagel, Bd. 1, S. 9.
  59. Zum Basler Rat vgl. Hagemann 1981/1987, Bd. 1, S. 13–17. Kälble 2004, S. 169. Allgemein Schulz 1985, S. 314. Isenmann 2014, S. 216–228.
  60. BUB 1, Nr. 55, S. 40, Z. 19. Zur Datierung Rück 1966, S. 128−129. Ein städtischer Rat ist in Freiburg im Breisgau bereits vor 1178 belegt (Blattmann; Dendorfer; Kälble; Krieg 2020, S. 33).
  61. BUB 1, Nr. 92, S. 62–63 = MGH DD 14/3, F II, Nr. 452, S. 56–59. Zotz 2011, S. 132.
  62. BUB 1, Nr. 106, Z. 33. Zum Unterschied zwischen bischöflichem und städtischem Rat vgl. Kälble 2004, S. 169. Bezeichnenderweise ist das erste Stadtsiegel aus dieser Zeit datiert (Matzke 2015c, S. 15−16, 31).
  63. Zu den ersten Ratslisten vgl. BUB 1, Nr. 329, S. 240; Nr. 343, S. 250. Das deutschsprachige Dokument von 1261 findet sich in BUB 1, Nr. 398, S. 297, Z. 16.
  64. KDM BS 7, S. 380.
  65. Zum frühmittelalterlichen-bischöflichen Immunitätsbezirk vgl. Wackernagel 1907–1924, Bd. 2/2, S. 747−748. Berger-Haas 1965. Hagemann 1981/1987, Bd. 1, S. 8, 153−154, Bd. 2, S. 128 mit Hinweis auf das Asylrecht in den verschiedenen Kirchen und Klöstern. Allgemein Riché 2016, S. 315−316. HRG 2, Art. ‹Asyl›.
  66. Gschwind 1977, S. 172.
  67. KDM BS 7, S. 131–143.
  68. Vgl. dazu Grabungen 1972/23: Furger-Gunti; Moosbrugger-Leu 1972. Moosbrugger-Leu; Furrer 1973. Billo 2021.
  69. MGH DD 9, K III, Nr. 57, S. 96–101: familia Basiliensis ecclesie. Zum Folgenden Kälble 2004, S. 162–200. Seit der Spätantike wird das Verhältnis Bischof/Stadt als Ehe gesehen (Dilcher 2002, S. 14).
  70. Die Hofämter des Bischofs werden zum ersten Mal 1141 in einer kaiserlichen Urkunde erwähnt (MGH DD 9, K III, Nr. 57, S. 100, Z. 25). Zur Entwicklung der Hofämter Kälble 2004, S. 164−165. Die Kanzlei des Basler Bischofs verwendet die Hofamtstitel selten; es handelt sich um symbolische Ehrenbezeichnungen (Griss 1982, S. 37). Allgemein HRG 2, Art. ‹Hofämter›.
  71. Die ministeriales ecclesie Basiliensis werden in einer Urkunde von Friedrich Barbarossa 1180 erwähnt (BUB 1, Nr. 49, S. 35, Z. 26), ebenso vom Bischof von Konstanz 1215 (ebd., Nr. 86, S. 59, Z. 1 7). Allgemein HRG 2, Art. ‹Ministeriale, Ministerialität›. Hechberger 2010, S. 27–33. Isenmann 2014, S. 217−200.
  72. Die Ministerialen sind typisch für die ostfränkischen Gebiete, vgl. Fried 2008, S. 31, 92.
  73. Kälble 2004, S. 172−173. Livet; Rapp 1980–1982, Bd. 1, S. 25−26, 51–54.
  74. Marchal 1977. Lorenz; Auge 2003.
  75. Zur rauen Lebensweise des Adels vgl. die Belege bei Fried 2008, S. 12.
  76. Geschichtliche Grundbegriffe, Art. ‹Stand› Fried 2008, S. 4, 33. Hechberger 2010, S. 24−25. HLS, Art. ‹Ständische Gesellschaft›.
  77. Allgemein Hechberger 2010, S. 19–21; für Südwestdeutschland vgl. Krieger 2003, S. 18–32. Adlige Familienverbände befanden sich in Basel eher auf dem Lande als in der Stadt (Hagemann 1981/1987, Bd. 2, S. 140).
  78. Zu Strassburg vgl. Egawa 2007, S. 64–77.
  79. Zu den Achtburgern vgl. Hagemann 1981/ 1987, Bd. 1, S. 8−9.
  80. Die Urkunde verlieh Heinrich (VII.), der Sohn Friedrichs II. (BUB 1, Nr. 111, S. 79−80). Der Erlass wurde 1274 von Rudolf von Habsburg bestätigt. Zur wachsenden Einbindung der Stadtbürger ins Lehenswesen und der Verschmelzung der sozialen Schichten Krieger 1979, S. 225–33. Zeilinger 2018, S. 98. Zur allgemeinen Wichtigkeit der Lehensfähigkeit Isenmann 2014, S. 218.
  81. Hechberger 2010, S. 27–34. Zu diesem Vorgang in Strassburg vgl. Egawa 2007, S. 77.
  82. Burckhardt-Burckhardt 1909, S. 98–100.
  83. BUB 1, Nr. 238, S. 175, Z. 1; Nr. 343, S. 250, Z. 17.
  84. BUB 3, Nr. 240, S. 130−131, Z. 41−42 [Schönes Haus]. Trouillat 3, 1302, Nr. 19, S. 26 [Zunftmeister der Bäcker, genannt von Hertenstein]; Abbildung des Siegels BUB 3, Nr. 196, Anhang S. XVIII.
  85. Meyer-Hofmann 1973.
  86. Zu dieser neuen Schicht vgl. Kälble 2004, S. 179–181. HLS, Art. ‹Konrad Fleck›. HLS, Art. ‹Walther von Klingen›.
  87. Thali 2020, S. 27–37.
  88. Plotke 2017.
  89. Zu den auswärtigen Wohnsitzen des Basler Adels vgl. Burckhardt 1924, S. 295 ff.
  90. KDM BS 8, S. 177–185.
  91. KDM BS 7, S. 122–125.
  92. Bühler 1951. JbAB 2017, S. 108–111.
  93. Matt 1991. KDM BS 8, S. 84–86.
  94. KDM BS 7, S. 122–125.
  95. Matthias von Neuenburg, Chronica (MGH SS rer. Germ. N. S. 4), Kap. 36, S. 66−67. Zu  Matthias vgl. Verfasserlexikon, Bd. 6, Sp. 194–197.
  96. Christ 1998.
  97. Konrad von Würzburg, ‹Herzmaere›. Interpretation bei Brandt 1987, S. 105–109.
  98. Konrad von Würzburg, ‹Halbe Birne›.
  99. Dimpel; Zeppezauber-Wachauer; Schlager 2019.
  100. Ennen 1975, S. 125–127.
  101. Wackernagel 1907–1924, Bd. 1, S. 106.
  102. MGH Const. 3, Supplementum, S. 3. Wackernagel 1907–1924, Bd. 1, S. 62−63.
  103. Für die Schweiz vgl. HLS, Art. ‹Bruderschaften›. Allgemein HRG 2, Art. ‹Bruderschaften›.
  104. Wackernagel 1883.
  105. BUB 1, Nr. 108, S. 76–78. Zur Entwicklung des Basler Zunftwesens Simon-Muscheid 1988. Allgemein Isenmann 2014, S. 803–852. Hirschmann 2016, S. 25−26.
  106. Schulz 1985, S. 323−324. Zu Strassburg vgl. Egawa 2007, S. 51.
  107. Schulz 1985, S. 334−335 mit Verweis auf andere Bischofsstädte. Kälble 2004, S. 169− 170.
  108. Wackernagel 1907–1924, Bd. 1, S. 102−103.
  109. Nach Zünften organisierte Wachtordnung von 1374 für die Verteidigung der äusseren Stadtmauer: Vischer-Merian 1880, S. 69–71 (Beilage II).
  110. Goodman 2017.
  111. Frishman 2008.
  112. Gross 2014.
  113. Berger 2005. Berger 2014.
  114. Elbogen; Sterling 1988.
  115. Dilcher 1991, S. 18.
  116. Parkes 1976, S. 25−26.
  117. Germania Judaica, Bd. 1, S. XVIII.
  118. Zum riesigen Radius der jüdischen Fernhändler vgl. Fried 2008, S. 39.
  119. Zur gesicherten Situation der Juden zur Zeit der Karolinger vgl. Riché 2016, S. 138, 150−151.
  120. Aronius 1887–1902, Nr. 167, S. 69–71.
  121. Meyer 2005.
  122. Erlanger: Das alte Basel neu entdeckt: Die Archäologen graben im Spiegelhof. BZ Basel vom 9.7.2023 https://www.bzbasel. ch/basel/basel-stadt/das-alte-basel-neu-entdeckt-die-archaologen-graben-im-spiegelhof-ld.1516651.
  123. Gschwind 1977.
  124. Hagemann 1981/1987, Bd. 1, S. 7−8. Zu den Fahrenden und dem Kohlenberggericht ebd., S. 22−23, 34, 163−164. Simon-Muscheid 1992.
  125. 1939 fertigt Arthur Weill Abschriften der beim Kollegienhausbau gefundenen Fragmente an und liest bei Historisches Museum Basel, Inv.Nr. 1939.774 die Daten 4864 respektive 1103/04 (Alder; Matt 2010, S. 27). 1962 liest Zvi Avnéri dagegen [50]64 respektive 1303/04 (Avnéry 1962, S. 186–188, 191, Nr. 11, mit Tippfehler קד für richtigerweise סד). 1965 bekräftigt Moyse Ginsburger diese Lektüre in Germania Judaica, Bd. 2, Art. ‹Basel›, S. 54 Anm. 12. Diese Datierung wird übernommen in Meyer 2005, S. 17 Anm. 7.
  126. Diese Vermutung bei Alder; Matt 2010, S. 19.
  127. Ginsburger 1909, S. 336. Meyer 2005, S. 17.
  128. Trouillat 2, Nr. 421, S. 543–544. Ginsburger 1909, S. 321.
  129. Zum Privileg vgl. RI VI,1 Nr. 1041.
  130. Weitere Belege zu diesem Vorgehen bei Riché 2016, S. 89−90.
  131. BUB 1, Nr. 83, S. 56−57.
  132. Ginsburger 1909, S. 326. Meyer 2005, S. 19−20.
  133. Konrad von Würzburg, Goldene Schmiede, V. 1420–1461; V. 1718–1721.
  134. Zu den drei Typen der Herrschaft vgl. Weber 2013. Webers Konzept bleibt aktuell, vgl. Isenmann 2014, S. 46 ff.
  135. Gottlob 1952. Hagemann 1981/1987, Bd. 2, S. 11–15, 37, 77, 179−180. Zu den Konflikten zwischen Rat und Offizialat im 15. Jahrhundert ebd., Bd. 1, S. 49–52. Allgemein HRG 2, Art. ‹Geistliche Gerichtsbarkeit›.
  136. Hagemann 1981/1987, Bd. 1, S. 69–75.
  137. Hagemann 1981/1987, Bd. 2, S. 331. Ihre Rechtsprechung ist schlecht überliefert.
  138. Zur Verschriftlichung und zum Gewohnheitsrecht vgl. Hagemann 1981/1987, Bd. 1, S. 102–144. Zum fehlenden Stadtrecht vgl. Basilius Amerbach (1533–1591), zitiert ebd., Bd. 2, S. 6−7. Beim Schultheissengericht setzt die Verschriftlichung spät ein, ebd., Bd. 2, S. 112 ff.
  139. Hagemann 1981/1987, Bd. 1, S. 169–171, 187–196, 221−222.
  140. Hagemann 1981/1987, Bd. 1, S. 329, Stichwort ‹Verbannung›. Marchal 1996.
  141. Hagemann 1981/1987, Bd. 1, S. 43 [Problem der Durchsetzung der Gerichtshoheit], 316–325.
  142. Weber 2000.
  143. Hagemann 1981/1987, Bd. 1, S. 40, 179−180, 197, 283, 290 ff., 316. Zum Stadtfrieden allgemein Isenmann 2014, S. 159–163. Zum räumlichen Bezug des Stadtfriedens HRG 2, Art. ‹Frieden›.
  144. BUB 2, Nr. 515, S. 295, Z. 1 ff.
  145. Hagemann 1981/1987, Bd. 1, S. 22–32. Zum Eid in den oberrheinischen Städten vgl. Richard 2015. Allgemein Isenmann 2014, S. 210–214.
  146. Vgl. zum Eid HRG 2, Art. ‹Eid›. HLS, Art. ‹Eid›.
  147. Hagemann 1981/1987, Bd. 1, S. 75–77, 182, 251–255, 275, 301.
  148. Zum Text vgl. BUB 2, Nr. 515, S. 295–295. Zum Stadtfrieden in Basel Hagemann 1981/1987, Bd. 1, S. 17−18, 26, 28, 36–40, 152–160, mit Hinweisen zur Schwierigkeit der Friedenswahrung; S. 273. Zum Strafverfahren des Rates allgemein ebd., S. 174−175, 190−191.
  149. KDM BS 3, S. 346: Ein deutliches Zeichen für die hohe soziale und wirtschaftliche Stellung der beiden damaligen Klausnerinnen!
  150. Fechter 1856, S. 38. Kaufmann 1949, S. 59− 60. Bucher 2005.
  151. Fundstellen: Barfüsserkirche (Rippmann et al. 1987, S. 84−85, 95), St. Theodor (Basler Denkmalpflege 2005, S. 456−457), St. Chrischona (Moosbrugger-Leu 1985, S. 97) sowie Spalenvorstadt 34, Schützenmattstrasse 11, Leonhardskirchplatz 3 und Nadelberg 21 und 24 (unpubliziert) und Marktplatz (vor 1377): JbAB 2006, S. 100 [C. Matt; D. Bargetzi]. Allgemein: Goll 1984, S. 29–102. Fässler 1993.
  152. «Pfalz»: Hier nicht im Sinne von palatium/ Bischofsresidenz, sondern als in Basel seit dem 19. Jahrhundert übliche Ortsbezeichnung für die Terrasse hinter dem Münster: Mischke; Siegfried 2016a, S. 567−568.
  153. Matt 1981. Lavicka; Maurer 1982. Fundbericht Schwanengasse 6 in JbAB 2019, S. 92−99 [S. Billo].
  154. Matt 1993, S. 56−57 (mit Zitat Fundbericht).
  155. Matt 1993, S. 47–59.
  156. KDM BS 5, S. 15, 28–31, 40–46. Burkhard als Bauherr: KDM BS 5, S. 45−46.
  157. Scarpatetti 1974, S. 43–56, insbes. 48 und 53−54.
  158. KDM BS 4, S. 164–175, 252–258. Moosbrugger-Leu 1968, S. 16–25.
  159. Jaggi; Reicke 2001, S. 214–217.
  160. Jäggi 1996, S. 115−116.
  161. Lavicka 1985, S. 301−302.
  162. KDM BS 3, S. 141–146. Aujourd’hui d’; Schön 1988, S. 212–249. Matt 2004a, S. 18−19.
  163. Reliquien in St. Andreas: Stückelberg 1902, S. XLV−XLVI. Münster: Hieronimus 1938, S. 489. KDM BS 10, S. 62 Nr. 23, 422.
  164. Uhl 1997.
  165. Koelner 1927, S. 57–88.
  166. KDM BS 3, S. 150. Aujourd’hui d’; Schön 1988. Uhl 1997, Ossuar: S. 57–61, 63−64.
  167. Uhl 1997, insbes. S. 64–66, 77–84, 93−94.
  168. Matt 1991, S. 190−191. Reicke 2002, S. 180.
  169. Fechter 1856, S. 78−79, 89, 120. Wackernagel 1907–1924, Bd. 2, S. 405.
  170. Reicke 2002, S. 180–182. Akten 2011, S. 43−44, 52 (mit Zitat Fundbericht). KDM BS 8, S. 274–281.
  171. Zur Trinkstube der Schmiede und Wagner vgl. Fechter 1856, S. 77−78.
  172. Kellergässlein 7/Peterskirchplatz 1: Akten 2011, S. 43, 45, 53−54 (mit Zitat Fundberichte). Reicke 2002, S. 180–183.
  173. Beispiele: Rollerhof (Münsterplatz 20), Durchgang zum Museumshof, und Andreasplatz 14, vgl. Lavicka; Maurer 1985, S. 307 (Inv.Nr. 1981/8.328b; FK 14’645).
  174. Ein originaler, 119 cm hoher Holzrahmen aus Eiche mit Rundbogen hat sich in der Kirche des Klosters Schöntal (Langenbruck/BL, spätes 12. Jahrhundert) erhalten: Schmaedecke 2020, S. 85−86, 288 und Aufriss S. 416−417. LexMA 2, Sp. 1163.
  175. Die 1356 zerstörte Burg Bischofstein (Sissach/BL) lieferte Bleiruten und bemaltes Fensterglas: Müller 1980, S. 29, 53, 68–71. Schmaedecke 2020, S. 288.
  176. Salvisberg 1999. Mischke; Siegfried 2016a. Matt 1996, S. 47–54.
  177. Freie Strasse (ab 1241) und «Gerberstrasse» in den Jahrzenten um 1300 (statt -gasse): Matt 2021, S. 19–21, 26.
  178. Bernasconi; Savary; Schmidig 2022.
  179. Matt 1981, S. 327.
  180. Meyer 1981, S. 142–144. Verbot von befestigungsartigen Bauten im Jahre 1180: Matt 1998, S. 305.
  181. Helmig; Matt 1990, S. 195–198. Fundbericht Blumenrain 2, 8, 10 in JbAB 2004, S. 59−60 [C. Stegmüller; C. Matt].
  182. Schwarzer Turm: Reicke; Matt 1990, S. 31–136. Schalonturm: Matt 1998, S. 308. Die Bezeichnung ‹Schalon› ist ungedeutet: Mischke; Siegfried 2016a, S. 645.
  183. Matt 1998.
  184. Matt 1998. Im 14. Jahrhundet soll im Salzturm das Ratsarchiv gelagert worden sein: Fechter 1856, S. 88.
  185. Matt; Jaggi 1989, S. 176–190. Wyss 1989, S. 256−257. Akten 2011, S. 41−42, 53 (mit Zitat Fundbericht). Reicke 2002, S. 184.
  186. Matt; Jaggi 1989, S. 190–195.
  187. Rippmann 1987, S. 54–60, 86–104. Spital: Fechter 1856, S. 29–32.
  188. Matt 1985. Matt 1986. Matt; Jaggi 1987, S. 285, 289.
  189. Matt; Jaggi 1987, S. 285, 289.
  190. Insbesondere ‹Schönes Haus› (Nadelberg 6) und ‹Engelhof› (Nadelberg 4): Akten 2011, S. 41−42, 53 (mit Zitat Fundbericht).
  191. Tauber 1980, S. 260–261. Roth Heege 2014, S. 141–142.
  192. Gross 1991, S. 140–143. Marti 2018, S. 107.
  193. Châtelet; Schwien 2000.
  194. Gross 1991.
  195. Frühe Ofenkachelfunde beim Breisacher Münsterhügel: Bücker 2007, S. 93–95, 107.
  196. Eine um neuere Befunde zu ergänzende Übersicht mit Verbreitungskarte findet sich bei Stelzle-Hüglin 2004, S. 325.
  197. Marti 2018.
  198. Vgl. Bericht zur Grabung 2017/45, Spiegelgasse 10–12 (UMIS), Graber; Billo 2018, S. 56.
  199. Rippmann 1987, S. 58, 213.
  200. Trouillat 2, Nr. 23, S. 34−35.
  201. Egawa 2007, S. 30–34.
  202. BUB 3, Nachträge, Nr. 29, S. 353, Z. 17.
  203. Fundstelle Leonhardsgraben 43: Aujourd’hui d’; Helmig 1982/83, S. 364. Aujourd’hui d’; Thommen 1983, S. 276–279, 284.
  204. Wackernagel 1907–1924, Bd. 1, S. 19–25. KDM BS 1, S. 315–336.
  205. Ersichtlich aus den ab 1486 einsetzenden ‹Grabenzinsen›, zum Beispiel Nadelberg 8 und 12 (bis 1741) oder Heuberg 26–30 (bis 1721) und Spalenberg 57 und 59 (16. Jahrhundert bis 1805). StABS: Historisches Grundbuch.
  206. Matt 1988, S. 63–67. Helmig; Matt 1990, S. 167–171. Matt; Rentzel 2002, S. 227.
  207. Matt; Rentzel 2002, S. 156–164 und Falttafeln 3–5.
  208. Bestes Beispiel ist der heute noch stehende Turm Petersgraben 43 mit Wandmalereiresten des frühen 13. Jahrhunderts: Jaggi 1991. Matt 1989. KDM BS 8, S. 189–199. Fundbericht 2002/31 Nadelberg 12 in JbAB 2002, S. 50–53 [C. Matt]. St. Albangraben (A) 5: Schernig Mráz; Allemann 2020.
  209. Petersgraben 43, Leonhardsgraben 43 und anscheinend auch im Antikenmuseum (St. Alban-Graben 5, ehemals Dompropstei): Dort war das «Gericht an der leimenen Stege» (an der lehmigen/erdigen Treppe): Wackernagel 1907–1924, Bd. 1, S. 126. Helmig 1989, S. 260–267, insbes. Abb. 261 und 263−264.
  210. Matt; Bing 1992, S. 87–98. Hochwasserschäden 1265 am Steinenkloster: Wackernagel 1907, 1907–1924, Bd. 1, S. 51. Um 1338/1342: Teile des Friedhofes vor der Barfüsserkirche wurden weggerissen und mitsamt vielen Leichen in den Rhein geschwemmt: Ochs 1786–1832, Bd. 2, 8. Periode, S. 182. KDM BS 3, S. 208−209.
  211. Helmig; Matt 1990, S. 154−155, 207–216.
  212. Er war mit Funden des 13. Jahrhunderts verfüllt: Fundbericht in BZGA 87, S. 221; 88 (1988), S. 177–179.
  213. 1. Barfüsserkirche (später Kloster Gnadenthal): abgegangen, heute Spalenvorstadt 2, KDM BS 3, S. 196–210. Prediger: Totentanz 19, KDM BS 5, S. 203–216. Reuerinnen: abgegangen, heute Kunsthalle/Platz Ecke Steinenberg/Theaterstrasse, KDM BS 4, S. 295–301. Rippmann. 1987, S. 24–32.
  214. BUB 1, Nr. 113, S. 81, Z. 34, 41. Kaufmann 1949, S. 30.
  215. Akten 2011, S. 44, 48, 55−56 (mit Zitat Fundbericht).
  216. Akten 2011, S. 33, 41, 51 (mit Zitat Fundbericht).
  217. Helmig; Jaggi; Keller; Schön 1995, S. 80–166.
  218. 1253: KDM BS 4, S. 297, 299.
  219. Aebi 1989.
  220. Eine Erbauung durch die Bürger ist analog zu den Befestigungen von Kleinbasel anzunehmen: KDM BS 6, S. 20. St. Alban-Vorstadt: Fundbericht Malzgasse/Lautengartenstrasse (A) in JbAB 2018, S. 52−53 (S. Steiner, mit älterer Literatur). Matt 2004b.
  221. Moosbrugger-Leu 1971. Das aufgedeckte Mauerstück scheint uns zu lang und zu massiv, um als Teil eines öffentlichen Gebäudes (Richthaus?) oder repräsentativen Privathauses gelten zu können.
  222. KDM BS 6, S. 20−21. Rheinseite: Darauf weisen von Rheinhochwassern eingebrachte Schwemmsandschichten mit Siedlungsfunden des 13. Jahrhunderts an der Rheingasse 44/Ob. Rheinweg 39, Fundbericht JbAB 2013, S. 37−38 [C. Matt].
  223. Klingental: KDM BS 4, S. 18, 22. Jahrringchronologische Datierung des Dachstuhls: 1274, Akten 2011, S. 35−36, 39, 51 (mit Zitat Untersuchungsbericht).
  224. KDM BS 6, S. 20. Greifengasse 4–16: KDM BS 6, S. 291−292, 296−297 und Unt. Rheingasse 8–12: KDM BS 6, S. 213–230. JbAB 2001, S. 203–206 [S. Tramèr]. JbKDBS 2016, S. 70–72.
  225. Hausnennungen: 1256 Unt. Rebgasse 25 (BUB 1, Nr. 310−311, S. 223–225). 1282 Unt. Rebgasse Teil von 23 neben 25 (BUB 2, Nr. 374, S. 217−218), 1282 Webergasse 37 (BUB 2, Nr. 374, S. 217−218) und StABS: Historisches Grundbuch. Gassennamen: 1284 Kirchgasse, 1284 Utengasse, 1319 Webergasse (Mischke; Siegfried 2016a, S. 416, 753−754, 772−773). Allgemein auch KDM BS 6, S. 20–26.
  226. Thommen; Jaggi 1986. Rheingasse 32/Ob. Rheinweg 27: Fundbericht JbAB 1998, S. 58−60 [C. Matt], 260 [B. Jaggi]. KDM BS 6, S. 120−121. Unt. Rheingasse 13/Unt. Rheinweg 10: Fundbericht JbAB 2008, S. 37−39 [C. Matt].
  227. KDM BS 10, S. 100–115.
  228. KDM BS 10, S. 92.
  229. KDM BS 10, S. 115.
  230. KDM BS 10, S. 113.
  231. Schwinn-Schürmann 2019.
  232. Der gotische Umbau setzt 1270 ein (KDM BS 10, S. 116).
  233. Regenass 2018. KDM BS 10, S. 179–194.
  234. KDM BS 10, S. 224–234.
  235. KDM BS 10, S. 277–323.
  236. Die St. Vincentius-Legende war in Basel beliebt. Aus dem 12. Jahrhundert stammen Skulpturen in der Leonhardskirche (KDM BS 4, S. 253–255).
  237. Zu Heinrich von Thun vgl. HS I/1, S. 176−177. Zum Folgenden Helmig 1995. Möhle 2019.
  238. Zu Kleinbasels Zugehörigkeit zum Bistum Konstanz und dem beschränkten Einfluss des Bischofs von Basel vgl. HS I/1, S. 354.
  239. Zu einer Brücke in Rheinfelden, vgl. Gschwind; Hochreiter; Salvisberg; Sieber; Sieber-Lehmann 2014, S. 25.
  240. BUB 1, Nr. 103, S. 74; Nr. 106, S. 75−76.