Die Lehre von den zwei Schwertern stellt im Mittelalter das geläufige Sinnbild dar, um das Verhältnis zwischen geistlicher und weltlicher Macht zu illustrieren. Ausgangspunkt ist die Schilderung im Lukasevangelium, kurz bevor Jesus in den Garten Gethsemane geht. Er spricht von seinem nahen Ende, die Apostel wollen ihn aber beschützen und sagen: «Herr, siehe, hier sind zwei Schwerter.» Jesus antwortet: «Es ist genug.» (Lukas 22,38). Die mittelalterlichen Theologen vermuteten in den Bibeltexten immer einen mehrfachen Schriftsinn, da sie von Gott persönlich inspiriert seien. Was bedeuteten die beiden Schwerter? Warum waren es gerade zwei, obwohl die Zahl Zwei im Christentum − einer monotheistischen Religion − keinen guten Ruf hatte? Wer erbte in der Nachfolge Christi den Anspruch auf die zwei Schwerter? Durfte die Kirche nur das eine Schwert führen? Besass der Adel das zweite Schwert, und konnte er so seinen weltlichen Besitz verteidigen?
Das 12. Jahrhundert: Geistliches Schwert, weltliches Schwert
Seit dem ausgehenden 5. Jahrhundert wurde Lukas 22,38 so ausgelegt, dass das eine Schwert die geistliche, das andere Schwert die weltliche Macht symbolisiert.1 Diese Interpretation kam aber während der Konflikte zwischen Papst und Kaiser im 11. und 12. Jahrhundert (Investiturstreit) unter Druck. Insbesondere die päpstliche Partei beanspruchte beide Schwerter. Das Wormser Konkordat von 1122 dämpfte die Diskussionen, und die Redeweise vom ‹geistlichen Arm› und ‹weltlichen Arm› setzte sich durch, um die beiden Machtsphären zu bezeichnen und abzugrenzen.2 Die entsprechende Flurbereinigung beschäftigte die westeuropäische Gesellschaft bis zur Reformation.
Auf den ersten Blick ging das römische Papsttum aus diesem Konflikt als Sieger hervor. Die Aufhebung des Untertaneneids schwächte Kaiser Heinrich IV. entscheidend, die Kirchenstrafe der Exkommunikation erwies sich anfänglich als wirkungsvoll. Die Kreuzzugsbewegung mobilisierte die Gläubigen, und die Ausarbeitung des Kirchenrechts stärkte die Institution. Damit einher ging eine scharfe Trennung des ‹reinen›, geistlichen Bereichs von den weltlichen Belangen. Die Laien waren anfänglich auf sich zurückgeworfen und organisierten nun ihren Lebensbereich selbst. Sie bauten ein Gegengewicht zum Herrschaftsanspruch der Päpste auf. Dieses Ziel verfolgte vor allem das Kaisertum, der Gegenpol zur Universalmacht der Kirche. Die Oberhäupter des Reichs griffen nun vor allem im Rechtsbereich verstärkt auf antike Vorbilder zurück. Sie konnten sich darauf berufen, dass die römischen Imperatoren bereits vor der Durchsetzung des Christentums über das Abendland geherrscht hatten. In ihrer Nachfolge oblag es demnach den Kaisern, den weltlichen Alltag zu bewältigen, da sie im Gegensatz zur Kirche die Möglichkeit hatten, auch physische Gewalt einzusetzen. Die Kaiser leisteten zudem mit der Ernennung von Gegenpäpsten häufig Widerstand gegenüber den päpstlichen Zwangsmassnahmen. Allerdings stand an der Spitze des Heiligen Römischen Reiches keine Dynastie, da es sich um eine Wahlmonarchie handelte, und die Kaiserwürde hing immer noch von einer Salbung durch den Papst ab. Eine Kontinuität in der Verwaltung − beispielsweise mit einem Herrschaftsmittelpunkt samt Behörden und Archiv − war damit nicht zu gewährleisten.
Das französische wie auch das englische Königreich standen im Windschatten der Konflikte zwischen Papst und Kaiser. Sie gewannen trotz schwerer Krisen an Beständigkeit, passten sich den päpstlichen Forderungen an und emanzipierten sich von der kaiserlichen Oberherrschaft. Im Reich gelang dies den regional verankerten Herrscherhäusern. Bischöfe wie diejenigen von Strassburg, Basel und Lausanne befanden sich hingegen in einer heiklen Situation. Als Kirchenfürsten blieben sie weiterhin darauf angewiesen, dass ihre weltlichen Privilegien von den wechselnden Reichsoberhäuptern bestätigt wurden. Diese waren gemäss den mittelalterlichen Rechtsvorstellungen weiterhin fons iustitiae, ‹Urquell› des weltlichen Rechts.3 In diesem Kräftefeld mussten die Bischöfe im 12. Jahrhundert ihren Platz behaupten und gleichzeitig das Bistum erfolgreich verwalten.
Die Verbindungen zu Rom und seinen Päpsten zeigten sich darin, dass im 12. Jahrhundert auch in Basel für den Kreuzzug geworben wurde und mehrere Bischöfe4 ins Heilige Land aufbrachen. Bernhard von Clairvaux kam 1146 hierher, predigte im Münster, warb für den Heidenkrieg und betätigte sich als Heiler.5 Bischof Ortlieb von Frohburg begleitete danach König Konrad III. auf den Zweiten Kreuzzug in den Nahen Osten. Auch am Dritten Kreuzzug nahm ein Basler Bischof teil und verlor dabei sein Leben.6 Andererseits wirkte sich die Kirchenspaltung (Schisma) zur Zeit Friedrichs I. Barbarossa auf das geistliche Leben Basels aus. Anlässlich des lange andauernden Konflikts zwischen Friedrich I. Barbarossa und Papst Alexander III. (reg. 1159−1177) stellte sich Bischof Ludwig zusammen mit dem Bischof von Strassburg auf die Seite des Kaisers, gleich wie die Westschweizer Bischöfe.7 Die Strassburger und Basler Oberhirten wurden 1155 abgesetzt, und die von ihnen geweihten Priester verloren damit ihr Amt und ihre Pfründen. Dies wurde im Jahre 1179 beim Dritten Laterankonzil noch einmal bestätigt.8
Wie sehr sich die Basler Bischöfe an das Reich anlehnten, zeigt die damalige Reisediplomatie. Immer wieder besuchten die Könige und Kaiser die Stadt Basel; für das 12. Jahrhundert sind neun Anwesenheiten nachgewiesen.9 Gleichzeitig nahmen die Bischöfe an den Hoftagen teil und begleiteten die Könige oder Kaiser auf deren Reisen und Kreuzzügen. Anhand von Urkunden, die die Anwesenheit der Basler Bischöfe bezeugen, lässt sich ermessen, wie häufig und wo sie unterwegs waren. Sie weilten in Weissenburg, Freiburg im Breisgau, Colmar, Strassburg, Besançon, Frankfurt am Main, Aachen, Mainz, Trier, Konstanz, Speyer, Ulm, Bamberg, Regensburg, Würzburg, Trient, Brescia, Bergamo, Venedig, Modena, Pavia, Siena, Guastalla, Aquino, Lodi, Tivoli, Rom, Monte Cassino. Besonders häufig war Bischof Ortlieb von Frohburg (reg. um 1137−1164) unterwegs. Im Gefolge von Friedrich I. Barbarossa lernte er in Italien die Macht der Städte kennen. Das war ihm und seinen Nachfolgern von Nutzen, wenn sie sich mit dem wachsenden Einfluss der Bürgerschaft auseinandersetzen mussten. Barbarossa stärkte die Macht der Bischöfe und bestätigte deren Recht, den Vogt zu bestimmen. Als geistliche Stadtherren durften sie auch in das städtische Bauwesen eingreifen, denn die Errichtung von befestigten Türmen (wicborg) hing von ihrer Zustimmung ab. Dieses Vorrecht band die stadtsässigen Adelsfamilien zurück, die sich in ihren Heimstätten wie in einer Burg verschanzen wollten.10
Auch ausserhalb der Stadtmauern festigten die Basler Bischöfe ihre Macht im Breisgau, der eigentlich ausserhalb ihrer Diözese lag.11 Abgesehen von den Bergwerken im Schwarzwald lag dabei Breisach im Brennpunkt, das in mehrfacher Hinsicht eine Schlüsselstellung am Oberrhein darstellte. Als Grenzort lag es zwischen Elsass und Breisgau und diente immer wieder zur Aushandlung von Konflikten. Besitzansprüche halfen, Herrschaftspräsenz zu markieren.12 Gleichzeitig bildete es einen Verkehrsknotenpunkt.13 Breisach lag in der Nähe der links- und rechtsrheinischen Fernstrassen und verband das elsässische Gebiet der Basler Diözese mit dem Schwarzwald; dank seiner exponierten Lage auf einem Felsen war es seit der Spätantike ein Befestigungsort. Im Jahr 1146 bestätigte Papst Eugen III. dem Basler Bischof Ortlieb seinen Besitz in Breisach, wobei die Urkunde erwähnt, dass die Bauten der Siedlung erneuert wurden.14 Rund vierzig Jahre später belehnte 1185 der Bischof den staufischen König Heinrich VI. mit der Hälfte Breisachs. Die beiden Herrschaftsträger wollten damit die Expansion der Zähringer eindämmen.15 Die Krise der staufischen Dynastie änderte dies, denn der königlich-kaiserliche Anteil an Breisach wurde 1198 an die zähringischen Rivalen verpfändet; deren Dynastie starb allerdings bereits 1218 aus. Nun gelangte die Stadt wieder in königlichen Besitz, ohne dass die Rechte des Basler Bischofs verloren gingen.16 Mit dem Tod der letzten Staufer wurden die Basler Bischöfe wieder alleinige Herren, und bezeichnenderweise erwähnt das sogenannte Dienstmannenrecht die Stadt explizit. Rudolf von Habsburg nahm nach 1273 Breisach dagegen als Reichsbesitz wieder in Anspruch und schmälerte so die bischöfliche Herrschaft, aber bis ins 17. Jahrhundert blieb der Bischof als Grundherr aktiv.
Nicht nur Breisach, auch das Kloster St. Blasien im Schwarzwald geriet vorübergehend in den Machtbereich der Basler Bischöfe.17 Noch heute erinnern das Bläsischulhaus und der Bläsiring an die Schwarzwälder Abtei. Der Basler Bischof Theodoricus (reg. um 1040−1056) beschenkte das Kloster mit einem Grundstück in Haltingen. Im Gegenzug gedachten die Mönche jährlich seines Todes. In welcher rechtlichen Beziehung das Basler Bistum zu St. Blasien damals stand, bleibt unklar. Der Investiturstreit verlieh dem Kloster plötzlich Wichtigkeit, denn der papsttreue Rudolf von Rheinfelden wollte es als Hauskloster gewinnen, während der Basler Bischof bekanntlich auf der Seite des Kaisers stand.18 Nach dem Wormser Konkordat stärkten die Zähringer ihren Einfluss und sorgten dafür, dass sich St. Blasien 1141 endgültig von Basel löste.19 Aufgrund seiner vielen Besitzungen in Stadtnähe, insbesondere in Riehen, blieb das Kloster bis weit in die Neuzeit in Kleinbasel gegenwärtig.20 Es besass den ‹Bläserhof›, ein Verwaltungsgebäude in der Nähe der Stadtmauer, das erst 1909 abgerissen wurde.
Der Rückzug der Basler Bischöfe aus dem Breisgau belegt, wie im Verlauf des 11. und 12. Jahrhunderts die weltlichen Herren über ein Land (domini terrae) an Einfluss gewannen. In der Folge weiteten die Basler Bischöfe ihren Einfluss im Jura aus.21 Als Bildungszentrum konnte Basel anfänglich nicht mit Strassburg, Besançon und St. Gallen rivalisieren. Dies hing damit zusammen, dass die Stadt erst um 1100 die Klöster St. Alban und St. Leonhard erhalten hatte. Zentren des Wissens bildeten diejenigen Klöster, die ausserhalb Basels, aber in der Diözese lagen. Sie waren anfänglich auch Träger des Landesausbaus.22 Zu nennen ist an erster Stelle die Abtei in Moutier-Grandval, und im Kloster Beinwil wurde um 1200 ein Bibliothekskatalog erstellt, der zeigt, dass die dortigen Mönche mit aktuellen Diskussionen, die im gelehrten Pariser Milieu stattfanden, vertraut waren.23
In Basel ist der Gelehrte Warnerius (Werner) nachgewiesen, ein Pfarrer, der seinen Namen in den Anfangsbuchstaben seiner Verse versteckte und sich als ‹Basler Verfasser› bezeichnete.24 Er lebte zu Beginn des 12. Jahrhunderts und wollte mit seinen Werken die Menschen belehren. So zeigt er den Fortschritt der Geschichte, indem er Personen des Alten Testaments mit dem Neuen Testament in Beziehung setzt: Auf Adam folgt der Gottessohn Christus, die Sprachverwirrung des Turmbaus von Babel wird durch das Sprachenwunder an Pfingsten überwunden. Warnerius verlässt dann die biblische Geschichte und greift auf historische Personen zurück, die er den alttestamentarischen Herrschern als positive Beispiele gegenüberstellt. So wird der Perserkönig Xerxes von Karl dem Grossen an Tugend übertroffen. Insgesamt werden fünf Kaiser als Vorbilder angeführt, was die starke Beziehung der Basler Bischöfe zum Reich auch literarisch widerspiegelt. Auf dem Münsterplatz lässt sich eine Domschule vermuten. 1146 wird zum ersten Mal der Leiter (scolasticus) der Stiftsschule erwähnt, um 1174 ein Schulmeister (magister).25 Weitere Namen von Lehrern tauchen in der Folge auf.26 Die seltenen Hinweise auf das Basler Bildungsleben im 12. Jahrhundert erklären sich vielleicht durch den Brand, der 1185 das Münster beschädigte. Er zerstörte das Gotteshaus nicht gänzlich, denn die bereits vorangegangene Renovation und der teilweise Neubau des Gebäudes gingen weiter. Um 1230 war der spätromanische Bau vollendet, der bis zum Erdbeben von 1356 Bestand hatte.27
Die Herren über ein Land (domini terrae) im 12. und 13. Jahrhundert
Die Auseinandersetzungen zwischen Papst und Kaiser − der ‹Investiturstreit› − hatten zu einer klareren Trennung zwischen geistlicher und weltlicher Sphäre geführt.28 Der Basler Bischof sah sich fortan in einer Doppelrolle, denn er verfügte sowohl über ein geistliches Amt als auch über weltlichen Besitz. Letzterer unterstand dem Oberherrn der Christenheit, dem Kaiser. In der Folge entwickelten beide Bereiche ein eigenes Rechtssystem. Zuerst entstand das Kirchenrecht, dem später das weltliche Recht entgegengesetzt wurde. Diese Aufteilung beeinflusste die Rechtswissenschaft für die folgenden Jahrhunderte. Wer seit 1460 an der Basler Universität Jurisprudenz studierte, wurde deshalb nach einem erfolgreichen Abschluss doctor utriusque iuris, Doktor in zwei verschiedenen Rechtsbereichen.
Kaiser, Könige und Fürsten griffen seit dem 12. Jahrhundert auf die Tradition der römischen Kaiser zurück, wenn sie ihre Herrschaft legitimieren wollten. Die Wiederaufnahme (Rezeption) des antiken Rechts setzte im Reich mit Kaiser Friedrich I. Barbarossa ein.29 Die Vorrechte der weltlichen Machthaber wurden 1158 unter dem Begriff der ‹Regalien› zusammengefasst; bis heute besitzt der Staat deshalb Regalrechte. Die entsprechenden Vorrechte betrafen den Strassenbau, Zölle, Heeresaufgebot, Bodenschätze und vieles mehr; über allem stand die unbeschränkte Rechtshoheit des Reichsoberhaupts.30
Die Grösse des Heiligen Römischen Reiches erlaubte es allerdings nicht, alle Regalien dauerhaft von einer zentralen Institution verwalten zu lassen, wie dies beispielsweise im französischen Königreich der Fall war. Im Verlauf des 13. Jahrhunderts verliehen die Kaiser ihre Rechte deshalb an lokale Machthaber wie Bischöfe, Fürsten oder auch Städte. Zwei Erlasse, dem geistlichen und dem weltlichen Rechtsbereich entsprechend, regelten dieses Vorgehen. 1220 kam es zu einer Vereinbarung des Kaisers mit den geistlichen Herrschern (confoederatio cum principibus ecclesiasticis), 1230/31 zu einem Gesetz zugunsten der weltlichen Machthaber (statutum in favorem principum), worin Letztere als domini terrae (Herren über ein Land) bezeichnet wurden.31 Das Reich erhielt damit einen föderalen Aufbau; die zentrale Macht teilte sich auf einzelne Fürstentümer auf, zu denen auch das Bistum Basel gehörte. Die Bischöfe Basels blieben aber immer mit dem Reich verbunden, da sie bei jedem Herrscherwechsel eine Bestätigung ihrer Regalrechte brauchten. Das wurde schwierig, wenn sich die Fürsten des Reichs bei einem Dynastiewechsel um die Königs- und Kaiserwürde stritten.
Beziehungen der Bischöfe von Basel, der Zähringer und der Staufer
Im Breisgau und im südlichen Elsass berührten sich im Hochmittelalter die Interessen dreier bedeutender Herrschaftsträger. Die Bischöfe von Basel erfuhren seit dem frühen 11. Jahrhundert eine grosse besitz- und hoheitsrechtliche Förderung durch die Kaiser Heinrich II. und Konrad II. im Breisgau, der ausserhalb der Basler Diözese lag, und in dem zu dieser gehörenden südlichen Elsass. Es handelte sich um Wildbänne, Silberadern und -gruben, das Kloster St. Cyriak (Sulzburg) und vermutlich auch Breisach. Um 1100 war Basel zeitweise im Besitz der Burg Rappoltstein (vgl. S. 42).
Zur gleichen Zeit wie die Bischöfe von Basel begann die Familie der Bertolde beziehungsweise der späteren Zähringer ihr Wirken im Breisgau mit der Übernahme der hiesigen Grafschaft. Im späteren 11. Jahrhundert baute Markgraf Bertold II., von 1092 bis 1098 Herzog von Schwaben und danach bis 1111 Herzog von Zähringen, im nördlichen Breisgau seinen neuen Herrschaftsmittelpunkt auf. Es handelte sich dabei um die namengebende Burg Zähringen, die frühstädtische Siedlung Freiburg – beide am Rand des baslerischen Wildbannbezirks gelegen – und das Kloster St. Peter im Schwarzwald.32 So waren hier und andernorts im Breisgau die herrschaftlichen Positionen Basels und der Zähringer benachbart.33 Im Jahr 1120 erhielt Freiburg durch den auch im Interesse von Kaufleuten handelnden Konrad von Zähringen, den Bruder des amtierenden Herzogs Bertold III. (reg. 1111–1122), das Marktrecht und entwickelte sich im Laufe des 12. Jahrhunderts zur vollgültigen Stadt (vgl. S. 181–182). Zwischen 1170 und 1180 gründete Herzog Bertold IV. von Zähringen (reg. 1152–1186) die Stadt Neuenburg am Rhein.34
Die Staufer fassten im Elsass über die Heirat Friedrichs von Büren mit der elsässischen Grafentochter Hildegard von Dagsburg-Egisheim († 1094/95) Fuss.35 Sie hatte in Schlettstadt zwischen 1087 und 1094 das Kloster St. Fides gegründet, zusammen mit ihren Söhnen, darunter Herzog Friedrich I. von Schwaben (reg. 1079–1105). Das Kloster wurde zu einem Schwerpunkt staufischer Herrschaft und Repräsentation im Elsass.36 Von besonderer Bedeutung für die Staufer war die Hohkönigsburg bei Schlettstadt, 1147 im gemeinsamen Besitz von König Konrad III. und seinem Bruder Herzog Friedrich II. von Schwaben und Elsass (reg. 1105–1147) erwähnt.37 Auch in dem alten Königsgut Colmar übte ein Staufer (Friedrich Barbarossa) seit den 1160/70er-Jahren Einfluss auf die Vogteirechte aus.38 Wenn man auf die Regierungszeiten der Basler Bischöfe im 12. und frühen 13. Jahrhundert blickt, so ist zunächst die Auseinandersetzung zwischen Bischof Bertold von Neuenburg (reg. 1123–1133) und Herzog Konrad von Zähringen (reg. 1122–1152) um St. Blasien zu nennen. Zu Beginn des 12. Jahrhunderts verschlechterte sich das Verhältnis des Klosters zur Bischofskirche, nicht zuletzt wegen der kritikwürdigen Amtsführung des Basler Vogts Adelgoz von Wehr.39 1125 wurde im Hofgericht unter Kaiser Heinrich V. der Streit dahingehend entschieden, dass das Kloster unter kaiserlichem Schutz bleibe und das Vogtwahlrecht besitze. Daraufhin erwählte sich St. Blasien statt des abgesetzten Adelgoz Herzog Konrad von Zähringen.40 Mit dieser Klostervogtei gewannen die Zähringer einen gewichtigen Punkt im territorialpolitischen Spiel am südlichen Oberrhein. 1141 verzichtete Basel endgültig auf seine Ansprüche auf St. Blasien.41 Unter Bischof Ortlieb von Frohburg (reg. ca. 1137–1164) wurde der Grund für die dauerhaft guten Beziehungen zwischen Basel und den Staufern gelegt. Ortlieb begegnet häufig in der Umgebung König Konrads III. von 1139 bis zum Ende von dessen Regierungszeit 1152 und begleitete ihn auf dem Zweiten Kreuzzug.42
Zur gleichen Zeit ist 1146 eine erste staufisch-zähringische Konfrontation in der Fehde des jungen Barbarossa gegen Herzog Konrad von Zähringen zu beobachten, die auch den Oberrheinraum betraf.43 Seine Staufernähe zeigte Bischof Ortlieb auch unter Friedrich Barbarossa, bei dessen Krönung in Aachen 1152 er anwesend war und den er auf seinen Italienzügen 1154/55 und 1160/1162 begleitete. Damals erreichte er vom Kaiser die Rückgabe der Burg Rappoltstein.44 Um diese Zeit verschlechterte sich erneut die Beziehung zwischen den Zähringern und Staufern. Bereits 1158 hatte Friedrich Barbarossa von Heinrich dem Löwen das Heiratsgut von dessen Ehefrau Clementia von Zähringen − die Burg Badenweiler − eingetauscht und so einen Fuss ins Zähringerland setzen können.45 1160–1162 eskalierten die Spannungen, als der Kaiser die Wahl Rudolfs, des Bruders Herzog Bertolds IV. von Zähringen, zum Erzbischof von Mainz nicht anerkannte und die Scheidung Heinrichs des Löwen von Clementia betrieb.46 Am Oberrhein unterstützte Bertold IV. in der Horburger Fehde Graf Hugo IX. von Dagsburg gegen Friedrich Barbarossa und seine friedensstiftende Politik.47
Ortliebs Nachfolger Ludwig von Frohburg (reg. 1164–1179) stand gleichfalls entschieden auf der Seite Friedrich Barbarossas, auch während des päpstlichen Schismas 1159–1178. Wegen seiner Weihe durch den staufisch gesinnten Gegenpapst Paschalis III. wurde er 1176 von Rom wahrscheinlich suspendiert und auf dem Dritten Laterankonzil 1179 endgültig abgesetzt.48 Aufgrund des gegen Bischof Ludwig erhobenen Vorwurfs, den Besitz des Hochstifts durch Verpfändungen und andere Entfremdungen zerrüttet zu haben, regelte Friedrich Barbarossa wohl 1174 die inneren Angelegenheiten des Bistums Basel, die künftig der Kontrolle durch den Kaiser sowie die Domkanoniker und Ministerialen unterliegen sollten.49
Die durch diese Massnahme gestärkte Beziehung der Staufer zum Bistum Basel erfuhr unter Bischof Heinrich I. von Horburg (reg. 1180–1190) eine weitere Steigerung, die 1185 Breisach zum Gegenstand einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Bischof und König Heinrich VI. werden liess. Als Hintergrund hierfür hat zu gelten, dass sich die Basler Kirche offenbar im Breisgau zunehmend durch die Zähringer beeinträchtigt sah. Dies spiegelt sich in der um 1180, also wohl zur Zeit Bischof Heinrichs, angefertigten Fälschung einer auf 1139 datierten Urkunde Papst Innozenzʼ II., in welcher der Bischofskirche alle ihre Besitzungen bestätigt werden.50 Nach kurzer Erwähnung der kirchlichen Rechte in der Stadt Basel und des Viertels der Zehnten geht es hier in aller Ausführlichkeit um den Breisgau. An der Spitze rangieren die hiesigen Jagden und Silbergruben, die bestehenden wie auch die künftig entdeckten, sowie das Kloster Sulzburg. Es folgt die Aufzählung von 15 Höfen (curtes) und Kirchen. Zu Breisach ist detailliert von einer curtis mit Kirche, einem Üsenberger Hof in derselben villa, von der Burg Üsenberg und vom Eckartsberg die Rede.
Diesen für Basel ganz offenkundig wichtigen Ort Breisach überliess im Jahr 1185 Bischof Heinrich zur Hälfte lehnsweise König Heinrich VI. (reg. 1169–1197), worüber dieser eine Urkunde ausstellte.51 Ziel der Vereinbarung war, Breisach gemeinsam zu befestigen und Kaufleute anzusiedeln. Für den Eckartsberg wurde ein festes Haus für König wie Bischof sowie eine Unterkunft für Burgmannen geplant. Damit sollte wohl ein baslerisch-staufischer Kontrapunkt zum mittlerweile zur Stadt aufgeblühten Freiburg entstehen. In der zeitgenössischen Geschichtsschreibung aus dem Kloster St. Trudpert wurde indes allein Heinrich VI. als Akteur bei dieser Stadtgründung dargestellt; die Position und Rolle des Basler Bischofs in Breisach blieb auch in der Folgezeit undeutlich.52 Seine Verbundenheit mit den Staufern zeigte Bischof Heinrich bis zuletzt, als er mit Friedrich Barbarossa 1189 auf den Kreuzzug ging und wie dieser dabei den Tod fand.
Diese Zugewandtheit zu den Staufern galt für Bischof Heinrichs Nachfolger Lüthold von Aarburg (reg. 1191–1213) nicht uneingeschränkt. Im Jahr 1197 gehörte er jedenfalls mit Herzog Bertold V. von Zähringen zur Gruppe der Verschwörer gegen den Bruder Kaiser Heinrichs VI., Pfalzgraf Otto I. von Burgund, und dessen gewalttätiges Wirken am Oberrhein.53 Kurzfristig scheint hier eine antistaufische baslerisch-zähringische Allianz auf. Danach aber stand Bischof Lüthold im ersten Jahrzehnt des Thronstreits 1198–1208 auf Seiten des Staufers Philipp von Schwaben, in dessen Umgebung er 1201, 1207 und 1208 nachweisbar ist.54 Nun nahm die Geschichte Breisachs eine neue Wendung, als Herzog Bertold V. 1198 auf seine antistaufische Thronkandidatur verzichtete und auf die Seite König Philipps unter der Bedingung übertrat, dass dieser ihm Herrschaft und Vogtei Schaffhausen zu Lehen gebe und die damals in der Hand Pfalzgraf Ottos befindliche Burg Breisach zerstören lasse oder sie ihm pfandweise gegen eine Zahlung von 3000 Mark abtrete.55 Beide Forderungen Bertolds V. spiegeln die grundlegenden herrschaftlichen Interessen der Zähringer: Auf Schaffhausen hatte bereits sein Grossvater Konrad 1120 einen allerdings ergebnislosen Angriff unternommen.56 Breisach wiederum muss für Bertold V. ein höchst begehrenswertes Objekt gewesen sein. König Philipp und der Zähringerherzog einigten sich auf eine Pfandschaft, und so wurde Breisach für zwei Jahrzehnte bis zu Bertolds V. Tod 1218 für diesen ein Prestigeobjekt, für das er einen mächtigen Donjon errichten liess.57
In der zweiten Phase des Thronstreits nach der Ermordung König Philipps 1208 begegnet der Name Bischof Lüthold erst wieder im September 1212, als König Friedrich II. im Reich nördlich der Alpen angekommen war und sich in Basel aufhielt. In den dort ausgestellten Urkunden Friedrichs gehörte der Bischof zum Kreis der Zeugen.58 Auf dem Weg Friedrichs rheinabwärts gab Lüthold dem König das Geleit bis Colmar.59 Lütholds Nachfolger Walter von Rötteln (reg. 1213–1215) ist gleichfalls des Öfteren in der Umgebung Friedrichs II. nachweisbar.60 Bischof Heinrich II. von Thun (reg. 1216–1238) war ein Parteigänger des Staufers Friedrich II. Ab Januar 1217, als Friedrich II. einen Hoftag in Nürnberg mit zahlreichen Grossen des Reichs abhielt, bis zum Frankfurter Hoftag im April 1220, auf dem der König seinen Sohn Heinrich zum König wählen liess und den geistlichen Fürsten besondere Rechte zugestand, befand sich der Basler Bischof häufig in der Umgebung des Reichsoberhaupts und stand in seiner Gunst.61 So gewährte ihm Friedrich auf dem Ulmer Hoftag im März 1218 angesichts der Ergebung und Treue seines ‹geliebten Fürsten› (dilectus princeps) eine neue Steuer für die Stadt Basel und bestätigte ihm und seiner Kirche alle Rechte, Ehren und Gewohnheiten, wie sie Heinrichs Vorgänger unter seinem Vater Kaiser Heinrich VI. besessen hatten.62 Dabei hob der König eigens die civitas Basel und das oppidum Breisach hervor. Waren hiermit die Rechte des Basler Bischofs an Breisach angesprochen und damit anerkannt, so hatte Friedrich II. bereits mit seinem hiesigen Aufenthalt im März 1218, also kurz nach dem Tod Herzog Bertolds V. von Zähringen, den Anspruch auf den staufischen Anteil an der Herrschaft über diese Stadt demonstriert. Im Reichssteuerverzeichnis von 1241 erscheint neben Basel auch Breisach und wird mit 100 Mark veranschlagt.63
Im Jahr 1218 kam Friedrich II. Bischof Heinrich noch in einer anderen Angelegenheit entgegen: Er hob auf dessen Bitte hin den dem Bischof lästig gewordenen Rat zu Basel auf und kassierte damit sein eigenes, den Basler Bürgern früher gegebenes Privileg. Bischof Heinrichs Nähe zu den Staufern drückt sich auch in seinem Aufenthalt beim Kaiser 1226 in Parma, Borgo San Donnino und Cremona aus.64 Auch in der Umgebung des für Deutschland zuständigen Königs Heinrichs (VII.) ist Bischof Heinrich von Basel 1234 nachweisbar, als er im Februar auf dem Hoftag zu Frankfurt sein Recht an den Silbergruben und Wildbännen im Breisgau geltend machte und sich im Oktober desselben Jahres im elsässischen Hagenau alle Rechte der Basler Kirche bestätigen liess.65 Aus der Regierungszeit Bischof Heinrichs II. stammt schliesslich noch eine Nachricht, die rückblickend ein Licht auf die Beziehungen zwischen den Basler Bischöfen und den Herzögen von Zähringen wirft: In einer Urkunde des Bischofs über die Belehnung Graf Eginos V. von Urach-Freiburg mit den Jagden und Silbergruben im Breisgau ist davon die Rede, dass diese Lehen nach dem Tod Herzog Bertolds V. von Zähringen an das Hochstift Basel heimgefallen seien.66 Trotz aller herrschaftlicher Konkurrenz gab es also über die gesamte Zähringerzeit offensichtlich eine lehnsrechtliche Beziehung zwischen den Bischöfen von Basel und den Zähringern. Bischof Lüthold II. von Rötteln (reg. 1238–1248) lässt sich im Juni 1238 bei Friedrich II. in Verona nachweisen, wird aber ansonsten in den Urkunden des Kaisers nicht erwähnt.67 Seine spätere Parteinahme für die päpstliche Seite entfremdete ihn von den Staufern und führte zu einem tiefgreifenden Konflikt mit der staufisch gesinnten Stadt Basel. Auch nach dem Tod Friedrichs II. im Jahre 1250 blieb dieser Gegensatz bestehen und beeinflusste die städtische Politik grundlegend. Damals endete die lange, enge Beziehung zwischen den Basler Bischöfen und den Staufern; sie waren sich gegenseitig eine wichtige Stütze gewesen. Diesen beiden Protagonisten am südlichen Oberrhein stand der dritte Herrschaftsträger der Region, die Zähringer, eher distanziert bis feindselig gegenüber, sieht man einmal von der kurzfristigen baslerisch-zähringischen Allianz gegen den staufischen Pfalzgrafen Otto I. von Burgund im Jahr 1197 ab. Von besonderer Aussagekraft für das beschriebene Beziehungsgeflecht der drei Herrschaftsträger im hohen Mittelalter erscheint der traditionsreiche Ort Breisach am Rhein an der Grenze zwischen Breisgau und Elsass. Für die Bischöfe von Basel war Breisach über die ganze Zeit ein wichtiger Besitztitel ihres Territoriums, für die Zähringer Fluchtpunkt herrschaftlichen Interesses, für die Staufer Einfallstor ins Zähringerland.
Breisgauer Adlige und die Bischöfe von Basel in der Zähringerzeit
Der regionale Adel bewegte sich im Machtdreieck der Basler Bischöfe, der Zähringer und der Staufer, wie die folgenden Beispiele zeigen. Die Herren von Üsenberg, eine der einflussreichsten Breisgauer Adelsfamilien, traten im 12. Jahrhundert vor allem als Gefolgsleute im Dienst der Basler Bischöfe in Erscheinung. So amtete etwa Burkhard von Üsenberg als Vogt der Basler Kirche (1183); ausserdem hatten die Üsenberger die Vogtei des Basel unterstehenden Klosters Sulzburg inne (seit 1157 bezeugt), und die Burg Üsenberg selbst war ein Lehen des Basler Bischofs.68 Als Basler Lehnsträger verfügten die Herren von Üsenberg nicht zuletzt über gewinnträchtige Rechte an Breisgauer Silbergruben.69 Obwohl seit dem ersten Üsenberger namens Hesso den Basler Bischöfen dauerhaft verbunden, scheinen sie dennoch ihren Handlungsspielraum auch darüber hinausgehend erweitert zu haben: So sind seit den 1170er-Jahren vereinzelt auch Kontakte zu Herzog Bertold IV. von Zähringen zu beobachten, und ab dem beginnenden 13. Jahrhundert zeigt sich eine verstärkte Zuwendung zum Zisterzienserkloster Tennenbach.70 Gleichzeitig erlangte Rudolf I. von Üsenberg den direkten Zugang zum Königtum, wie seine häufige Zeugenschaft in Herrscherurkunden und die ihm zugeschriebene Hilfe für Kaiser Otto IV., der angesichts eines Aufruhrs der Bürger Breisachs aus der Stadt fliehen musste, zeigen.71
Zeichneten sich die Üsenberger bei aller Anbindung an die Basler Bischöfe zunehmend durch eine vergleichsweise eigenständige Position aus, so war die Rangstellung des ebenfalls zur Spitzengruppe des Breisgauer Adels gehörenden Adelgoz von Wehr offenbar ganz entscheidend von seiner engen Beziehung zum Basler Bischof und seinem Amt als Vogt des Klosters St. Blasien abhängig, das er dem Bischof verdankte (vgl. S. 260). Nach seiner 1125 von Kaiser Heinrich V. bestätigten Absetzung als Klostervogt verliert sich die Spur der Herren von Wehr. Allem Anschein nach fiel Adelgoz als Mann des Basler Bischofs dem Vordringen Herzog Konrads von Zähringen zum Opfer, der mit der Ausschaltung des Basler Einflusses auf St. Blasien die Klostervogtei erwerben und damit das bedeutende Schwarzwaldkloster in den zähringischen Einflussbereich einbeziehen konnte. Auch die Herren von Waldeck, die ihre bei Tegernau im Wiesental gelegenen Burgen Alt- und Neuwaldeck an den Basler Bischof übertrugen,72 gehörten in den Umkreis des Basler Bischofs.73 Wie auch Hesso von Üsenberg waren sie in der als zähringerfern einzuordnenden Gruppierung vertreten, die sich 1139 im Umfeld der Schenkung eines Erlewin von Wolfenweiler an das Cluniazenserpriorat St. Ulrich zu gemeinsamem Handeln zusammenfand.74 Zu dieser Orientierung am Basler Bischof bei gleichzeitiger Distanz zu den Zähringern passt es auch, dass die Herren von Waldeck zunächst das unter Basler Einfluss stehende Kloster St. Blasien beschenkten; nach 1125 wandten sie sich aber von St. Blasien ab.75
Aus der Familie der Herren von Rötteln gingen im 13. Jahrhundert sogar zwei Basler Bischöfe hervor; zum einen der 1213 gewählte und bereits 1215 wieder abgesetzte Walter, und zum anderen Lüthold II., der von 1238 bis zu seiner Abdankung im Jahr 1248 amtierte.76 Zweifellos waren die Herren von Rötteln seit Anfang des 12. Jahrhunderts in die Entourage der Basler Bischöfe eingebunden.77 Die Adelsherrschaft der Rötteler stützte sich darüber hinaus jedoch auch auf Beziehungen zum elsässischen Kloster Murbach und zum St. Blasianer Priorat Bürgeln. Dass sie einerseits an der erwähnten Adelsgruppierung des Jahres 1139 beteiligt waren und mit zähringerfernen Breisgauer Adligen in Verbindung standen, andererseits dann auch im Umfeld der Herzöge Konrad, Bertold IV. und Bertold V. von Zähringen greifbar werden, kennzeichnet ihre besondere Vernetzung innerhalb der regionalen Adelslandschaft, die ihnen einen breiten Handlungsspielraum eröffnete.
Zusammenfassend lassen sich bei denjenigen Breisgauer Adelsfamilien, für die in der Zähringerzeit nähere Beziehungen zu den Basler Bischöfen auszumachen sind, sowohl der Niedergang als auch der Ausbau adliger Herrschaft beobachten.
Der Bischof von Basel und der Adel am Oberrhein – Lehen und Vasallität im 13. Jahrhundert
Auch im 13. Jahrhundert blieb Basel eine auf den Oberrhein ausgerichtete Bischofsstadt. Vom 11. Jahrhundert an übten die Bischöfe von Basel wie andere Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches eine weltliche Herrschaft über Land und Leute aus. Allerdings gelang es ihnen nicht, die bald nach 1000 durch Kaiser Heinrich II. geschenkten Grafschaften, Herrschaftsrechte und Besitzungen zum Ausgangspunkt einer dauerhaften und stabilen eigenen Herrschaft auszubauen.78 Erst am Beginn des 14. Jahrhunderts bildete sich südlich und westlich der Bischofsstadt ein gefestigtes Territorium aus, das spätere Fürstbistum mit den bischöflichen Städten Delémont und Porrentruy im Jura, das sich bis an den Bielersee erstreckte (vgl. S. 50–51).
Warum konnten die Bischöfe kein ‹Hochstiftsterritorium› aufbauen, obwohl ihnen schon im 11. Jahrhundert umfangreiche königliche Rechte übertragen worden waren? Die Rivalität mit nicht nur regional, sondern auch überregional mächtigen Fürstenfamilien war zu gross. Zähringer, Staufer und Habsburger hatten einen Schwerpunkt ihrer Herrschaft im unmittelbaren Umfeld Basels. Gleichzeitig gehörten sie zur Führungsschicht des Reichs und stellten sogar Könige. In diesem Wettstreit konnten die Basler Bischöfe nicht mithalten, und er verschärfte sich im 13. Jahrhundert.
Den Wettstreit führten die Basler Bischöfe, indem sie ein Beziehungsnetz gestufter Abhängigkeiten erstellten. Diese dienten dazu, ihre Herrschaft über denjenigen Raum zu beanspruchen, der in den königlichen Schenkungen des 11. Jahrhunderts angelegt war. So nahmen sie alte Klöster in ihren Schutz: im Elsass Münster im Gregoriental oder Masmünster in den Vogesen, rechts des Rheins das seit dem Beginn des 11. Jahrhunderts fassbare Sulzburg mit seinen Silberbergwerken. Sie gründeten Stifte, die eng mit der Basler Bischofskirche verbunden waren, beispielsweise St. Martin in Colmar (1234). Die Stadt selber war unter staufischer Beteiligung am Beginn des 13. Jahrhunderts entstanden.79 Das Stift blieb im Mittelalter eng mit dem Basler Domkapitel verbunden. Die Verwaltung der Pfarrei in Colmar war hingegen dem Abt des Klosters Münster im Gregoriental vorbehalten, der seinerseits dem Basler Bischof unterstand. Das Beispiel belegt, wie kompliziert die herrschaftlichen Beziehungen sein konnten.
Auch kleine und grosse Adelsfamilien erhielten ihre Lehen von der Basler Bischofskirche. Dadurch blieben sie an den Bischof gebunden, auch wenn dieser über sie direkt keine Herrschaft mehr ausüben konnte. Die nahe der Bistumsgrenze, im Elsass gelegene Herrschaft Rappoltstein (Ribeauvillé) war zuerst 1084 den Bischöfen von Basel übertragen worden, die sie dann an Adlige als Lehen vergaben. Bis weit in die Neuzeit blieb sie Basler Lehen.80
Die Liste direkter und indirekter herrschaftlicher Bezüge zum Bischof von Basel liesse sich fortsetzen. Insgesamt entsteht das Bild eines dicht gewobenen Teppichs Basler Herrschaftsrechte im äussersten Norden der Diözese. Die Möglichkeit, diese zu territorialer Herrschaft zu verdichten, hätte durchaus bestanden; dass es nicht dazu kam, lag am Auftreten eines mächtigen Gegenspielers: der Staufer. Als adlige Herren waren diese schon seit dem Ende des 11. Jahrhunderts im unmittelbar nördlich angrenzenden Schlettstadt präsent, als Königsdynastie erwarben sie unter Friedrich Barbarossa Zug um Zug Herrschaftsrechte im Oberelsass, auch in Colmar und im Gregoriental.
Auch im rechtsrheinischen, badischen Teil des Oberrheingebiets blieb die Basler Bischofskirche bis zu dem auf der Höhe von Colmar liegenden Breisach präsent. Die seit der Römerzeit nachgewiesene Stadt war Namensgeberin für den Breisgau.81 Anders als westlich des Rheins war der Basler Bischof hier allerdings nicht Diözesanherr. Seinem Anspruch auf Herrschaft tat dies keinen Abbruch. Nahe Breisach sassen die Herren von Üsenberg, im Norden des Breisgaus die wichtigsten Lehnsnehmer des Basler Bischofs.82 Im angrenzenden Kaiserstuhl gehörten Basel Bischoffingen und Bickensohl. Dieser Besitz um Breisach dürfte wie jener in der Freiburger Bucht durch Schenkungen Heinrichs II. an Basel gekommen sein (vgl. S. 91). Alles in allem entsteht so der Eindruck eines um 1200 bestehenden «Basler Besitzriegels» (Heinrich Büttner), der sich vom Ausgang des elsässischen Gregorientals bis nach Breisach mitten durch die oberrheinische Tiefebene zog.83 Die Herrschaft über Breisach aber musste sich der Basler Bischof seit 1185 mit dem Stauferkönig Heinrich VI. teilen. 1198 wurden die Staufer von den Zähringern abgelöst, jener mächtigen bis 1218 bestehenden Adelsfamilie, die am Oberrhein von Breisach bis nach Rheinfelden Zug um Zug ihre Herrschaft ausbaute, wiederum vor allem auf Kosten der Basler Bischöfe. Obwohl die Zähringer wie die Üsenberger Lehen vom Basler Bischof hielten, verhinderte dies auf Dauer nicht, dass dem Basler Bischof Besitz- und Herrschaftsrechte entfremdet wurden.
Was bedeutete dann aber eine Lehnsbindung? Wie weit waren Adlige, die Lehen vom Bischof hielten, diesem als Vasallen untergeordnet und ihm ‹zu Rat und Hilfe› (consilium et auxilium) verpflichtet? Bildeten sie einen Lehnshof des Basler Bischofs? Und wieso verlor der Bischof von Basel dennoch den Zugriff auf die Besitzungen, die er seinen Vasallen als Lehen überlassen hatte?
Die gegenwärtige Forschung bewertet die Bedeutung des Lehnswesens gänzlich anders als noch vor einigen Jahrzehnten.84 An den Basler Lehen am Oberrhein lässt sich deshalb erklären, welche Aufgaben und Wirkungen lehnsrechtliche Bindungen hatten oder welche sie eben nicht hatten. Am Ende des Mittelalters hielt man in Basel zumindest fest, was man über die vom Bischof ausgegebenen Lehen wissen konnte. Bischof Friedrich zu Rhein liess 1441 ein prachtvolles, wappengeschmücktes Lehensbuch zusammenstellen.85 Gegliedert war es nach den Adelsfamilien, die vom Basler Bischof Lehen innehatten. Eintrag für Eintrag liess sich hier nachvollziehen, wer seit wann Lehen hielt. Dokumentiert wurde dies durch eine Abschrift der entsprechenden Lehnsurkunden. Das Eingangsbild der Handschrift zeigt die Belehnung des wichtigsten Basler Vasallen, des Herzogs von Österreich, mit der sundgauischen Grafschaft Ferrette (Pfirt).
Die Darstellung ist eindrücklich, doch zeigt sie auch die Problematik des Themas. Ob und auf welche Weise diese Belehnung tatsächlich stattgefunden hat, muss fraglich bleiben. Im Kreis der 95 mit Wappen bezeichneten Geschlechter, die Basler Lehen hielten, werden zahlreiche weitere oberrheinische Familien angeführt: Neben den Habsburgern und den Grafen von Pfirt auch die Markgrafen von Baden, die Grafen von Freiburg, die Herren von Rappoltstein, Üsenberg und Ratsamhausen, um nur die bekannteren zu nennen. Zur Zeit der Abfassung des Lehensbuchs im Jahr 1441 waren die Pfirter und Üsenberger allerdings bereits ausgestorben. Das verweist auf die Funktion dieses Buches. Es sollte eine Übersicht über die bischöflichen Lehen in einem repräsentativ gestalteten Band bieten, der die Grösse und Bedeutung der Adligen, die Basler Lehen gehalten hatten oder gegenwärtig noch hielten, vor Augen führte. Die Dokumentation dieser Lehensbeziehungen passte zu anderen Formen von Schriftlichkeit, mit denen Bischof Friedrich zu Rhein sein Bistum zu ordnen versuchte.86 Das Buch hielt damit das Bewusstsein wach, welche Besitzungen der Adligen in der Region vom Basler Bistum stammten, und es konnte in gewissen Fällen − etwa beim Aussterben einer Adelsfamilie − dem Basler Bischof Handlungsmöglichkeiten zum Eingreifen eröffnen. Es versammelte virtuell den Kreis der adligen Lehnsnehmer am Bischofshof. Über die tatsächliche Bedeutung möglicher Gegenleistungen, die zur Zeit der Abfassung des Lehensbuchs von den Vasallen zu erbringen waren, sollte man sich jedoch keine Illusionen machen. Chronologisch reichen die Einträge der Lehnsurkunden bis ins Jahr 1213 zurück; erst zwanzig Jahre später finden sich dann mehrere Einträge pro Jahrzehnt. In Urkundenform werden vom Bischof verliehene Güter und Rechte erst ab diesem Zeitpunkt greifbar. Diese Beobachtung stimmt überein mit den Ergebnissen der jüngeren Forschung, die davon ausgeht, dass erst um 1200 rechtlich gefestigtere Vorstellungen bestehen, wie ein Lehen zu empfangen und zu halten war und welches Verhalten von einem Lehnsherrn und seinem Vasallen zu erwarten war.
Lehen als an Laien verliehener Besitz und Herrschaftsrechte der Kirchen gab es aber schon lange zuvor; mit ihrer Vergabe konnten Bischöfe versuchen, Adlige an sich zu binden, und dafür auch ein gewisses Verhalten erwarten, bis hin zu politischer und militärischer Unterstützung. Rechtlich einklagbar waren diese Erwartungen aber nicht, und aus Sicht der Adligen stellten solche Bindungen nur eine Handlungsoption unter vielen dar. Blicken wir etwa auf die erwähnten Herren von Üsenberg bei Breisach, dann zeigt sich, dass sie neben Basel auch das Bistum Strassburg, das Frauenstift Andlau und die Klöster Einsiedeln, Alpirsbach und Murbach als Lehnsherren hatten.87 Auch wenn sie in Basel aufgrund ihrer Breisgauer Lehen sogar das Hofamt des Mundschenken, einen Ehrentitel, innehatten, waren sie auch Vasallen anderer Herren. Worin aber die Leistung der Üsenberger für ihre verschiedenen Lehnsherren bestand, und wie sie sich verhalten hätten, sollten ihre verschiedenen Vorgesetzten im Konflikt stehen, lässt sich hier wie in vielen anderen Fällen nur vermuten.
Am wirksamsten war die Lehnsbindung sicher zum Zeitpunkt der ersten Belehnung: Dienste konnten mit verliehenen Gütern entlohnt und dafür ein bestimmtes Verhalten erwartet werden. Charakteristisch ist an Lehen auch, dass sie anders als Schenkungen oder andere Vergütungen über Jahrhunderte die einmal eingegangenen Bindungen speichern und präsent halten konnten und dass sie die Anerkennung einer herrschaftlichen Unterordnung enthielten. Durch die symbolischen Akte der Belehnung beim Tod eines Herrn oder eines Lehnsnehmers wurde diese Beziehung immer wieder in Erinnerung gerufen. Durch Beschränkungen der erbrechtlichen Weitergabe von Lehen auf die männlichen Nachkommen konnten sich zudem für den Bischof Handlungsoptionen ergeben, wenn die männliche Linie einer Adelsfamilie ausstarb. Effektive Herrschaft aber liess sich auf dieser Grundlage nicht aufbauen. Erst von der Mitte des 12. Jahrhunderts an gab es Versuche, genauere rechtliche Regelungen für das Verhältnis von Lehnsherrn und Vasall zu treffen. Sie fanden im 13. Jahrhundert eine festere, allgemein akzeptierte Form, wie dies die nun einsetzende Basler Überlieferung an Lehnsurkunden zeigt. Das Lehnswesen war für die Zeitgenossen eine weitverbreitete, nicht hinterfragte Praxis. Sie liess sich für unterschiedliche Zwecke einsetzen und konnte Teil umfangreicherer Geschäfte sein, mit denen sich weitreichende Erwartungen verbanden. Diese Bindungsform mit ihren herrschaftlichen, sozialen und ökonomischen Funktionen können wir heute nur mühsam beschreiben und erklären; sie entzieht sich unseren Vorstellungen von Rationalität und rechtlicher Verbindlichkeit.
Die Wechselhaftigkeit der Beziehung zwischen Lehensherrn und Vasall zeigt das Beispiel der Grafen von Pfirt (Ferrette). 1231 standen sie in offenem Konflikt mit dem Bischof von Basel (vgl. S. 272). Die nachfolgende Generation der Pfirter befand sich wieder im besten Einvernehmen mit Basel: Graf Ulrich II. (1227−1275) war der Bruder des Basler Bischofs Berthold II. (reg. 1249−1262).88 Bertholds Nachfolger, Bischof Heinrich von Neuenburg (reg. 1263−1274), bezahlte Graf Ulrich II. von Pfirt die beträchtliche Summe von 850 Mark Silber. Dieser trug ihm dafür seine gesamte Herrschaft mit Städten und Burgen auf, das heisst, er akzeptierte den Bischof als seinen Lehensherrn.89 Die Dienstleute des Grafen widersetzten sich zwar, doch blieb die Lehnsauftragung an den Bischof von Basel bestehen. Sie verschaffte dem Grafen im Jahr 1271 finanziellen Spielraum, beschränkte aber seine Möglichkeiten, eigenständig und unabhängig Herrschaft über Land und Leute − eine Landesherrschaft − zu errichten. Der Basler Bischof erreichte dagegen dank dieser urkundlich festgehaltenen Belehnung des Grafen dessen Unterordnung. So konnte er damit rechnen, keine Schädigung erleiden zu müssen oder sogar eine Unterstützung gegen die immer mächtiger werdenden Habsburger zu erhalten. Ein zur selben Zeit auf zehn Jahre geschlossener Vertrag zwischen dem Bischof und dem Grafen verpflichtete diesen zur Unterstützung (auxilium et assistentiam) gegen die «insidiatores et invasores» (Feinde und Eroberer) der Kirche von Basel.90 Diese auf zehn Jahre angelegte Hilfe wurde zusätzlich vereinbart und war nicht schon in der Belehnung enthalten. Nicht zuletzt aber bot sich durch das Lehen die Möglichkeit, dieses einzuziehen, wenn ein Graf von Pfirt ohne männliche Nachkommen versterben sollte, und dann eine eigenständige bischöfliche Herrschaft zu errichten.
Tatsächlich ergab sich ein halbes Jahrhundert später, im Jahr 1324, diese Chance. Ein Enkel Graf Ulrichs starb ohne männlichen Nachkommen. Der damalige Bischof von Basel, Gerhard von Wippingen (Vuippens) hatte dem letzten Grafen von Pfirt zugestanden, dass nicht nur seine Söhne, sondern auch seine Töchter das Erbe antreten konnten. Später bereute er diese Entscheidung, denn unmittelbar nach dem Tod des Grafen vermählte sich Herzog Albrecht II. von Österreich mit der Erbtochter des Pfirter Grafen.91 Bischof Gerhard verweigerte ihm Zeit seines Lebens die Belehnung, doch es half alles nichts: Die Grafschaft Pfirt war von nun an für Jahrhunderte ein zentraler Baustein habsburgischer Herrschaft in den sogenannten Vorlanden (vgl. S. 294). Die Herzöge von Österreich waren seitdem zwar die wichtigsten Vasallen des Basler Bischofs, aber zu einem eigentlichen Teil der bischöflichen Herrschaft konnte Pfirt nicht mehr werden. Die prächtige Darstellung der Belehnung des Herzogs von Österreich im Basler Lehnsbuch steht somit für einen Pyrrhussieg der Basler Kirche und zeigt zugleich deutlich die Schwäche der Lehnsbindung auf.