Der Basler Bischof: Hirte und Herrscher

Claudius Sieber-Lehmann, Peter-Andrew Schwarz

In: Eine Bischofsstadt zwischen Oberrhein und Jura. 800 – 1273 | S. 18-55 | DOI: 10.21255/sgb-02.01-731545 | Lizenz: CC BY-NC 4.0

Die historischen Handbücher nennen das Jahr 476 als Enddatum des weströmischen Reiches. Was sich damals in Rom ereignet hatte, erfuhren die damaligen Menschen sehr viel später, und sie nahmen es kaum als Einschnitt wahr. Die Gründe für den Zusammenbruch des Imperium Romanum sind vielfältig: Umweltkatastrophen, Seuchen und Migrationen, Versagen der Kaiser und der Führungsschicht, Niederlagen der Armee, wirtschaftliche Schwäche, Verdrängung der römischen Glaubenswelt durch das Christentum. Der Übergang von der Spätantike zum Frühmittelalter markiert den Beginn einer eigentlichen ‹Basler› Geschichte. Wir kennen sie dank schriftlicher Zeugnisse, die der neuen, kirchlichen Verwaltungstätigkeit entstammen. Archäologische Funde ergänzen und erweitern unser Wissen von der Basler Frühgeschichte.

Vom spätantiken Kastell zur mittelalterlichen Bischofsstadt

Mit dem Ende der römischen Herrschaft entwickelten sich langsam neue Herrschaftsformen. Germanische Gruppen wie die Alamannen und später die Franken traten neben die einheimische romanische Bevölkerung. Dies geschah in Zusammenarbeit und gleichzeitiger Konkurrenz mit der Kirche. Diese richtete Bistümer sowie Diözesen ein und erweiterte mit Missionierungen laufend ihren Herrschaftsraum.1

In der Spätantike konzentrierte sich die Siedlungstätigkeit im Gebiet der heutigen Stadt Basel – abgesehen von mehreren Gutshöfen (villae rusticae) – stark auf den mit einer Mauer befestigten Münsterhügel und seine Umgebung: ein suburbium (Unterstadt) im Süden, eine Strassensiedlung bei der Birsigmündung, das munimentum (Befestigung) Robur im heutigen Kleinbasel.2 Grubenhäuser3 und Bestattungen4 zeugen davon, dass ab Beginn des 5. Jahrhunderts der Münsterhügel und das unmittelbar gegenüberliegende Rheinufer auch nach dem Abzug der römischen Armeen von der Rheingrenze besiedelt blieben. Mehrere frühmittelalterliche Bestattungsplätze, so am Bernerring5, Gotterbarmweg6, in Kleinhüningen7 und in der Aeschenvorstadt weisen darauf hin, dass die Siedlungen im Bereich der heutigen Innenstadt im 6. und 7. Jahrhundert wohl keine zentralen Funktionen mehr besassen. Bislang fehlen Spuren von Wohnbezirken, die bei diesen Gräberfeldern vermutet werden, aber gerade die aufwendigen Gräber vom Bernerring belegen zumindest die Anwesenheit einer (Krieger-)Elite (vgl. Stadt. Geschichte.Basel, Bd. 1, S. 243). Nach der ebenfalls im 1. Drittel des 7. Jahrhunderts erfolgten Einrichtung des Rauriker-Bistums residiert spätestens ab der Mitte des 8. Jahrhunderts ein Bischof in Basel, und die Siedlung innerhalb der ehemaligen römischen Umfassungsmauer gewinnt wieder zunehmend an regionaler und überregionaler Bedeutung.8

Weihnachten 800: Der Papst in Rom krönt Karl den Grossen zum Kaiser. Der fränkische Alleinherrscher tritt damit in die Fussstapfen der römischen Imperatoren, nachdem das weströmische Reich 476 untergegangen war und sich das Machtzentrum Europas für Jahrhunderte nach Byzanz, dem früheren Konstantinopel verlagert hatte. Die Kaiserkrönung Karls wird die Geschichte Europas in den kommenden Jahrhunderten beeinflussen und Auswirkungen auch in Basel haben.9 Das ausgehende 9. und das 10. Jahrhundert stehen dann im Zeichen einer Aufgliederung des fränkischen Grossreichs.10 Zu dieser Zeit verwalten die Bischöfe ihre Diözesen mit Hilfe einer sich ständig verbessernden Administration. Ihre Kenntnisse helfen den weltlichen Machthabern, ihre Herrschaft aufrechtzuerhalten.11 Dabei gleicht die Lebensweise der Bischöfe derjenigen der Adligen. Die Oberhirten beten nicht nur, sondern sind weltlichen Genüssen zugetan, sie gehen auf die Jagd und lassen Krieg führen.12 Für die erfolgreiche Verwaltung des fränkischen Grossreichs sind sie von entscheidender Bedeutung. Sie amten nicht nur als schützende Oberhirten – so die ursprüngliche Bedeutung von episcopus –, sondern auch als Machthaber. Der Einfluss der karolingischen Ordnungsmacht wird am deutlichsten am Bau des karolingischen Münsters (Haitomünster) um 800 fassbar. Innerhalb verhältnismässig kurzer Zeit entsteht ein bischöflicher Herrschaftsbereich auf dem Münsterhügel. Hinzu kommen in den folgenden Jahrhunderten weitere kirchliche Siedlungsbereiche, die sich nicht auf den Münsterhügel beschränken, unter anderem St. Martin, St. Leonhard, St. Peter, St. Theodor und St. Alban. Daneben setzt spätestens ab dem 9. Jahrhundert eine profane Siedlungstätigkeit im Bereich der sogenannten Talstadt ein: An mehreren Orten, so etwa beim Petersberg und an der Freien Strasse, entstehen Häusergruppen mit hölzernen Pfosten- und Schwellrahmenbauten. Dazwischen verbleiben grössere Freiflächen, die wohl auch landwirtschaftlich und teilweise für Märkte genutzt werden (vgl. S. 79–83).13

Um die Jahrtausendwende erhält die bauliche Stadtentwicklung durch den Neubau des Münsters einen weiteren Impuls. An der Weihe dieses frühromanischen Münsters 1019 soll auch Heinrich II. teilgenommen haben. In diese Zeit fallen jedenfalls mehrere Herrscherbesuche von Kaiser Heinrich II. und seinem Nachfolger Konrad II., was wohl im Zusammenhang mit Basels Übergang vom Königreich Burgund an das Reich zu sehen ist. Das Häusergeflecht in der Talstadt bleibt zwar auch im Verlauf des 11. Jahrhunderts lose, aber aufgrund der Topografie, der wirtschaftlichen Bedeutung und der bewaffneten Auseinandersetzungen während des Investiturstreits wird um 1080 das Gebiet befestigt. Verantwortlich für diese erste Stadtmauer ist Bischof Burkhard von Fenis. Ab circa 1100 entstehen in der Talstadt zunehmend Steinbauten, so in der Stadthausgasse und der Schneidergasse (vgl. S. 170–174).

Am Übergang zum Spätmittelalter ist Basel eine aufstrebende Stadt, wie drei grosse Investitions- beziehungsweise Bauprojekte zeigen: die Renovation und der Ersatz der Burkhardschen Stadtmauer durch die Innere Stadtmauer (ca. 1225–1250), die Verbindung der beiden Rheinufer durch den Bau der Mittleren Brücke (um 1225) und das spätromanische Münster. Ins Blickfeld der Reichspolitik gerät Basel vor allem im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts, als König Rudolf von Habsburg die Stadt kurzzeitig als Residenz ins Auge fasst (vgl. S. 294). Diese Entwicklung Basels vom spätantiken Kastell zur mittelalterlichen Bischofsstadt spielt sich im weiteren Raum der Diözese und des Bistums Basel ab.

Diözese und Bistum Basel von den Anfängen bis ins Hochmittelalter

Basel ist am Ende des Mittelalters die Hauptstadt von drei Raumeinheiten, die sich zu verschiedenen Zeiten herausbilden und teilweise überschneiden. Zuerst die Diözese, deren Gläubige vom Bischof seit dem Frühmittelalter bis zur Französischen Revolution religiös betreut werden. Im 11. Jahrhundert entsteht das weltliche Herrschaftsgebiet des Bischofs. Hinzu kommt schliesslich das städtische Territorium Basels, wie es sich um 1400 herausbildet.14 Um geistliche und weltliche Herrschaft zu unterscheiden, wird im Folgenden von ‹Diözese› gesprochen, wenn es um die Seelsorge geht. Der Ausdruck ‹(Fürst-)Bistum› ist weltlichen Aufgaben vorbehalten. Erst im Spätmittelalter können wir die Grösse der Diözese bestimmen, sodass für die Frühzeit nur rückblickend und entsprechend unsichere Aussagen möglich sind.15 Die Diözese ist von vergleichsweise bescheidener Grösse und umfasst ungefähr vierhundert Pfarrgemeinden.16 Das gegenwärtige Département Haut-Rhin und Teile des Jura gehören dazu. Fünf weitere Diözesen bilden die Nachbarschaft: Im Osten die riesige Diözese Konstanz, die sich über die Innerschweiz, das Mittelland und Südwestdeutschland erstreckt. Im Norden die Diözese Strassburg, im Nordwesten Toul, im Westen Besançon und im Süden Lausanne.

Basel gehört mit Lausanne zur Kirchenprovinz Besançon und somit in eine ‹burgundische› Umgebung. Toul dagegen ist Teil der Provinz Trier, und Strassburg sowie Konstanz gehören zur Provinz Mainz. Ein erster Beleg für die Zugehörigkeit zur Erzdiözese Besançon stammt aus dem Jahr 829.17 Basel ist die einzige mehrheitlich deutschsprachige Diözese dieser Kirchenprovinz. Auffallend ist, dass die Grenzen der Diözese sich an topografischen Merkpunkten orientieren: Bergkämme der Vogesen und des Jura, Wassereinzugsgebiete und Gewässerverläufe. Aare und Rhein bilden beinahe die Hälfte der Gesamtgrenze und trennen insgesamt die Diözese Basel von der Diözese Konstanz. Diese ‹natürlichen Grenzen› sind nicht von vorneherein gegeben, wie das Beispiel Kleinbasel zeigt. Es liegt gegenüber dem Münster, aber in der Diözese Konstanz!18 Entscheidend für diese Raumaufteilung ist ein obrigkeitlicher Eingriff,19 denn Basel wird im Frühmittelalter erst dann zum Bischofssitz, wenn die Merowinger und später die Karolinger den Oberrhein und das Mittelland politisch-religiös organisieren. Die Grenzen waren genügend stabil und anerkannt, um die schweren politischen Krisen des 9. und 10. Jahrhunderts zu überdauern.20 Eine durchgreifende Raumerfassung setzt sich erst im 11. und 12. Jahrhundert durch.21

Ein Dekanat (Landkapitel) organisiert die Priester eines Gebietes, die sich regelmässig unter der Leitung ihres Vorstehers (Dekan) versammeln. Dieser repräsentiert die bischöfliche Gewalt vor Ort und kann disziplinarische Massnahmen verhängen.22 Die Diözese Basel verfügt insgesamt über rund elf Landdekanate und eines für die Stadt.23 Seit dem 14. Jahrhundert besitzen wir eine ausführliche Liste der Dekanate und ihrer Gemeinden, die offensichtlich schon längere Zeit bestanden. Es gibt Hinweise, dass sich die Priester auf dem Land bereits seit dem 9. oder 10. Jahrhundert monatlich versammelten.24 Die Namen der zwölf Dekanate im Basler Bistum widerspiegeln, wie unterschiedliche Bezeichnungen den Raum erfassten.25 So gibt es die colles Ottonis / Otensbuel26 (‹Hügel Ottos›) bei Hattstatt27 oder einfach die Bezeichnung inter colles (‹zwischen den Hügeln›). Daneben dient der Rhein oder die Bodenbeschaffenheit wie das lehmreiche vallis lutosa / Leimental der Lokalisierung.28 Am häufigsten sind aber Namen mit der althochdeutschen Endung -gau; sie haben sich bis heute in den Kantonsnamen Aargau und Thurgau erhalten. Es sind dies im Falle der Basler Diözese die Dekanate Sundgau, Elsgau, Sisgau, Frickgau, Buchsgau und Salisgau.29

Die Entstehung und Kontinuität all dieser Gaunamen sind umstritten und vielschichtig. Inwiefern entsprach die lateinische Bezeichnung pagus dem althochdeutschen gau der Volkssprache? Handelte es sich um die gleichen Gebiete? In welcher Beziehung stehen die gau-Namen der Dekanate zu anderen Namen wie dem pagus Alsacensis?30 Die ältere Forschung konstruierte lange Traditionslinien, insbesondere zur Zeit der Nationalsozialisten, die bekanntlich den ‹Gauleiter› einführten. Heute verwirft die Forschung solche Herleitungen aus angeblich uralten Traditionen.31

Das Verhältnis zwischen Namen und Räumen wird noch verzwickter, wenn sich Gaunamen mit weltlichen Herrschaftstiteln verbinden. So taucht der Augstgau im gleichen Dokument sowohl als Bezeichnung für ein Gebiet als auch für eine Grafschaft auf.32 Inwiefern sich die beiden Herrschaftsräume decken, ist nicht klar. Hinzu kommt die Unklarheit, ob es sich bei ‹Graf› (comes/grafio) um eine Ehrenauszeichnung oder ein Verwaltungsamt für ein bestimmtes Gebiet handelte. Letzteres scheint der Fall zu sein, wenn eine Grafschaft dem Basler Bischof unterstellt war.33

Die Aufteilung des Raumes in Grafschaften war erfolgt, nachdem die karolingische Dynastie die merowingischen Herzöge im Verlauf des 8. Jahrhunderts unterworfen hatte.34 Als die Karolinger ihrerseits an Macht verloren, blieben der Grafentitel und die Grafschaftsnamen aber weiterhin bestehen.35 Das Gründungsdatum der Diözese ist unbekannt. Für die Jahre 343 und 346 erwähnen unsichere Quellen einen Bischof Justinian.36 Weitere Namen von Bischöfen fehlen bis zum Beginn des 7. Jahrhunderts. Im zweiten Viertel des 7. Jahrhunderts organisieren Chlothar II. und sein Sohn Dagobert I. das Frankenreich. Nun wird Ragnachar, Mönch aus Luxeuil, als Bischof von Augst und Basel erwähnt. Der Doppelname des Bischofssitzes verweist auf die noch fehlende räumliche Verankerung der Diözese.37 Seit 613 vereint Chlothar II. die untergeordneten merowingischen Königreiche und stärkt die Verbindungen zwischen Austrasia und Burgundia. An deren Grenzen befinden sich Basel, der Sundgau und der Jura.38 Dagobert I. setzt die Politik des Vaters fort und ordnet die religiöse Raumgliederung neu. Er unterstützt die Diözese Konstanz im Herzogtum Alamannien, erneuert und stärkt aber auch die Diözese Augst/Basel. Sie dient als westliches Gegengewicht zur alamannischen Diözese Konstanz.39 Wir kennen aber während hundert Jahren keinen Nachfolger von Ragnachar, während sich der Einfluss der elsässischen Herzöge und der Bischöfe von Strassburg während des 7. und beginnenden 8. Jahrhunderts bis zum Jura ausbreitet.40 Verschwindet die Basler Diözese zugunsten Strassburgs oder steht sie unter weltlicher Verwaltung? Letzteres geschieht öfters, beispielsweise in den Diözesen von Lausanne, Genf oder Wallis.

Die endgültige Erneuerung der Basler Diözese vollzieht sich zu Beginn der Karolingerzeit, als der Oberrhein religiös-politisch neu gegliedert wird.41 Karlmann und Pippin heben die Herzogtümer des Elsass und Alamanniens auf und reorganisieren die kirchlichen Strukturen. Die Diözese Strassburg erstreckt sich nun auch auf die rechte Rheinseite und hilft, das Herzogtum Alamannien zu kontrollieren. Strassburg verliert aber gleichzeitig seinen Einfluss auf das südliche Elsass (Sundgau), das der Basler Diözese zugehört.42 Diese befindet sich überdies im Einflussbereich der burgundischen Kirchenprovinz Besançon.43 Eine rechtsrheinische Ausweitung in den alamannischen Breisgau bleibt − anders als im Falle Strassburgs − aus.44 Um 750 wird Baldobert als Basler Bischof genannt, und von da an bleibt die Stadt Bischofssitz, auch wenn die Liste der Bischöfe Lücken aufweist und bis ins 11. Jahrhundert nicht immer zuverlässig ist (vgl. Stadt.Geschichte.Basel, Bd. 1, S. 226–227).45 Um 800 richtet Karl der Grosse sein Augenmerk auf die Diözese und ernennt mit Waldo und Haito zwei Vertraute zu Bischöfen (vgl. S. 34–39). Bis ins Jahr 1000 kennen wir ausser Waldo und Haito von den Bischöfen nur die Namen und erfahren wenig von ihren Aktivitäten. Die Diözese gerät in die Turbulenzen des 9. Jahrhunderts (Ende der Karolingerzeit), und Basel wird Teil des Königtums Burgund (vgl. S. 91). Weitere Informationen zur Diözese selber gibt es praktisch keine.

Abgesehen von archäologisch belegter Bautätigkeit scheinen die geistlichen Stadtherren in kultureller Hinsicht wenig aktiv zu sein. Es gibt keine eigene baslerische Geschichtsschreibung, und wir kennen die Namen der Bischöfe nur dank auswärtigen Quellen. Wichtig dabei sind die ‹Bücher des ewigen Lebens› (Verbrüderungsbücher), in denen die Mönche von nahegelegenen Klöstern wie Münster im Gregoriental (Elsass), St. Gallen und Reichenau die Namen befreundeter Personen verzeichneten.46 Für sie soll gebetet werden. Es kam in dieser Frühzeit offenbar zu engen Kontakten zwischen Klöstern und Bischofssitzen,47 denn die Bischöfe Baldobert, Waldo und Haito werden in den Verbrüderungsbüchern erwähnt. Im Exemplar aus der Reichenau werden die Mitglieder des Domkapitels aufgezählt.48 Im St. Galler Verbrüderungsbuch findet sich ein eingefügter Zettel, der Menschen im Augstgau verzeichnet. An erster Stelle steht «Cunipertus», Erzpriester «de Basala civitate». Nach einer Reihe von Männernamen tauchen «Liubniu», «Isanhilt», «Dietgund», «Adalheid» und weitere Frauennamen auf. Sie gehörten ebenfalls zum Kreis der frommen Personen, die mit dem Kloster St. Gallen verbunden waren. Die Liste überliefert zum ersten Mal die Namen von über hundertfünfzig Baslerinnen und Baslern.49 Diese ‹Gedenkbücher› berichten aber nur indirekt von der Basler Diözese. Die Bischöfe selber bleiben wenig fassbar. Kein Bischof wird wie in anderen Diözesen zum Heiligen erklärt, und entsprechende Geschichten fehlen. Es bleibt nur der legendenhafte Pantalus, dessen Verehrung aber viel später einsetzt. Ragnachar bleibt der einzige Bischof, der als Schüler der Heiligen Kolumban und Eustasius genannt wird, ohne jedoch selber heiliggesprochen zu werden.50 Überraschenderweise wird auch Bischof Rudolf II. nicht verehrt, obwohl er 917 beim Überfall der Ungarn vielleicht den Märtyrertod erlitt (vgl. S. 77–78). Auch Klöster fehlen in Basel, was sonst bei Bischofssitzen üblich ist. Erst am Ende des 11. Jahrhunderts wird das Kloster St. Alban gegründet (vgl. S. 166–169). Nachweisbar sind hingegen städtische Kirchen wie St. Peter und St. Martin.

Letztere Kirche trägt den Namen des Martin von Tours, des Hausheiligen der Merowinger. Die Besiedlung des Martinskirchsporns ist bis ins Hochmittelalter nur ansatzweise fassbar. Das Gebiet befand sich innerhalb der antiken Befestigungsmauer; ein Steinbau scheint im Areal der Martinsgasse 6 + 8 seit der Römerzeit fortbestanden zu haben.51 Um 800 gibt es dort Holzbauten auf Schwellbalken und eine für diese Zeit ungewöhnliche Latrine. Überdies fanden sich Metallwerkzeuge und ein vergoldeter Scheibenring mit Emailledekor. Eine kleine Gruppe von Bestattungen lässt sich dem 10. Jahrhundert zuordnen. Um 1000 wurde ein mechanischer Mörtelmischer betrieben, mit dem vermutlich die Befestigungsmauer instand gesetzt wurde (vgl. S. 96). Inwiefern grössere Gebäude zur Verfügung standen, um Besucher des Bischofs zu beherbergen, bleibt vorläufig offen. Falls sie vorhanden waren, sehen wir heute nichts mehr von ihnen. 1237 ist in den Quellen von einer «neuen Strasse des Hl. St. Martin» die Rede. Offensichtlich hatte eine Neuparzellierung des Martinskirchsporns stattgefunden. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurde auch die Kirche neu gebaut.52

All dies lässt vermuten, dass die königlichen Urkunden aus dem ausgehenden 10. und beginnenden 11. Jahrhundert nicht nur formelhaft die Armut des Basler Bistums erwähnen. Dennoch verfügen die Bischöfe über Machtmittel, und sie spielen vor allem vom 9. bis ins 11. Jahrhundert eine strategisch wichtige Rolle zwischen dem Königreich Burgund und dem Reich. Wie wichtig ein Bischof ist, zeigt sich bereits bei seinem Amtsantritt. Ernennung und Weihe unterscheiden ihn von einem Priester, und er wird zum ‹obersten Spender des Heiligen› in seiner Diözese.53 Seine Aufgaben sind vielfältig und grundlegend. Er weiht die Kirchen, setzt Diakone sowie Priester ein und beaufsichtigt sie, er überwacht den rechten Glauben, verkündet die Diözesanordnung und exkommuniziert die Übeltäter.54 Das Regelwerk des Basler Bischofs Haito dokumentiert dieses Pflichtenheft (vgl. S. 60–61). Der Bischof muss auch die Einkünfte und das Vermögen seiner Kirche sichern. Aufgrund dieser Machtbefugnisse in religiöser, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht versuchen die Könige, die Bischöfe zu kontrollieren. Vor allem die Karolinger begründen ihre Macht mit dem Konzept des ‹heiligen Königtums›.55 Dies setzt nicht nur eine enge Zusammenarbeit mit dem Papst voraus, der die Herrscher weiht, sondern führt auch zu einer verstärkten Einbindung der Bischöfe ins Reich. Sie werden zu einem wichtigen Rädchen innerhalb der Zentralverwaltung und auch vor Ort selbst, zusammen mit den Grafen.56

Ein Bischof soll im Frühmittelalter eigentlich durch das Volk und die Geistlichkeit bestimmt werden, aber in Wirklichkeit überwachen bereits die merowingischen Könige den Vorgang. Das Konzil von Paris im Jahre 614 macht jede Bischofswahl von der Zustimmung des Königs abhängig.57 Das Leben des heiligen Gallus enthält die erste bekannte Beschreibung einer Bischofseinsetzung in Konstanz um 630. Im Namen des Königs beruft der alamannische Herzog Gunzo eine Wahlversammlung ein, an der drei Bischöfe teilnehmen, darunter Ragnachar von Augst/Basel; er wird in den Quellen als praesul (Vorsteher), episcopus (Bischof ) und pontifex (Oberpriester) bezeichnet.58 Der Einfluss der weltlichen Herrscher verstärkt sich unter den Karolingern, und die nachfolgenden burgundischen Könige samt den Kaisern ahmen dies nach Möglichkeit nach.59 Wir haben keine Hinweise auf die Ernennung der Basler Bischöfe im 9. und 10. Jahrhundert, aber sie folgen zweifellos dem üblichen Vorgehen: Gewählt wird derjenige, der den weltlichen Machthabern im regionalen und überregionalen Kräftefeld passt. Im 11. Jahrhundert üben die Oberhäupter des Reichs einen grossen Einfluss auf die Bischofsernennungen aus, wie das Vorgehen bei Udalrich II. im Jahre 1025 zeigt. Er wird gewählt, als Konrad II. in Basel weilt und dafür eine grosse Zahlung verlangt.60 Dieses Kaufen eines Bischofsamtes ist damals üblich, es wird aber rund fünfzig Jahre später als ‹Simonie› verurteilt werden. Bei Bischof Burkhard von Fenis wissen wir mehr. Seine Ernennung 1072 ist auf seine Nähe zum königlichen Hof zurückzuführen (vgl. S. 151–152).

Nach langjährigen Konflikten zwischen Papst und Kaiser führt das Wormser Konkordat von 1122 zu einem Kompromiss. Der Einfluss der Kirche verstärkt sich, und die direkten Mitarbeiter des Bischofs (Domkapitel) gewinnen an Einfluss. Zwar verlangen die Laterankonzile von 1139 und 1225, dass die Kleriker der Diözese bei der Wahl einbezogen werden.61 Das Domkapitel setzt sich aber durch. Es kann die Rechte des Bischofs einschränken und ihn sogar absetzen, wie die Ereignisse von 1174 und 1215 zeigen.62 1261 stellt es dem Kandidaten für den Bischofsthron seine Bedingungen, um dessen Macht einzuschränken. Dies ist der Beginn der zukünftigen Wahlkapitulationen (Wahlabsprachen).63 Das Domkapitel steht dem Bischof aufgrund der sozialen Herkunft seiner Mitglieder am nächsten und liegt mit ihm deshalb auch oft im Streit. Dies geschieht besonders bei Neuwahlen oder bei unfähigen Bischöfen.64 Die Domherren sind auch stärker in der Stadt verwurzelt, während der Bischof häufig von aussen kommt; dies führt immer wieder zu Reibereien. Im Verlauf des 13. Jahrhunderts löst sich das Domkapitel von seinem Vorsteher; der gleiche Vorgang lässt sich in der benachbarten Bischofsstadt Strassburg beobachten.65

In karolingischer Zeit werden die Mitglieder des Domkapitels (Kanoniker) vom Bischof ernannt.66 Sie leben vermutlich nach der Regel von Aachen aus dem Jahre 816, die Pflichten und ein Leben in Gemeinschaft vorsieht.67 Eine Namensliste ist bereits für die Zeit vor 900 überliefert.68 Anfangs leben die Geistlichen ähnlich wie Mönche zusammen. Ab dem 11. Jahrhundert entwickelt sich das Domkapitel zu einer unabhängigen Behörde, die über ein eigenes Vermögen verfügt und sich an der Bischofswahl beteiligt. Das Domkapitel emanzipiert sich in der Folge vom Bischof. Es verfügt über eine eigene Verwaltung und erhält ein eigenes Siegel (belegt für das Jahr 1183) sowie Statuten (1289).69 Die Verpflichtung zur Gemeinschaft löst sich auf. Eine Bulle von 1185 belegt, dass sich die Domherren seit Längerem selbst rekrutieren, über individuelle Pfründen verfügen und in getrennten Häusern nahe beim Münster wohnen.70 Die Domherren verfügen nun über ein eigenes Einkommen; ein Teil der Kirchengüter ist für ihren Unterhalt vorbehalten.71

Dem Kapitel steht ein Dompropst vor, der 1006 erstmals in den Quellen belegt ist. Vier Würdenträger stehen ihm zur Seite: Der Dekan, der auch als Stellvertreter des Bischofs amtet, der Cantor (Sänger), der Grossarchidiakon und der Scolasticus (Lehrer). Sie sind verantwortlich für die Disziplin und den Gottesdienst im Münsterchor, üben die geistliche Gerichtsbarkeit über den Stadtklerus aus und verwalten die Kathedrale samt deren Schatz.72 Die untergeordneten Domkapläne bestreiten den feierlichen Gottesdienst im Münster.73 Immer wieder beschenken Gläubige das Domkapitel, vorzugsweise mit Ländereien im Oberelsass. Das Amt (Pfründe) jedes Kanonikers wird mit den entsprechenden Erträgen (Zehnten) aus dem Grundbesitz finanziert.74 Einen Einblick in diese Einnahmen gibt ein Dokument aus dem Jahre 1302, wo zuhanden des päpstlichen Rechnungshofes die für Rom bestimmten Abgaben aufgeführt sind.75 Bis zur Reformation gibt es 24 Kanonikatspfründen, die mehrheitlich dem Adel vorbehalten sind.76 Die Domherren müssen keinen Hunger leiden, wie ein Dokument von etwa 1190 zeigt. An Weihnachten und Ostern erhalten sie an vier Tagen ein Essen von jeweils neun Gängen mit Rind- und Schweinefleisch, Wildbret und Fischen. Ihre Wohnungen säumen den Münsterplatz.77 Die adligen Kanoniker erhalten ein Grab im Kirchenschiff des Münsters. Mit der Reformation verschwinden diese Begräbnisstätten.78

Die Herkunft der Bischöfe verändert sich im Lauf der Zeit. Die merowingischen und karolingischen Bischöfe entstammen durchgehend den grossen Dynastien. Da sie eine wichtige Aufgabe innehaben, müssen sie über Macht verfügen und in der Lage sein, den Bischofssitz und dessen Eigentum zu verteidigen.79 Die Basler Bischöfe bilden wohl keine Ausnahme, auch wenn wir bis 1072, dem Jahr des Amtsantritts von Bischof Burkhard, keine Angaben zu ihrem familiären Hintergrund haben. Danach sitzen Mitglieder von regionalen herrschaftlichen Familien auf dem Basler Bischofsthron.80 Ein auffälliger Unterbruch findet 1275 statt.81 Nun mischt sich Rom in die Bischofswahl ein. Der Papst weiht in Lausanne persönlich Heinrich von Isny, einen aus Württemberg stammenden Franziskaner und Parteigänger Rudolfs von Habsburg. Er wird der erste und letzte Bischof bürgerlicher Herkunft bis zur Französischen Revolution sein. Bis 1382 ernennen die Päpste beinahe alle Bischöfe, selbst wenn sich das Domkapitel widersetzt und eigene Kandidaten aufstellt. Daraus entstehen andauernde Konflikte.82 Das Grosse Abendländische Schisma (1378−1417) schwächt das Papsttum entscheidend. Danach stammen die Bischöfe häufig aus dem städtischen Dienstadel, der auch im Domkapitel vertreten ist.83 Dieses achtet darauf, dass kein Bischof aus der nichtadligen Führungsschicht stammt!

Der Bischof arbeitet aber nicht nur mit dem Domkapitel als oberster Behörde zusammen. Als Hirte seiner Diözese ist er auch für die Seelen seiner Gläubigen zuständig. Die Konzilien (Kirchenversammlungen) verlangen sehr früh, dass die Bischöfe jährlich die Kirchen ihrer Diözese besuchen. Dabei sollen sie Priester und Laien massregeln und den Zustand der Gotteshäuser samt Kultgegenständen überprüfen.84 Allerdings finden diese Visiten recht selten oder gar nicht statt, wie beispielsweise in Basel, wo dies die Archidiakone übernehmen.85 Die Bischöfe müssen auch alljährlich die Geistlichen in einer Diözesansynode versammeln. Sie erinnern sie dann an ihre Pflichten und informieren über Neuerungen im Gottesdienst oder bei den Diözesanstatuten.86 Die Synode kann bei Streitigkeiten auch ein Urteil fällen.87 Haitos Statuten aus der Zeit um 800 erwähnen bereits derartige Versammlungen, und die Bischöfe scheinen sie im 12. und 13. Jahrhundert ziemlich regelmässig vorgenommen zu haben. Die Diözesanstatuten wurden erst im Jahre 1297 von Bischof Peter von Aspelt wieder erneuert.88 Die ersten 38 Artikel behandeln verschiedene Themen wie die Erteilung der Sakramente, die Disziplin der Priester, organisatorische Fragen, arbeitsfreie Festtage, Almosensammeln und das Vorgehen bei Kirchenstrafen. Die Vielfalt der einzelnen Bestimmungen sind typisch für das 13. Jahrhundert. Die Bischöfe können mit den Statuten Neuerungen im Kirchenrecht und Regeln mitteilen, die sich direkt auf die Diözese beziehen. Die Statuten des Peter von Aspelt übernehmen auch die Erlasse des Erzbischofs von Besançon aus dem Jahre 1281. Sie behandeln in erster Linie die Verteidigung der Kirche und deren Geistlichen gegen Übergriffe seitens der Laien.

Ganz allgemein steht das 13. Jahrhundert im Zeichen einer administrativen Neuordnung. Die Verwaltung wird zentralisiert, und die Führungspersonen werden ausgebildet, um verschiedene und auch verzwickte Angelegenheiten zu regeln. In der Basler Diözese entwickelt sich langsam eine bischöfliche Kanzlei mit zwei wichtigen Beamten: dem Offizial (Leiter des bischöflichen Gerichts) und dem Generalvikar.89 Der Offizial ist seit 1252 belegt und behandelt geistliche Angelegenheiten.90 Er führt alle Prozesse gegen Geistliche durch und entscheidet in Fällen, die die Laien betreffen: Ehe- und Sittenfragen, Wucher, Gotteslästerung, Gewalt gegen Geistliche oder Bezahlung der Zehnten. Der Generalvikar ist seit 1277 nachgewiesen. Er dient als Stellvertreter des Bischofs, wenn dieser nicht in der Diözese weilt und die Verwaltungsgeschäfte regeln kann.91 Im 14. Jahrhundert wird das Amt fest eingerichtet.92 Ab 1335 kümmert er sich um kirchliche Angelegenheiten und ist für die Geistlichkeit der ganzen Diözese verantwortlich: Ernennungen, Eidesleistungen, Kontrolle, Eintreiben der Steuern. Eine derartige Verwaltung, die aus besoldeten und absetzbaren Beamten besteht, entspricht dem Zeitgeist und steht am Übergang vom Hochmittelalter zum Spätmittelalter.

Zwischen Burgund und Reich

888 teilt sich das ehemalige karolingische Mittelreich endgültig in die Königreiche Italien, Provence, Lothringen und Burgund auf.93 Letzteres wird von Rudolf I. (reg. 888−912) gegründet. Es umfasst die heutige Westschweiz, den westlichen Teil der Deutschschweiz, die Freigrafschaft, Savoyen und wichtige Alpenpässe wie den Grossen St. Bernhard. Die alte Abtei von St. Maurice bildet das religiöse Zentrum für das rudolfinische Herrschergeschlecht.94 Der Basler Bischof unterstützt, zusammen mit dem Erzbischof von Besançon, den burgundischen König.95

In der Folge kann Rudolf die Nordgrenze seines Reiches sichern. Sein Sohn Rudolf II. (reg. 912−937) erweitert seinen Einfluss in der Deutschschweiz, und in den 920er-Jahren befindet sich Basel somit im burgundischen Machtbereich.96 Zwischen 931 und 941 erwerben die burgundischen Könige das Königreich Provence.97 Nun erstreckt sich ihr Herrschaftsgebiet vom Rhein bis zum Mittelmeer, und das Gebiet um den Genfersee bleibt ein wichtiges Zentrum ihrer Macht. Danach werden die Reichsoberhäupter wichtig,98 und beim Tod des kinderlosen Rudolf III. 1032 wird das Königreich Burgund dem Reich angegliedert (vgl. S. 91). Rudolf III. wird von den Chronisten des Reichs als «weich, schwach, unwissend» verunglimpft, da er sein Königtum nicht vor Gewalt und Anarchie habe schützen können. Die Angliederung Burgunds an das Reich unter Konrad II. sollte damit gerechtfertigt werden.99 Heute ist das Königreich Burgund aus dem allgemeinen historischen Bewusstsein verschwunden, da es nicht zu einer Staatsbildung führte und zu keiner nationalen Geschichtsschreibung passt.100 Neuerdings geniesst es bei Historikerinnen und Historikern jedoch wieder grössere Aufmerksamkeit.101 Wie stark war der burgundische Einfluss im Gebiet der Basler Bischöfe? Im Jahre 2005 wurden in Liestal Münzen gefunden, die im Namen des burgundischen Königs Konrad (937–993) in Basel geprägt worden waren.102 Eigentümlicherweise fehlen aber die Basler Bischöfe in burgundischen Urkunden, ganz im Gegensatz zu denjenigen von Besançon und Lausanne.103 Schriftliche Belege, die Beziehungen zum Reich betreffen, sind hingegen häufiger vorhanden. Dies hängt wohl damit zusammen, dass der nördliche Teil der Basler Diözese im Elsass und somit im Einflussbereich des Reichs liegt.104 Die Ottonen sind am Oberrhein interessiert, pflegen aber weniger Beziehungen zum Basler Bischof als zu demjenigen von Strassburg.105 Basel bleibt offensichtlich eine ‹burgundische› Stadt. Im Jahre 999 erweist ihr der burgundische König Rudolf III. eine besondere Ehre. Auf Bitten seiner Gattin Agiltrud schenkt er den Basler Bischöfen das Kloster Moutier-Grandval. Sie sollen dort inskünftig an die Stelle des Königs treten.106 Die Schenkung des Klosters an die Basler Bischöfe geschieht zum Dank für getreulich geleistete Dienste in schwierigen Zeiten.107 Sie erweitert und stärkt das Basler Herrschaftsgebiet, wie die Vorgeschichte der Abtei belegt. Moutier-Grandval liegt an einem Grenzübergang, kontrolliert den Weg über die Pierre-Pertuis und verbindet somit den Oberrhein mit dem Aaregebiet.108 Die Wichtigkeit des Klosters zeigt sich darin, dass es bei der Aufteilung des karolingischen Mittelreichs namentlich erwähnt wird.109 Im Früh- und Hochmittelalter besitzt Moutier-Grandval nicht bloss eine wichtige strategische Position, sondern betreibt auch die Gewinnung von Eisenerz (vgl. S. 42–46). Die königliche Abtei geniesst höchsten Schutz und Immunität, wie mehrere Urkunden zwischen 768/771 und 888 belegen.110 Gleichzeitig verfügt seit dem 9. Jahrhundert hier auch die elsässische Familie der Etichonen über Besitzrechte.111 Es ist die gleiche Dynastie, die früher für den Tod des Klostergründers Germanus verantwortlich war! Als ‹Laienäbte› kümmern sie sich um den weltlichen Besitz der Mönche. Die ersten burgundischen Könige bestätigen zuerst diese Ansprüche.112 968 aber werden die Etichonen vom burgundischen Herrscher abgesetzt. Dies geschieht mit der Unterstützung von Kaiser Otto I., der damit politische Ziele verfolgt: Kontrolle der Übergänge nach Italien und Zurückbindung der elsässischen Grafengeschlechter.113 Wenn Otto III., der Enkel Ottos I., im Jahre 1000 die vorjährige Schenkung des burgundischen Königs persönlich und mit zahlreichen Zeugen bestätigt, so setzt er die Politik seines Grossvaters fort und gewinnt die burgundischen Bischöfe als Verbündete; so kann er dem Einfluss der mächtigen weltlichen Fürsten im Elsass entgegenwirken.114 Der Vorgang zeigt, wie wichtig die Bischöfe bei der Verwaltung des Reichs sind.115 Die politische Absicht dieser Schenkung ergibt sich auch aus der Beteiligung der Königin Agiltrud. Sie stammt vielleicht aus einer alamannischen Grafenfamilie und hat an Entscheidungen teil, die den Norden des burgundischen Königreichs betreffen.116

Das Kloster ist im Früh- und Hochmittelalter auch ein wichtiges Zentrum von Bildung und Kultur. Der St. Galler Mönch Iso (um 830−871) kommt nach Moutier-Grandval auf Veranlassung und Kosten der künftigen burgundischen Könige, kehrt aber regelmässig nach St. Gallen zurück.117 Er verfügt über einen ausserordentlichen Ruf, vor allem auch, weil er als Mediziner arbeitet. Sein Erfolg veranlasst ihn, länger als die drei vorgesehenen Jahre in Moutier-Grandval zu bleiben. Er stirbt hier 871 und wird in der Kirche des heiligen Germanus begraben. Wunder sollen sich an seinem Grab ereignen, sein Leichnam wird geraubt und in die Kirche eines burgundischen Fürsten entführt. In Moutier-Grandval weilt im 9. Jahrhundert auch Helpericus, der ein weitverbreitetes Handbuch zur Zeitrechnung verfasst.118 1178 beschliesst die Leitung des Klosters, die Ausbildung seiner Mitglieder aktiv zu unterstützen: Wer den Unterricht besucht, soll gleich entschädigt werden wie derjenige, der den Kirchendienst versieht. Mehrere Lehrer (magistri) sind dementsprechend in Grandval nachgewiesen.119 Unter Bischof Lüthold (reg. 1191−1213), der St. Leonhard und St. Alban fördert, nimmt der Einfluss der Juraklöster langsam ab.120

Wirtschaftliche Grundlagen des Bistums und seiner Bischöfe

Wovon leben der Bischof und seine Geistlichen? Eine eigentliche Dokumentation der Rechnungslegung ist für das Mittelalter und auch die Frühe Neuzeit nicht überliefert. Eine schriftliche, oft lückenhafte Verwaltungstätigkeit setzt erst im Verlauf des Spätmittelalters ein. Die Einnahmen bestehen grundsätzlich aus Abgaben (Zehnten und Zinsen) von unzähligen Grundstücken, die der Kirche geschenkt wurden.132 Wichtig sind in dieser Beziehung vor allem der Sundgau und die Rheinebene mit ihren fruchtbaren Böden.133 Hinzu kommt die Bezahlung von kirchlichen Diensten in den einzelnen Pfarreien.134

Besser belegt sind Vorrechte, die Könige und Kaiser den Bischöfen einräumen; seit dem 11. Jahrhundert spricht man von ‹Regalrechten› (vgl. S. 155, S. 256–257). Solche Privilegien gründen auf der Verfügungsgewalt der Reichsoberhäupter über das Reichsgut und werden den Basler Bischöfen geliehen. Allerdings müssen diese Begünstigungen immer wieder bestätigt werden, da die Herrscherdynastien im Reich wechseln und es weder eine zentrale Verwaltung noch einen festen Regierungssitz gibt. Diese Rahmenbedingungen behindern eine kontinuierliche Herrschaftsausübung.

Allgemein gilt das Bistum Basel als arm, was die Urkunde Heinrichs III. von 1041 bei der Verleihung der Grafschaft Augst im Augstgau und Sisgau auch feststellt.135 Am einträglichsten sind wohl die Silberminen im Breisgau, deren Rechte den Bischöfen 1028, 1040, 1073, 1131, 1154 und 1234 verliehen und bestätigt werden. Diese Privilegien dienen dazu, das Bistum Basel stärker ins Reich einzubinden. In der erstgenannten Urkunde von Konrad II. wird explizit auf die Silberadern und die Bergbauorte verwiesen; besonders hervorzuheben ist dabei der Name Sulzburg.136 Das dortige Kloster steht seit Anfang des 10. Jahrhunderts unter dem Schutz des Basler Bischofs.137 Für das gleichnamige Bergbaurevier wird eine durchschnittliche Jahresproduktion von zwölf Tonnen Blei, zwei Tonnen Kupfer und 70 Kilogramm Silber berechnet; allerdings ist diese modellhafte Berechnung umstritten.138 Ob die Bischöfe Abgaben auf dem ausgegrabenen Silber erhalten oder den ganzen Ertrag beziehen, ist ebenfalls unklar.139 Es ist aber anzunehmen, dass das Schwarzwälder Edelmetall das Basler Münzwesen beeinflusste140 (vgl. S. 112–115). Ab 1350 gerät der dortige Bergbau in eine Krise, und die Adern versiegen. Im Jura wird dank dem vorhandenen Bohnerz das kostbare Eisen abgebaut, das insbesondere der Herstellung von landwirtschaftlichen Geräten dient.141 Der Abbau und die Verarbeitung zu Stahl entwickeln sich hier erst im Mittelalter. Erhalten sind Öfen, Schlackenreste, aber auch Werkzeuge wie Messer. Die Klöster Moutier-Grandval und Bellelay bilden die organisatorischen Zentren, aber auch im Röserntal bei Liestal und in Langenbruck/BL finden sich Hinweise auf Eisenverhüttung.142

Weitere Privilegien der Bischöfe beziehen sich auf das Jagdrecht im elsässischen Hardwald, erteilt 1004 und bestätigt 1040. Die Urkunden zählen Hoch- und Niederwild explizit auf: Hirsche, Rehe, Wildschweine, Bären, Biber und Vögel. Im Jahre 1008 erhalten die Bischöfe auch den Wildbann im Breisgau.143 Wildbannverleihungen sind bloss für das 10. und 11. Jahrhundert in grösserer Zahl belegt, sie erstrecken sich teilweise über riesige Gebiete und ergehen überdurchschnittlich oft an geistliche Herren. Verschiedene Gründe werden für diese Praxis angeführt. Der hohe Klerus pflegt die gleichen Vergnügungen wie der Adel; er kann dieses Vorrecht aber auch verleihen und damit Personen an sich binden. Die Beute liefert nicht nur Fleisch, sondern auch Rohmaterialien (Fell, Häute, Horn). Der Wildbannherr kann die Jagd überdies untersagen und somit Kulturland schützen. Dass die Wildbannverleihungen nach 1100 abnehmen, zeigt die Schwächung des Königtums im ‹Investiturstreit› an.144

Von einer städtischen Steuer (exactio) für den Bischof erfahren wir zum ersten Mal um 1180. Im späteren Dienstmannenrecht wird sie gewerf genannt, und die entsprechenden Einnahmen gehen zu zwei Dritteln an den Bischof und zu einem Drittel an den Vogt145 (vgl. S. 289–290). Zölle gehören bereits im Mittelalter zu den Hoheitsrechten. Im Falle Basels erfahren wir zum ersten Mal für das Jahr 1141, dass ein Zöllner amtiert.146 Für das Zollwesen im ganzen Bistum gibt es erwartungsgemäss keine statistischen Angaben, und selbst für das Basler Stadtgebiet setzt die Überlieferung spät ein. Im Jahr 1174 werden dem Bischof wegen seiner Misswirtschaft sowohl die Banngewalt als auch die Zölle und das Münzwesen vorübergehend entzogen.147 Rund fünfzig Jahre später gewährt der Kaiser dem Bischof das Recht, eine Steuer zu erheben.148 Kaiser Friedrich II. bestätigt gleichzeitig in allgemeinen Worten die bischöflichen Privilegien, die seine Amtsvorgänger erteilt hatten.149 Die Kosten für den Bau der Rheinbrücke führen dazu, dass Bischof Heinrich 1223 den Warenzoll dem Domkapitel verpfändet und 1225 zwei Klöster vom Brückenzoll befreit, da sie – gleich wie die jüdische Gemeinde – Geld geliehen hatten150 (vgl. S. 242–243). In der Mitte des 13. Jahrhunderts erhielt die Stadt das Recht, den Wein ganz oder teilweise zu besteuern, was sie offensichtlich vom Bischof übernommen hat.151

Das sogenannte Dienstmannenrecht aus der Zeit um 1260 führt die Einnahmequellen der Bischöfe (Gewerf, Zölle, Umsatzsteuern, Gerichtsbussen) innerhalb der städtischen Herrschaft auf. Danach geraten die Finanzen der Bischöfe aber aus den Fugen. Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts kommt es überall im Reich zu einer Monetarisierung; Verpflichtungen und Leistungen erfolgen vermehrt in Geldzahlungen.152 Die Wirtschaftsführung des Bistums verlangt dementsprechend Fachleute, und die Bischöfe müssen die Verwaltung ihrer Einkünfte immer mehr dem Domkapitel überlassen. Die Finanzknappheit zwingt das Fürstbistum schliesslich, seine Rechte zu verpfänden; davon profitiert die Stadt Basel.153

Die Bischöfe und der Jura

Die Schenkung von 999 ermöglicht den Basler Bischöfen, ihren weltlichen Herrschaftsbereich im Jura beträchtlich auszudehnen. Ausgehend vom Kloster Moutier-Grandval können sie andere, ältere religiöse Einrichtungen ihrer Aufsicht unterstellen.154 Der heutige Kanton Jura und der Berner Jura weisen für das 7. bis 9. Jahrhundert eine einmalige Dichte von Klöstern auf. Neben Moutier-Grandval existieren St. Ursanne und St. Imier.155 Die drei Abteien beziehen sich auf die merowingischen Heiligen Germanus, Ursicinus und Himerius. Die Lebensgeschichten der beiden Letzteren sind allerdings schlechter und unzuverlässiger dokumentiert.156

Der Besitz von Moutier-Grandval wird den Basler Bischöfen 1040 von Kaiser Heinrich III. und 1049 von Papst Leo IX. bestätigt. Neu erscheint als Ableger von Moutier-Grandval nun auch St. Ursanne in diesen Dokumenten.157 Dies passt zur Politik Heinrichs III., der die Burgundische Pforte sichern will.158 Auf jeden Fall beaufsichtigt die Basler Kirche um 1100 das Kloster und die Gegend um St. Ursanne.159 Die Gründung des Prämonstratenserklosters Bellelay um 1140 geschieht von Moutier-Grandval aus. Der Basler Bischof Ortlieb ist daran beteiligt. Der Vorgang zeigt, wie die Bischöfe einen neuen Orden ansiedeln und gleichzeitig dessen weltliche Herrschaft übernehmen.160 Bischof Ortlieb kann damit die Ostgrenze in den wenig erschlossenen Freibergen sichern und den Bergbau rings um Bellelay nutzen.161 Gleichzeitig erhält der bischöfliche Jura eine neue kirchliche Organisation. Die Verwaltungseinheit unterscheidet sich vom Rest der Diözese und verfügt über eine Sonderstellung, denn die Vorgesetzten der jurassischen Landkapitel entstammen nicht dem Basler Domkapitel, sondern sind Mitglieder der Kapitel von Moutier-Grandval und St. Ursanne. Die engen Beziehungen zwischen Moutier-Grandval und dem Jura prägen das historische Gedächtnis des mittelalterlichen Basel. Der Münsterkaplan Nikolaus Gerung meint im 15. Jahrhundert, dass die Basler Kirche von den ‹Hunnen› zerstört worden sei. Bis 1019 habe sich deshalb die Geistlichkeit nach Moutier-Grandval zurückgezogen!162 Ein Dokument von 1461 hält fest, dass der Propst von Moutier am Rat des Bischofs teilnehmen könne und sogar aus dessen Becher trinken dürfe.163 Beim Tod des Bischofs erhalte er die Schlüssel aller bischöflichen Festungen, Schlösser und Speicher zwischen St. Imier und Laufen, bis ein Nachfolger gewählt sei.164 Die in Moutier-Grandval verwendeten Masseinheiten werden zudem auch in der Region verwendet.165 Die kirchlichen Einrichtungen verfügen über ein grosses Gewicht: Grundbesitz und damit verbundene Rechte beschränken die Möglichkeit für adlige Familien, eigene Machtzentren zu gründen. Zudem sind die Bischöfe auch weltliche Herrschaftsträger und stehen so in Konkurrenz zum örtlichen Adel. Ein Beispiel sind die Grafen von Soyhières (Saugern), die die Region um Delémont (den Sornegau) und das Birstal besiedeln. Sie bauen verschiedene Festungen und gründen das Kloster Beinwil.166 Nach dem Aussterben der Familie treten die Grafen von Thierstein und Ferrette an ihre Stelle. Letztere werden in der Folge zu Vasallen der Basler Kirche.167 Mit König Rudolf von Habsburg ändern sich ab 1273 die Machtverhältnisse. Er unterstützt zwar die bischöfliche Politik gegen adlige Rivalen,168 bindet das Fürstbistum aber in seine Machtpolitik ein, um die Herzöge von Savoyen in Schach zu halten.169 Der Schwerpunkt des Fürstbistums verlagert sich für die kommenden Jahrhunderte deshalb vom Oberrhein in den Jura. Gleichzeitig verschwinden im Spätmittelalter viele der kleineren adligen Herrschaften, oder sie werden den Fürstbischöfen unterstellt. Am Ende des 13. Jahrhunderts verfügen die Basler Bischöfe über mehrere Herrschaften. Sie richten eine Verwaltung vor allem in der Ajoie und im Tal von Delémont ein, deren Beamte absetzbar sind. In St. Ursanne und in Moutier-Grandval behalten die Klosterverwalter allerdings zahlreiche Rechte. In der Folge verschiebt sich das Zentrum der bischöflichen Herrschaft in die Ajoie und nach Delémont, wo später die wichtigsten Schlossherrschaften (châtellenies) entstehen.170

Im 12. Jahrhundert beginnt überall in Westeuropa der Aufstieg der Städte. Sie werden zu wirtschaftlichen, kulturellen, militärischen und religiösen Zentren ihrer Region. Die Basler Bischöfe richten in den Orten ihres Herrschaftsgebiets eine lokale Verwaltung ein. Sie gewähren ihnen vor allem in Kriegszeiten besondere Privilegien, um sie stärker an sich zu binden.171 Dabei dient das Basler Recht als Vorbild. Das originale Privileg für Basel (‹Handfeste›) ist zwar nicht erhalten, aber diejenigen von Biel (1275), Delémont (1289) und Laufen (1295) beziehen sich ausdrücklich auf das Basler Vorbild. Später erhält auch La Neuveville das gleiche Privileg wie Biel und somit das von Basel.172 Diese Privilegien verwandeln Marktflecken wie Porrentruy, Delémont und Laufen in Städte. Die Urkunden formulieren die gewährten Freiheiten bewusst offen und unter Bezug zu früheren Stadtrechtsprivilegien. Sie passen sich somit an lokale Verhältnisse an, und Orte wie Laufen werden zum Ausgangspunkt für eine herrschaftliche Erschliessung.173 Die (Klein-) Städte im Fürstbistum unterstehen aber weiterhin dem Bischof und verfügen über sehr verschiedene Satzungen; am unabhängigsten ist Biel. Nur Basel wird sich im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit von seinem bischöflichen Stadtherrn lösen und ein eigenes Territorium begründen können. Im Spätmittelalter residieren die Bischöfe dann auch immer häufiger in Porrentruy und Delémont.

Anmerkungen

  1. Schmidt 1999.
  2. Vgl. Berger 1963, S. 79–87. Asal 2017, S. 38–52, 307–312. Asal 2023.
  3. Leuch-Bartels 2005, S. 93–162.
  4. Helmig; Stegmüller; Schön 2000, S. 54−57. Baumann; Asal; Allemann 2017, S. 116–139. Benz; Hodel; Lassau et al. 2021, S. 80–115.
  5. Vgl. u. a. Martin 1976.
  6. Lehmann 2014.
  7. Vgl. u. a. Giesler-Müller 1992.
  8. KDM BS 10, S. 28–31, 36–41.
  9. Schneider 2001, S. 30–36. Busch 2011, S. 26 ff. Zur Quellenlage Nelson 2005.
  10. Fried 2008, S. 65–71.
  11. Zur Übernahme weltlicher Aufgaben durch die Bischöfe seit der Spätantike vgl. Dilcher 2002, S. 18−19. Fried 2008, S. 63−64. Riché 2016, S. 49–51. Patzold 2022. Bihrer 2022.
  12. Riché 2016, S. 105 ff. Patzold 2009, S. 23, 384–395, 410, 439.
  13. Röber 2009, S. 109–114.
  14. Eine Zusammenfassung der Basler Bischofsgeschichte findet sich in Hess 2019a, S. 34–49.
  15. Clouzot 1940, S. XLVII–LII.
  16. HS I/1, S. 140–141, 316–324.
  17. MGH Conc. 2,2, S. 604.
  18. HS I/1, S. 354.
  19. Büttner 1954, S. 237.
  20. Rebetez 2017, S. 370. Weber 2011, S. 70–73. Hess 2019, S. 37.
  21. Mazel 2016. Schneider 2017, S. 351. Walther 2017, S. 384–410.
  22. HS I/1, S. 134, 337–352. Trouillat 2, Nr. 506, S. 655–665. Burcklé 1935, S. 35–39. Boner 1968, S. 50–52. Rebetez 2006a, S. 24–25.
  23. Clouzot 1940, S. 145–228.
  24. Maurer 1975, S. 48.
  25. Zur Dekanatseinteilung und den Pfarreien vgl. HS I/1, S. 336–352. zur Abgrenzung dieser Verwaltungseinheiten ebd., S. 140− 141, 316–322.
  26. BUB 1, Nr. 213, S. 152, Z. 23 [1248].
  27. Freyther 1933.
  28. Trouillat 1, Nr. 35, S. 71: Leimone [Beleg von 728].
  29. HLS, Art. ‹Sundgau›, belegt 1025 (MGH DD4, K II, Nr. 42, S. 48). HLS, Art. ‹Ajoie›, belegt 732. HLS, Art. ‹Sisgau›, belegt 835. HLS, Art. ‹Frickgau›, belegt 926. HLS, Art. ‹Buchsgau›, belegt 1080. HLS, Art. ‹Salsgau›, belegt 866 (MGH DD 3, Lo I/II, Nr. 28, S. 431 noch mit dem Namen Sornegau).
  30. Zur Entwicklung Oberrhein/Elsass vgl. Zotz 2003, S. 127–142. Weber 2003.
  31. HLS, Art. ‹Gau›. HRG 2, Art. ‹Gau, Gaunamen›.
  32. MGH DD 5, H II, Nr. 77, S. 102: comitatum, Augusta vocatum, in pagis Ougestouue et Sisgouue situm. Gamper 2001.
  33. Hoffmann 1990.
  34. Büttner 1972a. Büttner 1972c. Allgemein HRG 2, Art. ‹Herzog, Herzogtum›.
  35. HRG 2, Art. ‹Graf, Grafschaft›. Morerod; Favrod 2014, S. 92–94. HLS, Art. ‹Grafschaft, comitatus›.
  36. Zum Forschungsstand vgl. Rebetez 2017. KDM BS 10, S. 36.
  37. MGH SS rer. Merov. 4, S. 123. Weber 2011, S. 70–72. Faccani 2012, S. 178. HS I/1, S. 163. Rebetez 2017, S. 365. Hess 2019, S. 36.
  38. Weber 2011, S. 58–75. Marti 2003, S. 205–210. Rebetez 2017, S. 366–367.
  39. Keller 1976, S. 20–21. Maurer 2003, S. 8–22. Weber 2011, S. 67–73.
  40. Bruckner 1949, S. 53–57. Bornert 2009, S. 8–15, 170–171, 361–370. Rebetez 2017, S. 367–368. Marti 2008a, S. 248–251. Weber 2011, S. 125–148.
  41. Büttner 1972a. Borgolte 1983, S. 3–54. Weber 2011, S. 154–155. Marti 2000, Bd. A, S. 305. Büttner 1991, S. 106–146. Schüssler 1986, S. 60–74. Kaiser 1990, S. 43.
  42. Rebetez 2017, S. 368. Büttner 1991. Borgolte 1983, S. 16−20. Weber 2011, S. 183.
  43. Rebetez 2019a, S. 48–57. Hess 2019, S. 37–38.
  44. Rebetez 2017, S. 370. Schüssler 1986. Büttner 1954, S. 241. HS I/1, S. 321.
  45. HS I/1, S. 159–167. MGH SS 13, S. 373–374. BChr 7, S. 108–113, 157–159.
  46. MGH SS 13, S. 373–374. MGH Necr. 5, Suppl. Berlin 1884, S. 106–107 (St. Gallen) und S. 248 (Reichenau).
  47. HS I/1, 1972, S. 164−165. Marti 2000, Bd. A, S. 305. Vgl. HLS, Art. ‹Pirmin›. HLS, Art. ‹Baldobertus›. HLS, Art. ‹Waldo›. Zu den Be-ziehungen zwischen dem Kloster St. Gallen und dem Oberrhein, vgl. Geuenich 1995. Tauber 2000, S. 90. Erhart; Wagner 2017. Morerod; Favrod 2014, S. 94−95 sprechen von einer Achse Basel−St. Gallen.
  48. Autenrieth; Geuenich; Schmid 1979, S. 84.
  49. Zum ‹Basler Zettel› im St. Galler Verbrüderungsbuch vgl. Geuenich 1983, S. 81–84. Borgolte 1990, S. 306–309. Zur Edition vgl. Geuenich; Ludwig 2019, S. 271−272, 280–282. Wollasch 2015.
  50. MGH SS rer. Germ. 37 (Vita Columbani), S. 245.
  51. Vgl. zum Folgenden Hüglin 2019.
  52. KDM BS 4, S. 316.
  53. Mazel 2016.
  54. Pontal 1989, S. 274–279.
  55. Wallace-Hadrill 1983. Becher 2014, S. 51–61. HRG 2, Art. ‹Gottesgnadentum›; Art. ‹Königsheil›.
  56. Sot 2014. Close 2014. Weinfurter 2013. Fried 2013.
  57. Pontal 1989, S. 258–260. Thier 2011.
  58. Tremp 2014. Tremp 2016.
  59. Demotz 2008, S. 197–202, 406–407, 487–514, 641–656. Suchan 2009. Dendorfer 2019b.
  60. MGH SS 11, S. 263. Rebetez 2002b, S. 51. Fried 2008, S. 93−94. Dendorfer 2019b, S. 180.
  61. Latran II, art. 28. Latran IV, art. 24.
  62. MGH DD 10/3, F I, Nr. 631, S. 126–127. Roller 1927, S. 57, Nr. 44.
  63. BUB 3, Nr. 1, S. 325.
  64. HS I/1, S. 272–315. Bloesch 1975, S. 15–24. Allgemein TRE 9, Art. ‹Domkapitel›, S. 136–140. HRG 2, Art. ‹Domkapitel›. HLS, Art. ‹Domkapitel›. Marchal 1999/2000.
  65. Egawa 2007, S. 35−36.
  66. Das Basler Münster 2019, S. 77, 79, 81. Sennhauser 2018, S. 71.
  67. MGH Conc. 2, S. 308–421. Schieffer 1976. Bloesch 1975, S. 15–24. Weinfurter 2002a, S. 152–157.
  68. St. Galler Verbrüderungsbücher (MGH Libri memoriales et necrologia, Nova series 9, S. 206, 271−272). Allgemein Schieffer 1976, S. 169 ff.
  69. Hieronimus 1938, S. 1–96. Weissen 1995, S. 86−87, 221−222, 277−278. Hess 2019, S. 40−41. Rück 1966, S. 229. BUB 3, Nr. 2, S. 329–332. Bloesch 1975, S. 19–20.
  70. Trouillat 1, Nr. 258, S. 397.
  71. MGH DD 3, H II, Nr. 117, S. 144. MGH DD 5, H III, Nr. 218 und Nr. 219, S. 291−292. Trouillat 1, Nr. 93, S. 149 (vielleicht gefälscht). Hieronimus 1938, S. 6–9, 45. Allgemein Schieffer 1976, S. 281.
  72. HS I/1, S. 272–315. Gnann 1906, S. 132–142. Villiger 1939, S. 112–120, 140–142.
  73. Hieronimus 1938, S. 20–22. Marchal 1999/ 2000, S. 30−31.
  74. Zur Finanzierung von Ämtern mit Pfründen allgemein Marchal 1999/2000, S. 8−9.
  75. Clouzot 1940, S. 145–158.
  76. Auch das Strassburger Domkapitel wurde von Adelsfamilien besetzt, vgl. Egawa 2007, S. 36−37.
  77. Zu den Festmahlzeiten: BUB 3, S. 327−328; eine Übersetzung findet sich bei Tauber 2006, S. 71. Zu den Bauten am Münsterplatz vgl. KDM BS 7, S. 28–99.
  78. Röthinger; Signori 2009.
  79. Boussard 1970, S. 161–196.
  80. HS I/1, S. 169−181. Aus der Nordwestschweiz: Herren von Neuenburg, von Frohburg, von Hasenburg, von Aarburg. Aus dem Sundgau: Grafen von Pfirt. Aus Süddeutschland: Herren von Rötteln.
  81. Rebetez 2015, S. 266–268.
  82. HS I/1, S. 132–133, 181–197.
  83. HS I/1, S. 182–183. Merz 1911, S. 201.
  84. LexMA 8, Sp. 1748–1750. LThK 10, Sp. 813–814.
  85. Villiger 1939, S. 112–120. Rebetez 2006, S. 25.
  86. Pontal 1989, S. 264. Kanon 6 des Laterankonzils IV (1215): Alberigo 1991, S. 506−509.
  87. Beispielsweise 1175 (Trouillat 1, Nr. 235, S. 357–359. Rück 1966, S. 119) und 1296 (Trouillat 2, Nr. 481, S. 621–625).
  88. Trouillat 2, Nr. 506, S. 655–656. Holder 1903. Rebetez 2015.
  89. Gössi 1974, S. 163−168. Brückner 1967, S. 104–105.
  90. HS I/1, S. 241–255. Gottlob 1952, S. 113–157. Bloesch 1975, S. 18–19. Rebetez 2006, S. 23–24.
  91. HS I/1, S. 235–241. Villiger 1939, S. 95–99.
  92. Trouillat 3, Nr. 271, S. 440.
  93. Nowak; Rüdiger 2019b, S. 56–57. Demotz 2008, S. 33–101.
  94. Demotz 2008, S. 92 (Karte) – 95.
  95. Morerod 2000, S. 68–69.
  96. Demotz 2008, S. 91–99, 118–120, 207–217. Rebetez 2002b, S. 31–35. Nowak; Rüdiger 2019b, S. 57–58.
  97. Demotz 2008, S. 218–227.
  98. Demotz 2008, S. 233–239, 270–278, 427–435.
  99. Castelnuovo 2002, S. 184–185. Rippart 2011, S. 435–437. Nowak; Rüdiger 2019b, S. 58–59.
  100. Rippart 2011, S. 437–439.
  101. Nowak; Rüdiger 2019a. Demotz 2008. Rippart 2011. Rippart 2019. Castelnuovo 1989.
  102. Marti 2019, S. 30. Matzke 2019b.
  103. MGH DD Rudolf, S. 416, Index.
  104. Rebetez 2002b, S. 42–44.
  105. MGH DD 1, O I, S. 678, Index ohne Hinweis auf Basel, S. 713, Hinweise auf Strassburg. Desgleichen MGH DD 2, O II / DD O III, Index, S. 930, 970.
  106. MGH DD Rudolf, Nr. 87, S. 237−238.
  107. Settipani 1994. Bijard 2021. Demotz 2008, S. 436–450.
  108. Rebetez 2002b, S. 37–39, 44–45. Demotz 2008, S. 746.
  109. Vertragstext in den Annales de Saint-Bertin, S. 172–174. Vgl. Dierkens 1985, S. 328. Gaillard 2003.
  110. Zusammenfassend Rebetez 1999, S. 209–220.
  111. Rebetez 2002b, S. 21–25. HLS, Art. ‹Etichonen›.
  112. Rebetez 2002b, S. 35–36.
  113. MGH DD Rudolf, Nr. 44, S. 163–166 (unklares Datum). Rebetez 1999, S. 212–213. Rebetez 2002b, S. 35–39.
  114. MGH DD Rudolf, Nr. 87, S. 237–238; Nr. 88, S. 238–239. Rebetez 1999, S. 197–203. Rebetez 2002b, S. 39–45.
  115. Demotz 2008, S. 487–525. Coutaz 1999, S. 44–46. Morerod 2000, S. 81–85.
  116. Demotz 2008, S. 477–478.
  117. MGH SS rer. Germ. 82, S. 213–224. Rück 1963/64, S. 75−76. Duft 1991. Demotz 2008, S. 133–134. Riché 2016, S. 256. HLS, Art. ‹Iso›.
  118. LexMa 4, Art. ‹Helpericus›, Sp. 2127.
  119. Rück 1963/64, S. 76–79.
  120. Rück 1963/64, S. 98.
  121. HS II/2, S. 362–391. HS III/1, 283–288. Rebetez 2002a.
  122. Codex Sangallensis 551 (die Handschrift enthält 13 Heiligenleben). MGH SS rer. Merov. 5, S. 25–40. Tremp 2002, S. 243–246, 255–258. Rebetez 2002b, S. 11–20.
  123. Ebling 1974, S. 166–167. Hummer 2005, S. 35–46. Gaillard 2011. Fox 2014, S. 82.
  124. Beispielsweise Fox 2014, S. 184–193.
  125. Rebetez 2002b, S. 13–20. Tremp 2002, S. 243, 258.
  126. Bully 2018.
  127. Bully 2018. Moyse 1973.
  128. Zur Verfasserfrage: Stoclet 1993, S. 95−97, 498–499. Hummer 2005, S. 50. Fox 2014, S. 189.
  129. Stékoffer 1996.
  130. Bibel: British Library Add MS 10546. Duft 1971. Walther 2011. McKendrick; Doyle 2016, S. 62–67 (Nr. 6). Schuhe: Coatsworth; Owen-Crocker 2018, S. 380 ff.
  131. Tremblay 2013.
  132. Die Zehnteinkünfte aus den Pfarreien sind zum ersten Mal in Dokumenten aus den Jahren 1302−1304 überliefert (Clouzot 1940, S. XLI−LXX, 145−158). Einen Einblick in die komplizierte Verwaltung des Kirchenguts gibt Hieronimus 1938, S. 25−75. Zur Entwicklung des Zehntens vgl. TRE, Art. ‹Zehnt›.
  133. Jacomet; Brombacher 2009, S. 43.
  134. Zu den Einkommensquellen der Pfarreien vgl. Pfleger 1933, S. 1–118.
  135. ‹Augstgau›, ‹Sisgau›: MGH DD 5, H III, Nr. 77, S. 101−102.
  136. MGH DD 4, Ko II, Nr. 133, S. 179−180 [1028]. MGH DD 5, H III, Nr. 40, S. 50 [1040]. MGH DD 6/1, H IV, Nr. 258, S. 328−329 [1073]. MGH DD 8, Lo III, Nr. 39, S. 63−64 [1131]. MGH DD 10/1, F I, Nr. 67, S. 112–114 [1154]. RI V,1,2, Nr. 4299 [1234, Heinrich VII. ] mit Verweis auf gleichzeitige Ausfertigungen. Zotz 2019.
  137. Rück 1966, S. 288−289. Bereits 1004 erhielt ein Basler Kleriker auf Bitten Bischofs Adalbero Besitzungen für das Kloster Sulzburg (MGH DD 3, H II, Nr. 78, S. 98−99, 1004). Zu den Ausgrabungen in Sulzburg vgl. Steuer 1991, S. 86–89.
  138. Goldenberg; Steuer 2004, S. 45–80. Breyvogel 2003, S. 13–22. Kritik an den Schätzungen ebd., S. 108−109.
  139. Steuer 1991, S. 74 geht davon aus, dass die Bischöfe den Bergzehnten erhielten.
  140. Breyvogel 2003, S. 36–40, 167. Allgemein zur Wichtigkeit von Silber als Zahlungsmittel Riché 2016, S. 149.
  141. Cortonesi 2012, S. 33−34.
  142. Zum Eisenabbau und seiner Verhüttung vgl. Eschenlohr 2001. Schifferdecker 2002. Senn; Eschenlohr 2013; Tauber; Senn 2021, mit Forschungsüberblick für den Jura und die Nordwestschweiz S. 12–17. Zum Wert des Eisens allgemein Riché 2016, S. 175.
  143. ‹Hardtwald›: MGH DD 3, H II, Nr. 80, S. 100−101 [1004]. MGH DD 5, H III, Nr. 38, S. 48−49 [1040]. Breisgau: MGH DD 3, H II, Nr. 188, S. 222−223 [1008].
  144. Riché 2016, S. 94−95; für das Bistum Basel Weissen 1995, S. 63−64. Dasler 2001, S. 48–51 [Hardtwald und Breisgau], S. 260–264.
  145. BUB 1, Nr. 55, S. 39−40. Zur Datierung Rück 1966, S. 128−129. Brüstlein Komai 2019, S. 12 ff.
  146. MGH DD 9, K III, Nr. 57, S. 96–101. Weitere Erwähnungen von Zöllnern im BUB 1, Nr. 328–329, S. 239−240 [1257].
  147. MGH DD 10/3, F I, Nr. 631, S. 126−127.
  148. MGH DD 14/3, F II, Nr. 450, S. 53–55.
  149. MGH DD 14/3, F II, Nr. 451, S. 55−56. BUB 1, Nr. 91, Nr. 93, S. 60–63. Zur Herleitung des Ungelds aus dem Zollregal vgl. Brüstlein Komai 2019, S. 17.
  150. BUB 1, Nr. 103, S. 74; Nr. 106, S. 75−76.
  151. BUB 3, Nachträge, Nr. 40, S. 357.
  152. Büttner 2022.
  153. Saxer 1923, S. 147–150. Weissen 1995, S. 12−13, 86−87, 247−248, 276−277 [Eigentum der Bischöfe 1307], S. 474−475. Brüstlein Komai 2019.
  154. Rebetez 1999, S. 220−230, 233−235. Rebetez 2002b, S. 53–55.
  155. HS III/1, 1, S. 321–323 (St-Ursanne), S. 302–303 (St-Imier). Zu archäologischen Funden vgl. Auberson 2002, S. 292–298. Gutscher 1999, S. 13–20, 73–84.
  156. Tremp 2002.
  157. MGH DD 5, H III, Nr. 39, S. 49–50. Trouillat 1, Nr. 119, S. 181–182 (mit dem falschen Datum 1053). Helvetia Pontificia 1927, S. 220–221. Rebetez 1999, S. 221–230.
  158. Pégeot 1979, S. 129–132.
  159. Rebetez 1999, S. 228–230.
  160. HS IV/3, S. 69–72.
  161. Eschenlohr 2001, S. 154.
  162. BChr 7, S. 102, 110, 137. Zu Nikolaus Gerung vgl. HLS, Art. ‹Nicolaus Gerung›.
  163. Rebetez 2002c, S. 111–112.
  164. Trouillat 5, Nr. 155, S. 434–450, bes. S. 449. Rais 1967, S. 303.
  165. Rebetez 2002c, S. 112.
  166. Meyer 2002, S. 92–97. Tauber 1995. Christ 1998, S. 57–63.
  167. Wilsdorf 1991, S. 159–162.
  168. Pégeot 1984, S. 71–73.
  169. Rebetez 2019b, S. 287−288. Morerod 1997, S. 78–82. Wilsdorf 2002, S. 212.
  170. Rebetez 2002c, S. 133–137.
  171. Rebetez 2007.
  172. Zum Beispiel von La Neuveville vgl. Rebetez 2013.
  173. Meyer 1995.